Gutachterabrechnung, Versicherung möchte eigenen Gutachter schicken!

Kurze Sache, mir ist die Tage jemand an der Ampel hinten drauf gefahren, warum auch immer, die Stand vor der roten Ampel paar Sek. schaue in den Rückspiegel und merke das wird eng, naja zu eng für den Fahrer.

Schadensbild: bei mir die AHK konnte nicht viel retten, wer weiß ob es wegen der AHK nicht noch mehr wird?!?! Also Stoßstange steht ab ist irgendwie verbogen, Kofferraumdeckel lässt sich öffnen aber nicht mehr so leicht, was noch am Fahrzeugrahmen ist, keine Ahnung, stellt ein Gutachter dies auch fest, man nehme mal an, die Kofferraumklappe schließt nicht mehr gut und Wasser tritt minimal ein, den Schaden sollte man doch nicht sofort bemerken oder?

Naja nun zur Versicherung, ich kannte es von einem Unfall vor einigen Jahren so:

- sich bei der Versicherung melden
- Schadensnummer erhalten
- damit zum selbst ausgewählten Gutachter
- Abtrittserklärung machen
- Gutachter kümmert sich um den Rest
- Tage/Wochen später Schreiben von der Versicherung, Gutachten ist ok, wir überweisen die Summe abzüglich der MwSt.
- fertig

nun nachdem ich den Schaden gemeldet habe, also der Gegnerischen Versicherung 3h nach dem Unfall, der Auffahrer hatte dafür noch keine Zeit, kamm kurze Zeit später ein Rückanruf der Versicherung (kann man hier eigentlich den Namen nennen???) Inhalt kurz mal nachgespielt:

Hallo, wo wollen sie den Wagen reparieren lassen, sollen wir uns darum kümmern, wir suchen Partnerwerkstätten für sie in ihrer Umgebung. NEIN, ich war noch in keiner Werkstatt, es ist Samstag und da haben die meistens ZU. Ok, sollen wir ihnen Firmen nennen, NEIN ich möchte per Gutachten abrechnen und ggf. alles selber reparieren, wenn möglich. Ok, Montag meldet sich unser Gutachter, der macht dann kurzfristig einen Termin mit Ihnen aus. Ich möchte aber meinen eigenen Gutachter besuchen, dazu habe ich mehr vertrauen. Achso, das ist natürlich ihr Recht, aber unser Gutachter ist sehr gut, Für sie gut oder für mich??? Naja gehen sie halt zu ihrem und fertig. Ab da wurde die Dame etwas unfreundlich...

ich wollte noch die Schadensnummer haben für meinen Gutachter, sie dann welche Nummer??? Der Gutachter soll uns anrufen, wenn der fertig ist hier die Nummer, Guten Tag, aufgelegt...

Worauf muss ich mich bei der Versicherung mit den zwei WW und mit dem & im Logo einstellen??? Wie läuft soetwas ab? Muss ich wenn die das Gutachten nicht akzeptieren, vor Gericht und sie verklagen,***EDITIERT wegen Fremdlink (Schreddi)***... Oder macht dies der Gutachter für einen, wegen der Abtrittserklärung? Es kann doch nicht sein, wenn ein Gutachter sagt z.B. 2000 Euro das die Versicherung sagt nein wir zahlen nur 1200 Euro oder geht das so easy? Haben keinen Rechtschutz, kann man jetzt noch was abschließen, der Unfall war ja die Tage?!?!

was ich auch komisch fand, die Württenbergische wollte exakte Daten meines Autos haben, km-Stand, Baujahr, Motor usw. wegen dem Mietwagen oder der Berechnung dafür, die müssen doch noch nichts berechnen, erst wenn das Gutachten von meiner Seite kommt, da steht doch eh alles drin?!?!

Ich fahre morgen mal zum Gutachter und wollte im Vorfeld mal paar Infos.

DANKE

Beste Antwort im Thema

Ich sach nix...

Ach doch: Bei solchen Einstellungen der Verbraucher muss man sich über das Verhalten der Vers. echt nicht wundern.

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so möchte den Stand mal nennen:

aus den 1432,19 Euro aus dem Gutachten von der Versicherung wurden derzeit überwiesen:

1350€ plus 25 Euro was der RA veranschlagt hat, Anwaltsgebühr und Gutachter wurden auch bezahlt!

Kann mir wer sagen warum die Versicherung jetzt erstmal nichtmal ihre genannte Summe bezahlt? Ist das eine Hinhaltetaktik, bis ich sage ok, lassen wir es dabei??? Wie lange kann sich sowas hinziehen? Der RA hat denen nun eine Frist bis zum 19.10.09 gelassen...

ich warte mal ab!

Hallo,

was hat die Versicherung zu den 1.350,- EUR denn angegeben?

Ist dies vielleicht die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert?

Wenn nein, müßte erstmal nachgefragt werden, wie der Betrag zustande kommt. Erst wenn das bekannt ist, kann hier eine halbwegs brauchbare Antwort gegeben werden.

