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Unfall, Gutachten und Fristen

Themenstarteram 1. Juli 2015 um 13:37

Hallo zusammen,

ich hatte letzten Samstag leider einen Unfall. Mir wurde die Vorfahrt genommen und der andere Fahrer war auch noch deutlich zu schnell unterwegs. Mein Auto ist nicht mehr fahrfähig, sodass ich es abschleppen lassen musste. Auto ist BJ 2012 und hat vermutlich einen Totalschaden.

Die Polizei wurde gerufen und die notwendigen Daten aufgenommen.

Nun muss die Schulfrage geklärt werden, hierzu habe ich der Versicherung heute den Bogen mit der ausführlichen Unfallbeschreibung zugeschickt.

Als nächstes muss der Schaden begutachtet werden, hierbei weiß ich leider nicht, wie ich vorgehen soll, zumal die Schuldfrage noch nicht geklärt wurde.

1. Gibt es eine Frist, bis wann ich das Gutachten erstellen lassen muss, oder kann ich getrost abwarten bis die Schuldfrage geklärt wurde?

2. Die Versicherung des anderen Fahrers bietet an, einen Sachverständiger zu stellen (von Dekra). Andernfalls könnte ich den Gutachter über meine Vollkassko laufen lassen, dann würde ein Gutachter von meiner Versicherung gestellt werden. Ich kann aber auch selbst einen Gutachter wählen.

Das Problem ist: wenn ich den Sachverständiger selber wähle und eine Teilschuld bekomme (aus welchen Gründen auch immer), so kann ich die Gutachterkosten nicht mehr über die Vollkassko abrechnen lassen, da die nur ihre eigenen Gutachter akzeptieren.

Ich weiß jetzt nicht genau, was ich tun soll. Soll ich warten bis die Schuldfrage geklärt ist, oder bin ich verpflichtet schon weitere Schritte einzuleiten, zumal Stellplatzkosten bei der Werkstatt (25€/Tag) anfallen und die Versicherungen mir nicht sagen können, bis zu welcher Dauer sie diese im Falle eines Haftpflichtschaden übernehmen.

Ich freue mich sehr über Eure Unterstützung, da ich noch nie einen Unfall hatte.

Viele Dank,

Artur

Beste Antwort im Thema
am 1. Juli 2015 um 15:13

Du musst schon schneller handeln, zumal dir 25 Euro (!) pro Tag Standgeld angekündigt wurden und diese vom Verursacher nicht bis in alle Unendlichkeit übernommen werden. Und bei einer Teilschuld darfst du dich an diesen Kosten ja auch noch beteiligen.

Die sicherste Variante ist die umgehende Besichtigung deines Fahrzeuges durch einen Sachverständigen deines Vollkaskoversicherers. Der kostet dich nichts, auch wenn du deine Vollkaskoversicherung nicht in Anspruch nehmen solltest.

Du kannst aber auch das Angebot der gegnerischen Versicherung akzeptieren und die DEKRA dein Fahrzeug begutachten lassen. Dann hast du mit den Sachverständigenkosten auch nichts zu tun. Bleibt nur die Frage, ob du mit der Wahl "DEKRA" einverstanden bist.

Da dir die Vorfahrt genommen wurde, ist zwar eine Teilschuld für uns nicht erkennbar. Aber selbst wenn dir eine Teilschuld später angelastet werden sollte, hast du hinsichtlich der Sachverständigengebühren eines freien und von dir ausgewählten Kfz-Sachverständigen nicht viel zu befürchten, wenn dein Fahrzeug Vollkasko versichert ist.

Aufgrund der Schadenhöhe würdest du sicherlich für den dir nicht ersetzten Teil deines Schadens deine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen und hierbei würden dir die Sachverständigengebühren "angerechnet" werden. Das ganze nennt man Quotenvorrecht - das will ich hier mal zunächst nicht erklären, zumal es auch Rechtsanwälte gibt, die das Quotenvorrecht auch nicht verstehen.

Und wenn du meinst, damit überfordert zu sein (ist nicht böse gemeint), dann kannst du auch einen Rechtsanwalt beauftragen. Dann brauchst du auch keine Ratschläge mehr aus diesem Forum. Bei einer Teilschuld rechne aber damit, dass du möglicherweise einen Teil der Rechtsanwaltsgebühren aus eigener Tasche zahlst - da spielt deine Vollkaskoversicherung nicht mehr mit. Aber vielleicht hast du eine Rechtsschutzversicherung, die das abdeckt.

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Wie du dich sinnvollerweise verhältst, hängt von der Schuldfrage ab.

Wen hat die Polizei als Schuldigen angegeben?

I. d. R. ist das derjenige, der auf der Unfallmitteilung an erster Stelle steht, es sei denn, dass vermerkt wurde, dass keine Schuldzuweisung vorgenommen wurde.

Du schreibst, dass dir die Vorfahrt genommen wurde.

Wieso ist dann die Schuldfrage unklar?

PS: es könnte schon ein Fehler gewesen sein, dass du der gegnerischen Versicherung gegenüber Angaben gemacht hast, ohne vorher einen Rechtsanwalt zu konsultieren

am 1. Juli 2015 um 14:27

Nachdem aber bei einer Vorfahrtssache zu 99% die andere Partei Schuld ist, und bei einem Totalschaden immer ein Gutachten notwendig ist, einen Gutachter beauftragen.

Sollte der unwahrscheinliche Fall auftreten, dass Du voll Schuld bist (nicht nur Teilschuld), wird Deine Versicherung normal nichts gegen das Gutachten haben.

