Gutachten unbrauchbar , muss dann bezahlt werden

Folgendes, ein nachbar erzählte mir gestern,
hatte mit seinem Opel Astra , nen Unfall, ab zum gutachter , bla bla usw.

Ok. Gutachter macht seine arbeit.

Teil 2 die andere versicherung schickt ihren Gutachter, der erledigt seine Arbeit.

Teil 3 Nachdem der gute Mann der generischen versicherung fertig war , stellt sich raus , es liegt ein Preisunterschied von knapp 1600 vor.

Die versicherung bezahlte dann was ihr gutachter ausgerechnet hat!
So weit so gut , sagte der nachbar, nur was ihm Kopfschmerzen macht, die andere versicherung schrieb, da das gutachten von yxc nicht brauchbar ist, werden die kosten hierfür nicht übernommen.

Nun ist der gutachter am Toben, weil Arbeit ist Arbeit !

Frage kann der Gutachter nun klagen , das er das geld von meinem nachbarn erstatet bekommt?
Der Anwalt sagte zumindest, da das Gutachten wirklich unbrauchbar ist , und deshalb muss mann sich keine sorgen machen.

Wie siehts rechtlich aus.

Normalerweise wenn ein unfall ist , darf der Geschädigte sich doch einen Gutachter aussuchen, normalerweise bezahlt den dann doch auch immer die gegnerische versicherung?
Jemand schon so was aehnliches erlebt ?
mfg.

45 Antworten

Hi zusammen,

🙁

@carexpert:
Nein, ich glaube du musst nicht noch einmal - schau in Dein Postfach... *grummel*

Ich schließe an dieser Stelle - möchte gleichtzeitig daran erinnern, dass es ganz schlechter Stil ist, jemand anderem öffentlich die Kompentenz abzusprechen.

***CLOSED***

Grüße
Schreddi

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