Gruß Schusti.

die 1.350,- EUR sind der Reparaturwert laut Prüfung, welcher vor 3 Wochen noch noch 1432,19 Euro war...

diese wurde zusammen mit 25 Euro Auslagenpauschale und der knappen 300 Euro RA-Gebühr überwiesen...

der Wagen ist deutlich mehr wert nach Gutachten, also kein Totalschaden wenn du darauf hinaus möchtest!

mal in Kurzform:

- Unfall
- ich erstelle ein Gutachten über knappe 1800 Euro, Kostenpunkt 350 Euro
- Versicherung lässt es von ControlExpert GmbH prüfen minus 400 Euro
- ich gehe zum RA
- Versicherung überweist dem RA nach 3 Wochen 1350 Euro für den Schaden, 25 Euro Auslagenpauschale, 350 Euro an den Gutachter und 300 Euro RA-Gebühr.

warum kürzen die Jungs von der Versicherung unbegründet???

Also, wenn du uns hier nur die Zahlen "an den Kopf knallst" können wir dir erst einmal nicht weiterhelfen. 

Stelle mal das Kürzungsprotokoll von den Auftragstreichern hier ein, dann kann man weitere Auskünfte geben.

Wie sollen wir nur aufgrund der Zahlen ohne weitere Informationen hier etwas sagen können..😕

Gruß

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von Optiquest



- Versicherung überweist dem RA nach 3 Wochen 1350 Euro für den Schaden, 25 Euro Auslagenpauschale, 350 Euro an den Gutachter und 300 Euro RA-Gebühr.

Wenigstens das Thema "Beschleunigung durch Rechtsanwalt" ist damit vom Tisch...

Delle hat recht. Man muss schon konkreter wissen, was los ist., um etwas dazu sagen zu können.
Und sag uns doch bitte auch noch, ob Deine Zahlen alle netto oder brutto oder gemischt sind.

Gruß
Hafi

alles ohne MwSt. da ich nach Gutachten abrechnen möchte!

die haben die erste Senkung auf Grund von anderen Verrechnungssätzen begründet, da sie mir eine Werke in meiner Stadt welche 6 Euro weniger pro Stunden für Lackieren und Karosserie haben will...

die neue Herabstufung wurde nicht weiter erläutert, versteht der RA auch nicht! Die Begründen das damit, dass man nicht bei VW reparieren muss und das Garantie usw. auch von der Lackierwerkstatt übernommen wird, wenn die noch ne Hinterhofwerke finden, sind wir bald bei 900 Euro^^

ich verstehe es halt nicht, der Gutachter sagt Summe X, die Versicherung rechnet lediglich über das Gutachten (haben den Wagen noch nichtmal gesehen) -400 Euro wir kennen da wen, der Lack ihnen den Wagen günstiger, es sollte doch so sein, dass ich mir die Werke aussuche oder nicht?!?! Beim nächsten Kunden wir haben da wen in Polen der macht das für 35 euro pro Stunde...

Naja, so wie Du es jetzt schilderst, ist es nicht.

Du bezifferst den Schaden anhand einer Schätzung. Der Schätzung Deines Sachverständigen.
Nirgends steht in Stein gemeißelt, dass dieser Betrag richtig und unumstößlich ist.

Wenn der Versicherer diese Schätzung prüft, braucht er dafür das Auto nicht zu sehen, er weiß wie ein kaputtes Blechteil aussieht (BeimTotalschaden sieht das u.U. anders aus. Oder auch, wenn der  Reparaturweg angezweifelt wird).

Er prüft lediglich, ob die vom Sachverständigen vorgeschlagenen Reparaturschritte von einer anderen, ohne weiteres zugänglichen, gleichwertigen Werkstatt zu einem geringeren Preis ausgeführt werden.

Dem liegt das schadensrechtliche Prinzip zugrunde, dass nur der erforderliche Reparaturaufwand zu ersetzen ist. Wenn Fa. A einen Kotflügel für 100 EUR lackiert und Fa. B für die gleiche Arbeit 80 EUR nehmen würde, ist die Differenz nicht erforderlich, denn der Schaden kann eben auch zu dem geringeren Preis behoben werden.

Wichtig in dem Zusammenhang ist nur, dass dies lediglich für die fiktive Abrechnung in Betracht kommt. Wird das Fzg. tatsächlich bei Fa. A repariert, wird auch dieser Betrag erstattet, weil Du als Geschädigter die Werkstatt selbst bestimmst, die Dein Auto repariert.

hafi

Zitat:

Original geschrieben von Optiquest


Beim nächsten Kunden wir haben da wen in Polen der macht das für 35 euro pro Stunde...

Genau, mit kostenlosem Hol- und

Bring

-Service. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Wird das Fzg. tatsächlich bei Fa. A repariert, wird auch dieser Betrag erstattet, weil Du als Geschädigter die Werkstatt selbst bestimmst, die Dein Auto repariert.

Aber warum sollte der Geschädigte das im Falle der fiktiven Abrechnung nicht bestimmen dürfen?

Es sollten doch gleichwertige Methoden der Naturalrestitution sein, oder nicht?

