Gutachterabrechnung, Versicherung möchte eigenen Gutachter schicken!
Kurze Sache, mir ist die Tage jemand an der Ampel hinten drauf gefahren, warum auch immer, die Stand vor der roten Ampel paar Sek. schaue in den Rückspiegel und merke das wird eng, naja zu eng für den Fahrer.
Schadensbild: bei mir die AHK konnte nicht viel retten, wer weiß ob es wegen der AHK nicht noch mehr wird?!?! Also Stoßstange steht ab ist irgendwie verbogen, Kofferraumdeckel lässt sich öffnen aber nicht mehr so leicht, was noch am Fahrzeugrahmen ist, keine Ahnung, stellt ein Gutachter dies auch fest, man nehme mal an, die Kofferraumklappe schließt nicht mehr gut und Wasser tritt minimal ein, den Schaden sollte man doch nicht sofort bemerken oder?
Naja nun zur Versicherung, ich kannte es von einem Unfall vor einigen Jahren so:
- sich bei der Versicherung melden
- Schadensnummer erhalten
- damit zum selbst ausgewählten Gutachter
- Abtrittserklärung machen
- Gutachter kümmert sich um den Rest
- Tage/Wochen später Schreiben von der Versicherung, Gutachten ist ok, wir überweisen die Summe abzüglich der MwSt.
- fertig
nun nachdem ich den Schaden gemeldet habe, also der Gegnerischen Versicherung 3h nach dem Unfall, der Auffahrer hatte dafür noch keine Zeit, kamm kurze Zeit später ein Rückanruf der Versicherung (kann man hier eigentlich den Namen nennen???) Inhalt kurz mal nachgespielt:
Hallo, wo wollen sie den Wagen reparieren lassen, sollen wir uns darum kümmern, wir suchen Partnerwerkstätten für sie in ihrer Umgebung. NEIN, ich war noch in keiner Werkstatt, es ist Samstag und da haben die meistens ZU. Ok, sollen wir ihnen Firmen nennen, NEIN ich möchte per Gutachten abrechnen und ggf. alles selber reparieren, wenn möglich. Ok, Montag meldet sich unser Gutachter, der macht dann kurzfristig einen Termin mit Ihnen aus. Ich möchte aber meinen eigenen Gutachter besuchen, dazu habe ich mehr vertrauen. Achso, das ist natürlich ihr Recht, aber unser Gutachter ist sehr gut, Für sie gut oder für mich??? Naja gehen sie halt zu ihrem und fertig. Ab da wurde die Dame etwas unfreundlich...
ich wollte noch die Schadensnummer haben für meinen Gutachter, sie dann welche Nummer??? Der Gutachter soll uns anrufen, wenn der fertig ist hier die Nummer, Guten Tag, aufgelegt...
Worauf muss ich mich bei der Versicherung mit den zwei WW und mit dem & im Logo einstellen??? Wie läuft soetwas ab? Muss ich wenn die das Gutachten nicht akzeptieren, vor Gericht und sie verklagen,***EDITIERT wegen Fremdlink (Schreddi)***... Oder macht dies der Gutachter für einen, wegen der Abtrittserklärung? Es kann doch nicht sein, wenn ein Gutachter sagt z.B. 2000 Euro das die Versicherung sagt nein wir zahlen nur 1200 Euro oder geht das so easy? Haben keinen Rechtschutz, kann man jetzt noch was abschließen, der Unfall war ja die Tage?!?!
was ich auch komisch fand, die Württenbergische wollte exakte Daten meines Autos haben, km-Stand, Baujahr, Motor usw. wegen dem Mietwagen oder der Berechnung dafür, die müssen doch noch nichts berechnen, erst wenn das Gutachten von meiner Seite kommt, da steht doch eh alles drin?!?!
Ich fahre morgen mal zum Gutachter und wollte im Vorfeld mal paar Infos.
DANKE
Beste Antwort im Thema
Ich sach nix...
Ach doch: Bei solchen Einstellungen der Verbraucher muss man sich über das Verhalten der Vers. echt nicht wundern.
52 Antworten
Ich kann Paulchen nur widersprechen!
Die Post wird beim Versicherer nach Eingangsdatum bearbeitet.
Ob Du sie schickst oder ein Anwalt spielt also für die Geschwindigkeit keine Rolle. Im Gegenteil: Es dauert oftmals länger!
