Grundlose Kündigung Versicherungsvertrag
Hallo zusammen
Folgendes Problemchen:
Habe heute von meiner Auto Versicherung (Europa-go) Eine Kündigung erhalten bis zum 1.11.2023, ohne angaben von Gründen. Im Juli wurde der Betrag noch abgebucht.
Also an mir kann es nicht liegen.
Ist das so erlaubt, das man einfach so eine Kündigung aussprechen kann ?
Kann ich darauf pochen einen Grund genannt zu bekommen ?
P.S.
Ich weiß das die Europa nicht die beste ist, aber für mich dafür günstig, bin da jetzt 10 jahre und bis auf diesen Fall noch keine weiteren Probleme gehabt.
Ich schreib das nur , nicht das wieder alle die Europa Versicherung zerfleischen, möchte nur Antworten oder Hilfestellung zu dem Problemchen, Danke
78 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. August 2023 um 17:08:15 Uhr:
Zitat:
@andifux schrieb am 13. August 2023 um 14:20:40 Uhr:
Der Kontrahierungszwang heißt in diesem Fall dass du bei jedem Versicherer eine Haftpflichtversicherung für dein Auto kriegen musst, aber mit Ablauf der Versicherungsperiode kann der Versicherer den Vertrag wieder kündigen.
1. Wen interessiert sowas?
Du könntest einfach zugeben dass deine Auslegung des Kontrahierungszwanges falsch war und alles wäre o.k.
Jeder kann sich mal irren. Ds ist keine persönliche Niederlage.
Abschweifen in irgendwelche Einzelfälle ist hier nicht zielführend.
Für Fachgespräche die die Normaluser nicht nachvolziehen können wählt ihr dann bitte die PN-Funktion
Moorteufelchen Moderator
Kontrahierungszwang:
Zitat:
aber mit Ablauf der Versicherungsperiode kann der Versicherer den Vertrag wieder kündigen.
und muss dich dann sofort wieder versichern, wenn du es willst. Deswegen wird eine Versicherung den Teufel tun. Die erzeugt sich doch nur zusätzliche Kosten…
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 13. August 2023 um 21:16:04 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. August 2023 um 17:08:15 Uhr:
1. Wen interessiert sowas?
...
Abschweifen in irgendwelche Einzelfälle ist hier nicht zielführend.
Es geht hier ausschließlich um den Fall des TE und hierbei hat sich die Kündigung als Irrtum aufgeklärt, was die geübte Praxis bestätigt. Weiteres wäre hier OT. Schreib mir bitte keine PN. Mach stattdessen für Interessierte einen Blogartikel zu deinem akademischen Thema auf.