Grundlose Kündigung Versicherungsvertrag

Hallo zusammen

Folgendes Problemchen:
Habe heute von meiner Auto Versicherung (Europa-go) Eine Kündigung erhalten bis zum 1.11.2023, ohne angaben von Gründen. Im Juli wurde der Betrag noch abgebucht.
Also an mir kann es nicht liegen.
Ist das so erlaubt, das man einfach so eine Kündigung aussprechen kann ?
Kann ich darauf pochen einen Grund genannt zu bekommen ?

P.S.
Ich weiß das die Europa nicht die beste ist, aber für mich dafür günstig, bin da jetzt 10 jahre und bis auf diesen Fall noch keine weiteren Probleme gehabt.
Ich schreib das nur , nicht das wieder alle die Europa Versicherung zerfleischen, möchte nur Antworten oder Hilfestellung zu dem Problemchen, Danke

78 Antworten

Ein Beitrag wurde entfernt, bitte bleibt beim Thema.
Wie man die Moderation per PN erreicht, ist dem betroffenen User hinlänglich bekannt.

Zimpalazumpala , MT-Moderator

Zitat:

@crimsonred schrieb am 05. Aug. 2023 um 18:56:21 Uhr:


Ein wichtiger Grund für Kündigung ist z.B.: viele Schäden gehabt, betrunken Auto gefahren mit Straftatbestand. Alles andere ist merkwürdig.

Der TE hatte lt. eigener Aussage keine Schäden.

Wie bzw. von wem erfährt die Versicherung von einer Trunkenheitsfahrt, wenn es keinen Unfall gab? Nur wegen der Trunkenheitsfahrt ohne Unfall erfolgt keine Kündigung.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 5. August 2023 um 19:56:05 Uhr:



Zitat:

@crimsonred schrieb am 05. Aug. 2023 um 18:56:21 Uhr:


Ein wichtiger Grund für Kündigung ist z.B.: viele Schäden gehabt, betrunken Auto gefahren mit Straftatbestand. Alles andere ist merkwürdig.

Der TE hatte lt. eigener Aussage keine Schäden.

Wie bzw. von wem erfährt die Versicherung von einer Trunkenheitsfahrt, wenn es keinen Unfall gab? Nur wegen der Trunkenheitsfahrt ohne Unfall erfolgt keine Kündigung.

Nochmal richtig lesen. 🙂

Straftatbestand setzt doch keine Regulierung durch eine Versicherung voraus?
Also woher weiß die Versicherung,dass Du betrunken gefahren bist,wenn diese nicht regulieren musste?

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@crimsonred ich habe richtig gelesen. Andere User übrigens auch.

Du solltest besser formulieren, was Du tatsächlich meinst.

Aus den Angaben des TE ist nichts ersichtlich. Das mit der ZB Teil1 seitens der HP ist wohl nur eine Verlegenheitsauskunft des Support. Da wird er Nachbohren müssen. Spekulationen bringen eh nichts.

Den Ombudsmann kannst du vergessen. Der wird hauptsächlich tätig wenn es um Verweigerung oder Kürzung der Versicherungsleistung geht.
Ich würde mir eine vernünftige Versicherung suchen.
Dabei hilft er dir nicht.

Beide Parteien können und dürfen den Vertag ohne Angaben von Gründen zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Mehr nicht. Schade für dich. Aber es ist absolut legitim. Einen Grund zu erfahren wäre durchaus schön. Aber die Versicherung ist dazu nicht verpflichtet. Weil es sich eben um eine ordnungsgemäße Kündigung handelt. Mit entsprechender Einhaltung der Frist. Manche Versicherungen nehmen bestimmte Fahrzeuge nicht mehr ins Portfolio auf. Weil der Wagen zu selten oder alt oder eben auch im Bedarfsfall zu kostspielig wäre. Die Versicherung hat also ....auch wenn es seltsam und schade ist ....einen korrekten Weg eingeschlagen

Zitat:

@DrPT schrieb am 5. August 2023 um 20:49:58 Uhr:


Beide Parteien können und dürfen den Vertag ohne Angaben von Gründen zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Mehr nicht. Schade für dich. Aber es ist absolut legitim. Einen Grund zu erfahren wäre durchaus schön. Aber die Versicherung ist dazu nicht verpflichtet. Weil es sich eben um eine ordnungsgemäße Kündigung handelt. Mit entsprechender Einhaltung der Frist. Manche Versicherungen nehmen bestimmte Fahrzeuge nicht mehr ins Portfolio auf. Weil der Wagen zu selten oder alt oder eben auch im Bedarfsfall zu kostspielig wäre. Die Versicherung hat also ....auch wenn es seltsam und schade ist ....einen korrekten Weg eingeschlagen

Wohl wahr, aber das sieht die Konifere Berlin Paul ganz anders. So gehen die Rechtsauffassungen auseinander.

Ich sehe das völlig neutral und hintergründig korrekt. Ob und wer das falsch versteht oder verstehen will, ist mir egal. Der TE muss was draus machen und das ist nunmal allein seine Sache.

Zitat:

@Bremswagen schrieb am 03. Aug. 2023 um 15:31:18 Uhr:


Anrufen geht leider nicht, nur peer Email, ich warte auf Antwort.

Auch wenn's manche hier nerven mag: so eine Schei..... hat man halt bei diesen Online-blabla-24-Versicherungen.

Ich glaube nicht, daß mir das bei meiner Gesellschaft passieren könnte, wo ich seit Jahren perfekt von der Versicherungsvertreterin betreut werde. Und wenn, dann wüßte nach einem kurzen Anruf innerhalb 10 min was Sache und bekäme eine Lösung zu diesem Problem.

Ich will jetzt hier keine Lanze für Billig-/Onlineversicherer brechen, aber Kontakt per Mail oder über das Portal muss kein Nachteil sein.
Wenn man hier mal querliest was manche Versicherungen, auch die sog. Serviceversicherer, am Telefon für haarsträubende Antworten geben, ist was schriftliches in vielen Fällen besser.
Manch einer würde den mumpitz den er am Telefon erzählt niemals (nachweisbar) schreiben.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 6. August 2023 um 10:28:37 Uhr:


Ich will jetzt hier keine Lanze für Billig-/Onlineversicherer brechen, aber Kontakt per Mail oder über das Portal muss kein Nachteil sein.
Wenn man hier mal querliest was manche Versicherungen, auch die sog. Serviceversicherer, am Telefon für haarsträubende Antworten geben, ist was schriftliches in vielen Fällen besser.
Manch einer würde den mumpitz den er am Telefon erzählt niemals (nachweisbar) schreiben.

Naja, mit jeder herkömmlichen Versicherung kann man ja trotzdem per Mail kommunizieren, wenn man es für nötig hält.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 6. August 2023 um 10:28:37 Uhr:


Ich will jetzt hier keine Lanze für Billig-/Onlineversicherer brechen, aber Kontakt per Mail oder über das Portal muss kein Nachteil sein.
Wenn man hier mal querliest was manche Versicherungen, auch die sog. Serviceversicherer, am Telefon für haarsträubende Antworten geben, ist was schriftliches in vielen Fällen besser.
Manch einer würde den mumpitz den er am Telefon erzählt niemals (nachweisbar) schreiben.

Was schriftliches ist in allen Fällen besser.

Leider schreiben manche Vertreter den Mumpitz sogar per Mail. Da fragst dann echt,wofür die ihr extrageld bekommen

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