Gutachten, ich glaub die spinnen!
Servus!
ich brauche ganz dringend mal einen Rat von jemand der sich mit sowas auskennt.
Folgende Situation: Mein Dad hatte einen Unfall, Eingenverschulden. Wagen: 5er Golf (Navi,Climatonic, Sitzh. alles drin). Schaden siehe Bild vordere linke Seite kaputt.
Achtung jetzt das Urteil vom Gutachter:
Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Schaden): 10700Euro
Instandsetzungskosten: 10800Euro
und jetzt der Hammer, Restwert 6250Euro!!!!!!
Ich würde sagen das ist sowas von Hinterlistig!
Er lässt einem ja keine Möglichkeit ausser den Wagen der Versicherung zu geben und die 10700Euro zu nehmen! Abzüglich der Mehrwertsteuer.....
Kann man denn trotz das die Reparatur teuer ist als der WBW das Fahrzeug auf Versicherungskosten instandsetzen lassen?
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Im Anhang mal ein Bild vom Schaden.....
Beste Antwort im Thema
Delle an Pflaume
Oder Kleinhirn an Großhirn (um dein Ego mal zu befriedigen)
Einige andere User und auch meine Wenigkeit lesen nun schon eine ganze Weile deine vollmundigen ausschweifenden Kommentare hier im Versicherungsforum.
Nur mal so zu deiner Information.
Hier gibt es Leute, deren tägliches Brot die Schadenfeststellung, die Schadenregulierung und die Rechtsprechung im Bereich des KFZ- Wesen ist.
Hier posten (richtige) Sachverständige, Versicherungs- Schadenssachbearbeiter und sogar Richter.
Aber alle haben –nach deinen Ausführungen- offensichtlich keine Ahnung von Ihrem Job, nur du bist anscheint hier der Nabel der Welt.
Du hast von allem ein wenig Ahnung und meinst aber, dass du mit deinem Aufgesetzten und doch ziemlich arroganten Geschreibsel hier Eindruck schinden kannst.
Wie wäre es denn mal, wenn du deine „Kommentare“ mal so verfasst, dass die normal gebildeten User hier das auch verstehen, was du hier so rüberbringen möchtest?
Aber bitte vorher noch mal den geistigen Dünnpfiff aussortieren.
Davon war bisher eine ganze Menge dabei und du musst nicht glauben, blos weil der ein oder andere nicht auf dein Gesülze reagiert, dass man dies hier nicht registriert, oder das man dir vielleicht sogar noch zustimmt, hier im Forum
Und schön wäre es auch dass, wenn du von einer Sache nichts oder nur wenig versteht einfach mal den Mund hältst und die Antwort Leuten überlässt, die mehr Ahnung von der Materie haben wie du !!
Auch wenn du es nicht glauben willst, die gibt es hier bei MT….
Wirklich
Beim Lesen deiner Abhandlungen bekommt man Kopfschmerzen, dass grenzt schon fast an Körperverletzung.
Denke wenigstens mal drüber nach was ich hier versuche dir mitzuteilen und erspare uns hier bitte eine 15 Absätze umfassende Antwort mit irgendwelchen Paragraphen und Rechtsausführungen die hier keiner (außer dir selber) wirklich lesen will.
Es kan dir nämlich sonst passieren, das du hier gänzlich ignorierst wirst im Versicherungsforum.
Bist auf jeden Fall dich davor, dass kannst du mir schon glauben......
Delle
143 Antworten
Zitat:
Aber wenn der Gutachter die RK unter dem WBW ansetzt und deutlich auf das Risiko hinweist, ist dieses Verhalten "neutraler", als im umgekehrten Fall.
neutral, neutraler, am neutralsten ist das Gleiche wie schwanger, schwangerer, am schwangersten.
Es gibt nur ein neutral und das ist die emotionslose Erfassung reiner Zahlen. Dass eine gutachterlich erfasste Reparaturzeit von 1,5 Stunden für Teil A auch 1 Stunde sein kann, ist zwar möglich, aber so gering, wie es auch 2 Stunden sein können. Daher wird der Mittelwert genommen und der ist nunmal der neutrale, völlig richtige und einzige Wert, den der Gutachter einsetzen darf.
