Gutachterprobleme
Hallo,
kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.
Ich hatte einen selbsverschuldten Unfall, Harley ist vollkasko versichert.
Der Gutachter hat einen Wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt.
Reparaturkosten 14.500,-
Wiederbeschaffungswert 10.500,-
Restwert 5300,- (ich weiß jetzt auch warum, "Fahrzeugbrief" Bieter kam von der Polnischen Grenze)
Der Gutachter geht in seinem Gutachten davon aus das der Rahmen verzogen ist.
Kosten hierfür ca. 7.400,-
Da ich das Gutachtenbezüglich des verzogenen Rahmens angezweifelt habe, habe ich selbst eine Rahmenvermessung machen lassen.
Der Gutachter hat festgestellt das der Rahmen in Ordnung ist und keinerlei Schäden aufweist.
Also habe ich der Versicherung geschrieben das hier kein Wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und das Motorrad doch bitte repariert werden soll.
Als Antwort bekam ich von dem Versicherungsgutachter " Das sei im egal er ändert nichts"
Was kann ich machen?
Darf die Versicherung nach einem Gutachten abrechen was belegbar falsch ist?
ps. ich will keine neue Maschine haben sondern meine alte zurück.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von streetbobhh
Also was kann ich gegen so viel Ignoranz und "Geiz ist Geil" Mentalität ausrichten ohne das ich einen Finanziellen Totalschaden durch Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichte erleide.gruß
Streetbobhh
Maschine zum nächsten Harley-Händler bringen, Gutachten der Versicherung und Vermessungsprotokoll vorlegen, verbindlichen Kostenvoranschlag über die Reparatur einholen, diesen der Versicherung einreichen (sofern unterhalb WBW) und Reparaturkostenzusage einholen, danach Reparaturauftrag erteilen und bei Abholung der sach- und fachgerecht reparierten Harley 500 Euro dem Händler in die Hand drücken und schon kannst du im nächsten Frühjahr wieder durch "Harburger Berge" cruisen.
Die Welt kann auch einfach sein.
51 Antworten
Hallo,
bei diesen Schadensbild ist aus sachverständigen Sicht zwingend eine Erneuerung des Rahmens erforderlich.
Egal ob Meßwerte noch innerhalb der Toleranz oder nicht.
Es handelt sich hierbei um ein sicherheitsrelevantes Bauteil.
30 km/h sind kein Pappenstiel, man sieht das die Vorderachsgabel hier erheblich beschädigt wurde.
Gruß
fordfuchs
Wenn die Maßhaltigkeit des Rahmen in diesem Bereich gegeben ist, dann muss der Rahmen nicht zwingend erneuert werden.
Die Maßhaltigkeit belegt nämlich, dass die hier einwirkenden Kräfte eben nicht so hoch waren, dass hier mit einem Schaden zu rechnen ist sondern dass die Kräfte über die Felge und die Gabel abgeleitet wurden.
Messen geht immer noch vor gucken.
Alte Technikerregel.
Aus "Sicherheitgründen" kannst nach nach einem Unfall praktisch jedes Teil erneuern.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Messen geht immer noch vor gucken.
Sehe ich genau so.
Unser "Haus-SV" hat Unfallmaschinen im Zweifelsfalle immer mit der besagten Trio-Lehre von Köster vermessen.
Wenn bei einer solchen Vermessung alles ok war, konnte man guten Gewissens eine Reparatur ohne Rahmentausch vornehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Aus "Sicherheitgründen" kannst nach nach einem Unfall praktisch jedes Teil erneuern.
Stellen wir uns jetzt mal vor, es würde sich nicht um einen Kasko-, sondern um einen Haftpflichtschaden handeln.
Es wird ein (qualifizierter) SV beauftragt, das Motorrad wird vermessen und nach der Vermessung ergibt sich: Rahmen ist OK.
Der TE würde aber darauf bestehen, "aus Sicherheitsgründen" einen neuen Rahmen von der Versicherung des Schädigers bezahlt zu bekommen.
Wie würde solch ein Ansinnen wohl ausgehen?
Angesichts der Sachlage sollte der TE jetzt wie von xAKBx und mir beschrieben vorgehen und den Sachbearbeiter der Versicherung auch nochmals darauf hinweisen, dass er ggf. das Sachverständigenverfahren durchziehen wird.
Da sollte es im Normalfall keine Probleme mehr mit der Reparatur der Maschine geben.
Zumal man sich hier auch mal Gedanken über die Konstruktion des Rahmen machen sollte.
Das ist ein Stahlrahmen und selbst wenn der nicht mehr maßhaltig wäre, ist -oder besser wäre- nach dem heutigen Stand der Reparaturtechnik ein Richten problemlos möglich.
Siehe hierzu auch das Merkblatt des DVS 2509.
Und jetzt mal unter uns Pastorentöchtern....😁
Das ist ein Harley- Rahmen, bis der in den Schrott wandert muss aber etwas ganz anderes passieren.
Im übrigen war die Aufprallgeschwindigkeit hier ganz sicher nicht 30 KM/h. Bestenfalls die Ausgangsgeschwindigkeit, aber dia tut im Moment nix zur Sache.....🙂
Ich kann die Wut auf die Gutachter und Versicherungen sehr gut nachvollziehen.
Doch bei Haarissen haben die Gesellschaften leichtes Spiel. So können von sich aus jeder Zeit behaupten, dass die den Schaden nicht übernehmen, da der Schaden anders entstanden sein kann. Nun ist der Besitzer und der Firmenhersteller in der Pflicht das Gegenteil zu beweisen. Und da liegt der Hase im Pfeffer begraben. Keine Firma hat die Zeit und auch nicht die Mittel um ein Motorrad oder Auto völlig einwandfrei auszuliefern.
In vielen Fällen ist auch kein Perfekter Zustand gewünscht, denn der Kunde soll Werbelink entfernt Gruß Marie schön häufig in die Werkstatt gehen und Ersatzteile kaufen. Es ist tatsächlich erschreckend. Vor 35 Jahren haben die Autohersteller ihre Einnahmen mit guten Autos gemacht. Doch sie haben erkannt, dass durch gute Pflege ein KFZ zu lange hält. GM und andere Hersteller haben aus diesen Grund spezielle Inginieure einstellt, die absichtlich fehlerhafte Gegenstände erfinden sollen. Sie sollen aber mindestens die Garantiezeit überstehen.
Zitat:
Original geschrieben von Swetlana34
GM und andere Hersteller haben aus diesen Grund spezielle Inginieure einstellt, die absichtlich fehlerhafte Gegenstände erfinden sollen. Sie sollen aber mindestens die Garantiezeit überstehen.
Für so einen Quatsch holst Du diesen Thread aus dem Keller??
Oder gibt es dafür eine belastbare Quelle? Das würde mich doch interessieren... 🙄
Für so einen Quatsch holst Du diesen Thread aus dem Keller??
Oder gibt es dafür eine belastbare Quelle? Das würde mich doch interessieren... 🙄
Bitte nicht !
sonst kommt der nächste Dummfug......