Du brauchst einen Termin Anwalt. Erste Besprechung. Er schickt Dich zum SV. Du brauchst einen Termin. Der macht das Gutachten und schickt es per Post zum Anwalt. Dort dauert es u.U. schon ein paar Tage, bis das Anspruchsschreiben getippt ist und das Gutachten verschickt. Dann wieder Postlauf usw.
Wenn gezahlt wird, geht das Geld an RA. Der muss den Geldeingang feststellen, eine neue Überweisung veranlassen, Deine Bank muss das Geld wertstellen.
Es liegt auf der Hand, dass das nicht schneller geht als selber eintüten.
Der Anwalt hilft Dir, wenn die Sache kompliziert werden sollte: Personenschaden oder streitige Haftung usw.
Den "normalen" Standardfall sollte man durchaus selbst geregelt bekommen. Zur Not mit unserer Hilfe😉
Gruß
Hafi
PS: @die Sachverständige:
Ja, deshalb gehe ich nur zum Vertrauensmarkenvertragsglaskugelschrauber. Macht´s zwar auch nicht besser, fühlt ssich aber besser an.😉
Zitat:
Original geschrieben von paulchen_001
Wie schnell die Versicherung arbeitet und den Schaden zahlt, ist unterschiedlich. Zwei bis sechs Wochen ist wohl realistisch. Mit Anwalt in der Regel schneller als ohne.Bei Inanspruchnahme eines Anwalts geht es nicht in erster Linie um das "Herausschinden" irgendwelcher utopischer Summen. Für die Versicherung ist Schadensregulierung das tägliche Brot. Der Anwalt sorgt für "Waffengleichheit" bei der Abwicklung. Er kennt die Prozedur. Er weiß, welche Ansprüche Du hast und wie diese geltend gemacht werden. Nebenbei macht es Dein Leben deutlich einfacher, weil Du Dich nicht selbst kümmern mußt.
Aus eigener (guter) Erfahrung kann ich Dir nur raten: Nimm Dir einen Anwalt. Wenn die Schuldfrage klar ist, werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Eigener Gutachter ist ein Muß. Beim selbst gewählten Gutachter bist Du der Kunde, beim Gutachter der Versicherung ist die Versicherung Stammkunde.
Und gib denen nur die Informationen, die zwingend erforderlich sind. Laß alles andere durch Gutachter und Anwalt klären.
Der Anwalt regelt auch, wie lange Dir was für ein Mietwagen zusteht, falls erforderlich. Und er weiß, was an Reparaturen wann und wie gemacht werden kann.LG Paulchen_001
Selten soviel Unsinn gelesen....
Anwalt macht Sinn wenn es Probleme gibt, aber ansonsten geht die Abwicklung viel schneller ohne! Und warum zusätzliche Kosten verursachen, die die Versicherungsbeiträge grundsätzlich in die Höhe treiben, wenn die Schuldfrage geklärt ist?
Auch ist ein eigener Gutachter kein Muss! Wenn man mal in der Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lässt weiß man ungefähr, wie hoch die Kosten sein werden, und wenn das Gutachten, das im Übrigen normalerweise von unabhängigen Gutachtern erstellt wird, die für viele Versicherer, Kunden und genauso Privatleute arbeiten, ungefähr genauso ausfällt, dann ist so ´ne Sache schnell und ohne viel Aufwand geklärt!
Die Versicherer wollen in der Regel Kosten sparen und schnellstmöglich regulieren (Ausnahmen bestätigen die Regel), zusätzliche Kosten verursachen aber Anwälte, Gutachter usw., die man ja als Geschädigter auch von der Versicherung bezahlt haben möchte. Meine Erfahrung zeigt, dass es wesentlich problemloser ist, wenn man einfach einen Kostenvoranschlag machen lässt, der Versicherung den Betrag mitteilt, meist wird das akzeptiert (wenn es nicht gerade um tausende geht), dann wird repariert und die Werkstatt rechnet mit der Versicherung ab... Fertig!
Gruß, Jens
So wie ich den Eingangsthread verstanden habe, liest er sich nicht wie der Versuch, den Schaden schnell und problemlos zu regeln. Wenn der Ansprechpartner der Versicherung schon am Telefon so auftritt, schafft das nicht gerade Vertrauen. Auch die Vergabe einer Schadens- oder Vorgangsnummer ist eigentlich Standard. Da scheinen Probleme mit der späteren Anerkennung des Nutzungsausfalls etc. nicht unwahrscheinlich. Daher die Empfehlung, einen Anwalt zu nehmen.
