Gutachten oder Kostenvorschlag?

Hallo,
gestern ist mir einer leicht hinten aufgefahren. Die Versicherung fordert einen Kostenvoranschlag, die Werkstatt will sofort einen Gutachter hinzuziehen ohne den Schaden vorher gesehen zu haben. Die halbe Heckschürze ist gesplittert und eingedrückt. Vermutlich weil ich gerade bremste und mein Hintermann Gas gab. Ist ein Hyundai ich schätze den Schaden auf über 1000 Euro. Aber was mach ich nun? Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Danke im voraus für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@crafter276 schrieb am 16. Januar 2019 um 17:50:51 Uhr:


Soll doch die Versicherung einen schicken der einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachen erstellt.
Und merke: Der, der die Musik bestellt der bezahlt auch. In diesem Fall bezahlt den Kostenvoranschlag oder das Gutachten die Versicherung und du hast keinerlei Probleme.

MfG kheinz

Es ist immer eine hervorragende Idee den Gutachter von der Versicherung ans Auto zu lassen... NICHT!

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Vielleicht die Werkstatt?

Ja, meine Werkstatt macht das so.
Edit: Aber ein Anwalt macht das nicht.

Sorry, doppelpost

Und warum fragst Du dann so "klug"?

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Zitat:

@MANDOKHAN schrieb am 26. Februar 2019 um 20:10:25 Uhr:


Du kennst dich ja aus 8848,warste dabei? Es gibt einen Hol und Bringservice. Hin musste ich zum unterschreiben der Schadensabtretung..
Was hat das überhaupt mit einen Anwalt zu tun?

Nein, ich war nicht dabei. Ja, du hast recht. Anwalt gehört verboten. Viel Spaß mit deinem Auto und denke daran, was im Gutachten steht: "Schaden ist offenbarungspflichtig".

8848 hab ich geschrieben das Anwalt verboten gehört? Bitte jetzt nichts dazu erfinden nur damit deine Sichtweise wieder past.

Zitat:

@MANDOKHAN schrieb am 26. Februar 2019 um 20:17:35 Uhr:


8848 hab ich geschrieben das Anwalt verboten gehört?

Nein, das habe ich geschrieben.

Warum hab ich dann recht?

Weil : „Wer Recht hat, zahlt a Maß!“

Und wir haben alle Durst! 🙁

Wie schon geschrieben, vielen Dank für eure Hilfe 😉

@MANDOKHAN

Wenn das hier alles zu deiner Zufriedenheit gelaufen ist, dann herzlichen Glückwunsch.

Ob alle deine -tatsächlichen- Ansprüche auch vollumfänglich reguliert worden sind, kann hier nach dem vorliegenden Sachstand real nicht festgestellt werden, dafür liegen einfach zu wenige Informationen vor.

Auch wenn du das meinst, muss das nicht so sein. Aber es ist ja ok, wenn du zufrieden bist ist ja alles soweit im Lot.

Aber mit ein paar Informationen und vor allen Dingen Ratschlägen (auch für die Zukunft) solltest du dich schon mal näher beschäftigen.

Ich bin beruflich seit über 25 Jahren als KFZ- Sachverständiger tätig. Meine Mitarbeiter und ich erstellen hier in meinem Büro tagein- und tagaus eine Vielzahl Schadengutachten sowohl im KH- Bereich, ab und an auch mal im K- Bereich, wobei das immer weniger wird (aus gutem Grund)

Wie ich mal mit diesem Beruf angefangen habe, da war der Begriff "Rechtsanwalt" in der Schadensergulierung in der Tat ein "Fremdwort"

Schäden wurden nach Gutachten reguliert, sogar inclusive Mehrwertsteuer, es gab sicherlich mal die ein oder andere Meinugsverschiedenheit, aber das konnte in der Tat oft ohne juristischen Beistand geklärt werden. Damals gab es noch Sachbearbeiter, mit denen konnte man Telefonieren, es gab Ansprechpartner und vor allen Dingen Entscheidungsträger und nicht solche Fachleute wie diesen beaci hier ( F1 bis F12).
Leider hat sich das in den letzen Jahren enorm gewandelt.

