Gutachterprobleme
Hallo,
kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.
Ich hatte einen selbsverschuldten Unfall, Harley ist vollkasko versichert.
Der Gutachter hat einen Wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt.
Reparaturkosten 14.500,-
Wiederbeschaffungswert 10.500,-
Restwert 5300,- (ich weiß jetzt auch warum, "Fahrzeugbrief" Bieter kam von der Polnischen Grenze)
Der Gutachter geht in seinem Gutachten davon aus das der Rahmen verzogen ist.
Kosten hierfür ca. 7.400,-
Da ich das Gutachtenbezüglich des verzogenen Rahmens angezweifelt habe, habe ich selbst eine Rahmenvermessung machen lassen.
Der Gutachter hat festgestellt das der Rahmen in Ordnung ist und keinerlei Schäden aufweist.
Also habe ich der Versicherung geschrieben das hier kein Wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und das Motorrad doch bitte repariert werden soll.
Als Antwort bekam ich von dem Versicherungsgutachter " Das sei im egal er ändert nichts"
Was kann ich machen?
Darf die Versicherung nach einem Gutachten abrechen was belegbar falsch ist?
ps. ich will keine neue Maschine haben sondern meine alte zurück.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von streetbobhh
Also was kann ich gegen so viel Ignoranz und "Geiz ist Geil" Mentalität ausrichten ohne das ich einen Finanziellen Totalschaden durch Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichte erleide.gruß
Streetbobhh
Maschine zum nächsten Harley-Händler bringen, Gutachten der Versicherung und Vermessungsprotokoll vorlegen, verbindlichen Kostenvoranschlag über die Reparatur einholen, diesen der Versicherung einreichen (sofern unterhalb WBW) und Reparaturkostenzusage einholen, danach Reparaturauftrag erteilen und bei Abholung der sach- und fachgerecht reparierten Harley 500 Euro dem Händler in die Hand drücken und schon kannst du im nächsten Frühjahr wieder durch "Harburger Berge" cruisen.
Die Welt kann auch einfach sein.
51 Antworten
Es geht doch um einen Vollkaskoschaden...
...da greifen die ganzen Argumente mit den Reparaturkostengrenzen doch nicht...
Der TE bekommt den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert - Restwert) - SB ersetzt. Wenn die Angebotsfrist des Aufkäufers durch Verschulden des TE verstrichen ist, ist das sein Problem.
Bei VK-Schäden gibt es meines Wissens nach keine freie Gutachterwahl.
Zitat:
Original geschrieben von Devil8x4
Es geht doch um einen Vollkaskoschaden......da greifen die ganzen Argumente mit den Reparaturkostengrenzen doch nicht...
Der TE bekommt den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert - Restwert) - SB ersetzt. Wenn die Angebotsfrist des Aufkäufers durch Verschulden des TE verstrichen ist, ist das sein Problem.
Bei VK-Schäden gibt es meines Wissens nach keine freie Gutachterwahl.
Nabend,
wie schon angesprochen bin ich nur Laie, habe aber darüber kein Geheimniss gemacht!
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Und genau das ist auch der richtige Lösungsansatz des Problems.Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Ich hatte es so verstanden:
Wenn der defekte Rahmen aus dem Gutachten heraus gerechnet wird,
ist der TE innerhalb des WBW und kann reparieren.Nach den Musterbedingungen des GDV zur Kfz-Versicherung (die mehr oder weniger alle Versicherer so übernommen haben) ist in Punkt A.2.7.1. geregelt, dass bei vollständiger und fachgerechter Reparatur die Kosten bis Wiederbeschaffungswert bezahlt werden (der Restwert spielt hier KEINE Rolle).
Fachgerecht heisst: Durch eine Werkstatt nach Vorgaben des Gutachtens, das Ganze durch Rechnungsvorlage belegt.
Nach den Werten des TE liegt der WBW bei 10 500 EUR, die Reparaturkosten ohne Rahmen bei 7100 EUR - und damit noch locker innerhalb des WBW.
Dem steht jetzt nur das Gutachten entgegen, welches den Rahmen als defekt ausweist.
Also folgendes tun: Versicherung kontaktieren (den Schadensachbearbeiter selbst) und ihn auf das selbst eingeholte Gutachten verweisen (ohne Rahmenschaden).
Ebenfalls darauf verweisen, dass das Fahrzeug repariert werden soll.
Den Sachbearbeiter bitten, sich nochmals mit dem Versicherungsgutachter in Verbindung zu setzen und gleichzeitig darauf hinweisen, dass man ggf. ein Sachverständigenverfahren einleiten wird.
Damit sollte das Problem zu beheben sein.
Wo steht, dass die Reparatur ohne neuen Rahmen sich um über 7000 Euro reduziert?...habe ich nicht gelesen...sollte der Rahmen auch nur für eine Lackierung gestrippt werden, sind da so einige Arbeitsstunden erforderlich!