Zitat:
Denn dem Gutachter steht es IMHO bei einer so geringen Differenz nicht zu, über das Schicksal des verunfallten Fahrzeugs zu entscheiden.
Der Gutachter entscheidet nicht, die Entscheidung ergibt sich von allein aus den Zahlen.
Eine wie auch immer geartete Entscheidung wäre doch die nachträgliche Korrektur des Gutachtens in welche Richtung auch immer. Dann bleibt auch immer noch die Entscheidung, was denn eine "angenehmere" Korrektur wäre?
Will der Fahrzeughalter einen klaren Totalschaden, damit er sich endlich einen neuen Wagen zulegen kann für den er noch nicht ausreichend Geld zusammen hat und 200 Euro mehr den Ausschlag geben; oder will der Fahrzeughalter diesen Wagen reparieren lassen, weil er ohnehin keinen Cent mehr hat.
Das hier in diesem konkreten Fall es haarscharf "gegen" den Autofahrer geht, liegt am Schaden, den gesetzlichen Bedingungen und vorrangig dem Wunsch des Geschädigten auf Reparierbarkeit. Würde der Geschädigte ohnehin den Wagen nicht haben wollen, dann wäre doch alles optimal gelaufen. Wäre es "haarscharf" kein Totalschaden, dann wäre es zu einer Reparatur "gezwungen" worden.
Völlig unabhängig von der Überlegungen oder wirtschaftlichen Notwendigkeiten der Versicherung, kann man als Gutachter mit wenig drüber und auch wenig drunter immer falsch im Sinne des Geschädigten liegen. Und was ist denn nun falsch, ist es die zu hohe Schadenssumme oder der zu geringe Restwert?
Pft, man addiert die Zahlen und was raus kommt, kommt raus.
Da das Ergebnis ohnehin ungeliebt und "falsch" ist, rechnet man richtig, denn dann kann einem wenigsten der Richter nicht mittels Gegengutachten anblasen.
Zitat:
Diese Entscheidungsmöglichkeit sollte man ihm lassen, denn der Gutachter ist ja eigentlich "nur" dazu da, entsprechende Werte zu ermitteln und nicht über das Schicksal zu entscheiden.
Diese Entscheidungsmöglichkeit wird ihm doch wegen Versicherungsbedingungen oder begrenzender Gerichtsurteile vorgegeben, aber doch nicht durch den Gutachter.
Dass es bei gleichem Schaden, nur "falschem" Verursacher und damit verbundener Abwicklung einmal ein 130% und einmal ein 100% gibt, liegt nicht am Gutachter. Dass Gutachter bei erheblicher Abweichung zwischen Gutachten und dann realer Kosten im günstigsten Fall nur in Begründungszwang, aber immer öfter in klarer Differenzhaftung sind, sollte auch nicht unter den Tisch fallen.
Ich bin selber Gutachter (nicht KFZ-Bereich) und sehe zu, dass ich maximale Neutralität einhalte, völlig unabhängig vom Auftraggeber, dem anderen Betroffenen und auch von eigenen moralischen Vorlieben oder Wünschen. Mir ist es klar, dass ein Auftraggeber einen bestimmten zusammenfassenden Satz eher sehen will als einen anderen. Das war es dann aber schon.