Bei einer Teilschuld unter 50% wird der Schaden von der Gegnerischen Versicherung abgewickelt und Deine zahlt gemäß Teilungsabkommen. Dürfte aber deinen SFR in der Kasko nicht belasten. ;)

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 1. Juli 2015 um 16:27:15 Uhr:

...

Dürfte aber deinen SFR in der Kasko nicht belasten. ;)

Wenn das mal so stimmt :confused:

IMO wird der SF in der VK nicht rückabgewickelt.

Den Schaden kann man allenfalls einfordern.

Ich würde umgehend einen Rechtanwalt aussuchen.

am 1. Juli 2015 um 15:13

Du musst schon schneller handeln, zumal dir 25 Euro (!) pro Tag Standgeld angekündigt wurden und diese vom Verursacher nicht bis in alle Unendlichkeit übernommen werden. Und bei einer Teilschuld darfst du dich an diesen Kosten ja auch noch beteiligen.

Die sicherste Variante ist die umgehende Besichtigung deines Fahrzeuges durch einen Sachverständigen deines Vollkaskoversicherers. Der kostet dich nichts, auch wenn du deine Vollkaskoversicherung nicht in Anspruch nehmen solltest.

Du kannst aber auch das Angebot der gegnerischen Versicherung akzeptieren und die DEKRA dein Fahrzeug begutachten lassen. Dann hast du mit den Sachverständigenkosten auch nichts zu tun. Bleibt nur die Frage, ob du mit der Wahl "DEKRA" einverstanden bist.

Da dir die Vorfahrt genommen wurde, ist zwar eine Teilschuld für uns nicht erkennbar. Aber selbst wenn dir eine Teilschuld später angelastet werden sollte, hast du hinsichtlich der Sachverständigengebühren eines freien und von dir ausgewählten Kfz-Sachverständigen nicht viel zu befürchten, wenn dein Fahrzeug Vollkasko versichert ist.

Aufgrund der Schadenhöhe würdest du sicherlich für den dir nicht ersetzten Teil deines Schadens deine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen und hierbei würden dir die Sachverständigengebühren "angerechnet" werden. Das ganze nennt man Quotenvorrecht - das will ich hier mal zunächst nicht erklären, zumal es auch Rechtsanwälte gibt, die das Quotenvorrecht auch nicht verstehen.

Und wenn du meinst, damit überfordert zu sein (ist nicht böse gemeint), dann kannst du auch einen Rechtsanwalt beauftragen. Dann brauchst du auch keine Ratschläge mehr aus diesem Forum. Bei einer Teilschuld rechne aber damit, dass du möglicherweise einen Teil der Rechtsanwaltsgebühren aus eigener Tasche zahlst - da spielt deine Vollkaskoversicherung nicht mehr mit. Aber vielleicht hast du eine Rechtsschutzversicherung, die das abdeckt.

Themenstarteram 1. Juli 2015 um 17:41

Also zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Zwecks Schuldregelung: Vorfahrt wurde genommen ja, aber laut Polizeiaussage kommt es wohl auch oftmals bei eindeutigen Delikten zu Teilregelungen, da die Versicherungen gerne die SF hochtreiben wollen. Außerdem kann man sich auch bei einem Vorfahrtfall nicht 100 % sicher sein, wie es aktuelle Urteile belegen.

http://www.mag-mobil.de/.../haftung-trotz-vorfahrt.html

@xAKBx Nehmen wir an, ich nehme das Risiko mit den 25 Euro in Kauf, gibt es andere Gründe schnell zu handeln?

Du schreibst auch "...Sachverständigengebühren eines freien und von dir ausgewählten Kfz-Sachverständigen nicht viel zu befürchten, wenn dein Fahrzeug Vollkasko versichert ist."

Laut meiner Versicherung kann ich dann eben nicht diese Kosten für Gutachter als Vollkaskokosten geltend machen, da ich nicht den Gutachter des Versicherers genommen habe, so zumindest die Aussage der Mitarbeiterin am Telefon.

Weißt du, ob es Gründe gibt nicht mit "DEKRA" einverstanden zu sein?

Ich habe eine Autorechtschutzversicherung, allerdings dachte ich immer, dass sie erst zu einem späteren Stadium, bspw. wenn die Schuldfrage bereits zu meinem Ungunsten beantwortet wurde, greift.

Meint ihr sie greift im Fall der Fälle auch bereits für entstandene Kosten aus dieser Phase?

Konnte leider keinen Anwalt mehr erreichen, werde morgen jedoch gleich anrufen.

Du solltest umgehend deine RS kontaktieren und um Deckungszusage bitten.

Dann schnellstens zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 1. Juli 2015 um 20:02:23 Uhr:

Du solltest umgehend deine RS kontaktieren und um Deckungszusage bitten.

Dann schnellstens zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Bei den Kenntnissen des TE, nicht abwertend gemeint, ist das die vernünftigste Alternative.

Themenstarteram 1. Juli 2015 um 19:00

Gut, dann hoffe ich auf eine Deckungszusage (die Fachabteilung ist erst morgen wieder erreichbar), andernfalls werde ich einen externen Gutachter bestellen.

Warum soll der TE noch zum RA, er hat doch schon eine umfassende Rechtsberatung durch die Polizei bekommen :D

Aber im Ernst:

Die Wahl des Gutachters wird auch den Inhalt des Gutachtens bestimmen. Der Gutachter der eigenen Kasko-Versicherung wird ein Kasko-Gutachten erstellen. Das wird von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung bestimmt gerne akzeptiert, da es im Zweifelsfall zu einer geringeren Ersatzleistung führt als der eigene Haftpflicht-Gutachter.

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