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Gutachterprobleme

Harley-Davidson

Hallo,
kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.
Ich hatte einen selbsverschuldten Unfall, Harley ist vollkasko versichert.
Der Gutachter hat einen Wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt.

Reparaturkosten 14.500,-
Wiederbeschaffungswert 10.500,-
Restwert 5300,- (ich weiß jetzt auch warum, "Fahrzeugbrief" Bieter kam von der Polnischen Grenze)
Der Gutachter geht in seinem Gutachten davon aus das der Rahmen verzogen ist.
Kosten hierfür ca. 7.400,-

Da ich das Gutachtenbezüglich des verzogenen Rahmens angezweifelt habe, habe ich selbst eine Rahmenvermessung machen lassen.
Der Gutachter hat festgestellt das der Rahmen in Ordnung ist und keinerlei Schäden aufweist.
Also habe ich der Versicherung geschrieben das hier kein Wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und das Motorrad doch bitte repariert werden soll.
Als Antwort bekam ich von dem Versicherungsgutachter " Das sei im egal er ändert nichts"

Was kann ich machen?
Darf die Versicherung nach einem Gutachten abrechen was belegbar falsch ist?

ps. ich will keine neue Maschine haben sondern meine alte zurück.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von streetbobhh


Also was kann ich gegen so viel Ignoranz und "Geiz ist Geil" Mentalität ausrichten ohne das ich einen Finanziellen Totalschaden durch Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichte erleide.

gruß

Streetbobhh

Maschine zum nächsten Harley-Händler bringen, Gutachten der Versicherung und Vermessungsprotokoll vorlegen, verbindlichen Kostenvoranschlag über die Reparatur einholen, diesen der Versicherung einreichen (sofern unterhalb WBW) und Reparaturkostenzusage einholen, danach Reparaturauftrag erteilen und bei Abholung der sach- und fachgerecht reparierten Harley 500 Euro dem Händler in die Hand drücken und schon kannst du im nächsten Frühjahr wieder durch "Harburger Berge" cruisen.

Die Welt kann auch einfach sein.

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51 Antworten

Hallo,

auch wenn offensichtlich kein Rahmenschaden vorliegt ist es nicht auszuschließen, das Haarrisse im Rahmen durch das Unfallereignis entstanden sind.
Rein aus sicherheitstechnischen Gründen ist hier schon eine Erneuerung des Rahmens angebracht, auch wenn die Messergebnisse keine Auffälligkeiten zeigen.
Einen Alternative wäre, das der Rahmen per Röntgenmaßnahme auf mögliche innere Beschädigungen überprüft wird.
Allein schon das Umkippen der Maschine kann zu Beschädigungen am Rahmen führen, deren Austausch hiermit erforderlich ist.

Ich finde es schon etwas Dreist das hier mal wieder sofort über das Ziel hinaus geschossen wird.
In den wenigsten Fällen kommt es zum Sachverständigenverfahren, ganz einfach deshalb weil der Aufwand und die damit verbundenen Kosten in keinem Verhältnis zu dem Streitwert stehen.

Gruß

fordfuchs

Hallo Streetbobhh,
finde Deine "Fall" sehr interessant, da ich ja selbst grad Probleme mit Gutachten von Versicherung in HH habe- wäre zwar ein Zufall-aber evtl handelt es sicher ja um die gleich Vers+Gutachter-schreib mir doch bitte mal eine private Nachricht.

Was ich nicht so ganz verstehe, ist dass du wohl Kontakt direkt mit dem Gutachter hattest.
Dieser ist doch von der Vers beauftrag und dürfte danach doch wahrscheinlich nur dieser Auskunft geben..
Was ich auch hier immer wieder lese "einfach mal Vers anrufen und klären..." das ist zb bei meiner fast unmöglich...die Bearbeiterin ist quasi in 19 von 20 anrufen gar nicht zu erreichen und wenn dann gibts auch nur Aussagen- so viel zu tun etc.
Ist jetzt zwar in Deinem Fall nicht hilfreich, aber ich werde mit der Vers nur noch schriftlich kommunizieren, schon allein um den Verlauf später lückemlos darlegen zu können...

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs



Ich finde es schon etwas Dreist das hier mal wieder sofort über das Ziel hinaus geschossen wird.
In den wenigsten Fällen kommt es zum Sachverständigenverfahren, ganz einfach deshalb weil der Aufwand und die damit verbundenen Kosten in keinem Verhältnis zu dem Streitwert stehen.

