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Auffahrunfall -> kein(kaum) sichtbarer Schaden

Themenstarteram 4. Juni 2015 um 17:44

Guten Tag,

Gestern Abend ist mir jemand in meinem geliebten 316i rein gefahren.

Unfall ereignete sich bei einer Geschwindigkeit von 30-60km/h der Unfallverursacher fuhr einen t4 und ist mir hinten aufgefahren. Sichtbar ist bisher bei mir nur das die heckschürze wohl ein Weg hat weil die nach unten schräg gedrückt ist (Spaltmaße an den Radkästen Daumen dick). Ich habe eine AHK und als ich mich unters Auto lag, merkte ich das die Träger Aufnahme verbogen ist und am Tank nur noch Daumen breite frei ist was vorher definitiv nicht so war, der Auspuff endtopf ist fester wie vorher und ich habe das Gefühl er zieht nach links und Rad Abstand passt laut meinen Augen auch nicht mehr in den Radkästen.

Jetzt kommt meine eigentliche Frage:

Die gegnerische Versicherung muss ja einen Gutachter bezahlen ab 750 Euro Schaden. Aber was ist wen der Schaden nur 700 oder 500 Euro ist?

War mein erster Unfall. Daher kenne ich mich nicht aus.

Hilfe wäre nett.

Will das Auto morgen checken lassen aber hab derzeit kein Geld für nen Kostenvoranschlag oder Gutachten. Kann ich da eine Kostenabtretung unterschreiben?

Beste Antwort im Thema
am 4. Juni 2015 um 18:24

Zitat:

@Raghul schrieb am 4. Juni 2015 um 19:44:56 Uhr:

Die gegnerische Versicherung muss ja einen Gutachter bezahlen ab 750 Euro Schaden. Aber was ist wen der Schaden nur 700 oder 500 Euro ist?

Kann ich da eine Kostenabtretung unterschreiben?

Die von Dir beschriebene Bagatellgrenze gibt es in der Tat. Sie gilt jedoch nicht wenn der Geschädigte das Schadenausmaß objektiv nicht erkennen kann. (z.B.: Kratzer in der Stoßenstange vs. verbogener Rahmen). Die Grenze stellt auf die allgemeine Schadenminderungspflicht des Geschädigten ab sich so zuverhalten, als wenn man den Schadenselber zahlen müsste und wegen einem Kratzer rennst Du ja auch nicht zum Gutachter.

Spreche doch einfach mit dem Gutachter vorher, ob das Schadenausmaß die Bagatellgrenze überschreitet.

Abtreten kannst Du alles. Dies hat aber keine Wirksamkeit hinsichtlich des Bestehens des Anspruches der Höhe und dem Grunde nach!

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am 4. Juni 2015 um 18:24

Zitat:

@Raghul schrieb am 4. Juni 2015 um 19:44:56 Uhr:

Die gegnerische Versicherung muss ja einen Gutachter bezahlen ab 750 Euro Schaden. Aber was ist wen der Schaden nur 700 oder 500 Euro ist?

Kann ich da eine Kostenabtretung unterschreiben?

Die von Dir beschriebene Bagatellgrenze gibt es in der Tat. Sie gilt jedoch nicht wenn der Geschädigte das Schadenausmaß objektiv nicht erkennen kann. (z.B.: Kratzer in der Stoßenstange vs. verbogener Rahmen). Die Grenze stellt auf die allgemeine Schadenminderungspflicht des Geschädigten ab sich so zuverhalten, als wenn man den Schadenselber zahlen müsste und wegen einem Kratzer rennst Du ja auch nicht zum Gutachter.

Spreche doch einfach mit dem Gutachter vorher, ob das Schadenausmaß die Bagatellgrenze überschreitet.

Abtreten kannst Du alles. Dies hat aber keine Wirksamkeit hinsichtlich des Bestehens des Anspruches der Höhe und dem Grunde nach!

30bis 60kmh ist aber ne ganz schöne grosse spanne ..

Themenstarteram 4. Juni 2015 um 18:57

Ich meine natürlich das der Träger von der AHK die Reserveradmulde sehr nahe ist was zuvor nicht war.

 

Die 30-60km/h beziehen sich darauf das ich nicht weiß wie schnell er wirklich war. Ich stand und nach dem Aufprall war ich 2-3 Meter vor seinem Auto mit dem Heck trotz getretener Bremse.

Die Bremsspuren von ihm sind 7-8 Meter lang.

 

Noch Bilder von der Sache.

Das hier ist ein richtig teurer Schaden. Raghul - fahr zu einem Gutachter und besprich das weitere Vorgehen mit ihm (auch das mit der Kohle).

Alleine wegen der AHK liegt der Schaden schon nahe der Bagatellgrenze, denn Die muss erneuert werden.

Wenn der Träger Richtung Reserveradmulde verschoben ist dürfte der Kofferraumboden gestaucht sein, schau mal unter die Kofferaummatte.

Die Prallkörper im Stoßfänger sind sicherlich auch Schrott.

Alles in Allem würde Ich auf über 3000€ schätzen.