Bei einer "normalen" Schadensregulierung sollte die direkte Abwicklung mit der Versicherung natürlich immer der richtige Weg sein und schneller zum Ergebnis führen als die über den Anwalt.
Tut mir leid, wenn das nicht so klar herauskam. Auch, wer schreiben kann, ist klar im Vorteil. Aber ich arbeite daran. 😉
LG Paulchen_001
So habe heute Antwort von der Versicherung bekommen!
Anbei war eine Gegenkalkulation auf Grund des Gutachten meines Gutachters, dabei sind natürlich Differenzen zustande gekommen:
Eingangsrechnung: 1850,73 Euro meines Gutachters
Prüfergebnis der Versicherung: 1432,19 Euro zustande gekommen durch:
Lohn: - 171,54 €
Lackierkosten incl. Material: -195,10 €
Ersatzteile: -51,90 € (aufgrund von derzeitigen Angeboten)
Summe: - 418,54 €
dann sind dem Schreiben noch 2 Werkstätten angegeben, welche den Preisunterschied von der Versicherung nehmen würden als Arbeitslohn nehme ich mal an und nach den Empfehlungen und Richtlinie des Hersteller die Arbeiten durchführen würden.
mhh schon spannend, also einfach nem Anwalt auf den Tisch knallen und abwarten oder?
ach noch etwas im Schreiben steht, das der Versicherungsnehmer den Schaden noch nicht gemeldet hat, daher wurde er zur Schadensanzeige aufgefordert, sollte ich dies noch abwarten?
Vielen Dank an euch!
EDIT: die Prüfung des Gutachtens ist von ControlExpert GmbH, vielleicht ist dies auch sinnvoll...
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Wie Du schon selbst geschrieben hast, ab zum Anwalt, dann ist auch die Waffengleichheit hergestellt.
Diese sog. Prüfberichte sind heute üblich und es werden darin immer die gleichen Abzüge gemacht. Ein guter Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Dir sagen inwieweit die einzelnen Positionen zu erstatten sind. Die Urteile dazu sind bei den versch. Gerichten etwas unterschiedlich, es gibt jedoch viele für den Geschädigten positive Urteile. Lass Dich daher von einem Fachmann (Anwalt) beraten, damit Du alle Dir zusthenden Schadenersatzansprüche bekommst.
Was du jetzt machen müß ist ein Rechtsanwalt, und die sache ist Erledig, am besten fragt dein Gutachter nach seine RA. mein Freund hat auch eine unfall und die Versicherung wollte auch nicht Voll bezahlen, da hat er eine RA genomen und am ende hat er noch 50€ mehr wie die gutachter. Deswegen wenn du rechts haben dann immer ein RA und die sache ist erledigt.
eine kurze zwischenfrage ... ich habe hier von einem unfall, an dem beide schuld waren, ein gutachten liegen. das gutachten wurde von der versicherung von dem unfallgegner erstellt. nach diesem gutachten wird mir die versicherung nun entsprechend zahlen ... aber nun stehen hier vier werte ...
reparaturkosten incl. mwst
reparaturkosten ohne mwst
wiederbeschaffungswert
restwert
wovon geht die versicherung nun aus, wovon wird der entsprechend von der versicherung festgesetzte prozentsatz bezahlt?
Zitat:
Original geschrieben von cremi
....aber nun stehen hier vier werte ...reparaturkosten incl. mwst
reparaturkosten ohne mwst
wiederbeschaffungswert
restwertwovon geht die versicherung nun aus, wovon wird der entsprechend von der versicherung festgesetzte prozentsatz bezahlt?
Entweder Reparaturkosten ohne MwSt oder Wiederbschaffungswert minus Restwert, je nachdem was günstiger ist.
Um genaueres sagen zu können (z.B. ob das Fahrzeug noch repariert werden kann) braucht man die dazugehörenden Zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Optiquest
ach noch etwas im Schreiben steht, das der Versicherungsnehmer den Schaden noch nicht gemeldet hat, daher wurde er zur Schadensanzeige aufgefordert, sollte ich dies noch abwarten?