Ich bein kein Versicherungsmensch, aber schon seit 1988 als KFz Meister tätig. In den wenigsten Fällen, wird ein Gutachten wegen zu viel bezifferten Kosten angefochten. Ich kenne es eher andersrum....
Gruß FXSTDI
@Devil8x4:
Bei Kaskoschäden gibt es weder eine freie Gutachterwahl, noch gibt es eine 130%-Regelung und Anwaltskosten kann man ggf. auch selbst bezahlen.
Die ersten Postings des Threads bestechen durch enormes Halbwissen und Stammtischweisheiten.
Wie der TE vorzugehen hat, habe ich ja in meinem letzten Posting beschrieben.
Wenn das erste Gutachten (also des von der Versicherung beauftragten Gutachters) objektiv falsch sein sollte (Rahmen also tatsächlich noch in Ordnung nach Vermessung), kann der TE zumindest versuchen, die Kosten seines Gutachtens vom Kaskoversicherer ersetzt zu bekommen.
In letzter Konsequenz bliebe nur noch das angesprochene Sachverständigenverfahren (mit dem Kostenrisiko für alle Beteiligten).
Doch natürlich.
Auch im VK Bereich gibt es diese Grenzen.
Nur dass hier die Grenze nicht 130% ist, sondern 100%.
twelferider hat alles richtig erklärt.
Der TE hat ja eh schon ein weiteres Gutachten anfertigen lassen, dass beweist, dass der Rahmen nicht verzogen ist.
Das eben bei der Versicherung vorlegen.
Wenn die sich dann immer noch stur stellen, ist der nächste mögliche Schritt ein Sachverständigenverfahren.
[Edit]
Mein Posting hier soll die Antwort auf Devil8x4 sein.
Zitat:
Original geschrieben von FXSTDI
Wo steht, dass die Reparatur ohne neuen Rahmen sich um über 7000 Euro reduziert?...habe ich nicht gelesen...
----
Zitat:
Original geschrieben von streetbobhh
Reparaturkosten 14.500,-
Wiederbeschaffungswert 10.500,-
Restwert 5300,- (ich weiß jetzt auch warum, "Fahrzeugbrief" Bieter kam von der Polnischen Grenze)
Der Gutachter geht in seinem Gutachten davon aus das der Rahmen verzogen ist.
Kosten hierfür ca. 7.400,-
Hier habe
ichdas gelesen.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
----Zitat:
Original geschrieben von FXSTDI
Wo steht, dass die Reparatur ohne neuen Rahmen sich um über 7000 Euro reduziert?...habe ich nicht gelesen...
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Hier habe ich das gelesen.Zitat:
Original geschrieben von streetbobhh
Reparaturkosten 14.500,-
Wiederbeschaffungswert 10.500,-
Restwert 5300,- (ich weiß jetzt auch warum, "Fahrzeugbrief" Bieter kam von der Polnischen Grenze)
Der Gutachter geht in seinem Gutachten davon aus das der Rahmen verzogen ist.
Kosten hierfür ca. 7.400,-
Ist ja OK, das heißt aber nicht dass der Rahmen nicht neu lackiert werden muß, dann kann man nicht einfach die Summe rausrechnen!...sollten sich dadurch Mehrarbeiten ergeben, sind wir noch lange nicht unter dem WBW...bitte nix falsch verstehen...
Ohne das Fahrzeug gesehen und die beiden Gutachten gelesen zu haben, werde ich jetzt ganz bestimmt keine Diskussion über die Werte in den jeweiligen Gutachten führen.
PS: Fullquotes nerven extrem!
Zitat:
Original geschrieben von streetbobhh
Der Gutachter hat festgestellt das der Rahmen in Ordnung ist und keinerlei Schäden aufweist.
An diese Aussage halten wir uns erst mal.
Twelve hat das weitere Vorgehen beschrieben.
Warten wir ab, was der TE dazu sagt.
Gruß Cokefreak
OK, ich werde mir das zitieren verkneifen.
Auch ich habe kein Gutachten gesehen....aber 5300Euro für eine verunfallte StreetBob, halte ich für realistisch!..... die einen WBW von 10500Euro hat, ist nicht die Welt!...wenn sich dann noch herrausstellt, dass der Rahmen auch noch Ok ist, so wath?..wo ist das Problem?
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
An diese Aussage halten wir uns erst mal.Zitat:
Original geschrieben von streetbobhh
Der Gutachter hat festgestellt das der Rahmen in Ordnung ist und keinerlei Schäden aufweist.
Twelve hat das weitere Vorgehen beschrieben.
Warten wir ab, was der TE dazu sagt.Gruß Cokefreak
Sorry, wenn ich schon wieder zitiere,
aber habt ihr euch mal wirklich den Post vom TE zu Gemüte geführt?
Wenn es nach eurer Rechnung ginge, liegt der Schaden ja nur bei 7500 Euro!...warum sollte eine Versicherung, dann freiwillig 10500Euro bereitstellen?