Kofferraumboden, Heckabschlußblech, Stoßfänger und AHK.

Einen ersten Anhaltspunkt kann jede Werkstatt geben wenn das Auto auf die Hebebühne genommen wird.

Wegen der Plastikstoßfängern gibt es öfters Ärger, Äusserlich sieht man nur ein paar Kratzer und wenn Sie abgenommen wird kommen Schäden für über 2000€ zum Vorschein.

Bei dem Bj deines 316 könnte es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln, dann ist eh ein Gutachter nötig, aber wie erwähnt liegt der Schaden eh über der Bagatellgrenze.

Themenstarteram 4. Juni 2015 um 19:09

Reserveradmulde sieht für mich wie immer aus nicht gestaucht das Der Träger ist auch kurz davor und berührt diese noch nicht.

 

 

Ich werde morgen früh mal mit der Dekra sprechen und dann schauen was diese sagen.

 

Danke für eure Tipps.

am 4. Juni 2015 um 19:35

hat zwar nichts mit der Frage zu tun:

aber das auto scheint mir nicht mehr alt zu jung zu sein.

Insofern erlaube mir den Hinweis auf das sogenannte Integritätsinteresse, welches besagt, dass du bist zum 1,3 fachen des Wiederbeschaffungswertes reparieren darfst, wenn du das fahrzeug weitere 6 Montae hälst.

gruß

Themenstarteram 4. Juni 2015 um 19:43

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 4. Juni 2015 um 21:35:47 Uhr:

hat zwar nichts mit der Frage zu tun:

aber das auto scheint mir nicht mehr alt zu jung zu sein.

Insofern erlaube mir den Hinweis auf das sogenannte Integritätsinteresse, welches besagt, dass du bist zum 1,3 fachen des Wiederbeschaffungswertes reparieren darfst, wenn du das fahrzeug weitere 6 Montae hälst.

gruß

Kann ich dann auch fiktiv abrechnen und selber reparieren?

 

Ach mir viel grade bei einer kurzen Fahrt auf das das Lenkrad um ca. 10 - 15 Grad verstellt werden muss für eine grade Fahrt, zuvor war das Lenkrad jedoch grade und das Auto fuhr grade.

am 4. Juni 2015 um 21:23

das integritätsinteresse ist nicht daran gekoppelt das du reparieren LÄSST.

Also ja.

Themenstarteram 5. Juni 2015 um 8:11

So, ich war jetzt beim Gutachter (Dekra).

Gutachten wird wohl darauf hinauslaufen das es ein Wirtschaftlicher Totalschaden wird, weil das Auto schon einige beulen und roststellen hat und die Reperaturen wohl mehr kosten werden als der Wert des Autos.

Er hat sich folgendes Notiert:

-AHK muss neu gemacht werden

-Heckschürze soll wohl instandgesetzt werden.

Wenn ich jetzt richtig informiert bin wird das so gemacht:

Wiederbeschaffungswert - Restwert = Auszahlungsbetrag

ist das richtig?

Kann ich wenn mir der Auszahlungsbetrag zu gering ist aufgrund des geringen Wiederbeschaffungswert oder zu hohen restwert, und die Reperaturkosten bei z.B Wiederbeschaffungswert 1500 Euro und Reperaturkosten 2200 Euro gebrauch von dem integritätsinteresse machenn?

Raghul

am 5. Juni 2015 um 14:49

das was du bekommst hängt von der art der abrechnung ab:

Rechnest Du auf TTS-Basis bekommst Du

WBW-RW von der Versichererung

RW vom Restwertaufkäufer und

somit in Summe den WBW

Du kannst bis zum 1,3 fachen des WBW reparieren (lassen) im Rahmen des Integritätsinteresses, also bis 1500x1,3 = 1950€, den rest muss du ggf. selber zahlen. das die grenze überschritten ist, heißt nicht das du kein Anspruch hierauf hast, sondern lediglich das dieser begrenzt ist.

Eigenlohn gibt es glaube ich irgendwie in der Art, aber da bin ich derzeit überfragt. Alternativ mit dem Dekra Gutachten zu ein zwei freien Werkstätten rennen und fragen, ob die für 1950€ reparieren.

gruß

Themenstarteram 5. Juni 2015 um 14:52

Alles klar.

Danke erstmal.

Ab wann steht mir eigentlich ein Mietwagen zu? Das Auto ist noch verkehrssicher aber halt beschädigt. Kann ich jetzt schon einen Mietwagen anfordern oder erst wenn das Gutachten fertig ist?

 

Raghul :)

Mietwagen steht dir nur für die Dauer des Werkstattaufenthaltes zu oder wenn nicht mehr verkehrssicher für die Dauer der Ersatzbeschaffung (i.d.R. max. 12-14 Tage)

Themenstarteram 5. Juni 2015 um 15:28

Alles klar. Klingt logisch. Und wenn ich mir den Betrag auszahlen lasse und selber repariere? Brauche nämlich eigentlich das Auto dauerhaft zur Verfügung. Und bei der Reperatur kann es ja mal einige Tage ausfallen.

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