Den Thread hast du aber schon richtig gelesen oder?

Es wurde geschrieben:

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


In letzter Konsequenz bliebe nur noch das angesprochene Sachverständigenverfahren (mit dem Kostenrisiko für alle Beteiligten).

In letzter Konsequenz.....und nicht in erster - zudem wurde auf das Kostenrisiko verwiesen.

Ob es zu dem Sachverständigenverfahren kommt (kommen muss) ist eine ganz andere Frage - zumindest sollte dem Fragesteller einmal die grundsätzliche Möglichkeit aufgezeigt werden!

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Allein schon das Umkippen der Maschine kann zu Beschädigungen am Rahmen führen, deren Austausch hiermit erforderlich ist.

Das würde im Umkehrschluss bedingen, dass bei jedem umgekippten Motorrad automatisch der Rahmen zu tauschen ist, da ja eine Beschädigung am Rahmen vorliegen könnte........

...................nicht wirklich oder?

Allerdings, bin ich der Meinung, dass bei entsprechenden Unfallschäden an Motorrädern (und vom Umfang her gehört der vorliegende Schaden dazu) durch den Sachverständigen eine Vermessung des Motorrades z.B. mit der Köster-Trio-Lehre unbedingt geboten ist (was vorliegend jedoch offensichtlich nicht erfolgte).

Was???? Wenn das so wäre, hätte ich ja schon Angst überhaupt Motorrad zu fahren. Stell dir mal vor du fährst durch ein Schlagloch und die Kiste bricht sofort auseinander. Rahmenschaden durch umfallen hab ich ja noch nie gehört. Lass mich aber gern eines besseren belehren.

Mit den Haarrissen bei einem Unfall, wo der Rahmen messtechnisch gerade ist, will ich damit nicht ausschließen. Wie wahrscheinlich das ist will ich nicht beurteilen. Davon gehört habe ich bisher davon aber noch nie.

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Hallo,

auch wenn offensichtlich kein Rahmenschaden vorliegt ist es nicht auszuschließen, das Haarrisse im Rahmen durch das Unfallereignis entstanden sind.
Rein aus sicherheitstechnischen Gründen ist hier schon eine Erneuerung des Rahmens angebracht, auch wenn die Messergebnisse keine Auffälligkeiten zeigen.
Einen Alternative wäre, das der Rahmen per Röntgenmaßnahme auf mögliche innere Beschädigungen überprüft wird.
Allein schon das Umkippen der Maschine kann zu Beschädigungen am Rahmen führen, deren Austausch hiermit erforderlich ist.

Ich finde es schon etwas Dreist das hier mal wieder sofort über das Ziel hinaus geschossen wird.
In den wenigsten Fällen kommt es zum Sachverständigenverfahren, ganz einfach deshalb weil der Aufwand und die damit verbundenen Kosten in keinem Verhältnis zu dem Streitwert stehen.

Gruß

fordfuchs

Was hast du denn für eine Versicherung. Da würd ich ja durchdrehen.

Zitat:

Original geschrieben von bea23


Hallo Streetbobhh,
finde Deine "Fall" sehr interessant, da ich ja selbst grad Probleme mit Gutachten von Versicherung in HH habe- wäre zwar ein Zufall-aber evtl handelt es sicher ja um die gleich Vers+Gutachter-schreib mir doch bitte mal eine private Nachricht.

Was ich nicht so ganz verstehe, ist dass du wohl Kontakt direkt mit dem Gutachter hattest.
Dieser ist doch von der Vers beauftrag und dürfte danach doch wahrscheinlich nur dieser Auskunft geben..
Was ich auch hier immer wieder lese "einfach mal Vers anrufen und klären..." das ist zb bei meiner fast unmöglich...die Bearbeiterin ist quasi in 19 von 20 anrufen gar nicht zu erreichen und wenn dann gibts auch nur Aussagen- so viel zu tun etc.
Ist jetzt zwar in Deinem Fall nicht hilfreich, aber ich werde mit der Vers nur noch schriftlich kommunizieren, schon allein um den Verlauf später lückemlos darlegen zu können...

Ich habe gerade mal mit meiner Versicherung gesprochen und muss meine erste Aussage etwas relativieren.

