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Gurtstraffer

Audi A3 8L
Themenstarteram 10. April 2012 um 12:57

hallo,

habe ein kleines problem mit dem hinteren gurt, linke seite.

es lässt sich nicht mehr rausziehen. hab die untere schreibe (unterm sitzt) rausgemacht,

da ich dachte einmal ganz rein den gurt das es sich vielleicht von alleine löst.

doch nun ist es ganz drin, lässt sich auch nicht rausziehen.

nun wollte ich es gerne austauschen. verkleidung alles ab, gurtstraffer bis auf den anschluß (gelb) ist auch alles ab. die frage wäre, kann ich dieses gelbe kabel auch einfach rausziehen ohne das es ausgelöst wird. im i-net habe einige sachen mit sprengstoff und co. gelesen.

möchte es ungerne auslösen. hat das schon jemand mal gemacht?

batterie vorher abklemmen? hab ich dann ne fehlermeldung wenn der neue eingebaut ist?

einfacher gefragt, wie kann ich es wechseln ohne das es ausgelöst wird, bzw worauf muss ich achten?

Beste Antwort im Thema

Das Problem mußt du auf jeden Fall in einer Werkstatt beheben lassen, und zwar aus folgendem Grund:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

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9 Antworten

Das Problem mußt du auf jeden Fall in einer Werkstatt beheben lassen, und zwar aus folgendem Grund:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Themenstarteram 10. April 2012 um 23:26

habs zwar gehört das es verboten sein soll aber im i-net wird überall gurtstraffer verkauft.

hab gestern einen im ebay bestellt. hab da auch angerufen wegen lieferung und sprengstoff und co.

es scheint wohl niemanden zu stören.

die verkleidung hab ich schon alles abgebaut. alle schrauben gelöst, bis auf den anschlusskabel vom gurtstraffer. ist denn wirklich so kompliziert? ich mein die werkstatt will menge geld dafür haben.

wenn ich die batterie vorher abklemme, dürfte doch wohl nichts schief laufen?

mal ne zusatzfrage, handelt es sich denn bei a3 1.8 bj98 bei den hinteren gurtstraffern um ein

produkt der unterklasse T1?

am 11. April 2012 um 18:50

Zitat:

Original geschrieben von brt777

habs zwar gehört das es verboten sein soll aber im i-net wird überall gurtstraffer verkauft.

hab gestern einen im ebay bestellt. hab da auch angerufen wegen lieferung und sprengstoff und co.

es scheint wohl niemanden zu stören.

die verkleidung hab ich schon alles abgebaut. alle schrauben gelöst, bis auf den anschlusskabel vom gurtstraffer. ist denn wirklich so kompliziert? ich mein die werkstatt will menge geld dafür haben.

wenn ich die batterie vorher abklemme, dürfte doch wohl nichts schief laufen?

mal ne zusatzfrage, handelt es sich denn bei a3 1.8 bj98 bei den hinteren gurtstraffern um ein

produkt der unterklasse T1?

Bauteil der Klassifizierung T1.

Poste bitte mal nen Link zum Verkäufer, damit man solch einem Vogel mal auf den Zahn fühlen kann.

Als Anmerkung:

Sollte es sich um Gebrauchtteile handeln, so ist deren Verwendung grundsätzlich unzulässig und nicht empfehlenswert.

Aber es gibt halt immer irgendwelche Klappspaten, die meinen, ganz besonders pfiffig zu sein.

 

Weiterhin:

Wenn der Gurtstraffer ausgelöst hat, leuchtet die Airbagwarnung.

Da diese bei Deinem Fahrzeug nicht zu leuchten scheint, wird weniger der Gurtstraffer das Problem sein als eher die nicht vorhandene Ahnung deinerseits.

Zitat:

wenn ich die batterie vorher abklemme, dürfte doch wohl nichts schief laufen?

reicht schon wenn du statisch geladen bist!

als laie finger weg!

und berühre direkt bevor du das ding berührst kurz irgendein metallteil was nicht lackiert und verbindung zur karosserie hatt! so haben wir das zumindest im lehrgang gelernt!

zwecks statischer entladung!

lasse mich aber diesbezüglich gern berichtigen!

ist nicht zwangsläufig nötig da der straffer sowieso einseitig auf masse hängt und einer der ankommenden Drähte masseführend ist. Sicherlich kann es nicht schaden!

Aber wie gesagtes der Handel strengstes verboten. Der Umgang auch, aber was du hinter verschlossenen Türen machst was keiner sieht und keiner riecht interresiert denke ich mal eher weniger Leute, passiert dir was stehst du jedenfalls alleine auf weiter Flur. deswegen wenn du nicht weis was du tust und du bedenken hast gehst du bitte zu audi und lässt dir das machen.

Da deine grutrolle mechanisch kaputt ist und nicht ausgelöst hat bringst du die alte bitte zum KFZ Verwerter und schmeißt die NICHT in den Müll oder bringst die zum Schrotthändler!

mfg

Den Ausführungen von Drahkke ist nichts hinzuzufügen.

*** closed ***

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