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Gutachterprobleme

Harley-Davidson
Themenstarteram 13. November 2013 um 19:44

Hallo,

kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.

Ich hatte einen selbsverschuldten Unfall, Harley ist vollkasko versichert.

Der Gutachter hat einen Wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt.

Reparaturkosten 14.500,-

Wiederbeschaffungswert 10.500,-

Restwert 5300,- (ich weiß jetzt auch warum, "Fahrzeugbrief" Bieter kam von der Polnischen Grenze)

Der Gutachter geht in seinem Gutachten davon aus das der Rahmen verzogen ist.

Kosten hierfür ca. 7.400,-

Da ich das Gutachtenbezüglich des verzogenen Rahmens angezweifelt habe, habe ich selbst eine Rahmenvermessung machen lassen.

Der Gutachter hat festgestellt das der Rahmen in Ordnung ist und keinerlei Schäden aufweist.

Also habe ich der Versicherung geschrieben das hier kein Wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und das Motorrad doch bitte repariert werden soll.

Als Antwort bekam ich von dem Versicherungsgutachter " Das sei im egal er ändert nichts"

Was kann ich machen?

Darf die Versicherung nach einem Gutachten abrechen was belegbar falsch ist?

ps. ich will keine neue Maschine haben sondern meine alte zurück.

Beste Antwort im Thema
am 15. November 2013 um 18:58

Zitat:

Original geschrieben von streetbobhh

Also was kann ich gegen so viel Ignoranz und "Geiz ist Geil" Mentalität ausrichten ohne das ich einen Finanziellen Totalschaden durch Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichte erleide.

 

gruß

 

Streetbobhh

Maschine zum nächsten Harley-Händler bringen, Gutachten der Versicherung und Vermessungsprotokoll vorlegen, verbindlichen Kostenvoranschlag über die Reparatur einholen, diesen der Versicherung einreichen (sofern unterhalb WBW) und Reparaturkostenzusage einholen, danach Reparaturauftrag erteilen und bei Abholung der sach- und fachgerecht reparierten Harley 500 Euro dem Händler in die Hand drücken und schon kannst du im nächsten Frühjahr wieder durch "Harburger Berge" cruisen.

 

Die Welt kann auch einfach sein.

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51 Antworten

Anwalt einschalten! Das hört sich nach Stress an!

Viel Glück bei dem ganzen Schlamassel!

Natürlich ist für die Versicherungen der wirtschaftliche Totalschaden mit hohen Restverkaufswert billiger und deswegen lieber gesehen, ABER Du musst das Gutachten nicht akzeptieren und kannst auf Reparatur bestehen!!!

Meine Frau sagt, dass es da ein entsprechende Urteil zu gibt. Der einfachste Weg ist der Gang zum Rechtsanwalt, wenn Du die Versicherung noch mal auf das Urteil und Deinen Reparaturwunsch persönlich hinweisen möchtest, sag Bescheid und ich lasse das Urteil mal raussuchen....

Gruß Brus

Hallo Brus,

 

frag Doch Deine Frau bitte noch gezielt nach ...

 

... der 130% Regel: danach ist es erlaubt, Schäden am eigenen Fahrzeug reparieren zu lassen, wenn sie bis 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen. Dies hat der Gutachter hier schon  indirekt abgelehnt, da die von ihm ermittelten Reparaturkosten mehr als 130 % des Zeitwert betragen.

 

... ob diese Regelung und andere Urteile auch bei Vollkaskoschäden, also selbst verursachten Schäden gilt/gelten. Viele Urteile sprechen immer nur von der Regulierung von fremdverschuldeten Schäden.

Hier handelt es sich um einen selbstverschuldeten Unfall. Nicht dass der Versicherungsnehmer Klauseln in seinem Vollkaskovertrag hat, die ihm eine bestimmte Vorgehensweise vorschreiben und die er mit seinem Vertrag bestätigt und anerkannt hat.

Läuft :)

Danke für den Hinweis!!!

Gruß Brus

Themenstarteram 13. November 2013 um 21:35

Hallo Daddycaveman, ja Rechtsanwalt habe ich schon am Start, will mir aber auch anderweitig Info besorgen was man da machen kann. Will ja auch nicht unnötig Geld verbrennen, würde ich lieber in mein Moped stecken.

Hallo Brus, von dieser 130% Regelung hab ich auch schon gehört, greift bei mir leider wegen der Kasko nicht. Oder hat deine Frau da andere Info drüber?

Der Knackpunkt ist doch eigendlich das das Gutachten der Versicherung falsch ist. Es sollen Teile repariert werden die Definitiv nicht kaputt sind.

Wenn das so abgerechnet wird hab ich voll die Arschkarte.

Der verkauf des Restwertes, Termin ist verstrichen.

Niemand gibt mir hier in HH 5300,- für die Maschine, selbst wenn ein Schrauber die wieder billig zusammenbekommt ohne den Rahmen zu erneueren ist die so Teuer wie eine neue.

Und wenn mir die Versicherung jetzt den Differnzbetrag von 5200,- auszahlt, ich die Maschine behalte fehlen mir auch für die Reparatur noch ca. 3000,-

Hätte ich die 10.500,- genommen, hätten mir auch noch 2.000,- für eine neue gebrauchte die meinem geschmack entspricht gefehlt.

Die wollen durch das falsche Gutachten nur Geld sparen, das darf doch nicht sein.

Man muss den Versicherungsgutachter nicht akzeptieren und hast das Recht einen freien beauftragen zu lassen.

Wenn die aber jetzt schon so quer kommen würde ich auch auf jeden Fall erst mit dem eigen RA reden.

