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Gutachter vom Versicherung nicht neutral!

Hallo zusammen
Ich habe eine Frage bezüglich der Gutachter, die vom Versicherer beauftragt werden. Mein Renault master bj 2021 wurde letzte Woche über Nacht im geparkten Zustand von sehr wahrscheinlich einem Bus angefahren und Fahrerseite komplett verbeult. Leider ist der Unfallverursacher flüchtig und bis jetzt nicht zu ermitteln.
Ich habe diese Schaden meine Versicherung gemeldet und diese haben eine Gutachterfirma( Aixpertise Automotive GmbH & Co. KG) dafür beauftragt, die leider im Internet nur sehr schlecht Bewertungen hat in Richtung nicht neutral und immer zu gunsten der Versicherung wertend.
Da ich noch nie so ein Fall hatte, bin ich etwas Ratlos und habe die Befürchtung, das der Gutachter auch bei mir nicht neutral arbeitet.
Muss ich mich daran halten, was die Versicherung von diesen Gutachter erhält oder kann ich widersprechen?
Woher weiß ich, ob er richtig und neutral begutachtet?
Würde mich freuen wenn ihr mir diesbezüglich ein Ratschlag geben könnt. Denn das macht mir gerade viel Kopfschmerzen.
Grüße
Peter

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25 Antworten

1 Frage:
Hast du eine VK? wenn nicht, das musst Du die Kosten wie so selber tragen.

2 Frage:
VK mit Werkstattbindung oder ohne? Wenn Du keine Werksattbindung hast, dann Fahre mit dem Fahrzeug zu Renault und las Dir einen Kostenvoranschlag geben, den Du dann der Versicherung zusätzlich zum Gutachten einreichst.

Die SB musst du aber noch von der Rechnung abziehen. Meistens verlagen die Werkstätten die SB bei übergabe des Fahrzeuges, da die Versicherungen die SB von der Rechnung gleich abziehen.

Wie hoch hinterher die Kosten ausfallen, muss die Werkstatt mit der Versicherung klären.
Hatte das auch mal vor Jahren mit einem Opel Corsa. Da wurden die Airbags geklaut. Gutachten lag bei ca. 4500€ durch die DEKRA.
Endrechnung von Opel lag bei ca. 6900€.

Die Rechnung wurde ohne Muren vor der Versicherung bezahlt.

Zitat:

@Master1975 schrieb am 28. Dezember 2024 um 14:17:12 Uhr:


Mein Fahrzeug war bis jetzt immer für alle Inspektionen bei Renault selbst.

Naja... Warte erinfach erst mal das Gutachten ab, bevor du dich hier verrückt machst. Wenn das Gutachten vorliegt, musst du dir überlegen, ob du reparieren lässt. Für den Fall sind die Stundensätze im Gutachten nebensächlich, sofern keine Werkstattbindung vereinbart ist.

Sollte doch eine fiktive Abrechnung erfolgen und dein Fahrzeug nachweislich ausschließlich bei Renault gewartet worden sein, dann kannst du dich gerne hier belesen -> BGH, Urteil vom 11. November 2015 - IV ZR 426/14 und deiner Versicherung ggf. erwidern.

Es geht mir nicht darum irgendwie daraus Geld zu machen aber ich möchte, daß der Wagen vernünftig wiederhergestellt wird.

Ich habe den Master bei Rensult als Neuwagen gekauft und alle anfallenden Inspektionen bis jetzt auch direkt dort gemacht. Sonstige Reparsturen ausser Bremsenwechsel hatte ich bis jetzt nicht und diese wurde auch dort gemacht.
Natürlich ist der Wagen Vollkasko versichert.

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Zitat:

@Master1975 schrieb am 28. Dezember 2024 um 21:51:08 Uhr:


Es geht mir nicht darum irgendwie daraus Geld zu machen aber ich möchte, daß der Wagen vernünftig wiederhergestellt wird.

Es gibt hier ja jede Menge Profis. Daher möchte ich nur meine Meinung dazu beitragen.

Wenn ich das richtig verstanden habe und Du den Schaden reparieren lassen möchtest, dann spielt das Gutachten für Dich ohnehin keine Rolle. Anders wäre es bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Die Versicherung möchte bei einem größeren Schaden i.d.R. immer eine Größenordnung und Einordnung des Schadens, damit sie die Rechnung der Werkstatt dann vergleichen kann.

So bringst Du den Wagen in eine Werkstatt Deiner Wahl (falls ohne Werkstattbindung) und lässt den Schaden instandsetzen. Die Versicherung zahlt die Abrechnung, Du zukünftig den höheren Beitrag.

Da es sich um ein Lieferwagen handelt, wird es zu 99% keine Werkstattbindung hier geben

Zitat:

@Herr der vier Ringe schrieb am 28. Dezember 2024 um 22:43:00 Uhr:


Es gibt hier ja jede Menge Profis. Daher möchte ich nur meine Meinung dazu beitragen.

Wenn ich das richtig verstanden habe und Du den Schaden reparieren lassen möchtest, dann spielt das Gutachten für Dich ohnehin keine Rolle.