Natürlich. Selbst bestimmen ist immer am besten. Idealerweise sogar die Höhe der Entschädigung...
😁

Insbesondere, wenn der ersatzpflichtige Geschädigte in diese Lage versetzt wird, n´est-ce pas? 😁

Gute Nacht! 🙂

@Hafi545

ok, danke das du es mir erläutert hast, aber ich dachte der Gutachter errechnet nach DAT-Durchschnittsreparatursätzen?!?! So hat er mir es auch erläutert, welchje anerkannt sind, er meinte auch gleich, es gibt deutlich teurere und auch natürlich günstigere. Wenn ich es dann machen ließe würde ich eh dann bezahlt bekommen.

gut zu wissen, danke!

Zitat:

Original geschrieben von Optiquest
@Hafi545
 
ok, danke das du es mir erläutert hast, aber ich dachte der Gutachter errechnet nach DAT-Durchschnittsreparatursätzen?!?! So hat er mir es auch erläutert, welchje anerkannt sind, er meinte auch gleich, es gibt deutlich teurere und auch natürlich günstigere. Wenn ich es dann machen ließe würde ich eh dann bezahlt bekommen.
 
gut zu wissen, danke!

diese so genannten  "Durschnitts-Stundensätze" sind schon lange Geschichte. Das müsste ein qualifizierter Sachverständiger eigentlich wissen........🙄 Es sei denn er ist bei einer der bestimmten Organsiationen angestellt, die Ihren Getreuen mitteilen, was die in Ihr Gutachten zu malen haben....😛 

Der SV hätte dich vorher fragen müssen, was du beabsichtigst. Entweder ist dann die von dir genannten Reparaturwerkstatt im Gutachten aufzuführen oder, wenn du beansichtigst fiktiv abzurechnen, sind die orstüblichen Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu berücksichtigen.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


diese so genannten  "Durschnitts-Stundensätze" sind schon lange Geschichte. Das müsste ein qualifizierter Sachverständiger eigentlich wissen........🙄 Es sei denn er ist bei einer der bestimmten Organsiationen angestellt, die Ihren Getreuen mitteilen, was die in Ihr Gutachten zu malen haben....😛 

Der SV hätte dich vorher fragen müssen, was du beabsichtigst. Entweder ist dann die von dir genannten Reparaturwerkstatt im Gutachten aufzuführen oder, wenn du beansichtigst fiktiv abzurechnen, sind die orstüblichen Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu berücksichtigen.

Gruß

Delle

Delle, ja ok, gefragt hat er mich natürlich und ja er hat es nicht Durchschnittreparatursatz genannt sondern wie richtig von dir bezeichnet: orstüblichen Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt (habe das nicht so behalten) und dies möchte die Versicherung halt nicht, sie verweisen auf eine nicht markengebundene Werkstatt, also einen freien Lackierbetrieb bei mir in der Stadt...

können/dürfen die das?

und muss ich dies akzeptieren? Der Anwalt hat mit mir irgendeinem Porsche Urteil und eines vom Standort akumentiert, wo der Unfall passierte?!?!

Dann noch eine Frage, muss ich eigentlich bis zur entgültigen Klärung, mit den Schaden herum fahren, ich würde den Schaden gerne reparieren, da durch die Stoßstange weil diese hoch gedrückt ist, langsam aber sicher ein Lackschaden an der Kofferraumklappe weil diese sich leicht berühren entsteht. Kann ich schonmal hand anlegen?

Zitat:

Original geschrieben von Optiquest


Delle, ja ok, gefragt hat er mich natürlich und ja er hat es nicht Durchschnittreparatursatz genannt sondern wie richtig von dir bezeichnet: orstüblichen Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt (habe das nicht so behalten) und dies möchte die Versicherung halt nicht, sie verweisen auf eine nicht markengebundene Werkstatt, also einen freien Lackierbetrieb bei mir in der Stadt... können/dürfen die das? und muss ich dies akzeptieren? Der Anwalt hat mit mir irgendeinem Porsche Urteil und eines vom Standort akumentiert, wo der Unfall passierte?!?!
 
Dann noch eine Frage, muss ich eigentlich bis zur entgültigen Klärung, mit den Schaden herum fahren, ich würde den Schaden gerne reparieren, da durch die Stoßstange weil diese hoch gedrückt ist, langsam aber sicher ein Lackschaden an der Kofferraumklappe weil diese sich leicht berühren entsteht. Kann ich schonmal hand anlegen?

zu Absatz 1:

das Sie das können siehst du ja an der Abrechnung.......😁

Ob Sie das dürfen steht auf einem anderen Blatt.........😮

Meistens, wenn es mal durchgezogen wird auf einem DIN A 4 Blatt mit der Überschrift:

Urteil im Namen des Volkes

zu Absatz 2

Durch das GA deines SV sind die Beweise gesichert. Und da es wohl zum Reparaturweg keine andere Meinung gibt (wenn ja, dann solltest du es erst einmal sein lassen), kannst den Vorhammer aus der Garage holen und reparieren......😉

Gruß

Delle

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