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Gutachten ETABETA TETTSUT X-BLACK 20 ZOLL für AUDI A6 (4B)

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 27. Oktober 2010 um 17:50

Hallo,

hat sich jemand schon 20 Zoll Felgen der Firma ETABETA für seinen AUDI A6 (4B) eintragen lassen?

Ich habe hier das Modell TETTSUT X-Black, 8Jx20, 5x112, ET40 mit einer Bereifung von 235/30/20 für vorne & hinten. Muss man hier eine Einzelabnahme machen? Was kostet solch Abnahme. Hat jemand evtl. schon einmal das gleiche Vorhaben durchlebt?

Kann mir bitte jemand eine ernsthafte Antwort schicken, besten Dank im Voraus.

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32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko

Hmm... dann braucht man aber keinen §19.2 mehr und der Dipl. Ing. bei TÜV und Co wird auch überflüssig.

[ ] Du weißt, wann eine Abnahme nach §19.2 StVZO nötig ist.

Diese ist auch schon nötig, wenn bspw. eine Kombination aus Zubehör-Felgen und Zubehör-Fahrwerken abzunehmen ist.

Zitat:

Die Festigkeit der Felge wird vom Hersteller bestätigt, der ordnungsgemäße Anbau vom TÜV oder Dekra. Da könnten jetzt alle Tuner zumachen, wenn es für jeden Mist ein ( fast unbezahlbares ) Vergleichsgutachten geben müsste. Laut der Auskunft könnte man noch nicht mal mehr original Audifelgen ( für die es nur Traglastbescheinigungen gibt ) eintragen lassen, da es definitiv KEINE Vergleichgutachten und Fahrzeugfreigaben gibt. Von daher finde ich diese Aussage von den Prüfern schon sehr seltsam.

[ ] Du weißt, was ein Vergleichsgutachten ist.

Ein Vergleichsgutachten ist ein Teilegutachten oder eine ABE, in denen eine Felge mit (fast) identischen technischen Daten mit dem zu prüfenden Fahrzeug schon einmal begutachtet wurde.

So kann der Prüfer vergleichen, was die Festigkeit, Freigängigkeit und montierbare Reifengrößen anbelangt.

Teuer sind die Dinger nie - zumindest nicht für Dich, wenn Du eines mit zur Abnahme nimmst. Denn die Kosten hat ja schon der Hersteller von den "Vergleichsfelgen" gezahlt.

Bei Felgen des gleichen Fahrzeugherstellers wissen eh fast alle Prüfer auswendig, welche passen und welche nicht.

Und wenn es so einfach wäre, hätte DonDeluxeLtd. schon seine Abnahme bekommen, da man das Festigkeitsgutachten für seine Felgen quasi an jeder Straßenecke bekommt.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von alanblack

 

Ein Vergleichsgutachten ist ein Teilegutachten oder eine ABE, in denen eine Felge mit (fast) identischen technischen Daten mit dem zu prüfenden Fahrzeug schon einmal begutachtet wurde.

So kann der Prüfer vergleichen, was die Festigkeit, Freigängigkeit und montierbare Reifengrößen anbelangt.

Teilegutachten und ABE sind teuer - daher werden viele Felgen auch nur auf ein paar Fahrzeugtypen geprüft, für die es dann halt das Gutachten oder die ABE gibt.

Eine Abnahme nach §19.2 beinhaltet die Überprüfung der von Dir genannten Punkte durch den Prüfer - der braucht keine anderen Werte als die Traglast der Felge. Der Rest ist sein Job.

Ein Beispiel: die von mir gefahrenen Räder haben ein Teilegutachten das sich damals ausschließlich auf den 4F bezog. Vergleichsgutachten oder Mustereintragungen auf dem 4B waren zum Zeitpunkt der Eintragung definitiv nicht vorhanden. Glaubst Du ich hätte den Prüfer "geschmiert" um die Eintragung zu bekommen ? - der hat NUR seinen Job gemacht und die aufgeführten Punkte geprüft. Das für ihn einzig interessante im Teilegutachten war die Traglast und der Nachweis der Tachoüberprüfung. Ich habe für die Abnahme irgendwas um die 90 € bezahlt und schon standen die Dinger in den Papieren und das war NACH 2007 ;)

Die netten Herren im Kittel sollen einfach nur ihren Job machen und nicht alles hinterher getragen bekommen ;)

Um Dottore nur zu bestätigen,hier das Gutachten zur Einzelabnahme beim TÜV Bayern !!!!

Das ich meine 19" Felgen fahren darf, wurde die Abnahme mit Tachoüberprüfung und Freigängigkeit nach §19 gemacht fertig und genauso ist es heute noch !!!!!!!!!!!!!

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