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Gutachten Anhängelasterhöhung?
Moin,
habe einen 2012er TDI, D Wert AHK ist 9,4, hat wer von Euch ein Gutachten um die Anhängelast zu erhöhen ?
Gruß Markus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
habe einen 2012er TDI, D Wert AHK ist 9,4, hat wer von Euch ein Gutachten um die Anhängelast zu erhöhen ?
Zitat:
Ja, 9,4 bis 1800 Kg, 10,69 bis 1950 Kg.
Zitat:
@AudiJunge schrieb am 22. September 2019 um 16:09:10 Uhr:
Wieviel Anhängelast geht denn mit deiner verbauten Kupplung ?
Zitat:
Wie schon geschrieben, 1800 Kg incl. Stützlast.
.
Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass die hilfsbereiten User sich verprellt fühlen.
41 Antworten
Laut diesem Rechner komme ich auf Anhängelast: max. 1722.83 kg, glaube aber nicht das mir das irgendeiner einfach so einträgt, ganz ohne Bescheinigung von VW......
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Die schönsten Caddybilder' überführt.]
Moin,
ich wage mal zu behaupten, daß da nicht nur die Festigkeit des Haken-Konstrukts und das Fahrzeuggewicht ausschlaggebend sind ... da spielen sicher noch andere, dynamische Faktoren eine Rolle ...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Die schönsten Caddybilder' überführt.]
Der D-Wert gibt ja die Max. Zuglast der Anhängerkupplung an , als bei 9,4 kN = 9400 N = 940 kg ! Die Anhängelast ist natürlich höher da man seinen Anhänger ja nicht senkrecht die Berge hochziehen tut oder kann !
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Die schönsten Caddybilder' überführt.]
Und was ist mit der Festigkeit der Anbindung an das Fahrzeug? Blechdicke, Schraubenfestigkeit etc?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Die schönsten Caddybilder' überführt.]
Das ist ja der D-Wert , weil er nicht die Festigkeit der reinen Anhängerkupplung angibt die währe sehr wahrscheinlich viel höher wenn man sich nur die reinen Materialstärken ansieht ! Der D-Wert wird immer in Verbindung mit dem jeweilen Fahrzeug ermittelt , deswegen und wegen verschiedener Befestigungspunkte sind ja auch die Anhängerkupplungen meistens nur für einen bestimmten Fahrzeugtyp zugelassen ! Es spielt ja sogar eine Rolle ob das Fahrzeug einen Front- oder Heck-Antrieb hat , denn ein Fahrzeug mit Hinterradantrieb bei gleichem Gewicht und Bauart darf kann immer eine höhere Anhängelast ziehen wie ein frontgetriebenes . Allein schon durch das belasten der Hinterachse und des entlasten der Vorderachse !
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Die schönsten Caddybilder' überführt.]
Es wird nicht funktionieren, da sich die Angaben NUR auf die AHK bezieht und nicht das entsprechende Fahrzeug berücksichtigt.
Da wird mann über SK wohl das GA kaufen müssen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Die schönsten Caddybilder' überführt.]
*hust*
Bilder?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Die schönsten Caddybilder' überführt.]
Sollst du kriegen....
Aus Zeiten wo Corona noch überteuert als Wegbier in der Tanke angeboten wurde
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Die schönsten Caddybilder' überführt.]
Ne der meist begrenzende Punkt ist das Zug- oder Gespanngewicht und das komm von den neuen Führerscheinen den mit dem heutigen PKW -Führerschein oder Klasse B und der begrenzt dieses auf max. 3500 kg !
Wenn man den alten Pkw Führerschein der Klasse 3 oder den neuen der Klasse Be hat darf das Gesamtgewicht (Pkw + Anhänger) 7000 kg betragen . Des wegen und weil die Hersteller lieber noch größere und teuere Autos verkaufen wollen , sind die Anhängerlasten meistens im Bereich eines Zuggewichts von ca 3500 kg begrenzt !
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Die schönsten Caddybilder' überführt.]
Zitat:
@buffgrimmel schrieb am 25. August 2021 um 13:43:28 Uhr:
Zitat:
@Stauschubser schrieb am 25. Aug. 2021 um 07:35:24 Uhr:
Werden feet Grüne nicht so grün wäre, eindeutige besser.
Ist das eine Geheimsprache, oder die Auswirkung von Restalkohol?![]()
Weder, noch. Ich trinke gar kein Alkohol und nehme auch sonst keine Drogen.
Ist die blöde Google-Korrektur; Nokia war hier mal um Welten besser...
Entschuldigung bitte.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Die schönsten Caddybilder' überführt.]
Zitat:
@ManeT4 schrieb am 26. August 2021 um 14:33:41 Uhr:
Laut diesem Rechner komme ich auf Anhängelast: max. 1722.83 kg, glaube aber nicht das mir das irgendeiner einfach so einträgt, ganz ohne Bescheinigung von VW......
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Die schönsten Caddybilder' überführt.]
Hast du inzwischen ein Gutachten? Oder ist es im Schein eingetragen?