Gruß FXSTDI
Zitat:
Original geschrieben von FXSTDI
Wenn es nach eurer Rechnung ginge, liegt der Schaden ja nur bei 7500 Euro!...warum sollte eine Versicherung, dann freiwillig 10500Euro bereitstellen?Gruß FXSTDI
Die Versicherung stellt keine 10500€ bereit.
Sie nennt einen Aufkäufer der die Hälfte bezahlt.
Den Rest übernimmt die Versicherung.
Ist der Rahmen nicht beschädigt muss sie mehr bezahlen (ca 7500€).
In dem Fall geht die VS den einfachen und kostengünstigeren Weg.
Gruß und gute Nacht, Cokefreak
Ja nee, ist mir auch klar,
bleibt aber so und so gleich!...wenn die Karre im Gutachten ohne Rahmenschaden angeboten wäre, wäre der Verkaufspreis, wohl auch höher ausgefallen....
dementsprechend hätte die Versicherung noch weniger bezahlen müßen!....oder habe ich da was falsch verstanden?
Gruß FXSTDI
Guten Morgen FXSDI,
ohne den defekten Rahmen wäre es kein Totalschaden.
Somit wird das Fahrzeug auch nicht in eine Restwertbörse eingestellt
und auch kein "hoher Restwert" angeboten.
Gruß Cokefreak
Zitat:
Original geschrieben von FXSTDI
Ja nee, ist mir auch klar,bleibt aber so und so gleich!...wenn die Karre im Gutachten ohne Rahmenschaden angeboten wäre, wäre der Verkaufspreis, wohl auch höher ausgefallen....
dementsprechend hätte die Versicherung noch weniger bezahlen müßen!....oder habe ich da was falsch verstanden?Gruß FXSTDI
Hallo FXSTDI,
ich Schildere Dir mal so einen Ablauf wie er jetzt bei mir gelaufen ist.
Ich habe einen Unfall selbst verschuldet.
Die Versicherung hat in diesem Fall das Recht einen Gutachter zu stellen, weil Kasko Schaden.
Irgendwann bekommst du das Gutachen mit den ganzen Daten und Zahlen.
In diesem Gutachten steht schon ein Aufkäufer für den Restwert bereit, ist aber zeitlich begrenzt in dem er das Fahrzeug zu dem Preis kaufen kann.
OK, soweit alles gut.
Als erstes guggst du was die Versicherung raustun will, 10.500,- abzüglich 500,- Selbstbeteiligung.
Dann schaust du mal im internet nach was so angeboten wird, und du wirst feststellen das die angeboten Maschinen nicht deinen Vorstellungen entsprechen, denn nicht umsonst fährst du ne Harley, du willst doch deiner Harley eine besondere Note verpassen.
Du merkst das dir dazu noch etwas Geld fehlt, also schaust du mal im Gutachten nach was die Reparatur eigendlich so teuer macht.
Die größten Positionen sind da der neue Rahmen und die Arbeitszeit, fast die hälfte vom Schaden.
Dann schaust du dir noch mal deine Maschine an und findest nicht mal einen Kratzer am Rahmen, komisch wieso soll der Kaputt sein, zumal der Gutachter nichts hat vermessen lassen. Ist der etwa Hellseher?
Also hab ich auf meine Kosten ein Rahmengutachten machen lassen und siehe da alles in Ordnung.
Dies habe ich dann auch meiner Versicherung mitgeteilt. Inzwischen sind schon ein paar Wochen vergangen, aber der Termin für den Restwertverkauf nicht.
Der Gutachter der Versicherung hat gesagt " Das Rahmengutachten interessiert ihn nicht, er bleibt bei seiner Version". Ein Gespräch ist mit dem leider nicht mehr möglich da wir uns halt nicht mögen.
Inzwischen ist der Restwertermin verstrichen.
Das heist doch von Anfang an: Wenn du das Gutachten der Versicherung nicht akzeptierst bekommst du halt in meinem Fall nur den halben Wiederbeschaffungswert bezahlt.
Was in der Restwertbörse genau an Daten weitergegebenn weiß ich nicht.
Ich weiß aber das die eigendlich nur an den Fahrzeugbriefen wirklich interressiert sind, daher auf der hohe Restwert.
Was glaubst du denn was mit zb. geklauten Maschinen passiert? Die bekommen so eine neue Identität.
Fazit ist daraus: Die Versicherung braucht nur die hälfte bezahlen, eine Reparatur wäre teurer aber immer noch weniger als der Wiederbeschaffungswert.
gruß
Streetbobhh
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
@Devil8x4:In letzter Konsequenz bliebe nur noch das angesprochene Sachverständigenverfahren (mit dem Kostenrisiko für alle Beteiligten).
Danke für die Info, werde ich mich mal schlauer machen.
gruß
Streetbobhh