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Gutachter zu niederig den Schaden geschätzt

VW Passat B5/3BG
Themenstarteram 1. März 2017 um 19:24

Hallo zusammen,ich hatte ein Unfall ,ich bin die unfallgeschädigte. Polizei war da.Ich war beim Gutachter und er hat den Schaden auf 1100 € aufgesetzt.Nur bin ich der Meinung das es zu niedrig ist .kann ich dagegen was machen?

Die Werkstatt verlangt mehr .Vw Passat 3 gb bj 2004 .

Vielen Dank schonmal für antworte

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Schon mal auf die - ok, zugegeben ziemlich abwegige - Idee gekommen einfach mal den Gutachter anzurufen und zu fragen? :rolleyes:

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Vermutlich ist 1.100,- € bereits der WBW (netto) und dann kommt noch ein Restwertangebot von 500,- € um die Ecke geflattert.

Themenstarteram 1. März 2017 um 22:16

Bj 2004 also 13 Jahre und erst 120000 km ,na ja hatte noch kein Unfall bis jetzt und deshalb so schockiert wie das alles so abläuft

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 1. März 2017 um 21:58:42 Uhr:

Wenn also Gutachten und Reparaturrechnungen von einander abweichen, dann sollten das die Fachleute unter sich klären. es heißt tendentiell nichts anderes, als das Sachverständiger den Reparaturumfang niedriger einschätzt, als das was die Reparaturwerkstatt machen will. Weichen nur die Stundenpreise voneinander ab, so ist dies unerheblich.

genau das ist doch der springende Punkt:

Verlangt die Werkstatt für die gleichen Arbeiten mehr Geld als der Gutachter veranschlagt hat?

Vielleicht, weil der Gutachter aufgrund des Fahrzeugalters und des noch nicht erteilten Reparaturauftrags einen örtlichen Referenzbetrieb (früher sagte man: Durchschnittslöhne) als Grundlage für die Kalkulation genommen hat und es sich bei der nun aufgesuchten Werkstatt um einen VW-Betrieb handelt? Dann sind die Abweichungen in der Tat kein Problem.

Oder hat der Gutachter den Umfang der notwendigen Arbeiten geringer angesetzt als die Werkstatt, weil er vielleicht unter der Verkleidung liegende Schäden nicht berücksichtigt hat die nun von der Werkstatt erkannt wurden? Dann sollte er umgehend darüber informiert werden und einen Nachtrag zu seinem Gutachten erstellen.

Oder sind bei der vom Gutachter bezifferten Schadensumme bereits Abzüge berücksichtigt?

Ich dachte auf den ersten Blick ich würde beim ersten Bild gesplitterte Spachtelmasse sehen?!

Das wird man nur klären können, indem man einen der Beteiligten mit der jeweils anderen Kalkulation konfrontiert und um Erklärung bittet.

Zitat:

@Derya-13 schrieb am 1. März 2017 um 23:16:39 Uhr:

Bj 2004 also 13 Jahre und erst 120000 km ,na ja hatte noch kein Unfall bis jetzt und deshalb so schockiert wie das alles so abläuft

tja und in 3 Jahren eingeschmolzen und ein Fiesta so ist das....

Schon mal auf die - ok, zugegeben ziemlich abwegige - Idee gekommen einfach mal den Gutachter anzurufen und zu fragen? :rolleyes:

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