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Gutachter zu niederig den Schaden geschätzt

VW Passat B5/3BG
Themenstarteram 1. März 2017 um 19:24

Hallo zusammen,ich hatte ein Unfall ,ich bin die unfallgeschädigte. Polizei war da.Ich war beim Gutachter und er hat den Schaden auf 1100 € aufgesetzt.Nur bin ich der Meinung das es zu niedrig ist .kann ich dagegen was machen?

Die Werkstatt verlangt mehr .Vw Passat 3 gb bj 2004 .

Vielen Dank schonmal für antworte

Beste Antwort im Thema

Schon mal auf die - ok, zugegeben ziemlich abwegige - Idee gekommen einfach mal den Gutachter anzurufen und zu fragen? :rolleyes:

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Zwei Möglichkeiten - andere Werkstatt suchen oder die Werkstatt soll sich mal mit dem Gutachter in Verbindung setzen, warum sie mehr möchte.

Themenstarteram 1. März 2017 um 19:27

Zitat:

@Derya-13 schrieb am 1. März 2017 um 20:24:57 Uhr:

Hallo zusammen,ich hatte ein Unfall ,ich bin die unfallgeschädigte. Polizei war da.Ich war beim Gutachter und er hat den Schaden auf 1100 € aufgesetzt.Nur bin ich der Meinung das es zu niedrig ist .kann ich dagegen was machen?

Die Werkstatt verlangt mehr .Vw Passat 3 gb bj 2004 .

Vielen Dank schonmal für antworte

Themenstarteram 1. März 2017 um 19:30

Das Gutachten zahlt die gegnerische Unfallverursacher?Ein zweiten Gutachten kann ich nicht beauftragen ohne das ich kosten habe?

mal anhand der grottenschlechten Bildern nach... 1100€ für ne Heckstossstange mit Lackierung find ich jetzt nicht unterbewertet. Und ja, zweites Gutachten geht zu deinen Lasten.

Richtig, da müssen schon begründete Zweifel am ersten Gutachten vorgetragen werden. War es ein Gutachter, geschickt von der Versicherung, oder hast du (oder deine Werkstatt) den selbst beauftragt?

Man kann auch eine andere Werkstatt fragen, ob sie die Rep. entsprechend des Gutachtens zum ausgewiesenen Preis erledigen kann. Meine Erfahrung ist leider so, dass bei Versicherungsschäden viele Werkstätten zu höheren Kosten arbeitet, als wenn der Kunde es selbst bezahlen muss. Schlechtestes Beispiel erst letzte Woche, wo die Werkstatt die Rechnung schon vor Beginn der Arbeiten ausstellte - rund 200,- € über Gutachten.

An Hand der Bilder kann ich das leider auch nicht einschätzen. Bei unserem Golf 7 hätte das Auswechseln der Heckschürze mit einem Parksensor rund 1.100,- € incl. MwSt. in einer freien Werkstatt kosten sollen.

Themenstarteram 1. März 2017 um 20:18

Bessere Bilder habe ich leider nicht ,dann muss ich eine Werkstatt aufsuchen die es zu dem Preis macht.

Ist halt sehr ärgerlich ,man ist beidseitig gestraft ,Wertminderung und kosten.

Danke für die Antworten

Die Frage ist, warum es in der Werkstatt teurer ist?

Lohn, Teile, oder wird mehr repariert als im Gutachten aufgeführt ist?

am 1. März 2017 um 20:30

Wenn die Reparatur zu einer Wertminderung führt (bei Tauschteilen nicht unbedingt), dann sollte das auch im Gutachten aufgeführt sein. Ebenso die Reparaturzeit (Ersatzfahrzeug/Nutzungsausfall). Nicht vergessen, diese zusätzlichen Kosten/Pauschalen der Versicherung auch in Rechnung zu stellen.

am 1. März 2017 um 20:37

Wenn du Unfallgeschädigte bist dann hast du inen Anspruch auf einen RA und einen Gutachter deiner Wahl. Beides muß die gegnerische Versicherung zahlen. Daher ist es in diesen Fällen immer das Beste, sich einen guten RA mit der Beauftragung seiner Interessen zu holen und der kümmert sich dann um deine Rechte. Du suchst dir dann noch einen Gutachter und der sendet das Gutachten dann dwer gegnerischen Versicherung. Nur so, bei diesem Ablauf, wirst du von der gegn. Versicherung nicht über den Tisch gezogen.

rzz

Sorry, aber Der ganze Wagen ist doch wahrscheinlich kaum mehr wert als 1.100 Euro. Nimm das Geld und hol dir für nen Fuffi eine entsprechende Stoßstange beim Schrotti deines Vertrauens und hau den Rest auf den Kopf ;-)

Ich möchte der TE nicht zu nahe treten, aber ein Wertminderung bei einem 17 Jahre alten Passat wegen des Austausches Heckschürze? Sah die vor dem Unfall etwa noch aus wie nagelneu? Eventuell hat der Gutachter ja sowas wie "neu für alt" berücksichtigt und dafür etwas abgezogen. Und schon möchte die Werkstatt mehr, als im Gutachten steht.

Noch ein kleiner Tipp, wenn nur die Heckschürze betroffen ist. Frag auch mal direkt in einer Lackiererei nach. Viele erledigen diese Ab- und Anschraubarbeiten ebenfalls und so könnte die Rep. schon deutlich billiger werden. Wenige Werkstätten lackieren noch selbst, die beschränken sich auf die Reparatur, verbringen das Auto dann kostenpflichtig zur Lackiererei (falls die keinen Holservice bietet) und schlagen ihren Gewinn auf die Rechnung der Lackiererei.

Ergänzung: Und nie in einer Werkstatt sagen, dass sei ein Haftpflichtschaden. Selbst nicht aufgepasst und muss selbst bezahlen, spart oft einiges. Allerdings muss man die Rechnungssumme dann auch sofort bezahlen.

am 1. März 2017 um 20:56

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 1. März 2017 um 21:37:32 Uhr:

Nur so, bei diesem Ablauf, wirst du von der gegn. Versicherung nicht über den Tisch gezogen.

rzz

Liebe TE. Dieser Textbaustein kommt hier automatisch. Wenn ich recht gelesen habe, hast du ja bereits einen Gutachter akzeptiert.

Die gegnerische Versicherung muss im Regelfall keinesfalls einen von dir beauftragten Zweitgutachter bezahlen. Das wäre mir jedenfalls neu.

am 1. März 2017 um 20:58

du hast anrecht auf eine reparatur bis zum wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges bzw. bis zum 1,3 fachen, wenn das Fahrzeuge weitere sechs Monate hälst.

Wenn also Gutachten und Reparaturrechnungen von einander abweichen, dann sollten das die Fachleute unter sich klären. es heißt tendentiell nichts anderes, als das Sachverständiger den Reparaturumfang niedriger einschätzt, als das was die Reparaturwerkstatt machen will. Weichen nur die Stundenpreise voneinander ab, so ist dies unerheblich. Oder anders: Nimm das Gutachten und frag die WErkstatt wo die Abweichungen sinn m.d.B. dies mit dem Gutachter zu klären. Fragen werden spästens bei der Regulierung auftreten. Besser man klärt das vorher.

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