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Gutachter oder Kostenvoranschlag bei meinem Schaden

Themenstarteram 9. November 2018 um 10:40

Hallo Leute,

Letzte Woche hatte ich einen Verkehrsunfall.

Unfallgegner ist über rot gefahren und mir in die Beifahrerseite geknallt (Kotflügel vorne ist verkratzt und verbeult, Stoßstange vorne ist hinüber, Radkappe vorne rechts verkratzt und Motorhaube verzogen, Spur muss eingestellt werden).

Er und seine Frau behaupten natürlich grün gehabt zu haben, zum Glück haben zwei Zeugen angehalten die gesehen haben das ich grün hatte. Die Polizei hat es jetzt erstmal als "unklare" Schuldfrage aufgenommen.

Meine Versicherung hat mir empfohlen in den Fragebogen den ich von der gegnerischen Versicherung bekommen habe zu vermerken das ich mir rechtlichen Beistand nehmen und in Rechnung stellen werde falls die Schuldfrage nicht klag geklärt wird (natürlich zu meinen Gunsten).

Vorab, ich will den Schaden nicht reparieren lassen da es für mich immer nur ein Hunde- bzw Arbeitswegfahrzeug war, hauptsache es fährt!

Aber natürlich will ich (wie wahrscheinlich jeder) so viel Gewinn wie möglich aus der Sache schlagen, auch weil der Wagen so quasi unverkäuflich ist.

Twingo BJ 99, 145000km, noch 18 Monate TÜV, technisch wurde viel dran gemacht, hatte damals 1200€ bezahlt.

Was lohnt sich in euren Augen mehr, Kostenvoranschlag oder Gutachter?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@beachi schrieb am 10. November 2018 um 11:04:49 Uhr:

was soll ein dellenonkel auch anderes schreiben, der oft auch nur am tropf von werkstatt und anwalt hängt..

und was soll eine Personalnummer bei der Versicherung anderes schreiben, die eigentlich nichts zu melden hat, außer Zahlungen anzuweisen.

Du bist echt eine arme Wurst.

Trau dich doch einfach und mach was aus deinem Leben. Kannst dich doch auch selbständig machen und richtig Geld verdienen. Dann vergeht dir auch der Sozialneid. Aber an irgend etwas wird`s bei dir schon fehlen, da bin ich mir sicher.........:)

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Du hast mit 110%iger Sicherheit einen Totalschaden, da die Reparaturkosten im Vergleich zum Zeitwert des Fahrzeugs jenseits von Gut und Böse sind. Also muss auf jeden Fall ein Gutachter ran, der den Wiederbeschaffungswert und den Restwert festlegt.

Wenn da ein Gutachter der Versicherung ans Werk geht, wird der WBW tendenziell niedrig festgesetzt und das Auto in eine Restwertbörse eingestellt (mit dem Ergebnis eines - eventuell zu - hohen Restwerts). Im Ergebnis geht die Entschädigung für dich gegen Null. Mit eigenem Gutachten wird es wahrscheinlich etwas besser, trotzdem ist es wahrscheinlich keine Gute Idee, das Fahrzeug zu behalten.

Du hast jetzt die Wahl, ggf. in Vorleistung zu gehen (Gutachter, Anwalt) oder dich mit hoher Wahrscheinlichkeit über den Tisch ziehen zu lassen.

Das einzige, was ich evtl. in Betracht ziehen würde, ist der Versicherungsgutachter in Verbindung mit dem Verkauf des Fahrzeugs. Dann hast du erstmal keine Kosten zu tragen. Dann aber auch darauf achten, dass der WBW steuerneutral festgesetzt wird und eine angemessene Frist für die Ersatzbeschaffung (14 Tage) im Gutachten steht. Dafür steht dir nämlich Nutzungsausfall zu. Und die Versicherung hat die Kosten für An- und Abmeldung zu ersetzen.

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 9. November 2018 um 13:18:17 Uhr:

Vielleicht besinnt sich der Unfallgegner ja noch... und mit einem Prozess vor Augen der alles nur noch teurer macht..und er.. wenn die Situation sich so verhält... nur verlieren kann.

Der Unfallgegner kann nur gewinnen, wenn er bei seiner falschen Aussage bleibt. Den Prozess bezahlt die Versicherung und wenn die erfolgreich ist, bleibt er von der Höherstufung verschont. Da würde ich einfach mal überhaupt nichts erwarten.

Die Zeugen sind natürlich ein dickes Pfund, das man aber auch richtig einsetzen muss.

am 9. November 2018 um 12:25

...da muss man @lemonshark Recht geben...

 

Ohne Hilfe und Gutachten haste gute Chancen nachher der Depp zu sein.

Ich würde mir nach meinen Erfahrungen einen Anwalt nehmen. ;)

Themenstarteram 9. November 2018 um 12:27

@lemonshark

Verkaufen will ich das Auto eigentlich nicht, vorallem würde ich in dem optischen Zustand vielleicht noch 200€ dafür bekommen.

Also würdest du mir empfehlen lieber direkt die Rechtsschutzversicherung abzuschließen? Wobei 20€ im Monat auch nicht ohne sind.

am 9. November 2018 um 12:32

Wenn 20 im Monat nicht ohne für dich sind... überlege dir das finanzielle Risiko was passieren könnte wenn man dich über den Tisch zieht...

Themenstarteram 9. November 2018 um 12:46

Wollte die Verkehrsrechtsschutz grad abschließen, aufgrund meiner angegebenen Daten ist ein Vertragsabschluss leider nicht möglich. Weiß zwar nicht warum, aber das hat sich dann nun leider erledigt.

Ich hab als Geschädigter noch nie beim Gutachter oder Anwalt in Vorkasse gehen müssen.

Themenstarteram 9. November 2018 um 13:23

@vwpassat99

Wahrscheinlich war bei dir die Schuld auch immer klar, diese muss bei mir ja erst noch anerkannt werden.

Dann musst du halt mit dem zufrieden sein, was dir die Versicherung gibt.

Themenstarteram 9. November 2018 um 13:28

@lemonshark ich werde berichten

Themenstarteram 9. November 2018 um 16:10

Ganz vergessen, da ich momentan ALG2 Empfänger bin kann ich ja Beratungshilfe bzw auch Prozesskostenbeihilfe beantragen.

Da würde ich mich direkt drum kümmern, wäre schade wenn Dein Unfallgegner mit seiner Masche durchkäme - ich drücke Dir die Daumen.

am 9. November 2018 um 18:02

Ich drücke mit...

 

Und berichte. Gerade ein Fall wie mit deinen Vorzeichen kann sehr informativ für Leidensgenossen sein....

am 9. November 2018 um 18:04

Kannste machen,hoffentlich haste dem Amt aber auch gemeldet ,dass du im Besitz eines KFZ bist sonst geht die Sache nach hinten los.

Ich würde bei dieser 200 Euro Möhre den Gutachter der generischen Versicherung nehmen.

B 19

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