Gurtwarner abschalten
Hallo,
gibt es eine Möglichkeit das Piepen des Gurtwarners dauerhaft abzustellen?
Vielen Dank
315
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von JamesRoman
Hallo! Es ist so der Gurtwarner darf nicht mehr abgeschaltet werden. Es darf nicht mal eine Mercedeswerkstatt es tun. Sollte einer auf die Idee kommen es in einer Hinterhofwerkstatt machen zu lassen geht es auch nicht da man Freischaltcode von MB braucht. Bekommt man ihn doch irgendwie Illegal raus dann erlischt die Betriebserlaubnis von den Fahrzeug.
Habe mich erkundigt denn ich besitze eine Gurtbefreiung aus medizinischen Gründen.
Hab sogar beim Bundeskraftfamt angerufen und die haben mich zum TÜV oder DERKA verwiesen die müssen ein Gutachten erstellen. Werde mal die Tage dort vorstellig machen.
Ach noch was bitte kein altes Gegenstück von Schloss oder was anderes reinstecken damit das gepiepse weg ist , denn sonst meint die Elektronik man ist angeschnallt und die Airbags lösen ja später aus da ja zuerst der Gurtstraffer in Aktion tritt.Gruß
JR
Hi,
eine Anpassung der Gurtwarnung ist nur noch auf ausdrücklichen Kundenwunsch und nur für bestimmte Fahrzeugnutzergruppen möglich. Hierzu zählen je nach Land z.B. Einsatzfahrzeuge, Personenbeförderungsfahrzeuge (Taxi) oder Haus zu Haus-Zustellfahrzeuge. Eine generelle Befreiung ist aufgrund von länderspezifischen Gesetzgebungen und Herstellerselbstverpflichtungen nicht mehr möglich.
Vor der Anpassung wird von der jeweiligen Landesvertretung geprüft, ob der Halter des Fahrzeugs die länderspezifischen Gesetzgebung erfüllt. In einigen Ländern ist eine Reduzierung beispielsweise nur für Behördenfahrzeugen, Einsatzfahrzeugen oder Taxifahrzeugen zulässig.
Bei der A- und B-Klasse 169, 176, 245 und 246 erfolgt die Reduzierung der Gurtwarnung über den kostenpflichtigen Software-Retrofit-Prozess der von dem Mercedes-Benz Werkstatt angestoßen werden kann.
Die dafür erforderliche Kundenerklärung hält die Werkstatt bereit und reicht diese mit den folgenden Unterlagen online bei der jeweiligen Landesvertretung ein:
- Kopie des Ausweises
- Kopie der Zulassungsbescheinigung
- Kopie der den Wunsch begründeten Unterlage(n) (z. B. je nach Gesetzeslage ärztliches Attest bzgl.
Befreiung Gurttragepflicht, Nachweis des Einsatzes im Verteilerverkehr, o.ä.)
Dort wird entschieden ob ein Anpassung der Gurtwarnung zulässig ist und es wird der nötige Eintrag in den Fahrzeugdaten vorgenommen, damit die Werkstatt eine SCN-Codierung des Kombiinstrument vornehmen kann.
Gruß Dirk
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 315
Hallo,gibt es eine Möglichkeit das Piepen des Gurtwarners dauerhaft abzustellen?
Vielen Dank
315
Auf dem schrottplatz nen gurt olen ind einfach stecken lassen
Zitat:
Original geschrieben von dirk_aw
Hi,Zitat:
Original geschrieben von JamesRoman
Hallo! Es ist so der Gurtwarner darf nicht mehr abgeschaltet werden. Es darf nicht mal eine Mercedeswerkstatt es tun. Sollte einer auf die Idee kommen es in einer Hinterhofwerkstatt machen zu lassen geht es auch nicht da man Freischaltcode von MB braucht. Bekommt man ihn doch irgendwie Illegal raus dann erlischt die Betriebserlaubnis von den Fahrzeug.
