Grundlose Kündigung Versicherungsvertrag
Hallo zusammen
Folgendes Problemchen:
Habe heute von meiner Auto Versicherung (Europa-go) Eine Kündigung erhalten bis zum 1.11.2023, ohne angaben von Gründen. Im Juli wurde der Betrag noch abgebucht.
Also an mir kann es nicht liegen.
Ist das so erlaubt, das man einfach so eine Kündigung aussprechen kann ?
Kann ich darauf pochen einen Grund genannt zu bekommen ?
P.S.
Ich weiß das die Europa nicht die beste ist, aber für mich dafür günstig, bin da jetzt 10 jahre und bis auf diesen Fall noch keine weiteren Probleme gehabt.
Ich schreib das nur , nicht das wieder alle die Europa Versicherung zerfleischen, möchte nur Antworten oder Hilfestellung zu dem Problemchen, Danke
78 Antworten
Naja, nicht jeder Vertreter ist qualifiziert und hat das auch von der Pike auf gelernt. Und selbdt wenn, Sonderfälle kommen mitunter selten vor.
Danke für die Rückmeldung.
Jetzt würde ich mich aber nach einer anderen Versicherung umtun. Das kann im Prinzip jederzeit wieder passieren und muss bestraft werden mit Kundenflucht.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 9. August 2023 um 14:21:20 Uhr:
Danke für die Rückmeldung.
Jetzt würde ich mich aber nach einer anderen Versicherung umtun. Das kann im Prinzip jederzeit wieder passieren und muss bestraft werden mit Kundenflucht.
Ich persönlich kenne niemanden, der unfehlbar ist.
Fehler können schon mal vorkommen. 😕
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Da die Versicherung den Kunden ja sowieso los werden wollte (warum auch immer) wäre das aber keine Bestrafung sondern eher eine Belohnung
Naja egal ob KI oder ein "normaler" Algorithmus, irgendjemand muss dem System ja die Parameter gegeben haben bei denen eine Trennung sinnvoll ist bzw. vorgeschlagen wird.
Von daher glaube ich nicht unbedingt an einen groben Fehler - eher an Kulanz oder was grenzwertiges.
Ich würde auch die Versicherung wechseln. Mit selbst gekündigtem Vertrag bekommt man problemlos Versicherungsschutz von bei einer anderen Versicherung.
Wir haben unsere Autos bei der Provinzial versichert, mag sein, dass das etwas teurer ist (gefühlt ist es das nicht teurer). Der Touran kostet 312,59 (20 %) €, der Citigo 379,92 (19 %) (jeweils HP und VK 300 € SB, bei TK Schäden 150 €).
Wir haben trotz einiger Schäden (mehrfach Hagel) noch nie Stress gehabt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. August 2023 um 20:00:21 Uhr:
In der HP-Versicherung besteht Kontrahierungszwang. Grundlos darf dieser Bereich vom Versicherer nicht gekündigt werden.
Der Kontrahierungszwang heißt in diesem Fall dass du bei jedem Versicherer eine Haftpflichtversicherung für dein Auto kriegen musst, aber mit Ablauf der Versicherungsperiode kann der Versicherer den Vertrag wieder kündigen.
Was mal witzig war weil hier jemand auch das Problem hatte dass ihm seine Versicherung gekündigt hat und ich mich gefragt habe wie groß der Aufschlag dann ist: Die neue Versicherung wäre günstiger geworden, aber es wurden nur die Mindestsummen angeboten. Sonst konnte man diese Option nicht anwählen. Aber ich fände es besser wenn eine Versicherung schreibt dass sie einem kündigen möchte und dem Kunden Anbietet erstmal selber zu kündigen um keine Nachteile beim Wechsel zu haben.
Zitat:
@andifux schrieb am 13. August 2023 um 14:24:53 Uhr:
Aber ich fände es besser wenn eine Versicherung schreibt dass sie einem kündigen möchte und dem Kunden Anbietet erstmal selber zu kündigen um keine Nachteile beim Wechsel zu haben.
Wenn du erst mal von dieser Versicherung weg bist dann interessiert es diesen Konzern nicht mehr ob du Nachteile in Zukunft hast, egal welcher Art.
Zitat:
@andifux schrieb am 13. August 2023 um 14:20:40 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. August 2023 um 20:00:21 Uhr:
In der HP-Versicherung besteht Kontrahierungszwang. Grundlos darf dieser Bereich vom Versicherer nicht gekündigt werden.Der Kontrahierungszwang heißt in diesem Fall dass du bei jedem Versicherer eine Haftpflichtversicherung für dein Auto kriegen musst, aber mit Ablauf der Versicherungsperiode kann der Versicherer den Vertrag wieder kündigen.
Genau das ist der entscheidende Unterschied.
Zitat:
@andifux schrieb am 13. August 2023 um 14:20:40 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. August 2023 um 20:00:21 Uhr:
In der HP-Versicherung besteht Kontrahierungszwang. Grundlos darf dieser Bereich vom Versicherer nicht gekündigt werden.Der Kontrahierungszwang heißt in diesem Fall dass du bei jedem Versicherer eine Haftpflichtversicherung für dein Auto kriegen musst, aber mit Ablauf der Versicherungsperiode kann der Versicherer den Vertrag wieder kündigen.
1. Wen interessiert sowas?
2. Die den TE betreffende Kündigung wurde zurückgenommen, weil man anscheinend keinen Grund für eine Vertragsbeendigung hatte. Spricht ebenfalls gegen deine These.
3. In der Praxis wird durch die Versicherer nicht ohne Grund gekündigt. Wenn nichts vorliegt wird der Beitrag eingezogen und die Welt ist schön.
So ist es eben nicht. Experten sprechen von Bestandssanierung. Da gibt es unterschiedliche Gründe. Für den TE alles ok. Nur ist eben eine Kündigung auch ohne Grund möglich. Vielleicht zu viele schlechte Risiken über Check24 eingekauft. Möglicherweise ein zu niedriger Tagespreis.
Was du benennst sind mögliche Gründe für eine Kündigung. Das wäre dann nicht grundlos. Beim TE war es offenbar ein Fehler den man korrigiert hat.