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Gurtpflicht Oldtimer

Habe hier in einem anderen Beitrag etwas nicht korektes zur Gurtpflicht gelesen. Daher hier mal eine Info.
Gurtpflicht 1
Mit Wirkung vom 1 April 1974 ist die Ausrüstung von Neuwagen mit Sicherheitsgurten zur Pflicht geworden.
Pflicht sie anzulegen erfolgte am 01.01.1976

Die Ursprüngliche Beschränkung der Anschnallpflicht auf die Vordersitze entfiel mit einer Änderungsverordnung vom 06.07. 1984 (einschließlich Bußgeldverfahren).
Ab dem 01.01.1976 mußten alle PKW's die seit dem 01.04.1970 erstmals zugelassen wurden und über verankerungen verfügen bis zum 01.01.1978 mit Sicherheitsgurten ausgerüstet worden sein
Diese Regelung gilt bis heute §21a der StVo.
Bei Fahrzeugen die vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen worden sind egal wo aber nachweißbar sind von der Gurtpflicht befreit. Außer es sind bereits Gurte eingebaut.
Man darf also ein Historisches Fahrzeug im Strassenverkehr (ohne eingebaute Gurte) fahren, wird aber im Falle eines Unfalls ein Mitverschulden, zu Beispiel bei eigenen Verletzungen sich gefallen lassen müssen. Selbst dann wenn man den Unfall nicht verursacht hat.

23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Daraus folgt, daß man Gurte, die nicht vorgeschrieben sind, auch nicht nutzen muß. Hat man also ein Fahrzeug von 1969, das über Sicherheitgurte verfügt, so müssen diese nicht angelegt werden, da die Gurte damals noch nicht vorgeschrieben waren.😉

Leider könnte man es auch so auslegen: Gurte da, müssen also benutzt werden. Interessiert mich nämlich persönlich, da mein 123er hinten auch keine hat und ich vielleicht nachrüsten würde.Frage also: Ist es vorgeschrieben vorhandene Gurte zu benutzen obwohl damals keine Pflicht zur Ausrüstung bestand oder nicht ?

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Daraus folgt, daß man Gurte, die nicht vorgeschrieben sind, auch nicht nutzen muß. Hat man also ein Fahrzeug von 1969, das über Sicherheitgurte verfügt, so müssen diese nicht angelegt werden, da die Gurte damals noch nicht vorgeschrieben waren.😉

Leider könnte man es auch so auslegen: Gurte da, müssen also benutzt werden. Interessiert mich nämlich persönlich, da mein 123er hinten auch keine hat und ich vielleicht nachrüsten würde.Frage also: Ist es vorgeschrieben vorhandene Gurte zu benutzen obwohl damals keine Pflicht zur Ausrüstung bestand oder nicht ?

Gurte, die vorhanden sind, müssen auch genutzt werden. Wo das jetzt im Gesetz steht, weiß ich nicht.

Ich wurde vor kurzem von der Polizei mit einem meiner Oldies angehalten, wo die vorderen Gurte nachgerüstet waren. die hatte ich auch an. Als ich wegen einer Kontrolle rechts rangefahren bin, hatte ich mich abgeschnallt.

Da hat mich die Polizei direkt gefragt, ob ich angeschnallt war. Sonst hätte ich sicher bezahlt. Die Kontrolle war aber wegen etwas anderem.

Es ist so ähnlich wie mit Beleuchtung, die man nachträglich montiert hat. Zum Beispiel Nebellampen. Sie müssen auch funktionieren. Meine Nebelscheinwerfer sind immer abgedeckt, deswegen fragt da keiner beim Tüv nach.

Gruß

VW Classic

Ja, danke. Sowas habe ich mir schon gedacht.

Moin,

Tja - wenn das Auto in D zugelassen ist - sicher richtig. Nur was, wenn wie hier gefragt, das Auto aus ANDEREM Zulassungsrecht kommt. Dort z.B. 1984 ohne Gurte zugelassen wurde ... das interessiert bei Zulassung in D herzlich wenig.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von moary


Herrgottnochmal ... ist das so schwer zu verstehen ??

Wenn der Karren ohne in Betrieb gesetzt/abgenommen wurde, könnt ihr euer Orakel mit den Jahreszahlen vergessen 😠

Gruß Moary

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Zitat:

Original geschrieben von moary


Herrgottnochmal ... ist das so schwer zu verstehen ??