"Können sie nicht ...", können ja, ganz sicher, aber genau das würde mich weitere Aufträge kosten, wegen fehlender Neutralität und Sachverstand. Das beauftragte Gutachten wird doch ohnehin bezahlt, die Höhe des Honorars ist auch gesetzlich vorgeschrieben, ein "besseres" Gutachten bringt keinen Cent mehr und nicht mal die bessere Chance eines Folgeauftrags; irgendwelche Einseitigkeiten haben keine Vorteile für mich, nur Nachteile.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
"Können sie nicht ...", können ja, ganz sicher, aber genau das würde mich weitere Aufträge kosten, wegen fehlender Neutralität und Sachverstand. nicht mal die bessere Chance eines Folgeauftrags
Bist du jetzt so naiv oder tust du nur so? 😕
Gruß Meik
Ist jetzt Ehrlichkeit schon naiv oder wird im Rahmen der großen Verschwörung das nur in die Kiste gesteckt, die das eigene Kartenhaus nicht zusammenstürzen lässt? Diese "Naivität" sichert mir und einigen Angestellten von mir eine recht ordentliches Einkommen und permanente Auslastung ohne jede wirtschaftliche Schwankungen, seit nun über 20 Jahren.
Einziges Argument ist der Vorteil für den Gutachter ein einseitiges Gutachten zu erstellen, der Gutachter hat aber keinen Vorteil davon. Somit brechen alle Verschwörungstheorien zusammen.
Völlig abgesehen von dem Thema dieses Thread, dieses Gutachten hier ist nur "gerade eben" nachteilig, weil der TE es auf eine bestimmte Art benutzen wollte, die Reparatur. Ich gehöre zu den nicht wenigen Leuten, die niemals eine Reparatur nach einem ordentlichen Schaden haben möchten, sondern immer den Weg über "hoffentlich Totalschaden" deutlich bevorzugen.
- ich muss kein Fahrzeug fahren, was an elementaren Stellen nur geflickt ist
- ich habe keinerlei Nachteile im Verkauf, weil der Käufer "weiß", dass Gutachten nicht objektiv sind und der im Gutachten genannte Wertverlust nicht 300 sondern 1.300 Euro ist. Allein dieses "Wissen" kostet mich 1.000 Euro.
- ich muss mich in weiteren Verlauf niemals mit irgendwelchen Vorschäden schon als Vorwurf bei neuen Unfällen kümmern.
- ich habe keine Hudeleien aufgrund der Reparatur, weil der Lackton doch nicht 100% getroffen ist und bei bestimmten Sonneneinstrahlungen als scheckiges Auto erkennbar ist; weil irgendwelche nicht betroffenen Einbauteile beschädigt wurden, weil sie nicht ordentlich abgedeckt wurden
- ich mache keine Sonderwege um vielleicht noch 100 Euro weniger auszugeben als ich von der Versicherung erhalten habe um "Gewinn" zu machen.
Aber das sind ja alles Dinge, die der Gutachter auch kennt und einrechnen wird, denn ein Totalschadensgutachten ist nämlich für die Vericherung tatsächlich teuer, wenn man auch einen Totalschaden abwickelt. Schon klar, Gutachter haben funktionierende Glaskugeln.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Ist jetzt Ehrlichkeit schon naiv oder wird im Rahmen der großen Verschwörung das nur in die Kiste gesteckt, die das eigene Kartenhaus nicht zusammenstürzen lässt? Diese "Naivität" sichert mir und einigen Angestellten von mir eine recht ordentliches Einkommen und permanente Auslastung ohne jede wirtschaftliche Schwankungen, seit nun über 20 Jahren.Einziges Argument ist der Vorteil für den Gutachter ein einseitiges Gutachten zu erstellen, der Gutachter hat aber keinen Vorteil davon. Somit brechen alle Verschwörungstheorien zusammen.
Du kennst doch dein Geschäft, oder? Mit 100€ mehr Schaden hat er der Versicherung einige Tausend € eingespart. Die Totalschadenabrechnung kostet schlicht erheblich weniger als eine Reparatur mit nahezu dem Zeitwert. Und du glaubst doch nicht ernsthaft dass die Versicherungen ihre Aufträge nicht auch danach verteilen wenn ein Gutachter tendenziell zu ihren Gunsten rechnet? Träumer.
Und als Autofahrer? Was kriegt der jetzt raus und was bei fiktiver Abrechnung wenn es 100€ unterm Zeitwert gewesen wäre? Na? Gerade bei dem noch hohen Restwert?
