Gutachten um 2 k gekürzt
Hallo communitty hab vor 1 monat unfall gehabt
Laut gutachten 8.5 bruto 7.2 netto jetzt kam abrechnug es würde un 2.1 k gekürzt ist das normal
Auto ist ein e250cdi avantgarte 2013 307tkm gelaufen wiederbeschafungswert 11.2k
Wegen der laufleistund wurde es nicht scheckheftgeplegt
Kan ich dagegen vorgehen?
Bilder füge ich bei die felge ist auch zerkratzt
Bilder fuge ich bei. Sorry für die Rechtschreibung
55 Antworten
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 18. Oktober 2024 um 11:12:16 Uhr:
Wie kommst du da drauf?
Hast recht, ich hab
@kow48für den TE gehalten.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 18. Oktober 2024 um 10:49:59 Uhr:
Kannst du die von dir genannten Zahlen irgendwie belegen? Oder ist das nur irgendwelches Halbwissen von jemandem, der im richtigen Leben beruflich nichts mit Versicherungen und Statistiken zu tun hat?
Sofern du mich meinst. Das war vorige Tage ein Thema beim Essen mit Anwälten. Da ist noch mehr hochgekommen. Belegen kann man das nicht, da es offensichtlich ist, genau wie der Seniorenzuschlag, den es auch nicht gibt.
Man muss jeden Betrag so kürzen, dass der Geschädigte sich überlegt, ob er den Aufwand und das Prozessrisiko tragen will. Erfahrungsgemäß zahlt jede Versicherung den Differenzbetrag, sobald ein Anwalt im Spiel ist.
Ich würde mich freuen, wenn du deine Unterschwelligkeit sein lassen würdest.
Wen sollte ich denn sonst meinen, wenn ich sofort auf deinen Post antworte?
Bei meiner Versicherung wurde der Seniorenzuschlag vor ein paar Jahren abgeschafft. Das kann ich aber nicht beweisen, weder mit internen Arbeitsanweisungen, noch mit Gerichtsurteilen. Also bleibt mal wieder nur glauben.
Rein wirtschaftlich gesehen, kann ich diesen Seniorenzuschlag sogar verstehen. Ich behaupte mal, dass weit über 90% der Senioren den höchsten Rabattsatz haben und man daran zu wenig verdient. Dazu kommt, dass viele Senioren ihren Rabatt (soweit möglich) auf Familienangehörige übertragen.
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[quote]
@AWXS schrieb am 12. Oktober 2024 um 23:05:01 Uhr:
Wenn du Ersatzteile kaufst kannst du später die vorher rausgerechnete MWST für diese Teile von der Versicherung zurück holen.
Nein, das geht nicht mehr.
Du musst dich vorher entscheiden, entweder Konkret oder fiktiv abrechnen.
Ein Vermischen ist nicht mehr möglich, das geht nun nicht mehr.
Zitat:
@Cabriofan111 schrieb am 18. Oktober 2024 um 15:30:18 Uhr:
Rein wirtschaftlich gesehen, kann ich diesen Seniorenzuschlag sogar verstehen.
Hallo
Die Sache ist ausgesprochen undurchsichtig.
Wir haben ein Pflichtversicherung bei der Haftung, aber Vertragsfreiheit beim Kasko.
Otto Normalverbraucher will ein Auto anmeldenund dann muss man im wahrsten Sinne des Wortes die "Hosen runter lassen".
Dann sagt der Versicherer X,YY € und Otto kann sagen "ja" oder "nein".
Bei Kasko kann der Versicherer ohne Begründung "nein" sagen.
Beim Thema "Alter" habe ich folgendes erlebt, ein Angler ist 75 geworden, keine Reaktion der Versicherung auch 76, aber kurz vor dem 77. Geburtstag läuft ein Wildschwein in den Kühler, alles wird Tip-Top repariert, dann kommt die Abrechnung "wir haben für Sie X € ausgegeben." Im Schlusssatz steht "Wir nehmen unser Sonderkündigungsrecht für die Kaskpversicherung wahr. "
Amen.
Man schaut auch Versicherungsvertretern nur vor den Kopf.