Das ist so nicht richtig. Auch bei einem VK Schaden spielen zu erwartende Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert eine große Rolle und es ist auch nicht unbedingt verkehrt, dass da ein Gutachter drüber schaut und nicht nur ein KVA gemacht wird.

Aber das solch Unternehmen eher zum Vorteil der Versicherungen arbeiten ist kein wirkliches Geheimnis, bestes Beispiel ist da auch die Beilackierung, die beim HP Schaden immer notwendig ist und beim VK Schaden entbehrlich sein soll. Habe schon nette Fahrzeuge gesehen 🙂

Zitat:

@Frada84 schrieb am 2. Januar 2025 um 14:01:33 Uhr:



Zitat:

@Herr der vier Ringe schrieb am 28. Dezember 2024 um 22:43:00 Uhr:


Es gibt hier ja jede Menge Profis. Daher möchte ich nur meine Meinung dazu beitragen.

Wenn ich das richtig verstanden habe und Du den Schaden reparieren lassen möchtest, dann spielt das Gutachten für Dich ohnehin keine Rolle.

Das ist so nicht richtig. Auch bei einem VK Schaden spielen zu erwartende Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert eine große Rolle und es ist auch nicht unbedingt verkehrt, dass da ein Gutachter drüber schaut und nicht nur ein KVA gemacht wird.

Das eine schließt das andere nicht aus. Eine zusätzliche Sachverständigen Meinung zu erhalten ist nicht verkehrt. Das Ergebnis ist dann für den Geschädigten sekundär, da letztlich die Rechnung der Werkstatt zählt.
Anders wäre es, wenn er den Schaden abrechnen möchte, also nicht reparieren.

Zitat:

Aber das solch Unternehmen eher zum Vorteil der Versicherungen arbeiten ist kein wirkliches Geheimnis, bestes Beispiel ist da auch die Beilackierung, die beim HP Schaden immer notwendig ist und beim VK Schaden entbehrlich sein soll. Habe schon nette Fahrzeuge gesehen 🙂

Ob das Gutachten relativ niedrig ist, spielt IMHO keine Rolle. Es könnte nur dann Diskussionsbedarf geben, wenn die Werkstatt den Schaden anders einstuft, bzw. deutlich größer veranschlagt und damit die Reparatur viel teurer wird. In dem Fall wird die Versicherung den KVA der Werkstatt sicher nochmal prüfen und die Abweichung beurteilen wollen.

Für eine fachgerechte Reparatur wird die Versicherung bezahlen (müssen), egal was das Gutachten sagt - man kann dann direkt gegensteuern.

Bei fiktiver Abrechnung gilt immer noch das, was ich oben schon geschrieben habe: Geld ist nicht mehr zu verdienen, in Gegenteil - auszahlen lassen und ein Kumpel repariert das dann für kleines Geld hat früher prima funktioniert, heute verliert man den Schutz auf Entschädigung bei einer weiteren unverschuldeten Beschädigung.

Also: um mit einem einigermaßen blauen Auge davon zu kommen sollte man den VK Schaden reparieren lassen. Alles fiktive dürfte unangenehmer sein.

Zitat:

@tomold schrieb am 2. Januar 2025 um 18:50:31 Uhr:


Für eine fachgerechte Reparatur wird die Versicherung bezahlen (müssen), egal was das Gutachten sagt - man kann dann direkt gegensteuern.

*Bei fiktiver Abrechnung gilt immer noch das, was ich oben schon geschrieben habe: Geld ist nicht mehr zu
verdienen, in Gegenteil - auszahlen lassen und ein Kumpel repariert das dann für kleines Geld hat früher
prima funktioniert, heute verliert man den Schutz auf Entschädigung bei einer weiteren unverschuldeten
Beschädigung.

Also: um mit einem einigermaßen blauen Auge davon zu kommen sollte man den VK Schaden reparieren lassen. Alles fiktive dürfte unangenehmer sein.

Gut erkannt....

Leider gibt es immer noch viel zu viele Experten, die dass besser Wissen, oder zumindest dies meinen.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 2. Januar 2025 um 18:53:55 Uhr:


Leider gibt es immer noch viel zu viele Experten, die dass besser Wissen, oder zumindest dies meinen.

Das ist leider richtig, allerdings muss man schon regelmäßig recht nah am Thema unterwegs oder beruflich involviert sein um die aktuellen Spielregeln zu kennen.

Die allermeisten die es gelegentlich mal erwischt werden weder wissen was ein HIS Eintrag ist, noch was eine Abweichung vom Reparaturweg bedeuted, und auch nicht dass ein Schadensgutachten heute einen anderen Stellenwert hat als noch vor xx Jahren.

Bei Kasko - Schäden oberhalb SB + Stufung und unterhalb des wirtschaftlichen kann der Rat heute fast uneingeschränkt Richtung Reparatur gehen. Oder man trennt sich vom Fahrzeug wenn die Zahlen passen.

Schönes Neues noch und dem TE viel Glück.

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