Ich halte viel von Ehrlichkeit und schön dass es bei dir funktioniert. Aber es ist schlicht naiv zu denken alle Gutachter würden das so sehen.
Gruß Meik
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Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Aber es ist schlicht naiv zu denken alle Gutachter würden das so sehen.
Wenn Du annimmst, dass Gutachter Verbrechen begehen (Betrug durch Falschbeurkundung im Rahmen einer gewerblichen oder bandenmäßig ausgeübten Tätigkeit ist nicht mehr Kleinkram im StGB, sondern gehört zu den Verbrechen), damit Dein Weltbild aufgeht, dann liegt der Fehler im Weltbild und nicht an den Gutachtern.
Hier liegt ein klassischer Logikfehler in der gesamten Argumentation vor:
Woher weiß die Versicherung, dass der Gutachter "für sie" begutachtet, wenn nur der Wert dieses einen Gutachtens vorliegt.
Weil sie das in ihren Aufträgen vorgibt, eine Anstiftung zu einem Verbrechen?
Eine derartige Mitteilung (mit Beweis) an die Presse würde so viel Geld bringen, dass man keinerlei Aufträge einer Versicherung mehr braucht!
Für Dich ist es selbstverständlich, dass ganze Berufsgruppen schwer bestrafte Verbrechen begehen und es ist "logisch", dass es genau deshalb so ist, weil man es eben nicht nicht beweisen kann.
Ich lege Dir mal den §164 StGB nahe, einfach mal lesen, bevor man ohne jeden Beweis andere Leute schwerster Straftaten beschuldigt.
Du übertreibst maßlos. Wer sagt denn was von Verbrechen und Falschbeurkundung? Nur sind die Zahlen bei Gutachten nicht einfach 1+1 aufzuaddieren sondern da gibt es schon einen gewissen Spielraum bei der Bewertung. Sonst bräuchten wir ja auch keine Gutachter und die Versicherungen würden sich den Schaden selber am Computer zusammenklicken. Und gerade bei solch kleinen Differenzen wird dem Gutachter nie nachzuweisen sein dass er "gepfuscht" hat. Aber 100€ mehr oder weniger - gerade mal 1% der Schadenssumme - können für die Versicherung einige Tausende bringen. Wer soll da denn was nachweisen? Bei dem Aufwand mal statt 50 Arbeitsstunden 51 angesetzt ...
Und wer sagt dir dass nicht diverse Gutachter wenn es bei der Rechnung knapp ist zugunsten ihres Auftraggebers entscheiden um weiterhin Aufträge zu bekommen?
Allen Gutachtern Ehrlichkeit zu unterstellen ist nichts weiter als naiv 😉
Schwarze Schafe wird es unter denen genauso wie in allen anderen Berufsgruppen einige geben.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Du übertreibst maßlos. Wer sagt denn was von Verbrechen und Falschbeurkundung?
Du schreibst das !
Die Neutralität bzw. ausschließlicher Bezug zur Sachdefinition ist gesetzlich vorgeschrieben, eine Abweichung davon erfüllt schon bei reiner Fahrlässigkeit ("aus versehen"😉 den Tatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung und das ist eine Straftat aus dem Bereich "Betrug". Bei dem von Dir sogar unterstelltem direkten Vorsatz in der Tatbegehung, in weiterer Verbindung mit dem "gewerbsmäßig" (man verdient ja damit seinen Lebensunterhalt), handelt es sich bei Deinen Äußerungen völlig zweifelsfrei um den Vorwurf eines schweren Betrugs in der Wertigkeit eines Verbrechens (mögliche Haftstrafe über 1 Jahr).
Du fasst es sogar noch deutlicher: Du wirfst eine fortgesetze (mehrfache), gewerbsmäßige Tatbegehung vor, dafür ist nach §263, Absatz 6 StGB eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft vorgesehen.