VG J.
Was hat die Kündigung einer TK mit dem Alter des VN zu tun? sicher gar nichts.
Eine Ablehnung der TK durch den Versicherer wird wohl eher wegen des Alters des Fahrzeugs erfolgen aber nicht wegen dem Alter des VN. Ich bekomme für mein jetzt VK versichertes Fahrzeug bei der gelben Versicherung aus Coburg keine VK mehr. Bei der Cosmos Direkt nicht mal mehr TK. Bei meinen Berechnungen letztes Jahr kam die Meldung, dass für das Fahrzeug keine Kasko möglich ist, des Öfteren. Dieses Jahr spar ich mir die Rechnerei.
Eine Versicherung kann auch die Annahme der Haftpflicht eines VN in dem Alter des von dir genannten Menschen indirekt über den Preis ablehnen. Das macht sie dann über unwiderstehliche Beiträge, sodas sich derjenige freiwillig eine andere Versicherung sucht. Das machen Versicherungen ja auch, wenn sich durch das Melden von Fahrern unter 23 oder 25 Jahren plötzlich die Beiträge (mehr als) verdoppeln.
Ich kann mir vorstellen, dass die Kündigung an den Angler wegen der Renta gekündigt wurde, sicher nicht, wegen des Alters des VN. Wobei es dann seltsam ist, dass nur die TK gekündigt wurde.
Hallo!
Also das Fzg.-Alter kann es auch nicht sein, denn nach wenigen Jahren bekommt er von der Krankenversicherung seiner Frau einen satten Zuschuss für das behindertengerechte Auto. (Aber nur, wenn er tatsächlich was neu anschafft. ) Die letzten Jahre war es immer ein VW Caddy.
VG J.
Aber damit ist das doch eine saubere Sache. Damit geht man an den Ombudsmann der Versicherer und die Presse bzw. den Behindertenverband. Da die Versicherer in der Öffentlichkeit eh ein Ansehen genießen, das kurz vor Kinderschändern und sonstigen Schwerverbrechern liegt, kommt da sicher was, das die Versicherung nicht erfreut. Danach kriegt der Sachbearbeiter einen Einlauf und der Kunde ein Entschuldigungsschreiben.
Zitat:
@kow48 schrieb am 19. Okt. 2024 um 10:35:59 Uhr:
Hallo!
Also das Fzg.-Alter kann es auch nicht sein, denn nach wenigen Jahren.......
Ich habe nicht geschrieben, dass die TK wegen des Fahrzeugalters gekündigt wurde, sondern, dass die Annahme der TK aufgrund des Fahrzeugalters abgelehnt werden kann.
Hat der Angler mal bei seiner Versicherung nachgefragt, warum die TK gekündigt wurde oder sind das wieder alles nur Vermutungen von dir?
Wobei das Alter des VN bei der Berechnung des TK Beitrages auch relevant ist.
Da sind die Alten im Vorteil, die zahlen in der Regel weniger wie jüngere VN für ihre reine TK
Zitat:
@celica1992 schrieb am 20. Oktober 2024 um 12:01:19 Uhr:
Wobei das Alter des VN bei der Berechnung des TK Beitrages auch relevant ist.
Da sind die Alten im Vorteil, die zahlen in der Regel weniger wie jüngere VN für ihre reine TK
Und genau das ist das - finanzielle - Problem. Die zahlen einfach eine zu geringe Prämie und das will man ändern. Nicht grundlos macht man immer neue Hürden, wenn Opa seinen - erparkten - Rabatt abgibt. Meine Autos bleiben solange auf mich angemeldet, bis meine Kinder / Enkel einen realistischen Rabatt erben können.
Hat hier einer Erfahrung mit der Versicherung durch Nichtführerscheinbesitzer?
Was hat eine Versicherung mit dem Führerschein zu tun? Nach der Dauer des Führerscheinbesitzes wird nur bei einer Rabattübertragung gefragt oder wenn man zu Anfang die Einstufung die Führerscheinregelung in Anspruch nehmen will, aber nicht, wenn man eine neue Versicherung mit SF0 abschließt.