Habe mich erkundigt denn ich besitze eine Gurtbefreiung aus medizinischen Gründen.
Hab sogar beim Bundeskraftfamt angerufen und die haben mich zum TÜV oder DERKA verwiesen die müssen ein Gutachten erstellen. Werde mal die Tage dort vorstellig machen.
Ach noch was bitte kein altes Gegenstück von Schloss oder was anderes reinstecken damit das gepiepse weg ist , denn sonst meint die Elektronik man ist angeschnallt und die Airbags lösen ja später aus da ja zuerst der Gurtstraffer in Aktion tritt.Gruß
JReine Anpassung der Gurtwarnung ist nur noch auf ausdrücklichen Kundenwunsch und nur für bestimmte Fahrzeugnutzergruppen möglich. Hierzu zählen je nach Land z.B. Einsatzfahrzeuge, Personenbeförderungsfahrzeuge (Taxi) oder Haus zu Haus-Zustellfahrzeuge. Eine generelle Befreiung ist aufgrund von länderspezifischen Gesetzgebungen und Herstellerselbstverpflichtungen nicht mehr möglich.
Vor der Anpassung wird von der jeweiligen Landesvertretung geprüft, ob der Halter des Fahrzeugs die länderspezifischen Gesetzgebung erfüllt. In einigen Ländern ist eine Reduzierung beispielsweise nur für Behördenfahrzeugen, Einsatzfahrzeugen oder Taxifahrzeugen zulässig.
Bei der A- und B-Klasse 169, 176, 245 und 246 erfolgt die Reduzierung der Gurtwarnung über den kostenpflichtigen Software-Retrofit-Prozess der von dem Mercedes-Benz Werkstatt angestoßen werden kann.Die dafür erforderliche Kundenerklärung hält die Werkstatt bereit und reicht diese mit den folgenden Unterlagen online bei der jeweiligen Landesvertretung ein:
- Kopie des Ausweises
- Kopie der Zulassungsbescheinigung
- Kopie der den Wunsch begründeten Unterlage(n) (z. B. je nach Gesetzeslage ärztliches Attest bzgl.
Befreiung Gurttragepflicht, Nachweis des Einsatzes im Verteilerverkehr, o.ä.)Dort wird entschieden ob ein Anpassung der Gurtwarnung zulässig ist und es wird der nötige Eintrag in den Fahrzeugdaten vorgenommen, damit die Werkstatt eine SCN-Codierung des Kombiinstrument vornehmen kann.
Gruß Dirk
Hi Dirk
War gestern doch noch beim TÜV der gute Mann hat sich echt mühe gegeben und sämtliche Infos wegen der Gurtabschaltung zu beschaffen. Er konnte nichts finden warum der Ton nicht abgeschaltet werden darf.
Seine Meinung es hat rein mit der Sicherheit von Fahrteug nichts zu tun. Und es ist auch keine relevante Umbauaktion die die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges beinträchtigen würde.
Gut schrieb mir ein paar Sätze das er keinerlei bedenken habe den Ton abzuschalten. Na dann auf mit den Wisch zum meinen freundlichen. Hat dann sämtliche nötige Papiere kopiert und sendet sie zu MB.
Nur ein Problem könnte es geben da ja nur die ECO Funktion nur beim angeschnallten zustand funktioniert ob diese noch erhalten bleibt das wusste der freundliche auch nicht. Muss paar Tage warten bis Antwort von den Werk kommt.
Gruß
JR
Schreiben vom TÜV dürfte nichts nützen. Mercedes macht es nur noch für vorher genannten Personen-/Firmenkreis oder mit Gurtbefreiung vom Landratsamt.
Falls Sie es bei Dir doch machen bitte Info an mich.
ECO Modus funktioniert anschließend nicht mehr, bin ich aber dran. (Was hat ein eingesteckter Gurt mit ECO-Modus zu tun ?????)