Wer hier in seinen Anschuldigungen irgendwo maßlos übertreibt, sollte eigentlich klar sein. Das diese "Übertreibung" eine strafbare Handlung ist, steht im §164 StGB. Hast Du Beweise für Deine Behauptungen, dann stelle eine Anzeige und die Schuldigen werden für lange Jahre im Knast verschwinden, hast Du keine, dann begehst Du mit Deinen Behauptungen eine Straftat, die als Ersttäter durchschnittlich mit 6 Monaten Haft "belohnt" wird.
Zitat:
Nur sind die Zahlen bei Gutachten nicht einfach 1+1 aufzuaddieren sondern da gibt es schon einen gewissen Spielraum bei der Bewertung.
Doch, einfaches aufaddieren ohne jeden Spielraum.
Zitat:
Sonst bräuchten wir ja auch keine Gutachter und die Versicherungen würden sich den Schaden selber am Computer zusammenklicken.
Ja, problemlos möglich, nur dürfte den Versicherungen mangels Ausbildung die Sachkenntnis fehlen, welche Positionen sie zusammenklicken muss.
Das Zusammenklicken macht bei mir auch "nur" eine Assistentin, von der Ausbildung eine Bürokauffau, da wäre auch ein Versicherungssachbearbeiter (gelernter Versicherungskaufmann) jederzeit auch fehlerfrei in der Lage. Nur was zusammengeklickt werden muss, das ist der feine Unterschied.
Du reduzierst gerade die Tätigkeit eines Frisörs auf das Halten und Zusammendrücken einer Schere, das kann zweifelsfrei und unbestritten jeder, nur wird nicht jeder, der eine Schere zusammendrücken kann auch eine Frisur am Ende hinbekommen, die auch vor Gericht noch objektiv "gut" aussieht.
Zitat:
Und gerade bei solch kleinen Differenzen wird dem Gutachter nie nachzuweisen sein dass er "gepfuscht" hat.
Reine Verschwörungsargumentation:
1) Gerade weil es nicht beweisbar ist, muss es auch so sein.
2) Weil es sein kann, wird es auch so sein.
Sollte man sich mal überlegen, was man so loslässt, denn es ist auch weder beweisbar noch unmöglich, dass Du kein Kinderschänder bist.
Zitat:
Aber 100€ mehr oder weniger - gerade mal 1% der Schadenssumme - können für die Versicherung einige Tausende bringen.
und wer hat dadurch einen Nachteil ?
Da der Geschädigte durch ein derartiges Verhalten der Versicherung keinen Nachteil erhält und die Versicherung Ausgaben spart, was sich entweder durch geringere Beiträge wiederspiegelt (ein Vorteil der Versicherten, lss Dich dort versichern) oder durch höheren Gewinn (kaufe Anteile und werde Miteigentümer, dann profitierst Du auch am Gewinn), ist das doch nichts schlechtes.
Zitat:
Und wer sagt dir dass nicht diverse Gutachter wenn es bei der Rechnung knapp ist zugunsten ihres Auftraggebers entscheiden um weiterhin Aufträge zu bekommen?
Die Versicherung kann doch ohne ein zweites "korrektes" Gutachten überhaupt nicht erkennen, ob dieses Gutachten nun zu ihrem Vorteil oder Nachteil geschrieben wurde. Somit ist es auch in der Praxis ausgeschlossen, dass es zu Nachfolgeaufträgen "aus diesem Grund" gibt.
"Dieser Grund" existiert doch nicht nachweisbar, so wie der Geschädigte nur dieses Gutachten hat, hat auch die Versicherung nur dieses Gutachten und so wie der Geschädigte keinen Nachweis hat, dass die Versicherung bevorteilt ist, hat auch die Versicherung keinen Nachweis, dass der Gutachter sie bevorteilt hat und somit besteht nie die Hoffnung auf einen Nachfolgeauftrag.
Die "Logik" eines "wahrscheinlicheren" Nachfolgeauftrags scheitert an der nicht möglichen Nachweisbarkeit eines tatsächlich ergangen Vorteils. Der Gutachter müsste im Gutachten der Versicherung nachweisen, dass hier eine "Zugunsten-Berechnung" erfolgt ist, aber das würde auch der Anwalt des Geschädigten lesen können.