Bei Haftpflichtschäden, also Fremdschäden, gilt das ich den Gutachter selbst wählen kann und wird auch von der Versicherung getragen. Die muss aber das Gutachten nicht unbedingt anerkennen und kann selbst einen beauftragen. Bei Haftpflichtschäden gilt auch die sogenannte 130% Regel.

Bei Kaskoschäden, also Eigenschäden, ist es tatsächlich so das der Gutachter von der Versicherung bestimmt wird. Ich kann natürlich selbst einen beauftragen, muss aber die Kosten selber tragen.
Die 130% Regel gilt hier generell nicht, es sei denn diese ohne eine andere Regel ist Grundlage der Versicherungsbedingungen. Wie z.B. bei meiner Versicherung, nur habe ich keine Kasko😮
Also mal in den Vertrag schauen.

@TE
An deiner Stelle würde ich dein selbst beauftragtes Gutachten bei der Versicherung mit der Bitte einreichen, dass du nach diesem Gutachten gerne die Reparatur abgerechnet haben möchtest.
Mal sehen was die dazu sagen.

Wenn das negativ ausgeht, wirst du wohl um den RA nicht herumkommen. Es denn du akzeptierst deren Gutachten. Was aber nicht annehme.

Halt uns auf dem Laufenden.
Man kann ja nur dazulernen.

na der Fordfuchs könnte mein Gutachter sein, die gleichen Argumente.

Aber wie definiiert man einen Haarriß genau? Wird eine Harley immer ohne Haarriße ausgeliefert? Wer garantiert dafür. Haarriße können auch schon vorhanden sein, nur man sieht die nicht und überhaupt ist der Werkstoff des Rahmens Stahl und nicht Glas, Stahl kann man biegen sogar richtig weit ohne das es bricht und wenn dann bei einem Unfall der Stahl um ein Mikrometer gestaucht wird dann macht das dem überhaupt nichts aus.
Fakt ist solche Risse kann man schon bei einem Neufahrzeug mitkaufen, sie können später durch starke beanspruchung dazukommen oder durch einen Unfall auftreten, aber niemand kann sagen wodurch die entstanden sind.

Ich soll also fröhlich das Gutachten akzeptieren wo ich Finanziell schlecht gestellt werde
und froh sein das ich nicht mit einer tickenden Zeitbombe durch die gegend fahre,
nein danke.
Und wenn ich mir eine neue gebrauchte kaufe, woher soll ich wissen ob die nicht auch schon mal "Umgefallen ist".

Ich weiß nur eins, die Kiste wird wieder repariert und wenn die Kosten nicht von der Versicherung übernommen werden dann dauert es eben etwas länger bis sie wieder fährt. Eine neue kommt finanziell schon mal gar nicht mehr in frage.
Aber eins ist gewiß, diese Versicherung ist dann für mich komplett gestorben nicht nur für meine privaten sondern auch für meine ganzen Firmenversicherungen.

gruß

Streetbob

Hallo,

ich denke ich muss mich für meine Argumentationen zu möglichen Rahmenschäden hier nicht rechtfertigen.
Damit weitere Diskussionen ob erforderlich oder nicht ins Uferlose ausarten, wären ein paar Bilder, die den Unfallschaden dokumentieren sehr hilfreich.

Die Werkstatt kann ja den alten Rahmen drinnen lassen wenn sie der Ansicht ist, das eine Erneuerung nicht erforderlich ist.
Es ist dann deren Problem wenn etwas passiert.

Natürlich bedarf es vorher eine Rücksprache mit der Versicherung zwecks Reparaturfreigabe.
Ein Gutachten muss einen fach- und sachgerechten Reparaturweg unter Berücksichtigung der Herstellerbestimmungen enthalten.

@Streetbob
ich kann dich beruhigen, bin nicht dein Gutachter.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs



Die Werkstatt kann ja den alten Rahmen drinnen lassen wenn sie der Ansicht ist, das eine Erneuerung nicht erforderlich ist.
Es ist dann deren Problem wenn etwas passiert.

Natürlich bedarf es vorher eine Rücksprache mit der Versicherung zwecks Reparaturfreigabe.
Ein Gutachten muss einen fach- und sachgerechten Reparaturweg unter Berücksichtigung der Herstellerbestimmungen enthalten.

@Streetbob
ich kann dich beruhigen, bin nicht dein Gutachter.

Gruß

fordfuchs

Ja, das würde die Werkstatt ja auch machen, leider ist der Gutachter unbelehrbar und behart auf seine Meinung das der Rahmen kaputt ist.

