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Gutachter oder Kostenvoranschlag bei meinem Schaden

Themenstarteram 9. November 2018 um 10:40

Hallo Leute,

Letzte Woche hatte ich einen Verkehrsunfall.

Unfallgegner ist über rot gefahren und mir in die Beifahrerseite geknallt (Kotflügel vorne ist verkratzt und verbeult, Stoßstange vorne ist hinüber, Radkappe vorne rechts verkratzt und Motorhaube verzogen, Spur muss eingestellt werden).

Er und seine Frau behaupten natürlich grün gehabt zu haben, zum Glück haben zwei Zeugen angehalten die gesehen haben das ich grün hatte. Die Polizei hat es jetzt erstmal als "unklare" Schuldfrage aufgenommen.

Meine Versicherung hat mir empfohlen in den Fragebogen den ich von der gegnerischen Versicherung bekommen habe zu vermerken das ich mir rechtlichen Beistand nehmen und in Rechnung stellen werde falls die Schuldfrage nicht klag geklärt wird (natürlich zu meinen Gunsten).

Vorab, ich will den Schaden nicht reparieren lassen da es für mich immer nur ein Hunde- bzw Arbeitswegfahrzeug war, hauptsache es fährt!

Aber natürlich will ich (wie wahrscheinlich jeder) so viel Gewinn wie möglich aus der Sache schlagen, auch weil der Wagen so quasi unverkäuflich ist.

Twingo BJ 99, 145000km, noch 18 Monate TÜV, technisch wurde viel dran gemacht, hatte damals 1200€ bezahlt.

Was lohnt sich in euren Augen mehr, Kostenvoranschlag oder Gutachter?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@beachi schrieb am 10. November 2018 um 11:04:49 Uhr:

was soll ein dellenonkel auch anderes schreiben, der oft auch nur am tropf von werkstatt und anwalt hängt..

und was soll eine Personalnummer bei der Versicherung anderes schreiben, die eigentlich nichts zu melden hat, außer Zahlungen anzuweisen.

Du bist echt eine arme Wurst.

Trau dich doch einfach und mach was aus deinem Leben. Kannst dich doch auch selbständig machen und richtig Geld verdienen. Dann vergeht dir auch der Sozialneid. Aber an irgend etwas wird`s bei dir schon fehlen, da bin ich mir sicher.........:)

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Gutachter

Da es sich voraussichtlich um nen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, muss dies ein Gutachter machen. Am besten ein freier Kfz Sachverständige der von Dir beauftragt wird.

Jedoch, wenns ganz blöd läuft und du doch irgendwie ne Schuldzuweisung bekommst, musst du ihn zahlen, davon geh ich aber nach deiner Schilderung nicht von aus

Themenstarteram 9. November 2018 um 11:18

Ok, ich muss ja eh erstmal warten bis mir die gegnerische Versicherung den Gutachter genehmigt bzw die Schuldfrage geklärt ist. Wenn es ganz blöd läuft geht die Sache ja vor Gericht um da die Schuld zu klären, wobei ich nicht davon ausgehe das die gegnerische Versicherung bei so einer verhältnismäßig kleinen Summe scharf auf eine Gerichtsverhandlung ist.

Sollte es ein wirtschaftlicher Totalschaden sein sollte ich bestimmt um die 1000€ erwarten können oder?

Mein Rat direkt zum freien Gutachter!

NICHT auf die gegnerische Versicherung warten.

Themenstarteram 9. November 2018 um 11:30

Zitat:

@krohmie schrieb am 9. November 2018 um 12:27:51 Uhr:

Mein Rat direkt zum freien Gutachter!

NICHT auf die gegnerische Versicherung warten.

Dann muss ich aber in Vorkasse gehen, was mir momentan leider nicht möglich ist.

am 9. November 2018 um 11:33

Hast du eine Rechtschutzverdicherung?

 

Da das nach Rechtstreit riecht...da der Gegner seine Schuld ja schon leugnet... kannst du gegen ihn und seine Versicherung nur hinten runter fallen ohne Rechtsbeistand .

 

Wenn du Grün hattest und er Rot...die Sache somit klar ist..

Hat die gegnerische Haftpflicht für deinen eigenen gewählten Gutachter und deinen Rechtsbeistand zu zahlen... wenn...

 

Und zum Schaden... Wenn du das so schilderst könnten durchaus verdeckt Dinge beschädigt sein die nicht nur optischer Natur sind sondern die Verkehrsicherheit beeinträchtigen.

 

Das muss sich ein Fachmann ( Gutachter) ansehen. Fiktiv abrechnen und nicht reparieren kannst du immer noch.

Themenstarteram 9. November 2018 um 11:35

Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung.

Mein Hoffnung sind halt die zwei Zeugen.

am 9. November 2018 um 11:40

Das kann sich aber ziehen. Sind sie namentlich bekannt und protokolliert?

Ob dein Twingo achsmäßig okay ist...und verkehrssicher solltest du aber prüfen lassen...

Denn wenn Kotflügel und Radkappe was abbekommen haben können auch Achsteile beschädigt...und mindestens die Spureinstellung dahin sein..

 

ADACMitglied?

Themenstarteram 9. November 2018 um 11:46

Ja sind namentlich bekannt und protokoliert.

Spur muss wie oben erwähnt eingestellt werden. Achse ist in Ordnung, habe ich schon nachschauen lassen.

Habe grad gesehen das die ARAG eine Verkehrsrechtsschutz anbietet die man auch nach einem Unfall abschließen kann und rückwirkend für 3 Monate Schadensfälle übernimmt.

20€ im Monat, Mindestlaufzeit 3 Jahre.

Kann ich ja immer noch abschließen sofern die gegnerische Versicherung meinen Schaden nicht übernehmen will.

am 9. November 2018 um 11:50

Ist eben die Frage... sofern der Gegner bei seiner Darstellung bleibt... und das auf einen Streit um die Schuldfrage hinausläuft kann da eine gewisse Zeit ins Land gehen bis das geklärt ist ...

 

Hoffen wir mal das der Gegner Einsicht zeigt wenn er denn Rot hatte..

Themenstarteram 9. November 2018 um 11:53

Mal ganz blöde gefragt... angenommen ich habe eine Rechtsschutzversicherung und der Unfallgegner bleibt dabei grün gehabt zu haben. Dann wird doch genau dieselbe Zeit vergehen, wahrscheinlich vor Gericht usw. also unabhängig ob ich einen Anwalt an der Seite habe oder nicht.

am 9. November 2018 um 12:08

Das vielleicht ...nur bekämst du den gezahlt. Und... mit Rechtsbeistand im Rücken wirst du ganz anders wahrgenommen bei der anderen Konfliktpartei.

 

Themenstarteram 9. November 2018 um 12:12

Ok, sollte sich die gegnerische Versicherung querstellen werde ich die Rechtsschutz abschließen.

am 9. November 2018 um 12:18

Wusste garnicht das rückwirkend so etwas möglich ist.... interessant

 

Vielleicht besinnt sich der Unfallgegner ja noch... und mit einem Prozess vor Augen der alles nur noch teurer macht..und er.. wenn die Situation sich so verhält... nur verlieren kann.

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