Wenn das heißt, dass die Versicherung die Zahlung des verminderten Betrages noch nicht angewiesen hat, wäre es vielleicht sinnvoller, mal beim Verursacher anzurufen und ihn zuru Schadenmeldung aufzufordern!Ohne Schadenmeldung wird die Versicherung -zunächst!- nicht zahlen, egal ob mit oder ohne Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von Optiquest
So habe heute Antwort von der Versicherung bekommen!Anbei war eine Gegenkalkulation auf Grund des Gutachten meines Gutachters, dabei sind natürlich Differenzen zustande gekommen:
Eingangsrechnung: 1850,73 Euro meines Gutachters
Prüfergebnis der Versicherung: 1432,19 Euro zustande gekommen durch:
Lohn: - 171,54 €
Lackierkosten incl. Material: -195,10 €
Ersatzteile: -51,90 € (aufgrund von derzeitigen Angeboten)
Summe: - 418,54 €dann sind dem Schreiben noch 2 Werkstätten angegeben, welche den Preisunterschied von der Versicherung nehmen würden als Arbeitslohn nehme ich mal an und nach den Empfehlungen und Richtlinie des Hersteller die Arbeiten durchführen würden.
mhh schon spannend, also einfach nem Anwalt auf den Tisch knallen und abwarten oder?
ach noch etwas im Schreiben steht, das der Versicherungsnehmer den Schaden noch nicht gemeldet hat, daher wurde er zur Schadensanzeige aufgefordert, sollte ich dies noch abwarten?
Vielen Dank an euch!
EDIT: die Prüfung des Gutachtens ist von ControlExpert GmbH, vielleicht ist dies auch sinnvoll...
Ist der Schadenfall polizeilich aufgenommen worden?
Der VN hat innerhalb der Frist von einer Woche den Schaden bei seiner Versichung zu melden. Hat er es nicht getan zögert sich die Regulierung natürlich hinaus. Da aber von der gegnerischerischen Versicherung ein Gutachter geschickt wurde muss Kenntnis über den Schadenfall bestehen, ggf. von Dir.
Bisher hast Du auch alles richtig gemacht, auch entgegen so einiger schlauer Aussagen hier im Thread. Dein Gutachter des Vertrauens hat Dir den Schaden berechnet, der Grundlage für Deine Ansprüche ist!
Ich gehe davon aus, dass Dein Fz. nicht nachbesichtigt wurde, sondern der oben im Zitat geminderte Anspruch auf dem Papier von dem von Dir genannten "Verein" berechnet wurde. Die Art und Weise, wie die Minderungen "berechnet" wurden brauche ich hier nicht darzustellen, denn sie sind immer gleich und bestimmt im Googleverfahren ermittelbar.
Dein Recht, vor allem weil der UG den Schaden noch nicht gemeldet hat, solltest Du evtl. doch mit professioneller Hilfe geltend machen!
So war Montag beim Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
er meinte, es könnte Probleme geben, manche Menschen seien halt sehr abgezockt bei solchen Dingen, er hat direkt alle drei angeschrieben, weil gegen den Fahrer, den Halter und der Versicherung Anspruch besteht, warten wir mal ab...
er hat denen ein Ultimatum bin zum 06.10.2009 gestellt, da ich einen Zeugen mit im Auto sitzen hatte, denke ich mal das es glatt durchläuft oder?
Wenn ja, finde ich das irgendwie komisch für den Versicherten, durch die Taktik der Versicherung sind nochmal knappe 300 Euro RA-Gebühr und 25 Euro Kostenpauschale dazugekommen, die am Ende doch eh der Versicherungsnehmer löhnen muss, irgendwie traurig...
Ich bekomme auch eine unfall, hat meine nachbar rein gefahren, gutachter geholt, gesamt sind fast 2K, habe alles RA gegeben damit der RA auch was von den kuchen bekommen, und vor 3 tage wollte die Versicherung eigene Gutachter nachsehen, heute war er da, was er machen muß??? nochmal rechnen was kosten,und kosten reduziert da mit die nicht zu viel zahlen muß, vielleicht bekomme ich einbißchen wenniger aber macht das auch nichts, 😁😁😁😁.
Zitat:
Original geschrieben von anhtu
vielleicht bekomme ich einbißchen wenniger aber macht das auch nichts, 😁😁😁😁.
Freu..........du bist ein guter Mensch, Gibst was ab von deinem Kuchen.........🙂
Guten Appetit
Delle
Ich sach nix...
Ach doch: Bei solchen Einstellungen der Verbraucher muss man sich über das Verhalten der Vers. echt nicht wundern.