Der Gutachter ist garnicht in der Lage der Versicherung zu beweisen, dass er hier zu ihren Gunsten gerechnet hat, somit ist die "daraus folgende und schlüssige" Vermutung oder Hoffnung auf einen Nachfolgeauftrag ohne jede vorhandene Basis für einen Gutachter.
Derartige Gedankengänge oder Hoffnungen hat kein Gutachter (auch in der Realität), denn wenn ich die Parteilichkeit für den Auftraggeber nachweisen kann, dann kann das auch "die andere Seite" und das Gutachten ist nichts wert. Wie es dann mit Nachfolgeaufträgen aussieht dürfte eigentlich klar sein: niemand erteilt einen Auftrag für etwas ohne jeden Wert.
Zitat:
Allen Gutachtern Ehrlichkeit zu unterstellen ist nichts weiter als naiv 😉
Unehrlichkeit zu unterstellen ohne Beweise ist eine Straftat.
Deine "schlüssige" Argumentation basiert einzig darauf, wenn auch beschissen wird, es existiert aber für einen vorhanden Beschiss kein einziges Argument. Selbst Deine "logischen Argumente" sind keine.
Sorry, aber so naiv kann man doch echt nicht sein 🙄
Und ich hab nicht gesagt "weil es so sein kann MUSS es so sein" sondern "weil es so sein kann KANN es eben so sein". Beweisen lässt sich beides nicht. Damit unterstelle ich keine Unehrlichkeit - aber eben auch keine Ehrlichkeit. Möglich ist und bleibt beides. Gutachter sind sicher keine besseren Menschen als andere. Und bei denen wird es daher genauso schwarze Schafe geben wie in jeder anderen Branche auch. Gesetzlich vorgeschrieben ist vieles, es fährt auch keiner zu schnell oder parkt falsch.
Nachteile kann es für den Geschädigten einige geben. Dann wenn das Auto eine seltene Ausführung ist, getunt ist, außergewöhnlich guten Zustand hat, ... . In den Fällen wirst du kaum auf dem Gebrauchtmarkt ein gleichwertiges Fahrzeug zum angesetzten Restwert finden. Gerade Tuningmaßnahmen die nunmal Geschmackssache sind erhöhen nicht unbedingt nennenswert den Restwert. Würden aber bei Neuanschaffung oder Umbau erheblich Geld kosten das man als Geschädigter nicht raus bekommt.
Gruß Meik
Also, ich möchte mich in euere Diskussion nicht einmischen.
Aber eines sollte hier mal klargestellt werden.
Wenn man einen Berufsstand nur vom Höhrensagen oder aus Stammtischgesprächen kennt, dann sollte man daraus kein Fachwissen basteln.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die hier in diesem Fred unterstellten und/oder ausgedachten Beschuldigungen von deren Verfassern auch profund belegt werden können.
Ich kann natürlich nur für mich selber sprechen. Aber da ich ab und an auch mal einen Versicherungsauftrag bearbeite, weis ich zumindest etwas mehr von dieser Materie wie einige andere hier.
Wenn ich einen Auftrag in KH abwickele, dann erwartet mein Auftraggeber, dass mein Gutachten auch Forensisch sicher ist. Es nützt dem Versicherer nämlich herzlich wenig, wenn das im Vorfeld erstellte Gutachten im Prozess keinen Bestand hat und dieser mit Pauken und Trompeten verloren geht.
Das kostest dann nämlich richtig Asche.
- Gerichtskosten
-Anwaltskosten 2x
-zweites Gutachten
usw........
Und, wenn ein Sachverständiger im Vertragsverhältnis im Kaskoschaden für einen Versicherer tätig wird, dann hat er die vorher bekannten Bedingungen zu berücksichtigen. Und wenn da z.B. vereinbart wurde, dass z.b. Verbringunskosten zum Lackierer nicht zu berücksichtigen sind, oder das dass Fahrzeug in eine Restwertbörse einzustellen ist, oder dass bestimmte Stundensätze in der Kalkulation zu Grunde zu legen sind, dann hat das einzig und allein Vertragsrechtliche Grundlagen.
