Gutachten für die Felgen notwendig?
Hallo Gemeinde,
habe eine banale Frage,
will mir 17er Felgen mit 235 und 255 Bereifung besorgen.
Benötige ich umbedingt ein Gutachten und TÜV Bericht usw. oder gibt es Felgen die kein Gutachten benötigen, fahre einen 525 M50.
Im Fahrzeugschein stehen diese Größen nicht.
Gruß
10 Antworten
Hallo,
für zubehör felgen braucht man immer ein Gutachten und 235/255er Pellen müssen Eingetragen werden, genau wie die Alu's
Ohne bekommste Ärger mit der Rennleitung.
Gruß Icke
Zitat:
Original geschrieben von samsamic
Hallo Gemeinde,habe eine banale Frage,
will mir 17er Felgen mit 235 und 255 Bereifung besorgen.
Benötige ich umbedingt ein Gutachten und TÜV Bericht usw. oder gibt es Felgen die kein Gutachten benötigen, fahre einen 525 M50.
Im Fahrzeugschein stehen diese Größen nicht.Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Atzebugatti
... und 235/255er Pellen müssen Eingetragen werden, genau wie die Alu's
Seh ich jetzt erstmal anders.
Für den 525 mit M50 sind "235/45 ZR 17 8 J x 17" freigegeben, sowie mit der Mischbereifung für hinten mit "255/40 ZR 17 (Mischber. 17“) 9 J x 17", mein letzter Stand wäre da also das man die nicht eintragen muß.
An Felgen kann man natürlich die Original BMW Felgen für den E34 nehmen in der entsprechenden Größe die für das Modell freigegeben sind.
Bei Zubehörfelgen muß man dann ein Gutachten mitführen, da stehts dann drin, bei meinen Borbet steht explizit drin das ich die nicht eintragen muß.
greetz
Zitat:
Original geschrieben von konamik
Seh ich jetzt erstmal anders.Zitat:
Original geschrieben von Atzebugatti
... und 235/255er Pellen müssen Eingetragen werden, genau wie die Alu's
Für den 525 mit M50 sind "235/45 ZR 17 8 J x 17" freigegeben, sowie mit der Mischbereifung für hinten mit "255/40 ZR 17 (Mischber. 17“) 9 J x 17", mein letzter Stand wäre da also das man die nicht eintragen muß.
An Felgen kann man natürlich die Original BMW Felgen für den E34 nehmen in der entsprechenden Größe die für das Modell freigegeben sind.
Bei Zubehörfelgen muß man dann ein Gutachten mitführen, da stehts dann drin, bei meinen Borbet steht explizit drin das ich die nicht eintragen muß.greetz
ja bei Original BMW Felgen oder es steht in der ABE drinn das sie nicht Eintragungspflichtig sind...
Kommt halt auch auf die Felgengröße an...😉
Gruß Icke
also bei original bmw felgen aus dem tuning regal hast du fast einen freibrief.die werden auch recht schnell eingetragen. aber aus dem zubehör wird es dann schon spannender.normal sind die rad-reifen-sätze auf einem gleichwertigen auto vom tüv geprüft und abgenommen.so die sogenannte ABE.die sollte man auch beim felgenkauf auf jeden fall haben.eigenlich reicht die .aber bei weiteren fahrzeugänderungen oder ausrüstungen, wie tieferlegung,ahk, achslasten usw. sollte abnahme und eintragung doch gemacht werden.
Zitat:
Original geschrieben von rudifleschner
also bei original bmw felgen aus dem tuning regal hast du fast einen freibrief.die werden auch recht schnell eingetragen.
Ja, eben darum gehts ja, mein letzter Stand ist das man alle freigegebenen Räder/Reifen fahren kann die Werkseitig freigegeben sind ohne das man sie extra eintragen muß.
Früher standen noch alle Reifengrößen die man fahren darf explizit im Fahrzeugschein drin, heutzutage steht meist nur noch ein Größe drin, darf aber alle freigegebenen Größen fahren auch ohne das man sie Eintragen läßt.
greetz
In meinem Schein stehen nur die 205er, aber zur Zeit fahre ich die standards 225er. vom Werk nehme ich an🙂
Mit Felgen meine ich eigentlich die nur orig. von BMW, Style...... gibts viele.
Also soweit ich verstanden habe bei orig 17" muss man nichts eintragen.
Danke!