Peter
Zitat:
Original geschrieben von hartmann-nbg
Schreiben vom TÜV dürfte nichts nützen. Mercedes macht es nur noch für vorher genannten Personen-/Firmenkreis oder mit Gurtbefreiung vom Landratsamt.
Falls Sie es bei Dir doch machen bitte Info an mich.ECO Modus funktioniert anschließend nicht mehr, bin ich aber dran. (Was hat ein eingesteckter Gurt mit ECO-Modus zu tun ?????)
Peter
Wenn du nicht angeschnallt bist funktioniert die ECO Funktion nicht , so hat es mir der freundliche erklärt.
Gruß
JR
Zitat:
Original geschrieben von hartmann-nbg
ECO Modus funktioniert anschließend nicht mehr, bin ich aber dran. (Was hat ein eingesteckter Gurt mit ECO-Modus zu tun ?????)Peter
..damit Du mit ECO-abgeschaltetem Motor und aktivierter Hold-Funktion nicht einfach aussteigst und der Motor sich nicht alleine aufgrund sinkendender Batteriespannung etc. wieder einschaltet
Zitat:
Original geschrieben von seagers
..damit Du mit ECO-abgeschaltetem Motor und aktivierter Hold-Funktion nicht einfach aussteigst und der Motor sich nicht alleine aufgrund sinkendender Batteriespannung etc. wieder einschaltetZitat:
Original geschrieben von hartmann-nbg
ECO Modus funktioniert anschließend nicht mehr, bin ich aber dran. (Was hat ein eingesteckter Gurt mit ECO-Modus zu tun ?????)Peter
Hi
Nun wenn er auch auf ECO und P geschaltet ist, spring beim öffnen der der Tür die Kiste an was für mich völlig unlogisch ist.
Gruß
JR
Zitat:
Original geschrieben von JamesRoman
HiZitat:
Original geschrieben von seagers
..damit Du mit ECO-abgeschaltetem Motor und aktivierter Hold-Funktion nicht einfach aussteigst und der Motor sich nicht alleine aufgrund sinkendender Batteriespannung etc. wieder einschaltet
Nun wenn er auch auf ECO und P geschaltet ist, spring beim öffnen der der Tür die Kiste an was für mich völlig unlogisch ist.Gruß
JR
bei mir springt er direkt an, wenn ich P einstelle.
So endlich bescheid von Mercedes bekommen. Es kann der Gurtwarner zwar abgeschaltet werden , aber da funktioniert die ECO Funktion nicht mehr d.h dann er füllt er auch nicht mehr Abgasnorm und muss deshalb neu besteuert werden. Außerdem übernimmt Mercedes keinerlei Haftung sollte es zu fehl Funktionen kommen. Wurde das Fahrzeug geleast oder finanziert muss es bei der Rückgabe wieder rückgängig gemacht werden. Und richtig Geld wollen sie auch noch haben ca. mit 200€ sollte man rechnen.
Gruß
JR
Das ja mal interssant... wußte gar nicht das die sTART STOP Funktion was mit der ABGASNORM zu tun hat... dachte wäre nur zum Spritsparen da..
Also ohne Start & Stop hat er gar kein EURO 6... interessant..
Zitat:
Original geschrieben von MARC176
Das ja mal interssant... wußte gar nicht das die sTART STOP Funktion was mit der ABGASNORM zu tun hat... dachte wäre nur zum Spritsparen da..Also ohne Start & Stop hat er gar kein EURO 6... interessant..
Konnte es auch nicht glauben das es so ist. Doch der Freundliche hat mich aufgeklärt. Sicher ist die ECO Funktion hauptsächlich zum sparen da, doch je weniger er verbraucht desto weniger Schadstoffe stößt er aus und hat dann mit der Steuerhöhe wiederum zu tun.
Ob dies auch mit der Euro 6 zu tun hat muss ich nochmal nachfragen, vielleicht habe ich da was falsch verstanden.
Gruß
JR