Hieraus einem Sachverständigen Betrug zu unterstellen ist Grotesk und zeugt eher von einem Beschränkten Horizont, gepaart mit mangelhaften Fachwissen auf diesem Gebiet.
Wer aus diesem hier vorliegenen Fall ein Versicherungshöriges Gutachten konstruieren möchte, der hat von der gesamten Thematik soviel Ahnung wie eine Kuh vom Radfahren........😠
Gruss
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Nachteile kann es für den Geschädigten einige geben. Dann wenn das Auto eine seltene Ausführung ist, getunt ist, außergewöhnlich guten Zustand hat, ... . In den Fällen wirst du kaum auf dem Gebrauchtmarkt ein gleichwertiges Fahrzeug zum angesetzten Restwert finden.
Der Gutachter darf eben nicht einen Restwert "nach Nase" festlegen, sondern anhand tatsächlicher Marktpreise. Ganz deutlich: Er muss den angegebenen Preis im Zweifel nachweisen. Ist der angegebene Preis falsch dann ist er in der Haftung.
Zitat:
Gerade Tuningmaßnahmen die nunmal Geschmackssache sind erhöhen nicht unbedingt nennenswert den Restwert. Würden aber bei Neuanschaffung oder Umbau erheblich Geld kosten das man als Geschädigter nicht raus bekommt.
Das ist aber eine völlig andere Baustelle.
Ersetzt werden muss der tatsächliche Rest-Wert zum Zeitpunkt des Unfalls / Schadens aber nicht der Wertverlust, der vorher eingetreten ist. Es gibt keine Neuwagen- oder Neuwert-Erstattung, schon gar keine "Geschmackswert-Erstattung". Würde Tuning eine Werterhöhung haben, dann würde das auch bezahlt werden, aber Tuning hat keine Werterhöhung, was Du selber auch bestätigst.
Es gibt jedoch eine Möglichkeit: die gutachterliche Wertfeststellung des getunten Fahrzeugs (wie bei Oldtimern) und dann wird auch nach dieser Wertfeststellung der Restwert berechnet. Wer allerdings im Vorfeld versäumt ein derartiges Wertgutachten anfertigen zu lassen, der darf hinterher nicht maulen, dass er dies nicht hat vorher machen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Würde Tuning eine Werterhöhung haben, dann würde das auch bezahlt werden, aber Tuning hat keine Werterhöhung, was Du selber auch bestätigst.
Siehst du, das ist doch genau das was ich meinte. Aber wenn der Geschädigte jetzt ein anderes Auto wieder in den gleichen getunten Zustand versetzten will zahlt er drauf. Genau wie bei sehr gutem Zustand bei einem älteren Auto. Das bringt am Restwert wenige hundert Euro, dafür hat man aber einen anderen Gebrauchten noch lange nicht in den gleichen Zustand versetzt.
Das hab ich im letzten Jahr leider selber erlebt als mir jemand gegen mein geparktes Auto gefahren ist. Das was da ausgezahlt wird reicht bei weitem nicht um ein gleichwertiges Auto in gleichem Zustand zu bekommen. Und ja, er hat den Restwert korrekt ermittelt. Nur ist bei Autos über 10 Jahre das Angebot an gut gepflegten und nicht verbastelten Exemplaren extrem klein.
Und nochmal: Es geht gar nicht darum pauschal allen Gutachtern Pfusch zu unterstellen, es besteht aber trotzdem die Möglichkeit dass die so ist. Und gerade bei so ein paar € die über eine Menge Geld entscheiden kann man halt schnell auf die Idee kommen. Aber wir haben auch nicht das Gutachten gesehen in wie weit da noch Hinweise auf mögliche weitere Schäden oder höhere Repkosten enthalten sind.