Ja, siehe Bild, da stehen alle Größen für den 525 M50 drauf.
greetz
Zitat:
Original geschrieben von samsamic
Hallo Gemeinde,habe eine banale Frage,
will mir 17er Felgen mit 235 und 255 Bereifung besorgen.
Benötige ich umbedingt ein Gutachten und TÜV Bericht usw. oder gibt es Felgen die kein Gutachten benötigen, fahre einen 525 M50.
Im Fahrzeugschein stehen diese Größen nicht.Gruß
Hallo erst mal,
grundsätzlich muss alles was nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist nachträglich vom Tüv den Segen bekommen. Dabei ist es egal ob es freigaben gibt oder nicht, bei ABE´s sieht es dann schon etwas anders aus.
Zitat:
Original geschrieben von v8 roland
Hallo erst mal,
grundsätzlich muss alles was nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist nachträglich vom Tüv den Segen bekommen. Dabei ist es egal ob es freigaben gibt oder nicht, bei ABE´s sieht es dann schon etwas anders aus.
Na eben das ist doch jetzt anders, siehe Zitat aus dem ADAC :
Zitat:
Original Zitat von http://www.adac.de
Mit der Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II im Oktober 2005 wurde der Umfang der Daten zu der zulässigen Bereifung in den Fahrzeugpapieren stark reduziert. Wo in den "alten" Fahrzeugpapieren noch alle zugelassenen Reifendimensionen zu finden waren, steht in der "Zulassungsbescheinigung Teil I" nur noch eine Reifendimension, die zudem mit der tatsächlich montierten Reifendimension nicht übereinstimmen muss.Selbst wenn in den neuen Fahrzeugscheinen unter den Punkten 15.1. und 15.2. nur noch eine Reifendimension eingetragen werden kann, sind in vielen Fällen alternative Reifendimensionen zugelassen.
Welche Alternativen möglich sind, können Sie dem sogenannten CoC (EC Certification of Conformity, auf deutsch: EG Übereinstimmungsbescheinigung) entnehmen. Sie erhalten das CoC bei der Auslieferung Ihres Fahrzeugs von dem Händler.
Die dort angesprochenen zugelassenen alternativen Reifendimensionen sind für mich ja mal aufjedenfall die, die vom Werk aus für das Fahrzeug freigegeben sind.
greetz
Zitat:
Original geschrieben von konamik
Na eben das ist doch jetzt anders, siehe Zitat aus dem ADAC :Zitat:
Original geschrieben von v8 roland
Hallo erst mal,
grundsätzlich muss alles was nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist nachträglich vom Tüv den Segen bekommen. Dabei ist es egal ob es freigaben gibt oder nicht, bei ABE´s sieht es dann schon etwas anders aus.
Zitat:
Original geschrieben von konamik
Die dort angesprochenen zugelassenen alternativen Reifendimensionen sind für mich ja mal aufjedenfall die, die vom Werk aus für das Fahrzeug freigegeben sind.Zitat:
Original Zitat von http://www.adac.de
Mit der Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II im Oktober 2005 wurde der Umfang der Daten zu der zulässigen Bereifung in den Fahrzeugpapieren stark reduziert. Wo in den "alten" Fahrzeugpapieren noch alle zugelassenen Reifendimensionen zu finden waren, steht in der "Zulassungsbescheinigung Teil I" nur noch eine Reifendimension, die zudem mit der tatsächlich montierten Reifendimension nicht übereinstimmen muss.Selbst wenn in den neuen Fahrzeugscheinen unter den Punkten 15.1. und 15.2. nur noch eine Reifendimension eingetragen werden kann, sind in vielen Fällen alternative Reifendimensionen zugelassen.
Welche Alternativen möglich sind, können Sie dem sogenannten CoC (EC Certification of Conformity, auf deutsch: EG Übereinstimmungsbescheinigung) entnehmen. Sie erhalten das CoC bei der Auslieferung Ihres Fahrzeugs von dem Händler.greetz
Hallo erst mal,
ich musste 2011 obwohl es eine BMW Freigabe für meinen Wagen gab, den Tüv Segen einholen.
Hier die Daten:
Fahrzeug 530 V8 touring Baujahr 1993.
Alte Radreifenkombination 225-60 R15 7J X 15 BMW Alufelgen.
Neue Radreifenkombination 225-55 R16 7J X 16 BMW Alufelgen.