Es wird in der heutigen Zeit kein Schadensfall mehr ohne Kürzungen abgewickelt, Auftragsstreicher- Unternehmen, welche von den Versicherungen beauftragt werden, sorgen dafür, dass Gutachten und auch Rechnung gekürzt werden und sei es nur um Cent- Beträge oder Euro Beträge im 1- Stelligen Bereich.

Eine Vielzahl der Kürzungen sind schlicht und ergreifend rechtswidrig, dass ist bekannt wird aber trotzdem vorgenommen, in Wissen dessen.

Ich kann den Paul (Rechtsanwalt) daher schon verstehen, wenn Ihm diese süffisanten Beiträge von diesem beaci sauer aufstoßen, der hier nur ein Plattform sucht um seine tagtägliche Arbeit "im Sinne des Gechädigten" zu rechtfertigen.

Du kannst mir glauben, solche Akteure haben ganz bestimmt nicht die Interessen eines Geschädigen im Sinn, dass Gegenteil ist der Fall.

Und nochmal: Wenn dein Schadensfall hier so abgewickelt wurde, dass alles Beteiligten zufrieden sind, dann kann man sich wirklich darüber freuen. Es ist aber nicht die Regel.

Eine ordentliche Schadensabwicklung ohne einen Rechtsanwalt ist in der heutigen Zeit (leider) nicht mehr möglich. Und das liegt nicht an mangelhaften Gutachten (wobei es die natürlich auch gibt).

Die Gründe hierfür sind andere, aber das ist hier nicht das Thema.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. Februar 2019 um 21:44:03 Uhr:


@MANDOKHAN
Eine ordentliche Schadensabwicklung ohne einen Rechtsanwalt ist in der heiten Zeit (leider) nicht mehr möglich.

Doch, solche Fälle gibt es durchaus.

Es spricht auch erstmal nichts gegen die Annahme, dass der hier berichtete Fall ein solcher ist.

Das Problem eines jeden Geschädigten ist aber, dass er vorher nicht wissen kann, ob sein Fall ohne Anwalt glatt durchläuft oder nicht. Wenn er dann ohne Anwalt anfängt, hat er ggf. hinterher ein Problem, sich gegen die Kürzungen zur Wehr zu setzen. Weil ein Anwalt auch nicht so gerne erst dann eingreift, wenn die Kastanien schon im Feuer liegen.

Edit ergänzt noch schnell:
Eine eindeutige Schuldfrage ist absolut kein Garant dafür, dass man seine Ansprüche auch ohne Anwalt vollumfänglich durchsetzen kann. Es wird regelmäßig auch bei unbestrittener Eintrittspflicht der Versicherung um die Höhe der Ansprüche gestritten!

[

quote]
@hk_do schrieb am 26. Februar 2019 um 21:47:47 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. Februar 2019 um 21:44:03 Uhr:


@MANDOKHAN
Eine ordentliche Schadensabwicklung ohne einen Rechtsanwalt ist in der heiten Zeit (leider) nicht mehr möglich.

Doch, solche Fälle gibt es durchaus.

Es spricht auch erstmal nichts gegen die Annahme, dass der hier berichtete Fall ein solcher ist.

Das Problem eines jeden Geschädigten ist aber, dass er vorher nicht wissen kann, ob sein Fall ohne Anwalt glatt durchläuft oder nicht. Wenn er dann ohne Anwalt anfängt, hat er ggf. hinterher ein Problem, sich gegen die Kürzungen zur Wehr zu setzen. Weil ein Anwalt auch nicht so gerne erst dann eingreift, wenn die Kastanien schon im Feuer liegen.

ich habe da leider andere Erfahrungen. Und ein Urteil diesbezüglich maße ich mir an.

Danke Delle, für diese Antwort.

Bevor ich diese gelesen habe, kam mir der Gedanke, dass doch das Gutachten und ebenso das Schreiben zur Entschädigung hier hochgeladen werden könnten und die User beachi und berlin-paul dies nach ihrer Auffassung bewerten könnten. Selbstverständlich auch Du, Delle 🙂

Ich kann natürlich nur meine Erfahrung hier einbringen. Das es auch anders laufen kann bestreite ich doch gar nicht.

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