Er hat dies nur durch in Augenscheinnahme festgestellt.

Ich habe ein Gutachter der ein führender Experte ist auf dem Gebiet Rahmen/ Vermessung beauftragt diesen Rahmen zu überprüfen.

Er ist zu dem Ergebnis gekommen das der Rahmen in Ordnung ist.

Dies beeindruckt aber den Versicherungsgutachter überhaupt nicht, er kann nur durch Sehen und Ahnen mehr feststellen als ein Experte mit Messinstrumenten.

Deswegen will die Versicherung dies als Wirtschaftlichen Totalschaden abrechnen.

Da sparen die ein paar Tausend Euro.

Eine Reparatur ohne Rahmen würde den Wiederbeschaffungswert nicht übersteiegen, aber in diesem Fall müßte die Versicherung ein paar tausend euro mehr berappen als bei einem Totalschaden.

Also was kann ich gegen so viel Ignoranz und "Geiz ist Geil" Mentalität ausrichten ohne das ich einen Finanziellen Totalschaden durch Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichte erleide.

gruß

Streetbobhh

Zitat:

Original geschrieben von streetbobhh


Also was kann ich gegen so viel Ignoranz und "Geiz ist Geil" Mentalität ausrichten ohne das ich einen Finanziellen Totalschaden durch Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichte erleide.

gruß

Streetbobhh

Maschine zum nächsten Harley-Händler bringen, Gutachten der Versicherung und Vermessungsprotokoll vorlegen, verbindlichen Kostenvoranschlag über die Reparatur einholen, diesen der Versicherung einreichen (sofern unterhalb WBW) und Reparaturkostenzusage einholen, danach Reparaturauftrag erteilen und bei Abholung der sach- und fachgerecht reparierten Harley 500 Euro dem Händler in die Hand drücken und schon kannst du im nächsten Frühjahr wieder durch "Harburger Berge" cruisen.

Die Welt kann auch einfach sein.

Klopf, klopf Guten Abend..........😁

@Streetbobhh

mit welchen Messystem hat denn dein Gutachter den Rahmen vermessen, wenn ich fragen darf?

Und Kannst du hier mal kurz den Unfallablauf schildern?

@TE. Hast du meinen letzten Beitrag gelesen? Mit dem Versicherungsgutachter reden bringt dich überhaupt nicht weiter. Du musst schon mit der Versicherung direkt reden, Gutachten vorlegen und dein Begehren mitteilen.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Klopf, klopf Guten Abend..........😁

@Streetbobhh

mit welchen Messystem hat denn dein Gutachter den Rahmen vermessen, wenn ich fragen darf?

Und Kannst du hier mal kurz den Unfallablauf schildern?

Hallo,

ja das Messprotokoll ist ein Scheibner-Fahrwerk-Zertifikat.

Der Unfallhergang istganz einfach: Bin einem hinten Kombi drauf gefahren mit ca. 30 kmh, Aufprall im 90° winkel.

gruß

Streetbobhh

Zitat:

Original geschrieben von KapitaenLueck


@TE. Hast du meinen letzten Beitrag gelesen? Mit dem Versicherungsgutachter reden bringt dich überhaupt nicht weiter. Du musst schon mit der Versicherung direkt reden, Gutachten vorlegen und dein Begehren mitteilen.

Hallo,

ja das werde ich nächste Woche mal in Angriff nehmen.

Ich hatte diese Tage auch noch einen weiteren Gutachter da der sich das Fahrzeug mal angesehen hat. Hab leider noch keine Rückmeldung.

Werde aber auf jeden fall berichten wies weitergeht.

@ALL
Schon mal vielen Dank für so einige Infos.

gruß

Streetbobhh

Zitat:

Original geschrieben von streetbobhh


 
ja das Messprotokoll ist ein Scheibner-Fahrwerk-Zertifikat.

Das beste, was es derzeit auf dem Markt gibt. Wenn das M.A.X. System sagt der Rahmen ist gerade, dann ist der Rahmen gerade.

Wenn überhaupt, könnte nach deiner Unfallschilderung ja nur einen Verzug des Rahmen des Bereich Steuerkopfes vorliegen.

Und den kann man wunderbar messen. Wenn da kein Verzug vorliegt, dann ist der Rahmen auch nicht krumm.

Berichte bitte unbedigt weiter hier.

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