Wenn die Gutachten alle so eindeutig sind, warum werden dann so viele Unfallschäden von beiden Seiten begutachtet? Das ist ja nunmal kein Einzelfall dass eine Versicherung beim KH-Schaden eigene Gutachter zur Nachbesichtigung schickt. Warum wenn doch alle Gutachten 100%ig korrekt sind und sich nie ein Gutachter was zu Schulden kommen lassen würde? Und zum letzten Mal wiederholt: Es geht nicht darum einen Berufsstand in Generalverdacht zu stellen, sondern darum die Möglichkeit einzuräumen dass halt nicht alle immer 100% neutral und unabhängig sind.
Wenn man mit dem Gutachten nicht einverstanden ist kann der TE ja auf eigene Kappe einen anderen Gutachter beauftragen und vergleichen ob die Summen ähnlich oder identisch sind. Dann läuft es halt auf ein Sachverständigenverfahren hinaus oder man einigt sich vorab irgendwo in der Mitte.
Erstaunlich dass hier so viele gleich derart eingeschnappt sind 🙄
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Erstaunlich dass hier so viele gleich derart eingeschnappt sind
Gruß Meik
Und die nächste Unterstellung von dir.
Wenn dir jemand seine Meinung sagt, mein lieber Meik, dann ist er nicht gleich eingeschnappt.
Es geht nicht an, dass hier mit Halbwahrheiten und konstruierten Behauptungen irgrend etwas unterstellt wird.
Lies mal bitte, was du hier bisher geschrieben hast. Du hast sehr wohl -offensichtlich aufgrund deiner negativen Erfahrungen- pauschal eine Berufsgruppe verunglimpft.
Und du hast hier obwohl dir hier in diesen konkreten Fall (um den es eingentlich geht) weder das Gutachten zugänglich war, noch du den Sachverständigen kennst der es geschrieben hat, ein tendenzielles Gutachten unterstellt.
Was mir so beim Vergleich der verschieden Threads um Gutachten/Gutachter auffällt.
Es dauert selten lange bis die Gutachter und deren Gutachten an den, ich nenne es mal" Rand der Legalität" gebracht werden. Ihr scheint keinen guten Ruf zu haben.
Nur mal so für mich. Steht Ihr Gutachter jetzt in der "Berufs Beliebtheitsscala" vor oder hinter den Politikern.
Weil Politiker sagen doch immer die Wahrheit. 😁 Oder habe ich da jetzt was verwechselt?
Gruß
Frank, der "manchmal" auch Blödsinn schreibt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Was mir so beim Vergleich der verschieden Threads um Gutachten/Gutachter auffällt.
Es dauert selten lange bis die Gutachter und deren Gutachten an den, ich nenne es mal" Rand der Legalität" gebracht werden. Ihr scheint keinen guten Ruf zu haben.
Nur mal so für mich. Steht Ihr Gutachter jetzt in der "Berufs Beliebtheitsscala" vor oder hinter den Politikern.
Weil Politiker sagen doch immer die Wahrheit. 😁 Oder habe ich da jetzt was verwechselt?
Gruß
Frank, der "manchmal" auch Blödsinn schreibt. 😉
Das hängt bei einigen Auftraggebern wohl sicherlich davon ab, wie die Gutachten ausfallen.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Und du hast hier obwohl dir hier in diesen konkreten Fall (um den es eingentlich geht) weder das Gutachten zugänglich war, noch du den Sachverständigen kennst der es geschrieben hat, ein tendenzielles Gutachten unterstellt.
Nein, ich habe lediglich die Möglichkeit eingeräumt dass es so sein könnte. Ohne Gutachter und Gutachten zu kennen kann man weder pauschal Ehrlichkeit noch das Gegenteil unterstellen. Die ganzen Posts die die absolute Unbestechlichkeit und Unfehlbarkeit der Gutachter unterstellen sind genauso unrealistisch wie pauschal das Gegenteil zu unterstellen.
Und ihr seid doch beleidigt 😁
Oder glaubt ihr ernsthaft dass es in eurem Berufsstand keine schwarzen Schafe gibt und alle 100% neutral, ehrlich und unfehlbar sind? 😕
Gruß Meik