Wenn der Karren ohne in Betrieb gesetzt/abgenommen wurde, könnt ihr euer Orakel mit den Jahreszahlen vergessen 😠

Gruß Moary

Das ist logisch, aber beim Restaurieren wird ein Auto manchmal nicht in den Auslieferungszustand versetzt, sondern manche bauen ne komplett andere Inneneinrichtung rein etc. und dann sind vielleicht keine Gurte dabei. Manche Sachen sind auf Pflicht egal wie das Auto mal zugelassen wurde. Ein Brezelkäfer muss z.B. ne Blinkanlage haben ...

Benutzt werden müssen Gurte so sie vorhanden sind. Funktionsfähig müssen sie natürlich auch sein. Im Prinzip müsste der TÜV-Prüfer bei jeder HU alle Gurte checken. Macht aber keiner. Meist zupfen sie nur einmal am Gurt vom Fahrersitz und schauen ob er blockiert.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Leider könnte man es auch so auslegen: Gurte da, müssen also benutzt werden. Interessiert mich nämlich persönlich, da mein 123er hinten auch keine hat und ich vielleicht nachrüsten würde.Frage also: Ist es vorgeschrieben vorhandene Gurte zu benutzen obwohl damals keine Pflicht zur Ausrüstung bestand oder nicht ?

Es heißt eben nicht "Vorhandene Gurte müssen benutzt werden" sondern "Vorgeschriebene Gurte müssen benutzt werden". Die Nutzung von nicht vorgeschriebenen Gurten ist daher freiwillig und kann auch nicht bestraft werden.

Hintergrund dieser, auf den ersten Blick unverständlichen Regelung, ist nach meinen Informationen genau Dein Fall. Du möchtest die Gurte gerne nachrüsten, zögerst aber, weil Du dann der Gurtpflicht unterliegen würdest. Hier erleichtert der Gesetzgeber Dir die Entscheidung, indem er sagt: "Besser Gurte freiwillig nachrüsten und nur manchmal nutzen, als ganz ohne Gurte rumfahren."

Es sei allerdings darauf hingewiesen, daß im Fall einer Kontrolle der Ärger vorprogrammiert ist - zumindest wenn man nicht selbst dem Kollegenkreis angehört und aufgrund dessen Narrenfreiheit genießt.😁

Wo ist denn das Problem? ... Anschnallen und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von H.L.


Wo ist denn das Problem? ... Anschnallen und gut ist.

Ich finde es auch unlogisch, wenn man Gurte nachrüsten möchte und dann nicht benutzt.

Gurte sind ein sehr wichtiger Sicherheitsfaktor. In jedem Rennwagen auf der Rennstrecke sind Gurte Pflicht und werden auch angelegt. Da die heutigen Autos so extrem schnell geworden sind und auch der Autoverkehr stark zugenommen hat, ist es ein großes Risiko, unangegurtet zu fahren.

Wenn man erst einmal wegen nicht angurten bei einem Unfall durch die Frontscheibe geflogen ist, und schwerste Verletzungen von sich getragen hat, dann ist es zu spät.

Übrigens: Für Frauen sind Hosenträgergurte besser, da sie nicht an die Brust drücken. Die regulären Gurte sind da nicht sehr praktisch.

Gruß

VW Classic

Na ja, kommt drauf an... Ich hatte in meinem Rekord C Gurte nachgerüstet, da meine Ex nicht ohne Gurt fahren wollte. Allerdings passten nur Statik-Nachrüstgurte, was den Nachteil hat, dass der Gurt, so er denn genug gestrafft ist um Wirkung entfalten zu können, einen soweit im Sitz festhält, dass ich nicht mehr an z.B. Licht- oder Scheibenwischerschalter rankomme. Bin deswegen meist ohne Gurt unterwegs, und habs nach ner Kontrolle und Widerspruch auch schriftlich: Freiwillige Nachrüstgurte können, müssen aber nicht angelegt werden! Funktionieren (analog den Nebellampen von VW Classic) müssen sie jedoch, also defekte Gurtschlösser sind nicht, dann lieber gleich wieder raus. Aber: Nachrüstgurte für KFZ vor Stichtag müssen keinen Normen genügen, da reichen auch die "Kiss-Your-Ass-Goodbye"-Strippen aus nem Flugzeug.

Gruß
Micha

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