Good Luck

Zitat:

Original geschrieben von streetbobhh

 

Hallo Brus, von dieser 130% Regelung hab ich auch schon gehört, greift bei mir leider wegen der Kasko nicht. Oder hat deine Frau da andere Info drüber?

Nabend,

ich verstehe das Problem nicht wirklich....eine Kasko die mehr wie 100% reguliert kenne ich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von streetbobhh

 

Hätte ich die 10.500,- genommen, hätten mir auch noch 2.000,- für eine neue gebrauchte die meinem geschmack entspricht gefehlt.

Also ist Dir der ermittelte Wiederbeschaffungwert zu gering!?..davon habe ich aber nix gelesen.

Zitat:

Original geschrieben von streetbobhh

 

Der verkauf des Restwertes, Termin ist verstrichen.

Niemand gibt mir hier in HH 5300,- für die Maschine

Der Restwert war Dir zu hoch!...warum haste dann nicht verkauft?

Zitat:

Original geschrieben von streetbobhh

 

Der Knackpunkt ist doch eigendlich das das Gutachten der Versicherung falsch ist. Es sollen Teile repariert werden die Definitiv nicht kaputt sind.

Wenn das so abgerechnet wird hab ich voll die Arschkarte.

Und wenn mir die Versicherung jetzt den Differnzbetrag von 5200,- auszahlt, ich die Maschine behalte fehlen mir auch für die Reparatur noch ca. 3000,-

 

Die wollen durch das falsche Gutachten nur Geld sparen, das darf doch nicht sein.

Auch das verstehe ich nicht!...Warum lässt Du die Karre dann nicht reparieren?....keine Versicherung schreibt Dir vor welche Teile getauscht werden müßen! Wenn der Schaden, doch soviel geringer ist, wie von Dir getippt, sollten sogar noch einige Euronen über bleiben.

Ansonsten,

ist aber nur meine bescheidene persönliche Meinung!...

Hut ab vor dem Gutachter, der hat den Rahmen natürlich nicht vermessen, aber als defekt im Gutachten aufgeführt!....sowas ist nicht selbstverständlich!

Gruß FXSTDI

 

Moin,

bevor hier noch mehr Verwirrung gestiftet wird weil der ein oder andere mal "etwas gehört hat" wie zb die Gutachterwahl welche eben im Kasko Fall nicht frei ist, verschiebe ich mal ins Versicherungsforum.

Grüße

Steini

Moin,

 

Grundsätzlich ist es Deine Harley und ob Du diese an einen Aufkäufer verkaufst, ist Deine Sache.

 

Fakt ist, die Regulierung der Versicherung erfolgt WBW - RW - SB und fiktiv abgerechnet ohne MWST.

 

Soweit so richtig.

Hier geht es um das erstellte Gutachten,

welches nach Angaben des TE nicht korrekt ist.

(Rahmen verzogen oder nicht?)

Könnte man nicht mit dem Gutachter reden, dass der Rahmen ok ist?

Gruß Cokefreak

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Soweit so richtig.

Hier geht es um das erstellte Gutachten,

welches nach Angaben des TE nicht korrekt ist.

(Rahmen verzogen oder nicht?)

Könnte man nicht mit dem Gutachter reden, dass der Rahmen ok ist?

Gruß Cokefreak

Nabend,

und was sollte das bringen?....deshalb steigt der gewünschte Wiederbeschaffungswert, so denke ich nicht!

Und genau darum, denke ich geht es hier...wurde nur noch nicht angesprochen!

Gruß FSTDI

Ich hatte es so verstanden:

Wenn der defekte Rahmen aus dem Gutachten heraus gerechnet wird,

ist der TE innerhalb des WBW und kann reparieren.

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Ich hatte es so verstanden:

Wenn der defekte Rahmen aus dem Gutachten heraus gerechnet wird,

ist der TE innerhalb des WBW und kann reparieren.

Nicht wirklich!

dem TE passt der Wiederbeschaffungswert nicht!....so habe ich es verstanden!

Bitte mal den kompletten Thread lesen, anders kann ich mir es nicht erklären....

Gruß FXSTDI

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Ich hatte es so verstanden:

Wenn der defekte Rahmen aus dem Gutachten heraus gerechnet wird,

ist der TE innerhalb des WBW und kann reparieren.

Und genau das ist auch der richtige Lösungsansatz des Problems.

Nach den Musterbedingungen des GDV zur Kfz-Versicherung (die mehr oder weniger alle Versicherer so übernommen haben) ist in Punkt A.2.7.1. geregelt, dass bei vollständiger und fachgerechter Reparatur die Kosten bis Wiederbeschaffungswert bezahlt werden (der Restwert spielt hier KEINE Rolle).

Fachgerecht heisst: Durch eine Werkstatt nach Vorgaben des Gutachtens, das Ganze durch Rechnungsvorlage belegt.

Nach den Werten des TE liegt der WBW bei 10 500 EUR, die Reparaturkosten ohne Rahmen bei 7100 EUR - und damit noch locker innerhalb des WBW.

Dem steht jetzt nur das Gutachten entgegen, welches den Rahmen als defekt ausweist.

 

Also folgendes tun: Versicherung kontaktieren (den Schadensachbearbeiter selbst) und ihn auf das selbst eingeholte Gutachten verweisen (ohne Rahmenschaden).

Ebenfalls darauf verweisen, dass das Fahrzeug repariert werden soll.

Den Sachbearbeiter bitten, sich nochmals mit dem Versicherungsgutachter in Verbindung zu setzen und gleichzeitig darauf hinweisen, dass man ggf. ein Sachverständigenverfahren einleiten wird.

Damit sollte das Problem zu beheben sein.

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