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Grundlage Restwertberechnung Leasingrückläufer

Themenstarteram 11. September 2010 um 9:06

Hallo ihr Lieben!

Nun gibt es auch bei uns Ärger! Wir haben vor 3 Jahren einen Citroen C2 VTS 1.6 HDi FAP geleast. Wir sind damals auf die 0% Finanzierung bei Citroen angesprungen, denn das Angebot hörte sich gut an. Es ist natürlich ein Restwertleasing. Damals wurde als Berechnungsgrundlage angenommen, dass das Auto nach 3 Jahren zurückgeht und es dann 60.000 km auf dem Tacho hat. Soweit so gut. Der garantierte Rücknahmewert liegt nun, laut Vertrag, bei 7.728,00€. Heute habe ich nun bei besagtem Händler angerufen und habe ihm durchgegeben, dass der Flitzer gerade mal 36.000 km auf dem Tacho hat und wir ihn inkl. Winterreifen auf Alufelgen, Sportkühlergrill und iPod-Anschluss abgeben würden (alles natürlich nicht ab Werk vorhanden, sondern wurde nachträglich eingebaut, kann aber wieder entfernt werden). Er gab mir dann folgende Auskunft: Wenn ich das Auto in einem einwandfreien Zustand zurückgeben würde, dann läge der Fahrzeugwert derzeit noch bei 6.100€. :eek: Das kann ich echt kaum glauben! Laut Schwacke hat das Auto immerhin einen Händlereinkaufswert von 7.300€.

Jetzt meine Frage an euch: Was ist denn die Berechnungsgrundlage des Händlers? Ich meine, da kann der ja auch kommen und sagen, dass das Auto im Prinzip gar nix mehr wert ist. Das Auto hat neu fast 18.000€ gekostet. Ich bin fassungslos, dass es angeblich nur noch 1/3 des Neupreises wert sein soll. Und das nach nur 3 Jahren. :eek:

Welche Erfahrungswerte habt ihr dahingehend?

Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Antworten!!!

Beste Antwort im Thema

@ Sir Donald

 

Da gibt es zumindest noch eine Person, die sogar Anwalt ist und wie ich als Nichtjurist feststellt, dass der Leasingvertrag der CITROEN Bank nicht eindeutig ist (Google sei Dank).

 

http://aktuell.szary.de/.../ 

 

Bitte versuche in Deiner Antwort an mich auch gleich die Argumente des Anwaltes mitzuerschlagen.

 

 

@ TE

 

Lies Dir mal genau durch, was der Anwalt schreibt und überlege Dir die nächsten Schritte.

 

 

O.

 

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Wenn im Vertrag ein garantierter Rücknahmewert festgeschrieben ist, kann es dir egal sein, was der Händler bieten würde. Er muss das Fahrzeug zum vertraglich vereinbarten Wert zurücknehmen. Wenn es aber nur ein kalkulierter Restwert ist, musst du die Differenz aus diesem kalkulierten Wert und dem tatsächlichem Marktwert aus eigener Tasche zahlen. Wurde beispielsweise kalkuliert, dass das Auto nach 60.000km und 3 Jahren 8.000€ wert ist, der tatsächliche Marktwert aber 6.000€ beträgt, musst du die Differenz von 2.000€ an deinen Händler zahlen. Umgekehrt gilt das natürlich auch: Ist das Auto mehr wert, als kalkuliert, erhälst du (einen Teil) der Differenz. Näheres steht hierzu in den Verträgen. Allerdings sind diese Restwertverträge schwer einzuschätzen und daher sollte man privat niemals Restwertleasing machen - nur Kilometerleasing.

Was den Wert des Fahrzeugs angeht: Bei den einschlägigen Gebrauchtwagenbörsen gibt es 3 Jahre alte Citroën Diesel mit um die 30.000km auf der Uhr ab ~8.000€. Das ist der Preis für einen Privatverkauf. Der Händlereinkaufspreis liegt meist 1.000-1.500€ unter diesen Preisen. Will heißen, die von deinem Händler genannten 6.100€ sind durchaus realistisch. Der Wertverlust von über 10.000€ in 3 Jahren ist - so grausam wie es sich auch anhört - leider normal. Nachgerüstete Sonderausstattung steigert den Wert der Fahrzeuge in der Regel nicht oder nur kaum.

Die Frage ist jetzt natürlich, was du tun musst, um den finanziellen Schaden möglichst gering zu halten. Ohne jetzt genau nachgerechnet zu haben, wird es vermutlich am besten sein, wenn du das Auto zum kalkulierten Restwert kaufst. Immerhin weißt du, was du an dem Auto hast und wenn du es noch ein paar Jährchen fährst, ist das die günstigste Variante. Die Alternative ist, 2.000€ für nichts zu zahlen und ohne Auto dazustehen...

Themenstarteram 11. September 2010 um 14:03

Für mich ist es keine Option, den Wagen zu behalten. Bei uns ist Nachwuchs unterwegs und ein solches Auto ist, bei aller Liebe, kein Familienwagen.

Ich hab' mich ein wenig über deine Preisangabe bei Gebrauchtwagenbörsen gewundert. :confused: Denn auch ich hatte vorhin geschaut und hab' nur einige wenige Fahrzeuge gefunden. Diese liegen preislich überwiegend bei 9.000 bis 10.000€, haben aber auch deutlich mehr Kilometer und sind allesamt älter als meiner. Ich vermute, das was du gefunden hast, ist die Oma-Kutsche mit 70 PS. Wir haben immerhin die Sportausführung mit 109 PS, Ledersitzen, etc. pp. gekauft.

Was hat denn dann der Schwacke-Wert überhaupt für eine Aussagekraft, wenn der Händler dann sowieso etwas anderes behauptet?

Im Übrigen fand ich es durchaus seltsam, dass ein Autohaus hier in der Gegend meinte (ich hatte vorhin mal spaßeshalber dort angerufen und nach dem Rücknahmewert gefragt), dass man mir zwar momentan keine konkrete Auskunft geben könne (PCs waren schon runtergefahren), aber für 6.100€ würden sie das Auto sofort ungesehen kaufen. :confused:

Achso! Kurz noch zu den Leasingeinzelheiten. Im Vertrag steht Folgendes:

Zitat:

Vertragsabrechnung nach 36 Monaten Leasingzeit.

Garantierter Rücknahmewert (vereinbarter Mindestwert des Fahrzeuges nach Ablauf der Leasingzeit) von

inkl. MwSt. von z. Zt. 19% = 7.728,00 EUR

Die Differenz zu einem niedrigeren Schätzwert ist der CITROEN BANK vom Leasingnehmer zu erstatten, 75 Prozent der Differenz zu einem höheren Schätzwert von der CITROEN BANK zu vergüten. Vom jeweiligen Schätzwert sind die Verkaufskosten und etwaige Schätzkosten abzuziehen. Weitere Einzelheiten regelt Ziffer 8 der folgenden Leasingbedingungen.

Zitat:

Original geschrieben von Moeriee

 

 

 

Ich hab' mich ein wenig über deine Preisangabe bei Gebrauchtwagen gewundert. :confused: Denn auch ich hatte vorhin geschaut und hab' nur einige wenige Fahrzeuge gefunden. Diese liegen preislich überwiegend bei 9.000 bis 10.000€, haben aber auch deutlich mehr Kilometer und sind allesamt älter als meiner. Ich vermute, das was du gefunden hast, ist die Oma-Kutsche mit 70 PS. Wir haben immerhin die Sportausführung mit 109 PS, Ledersitzen, etc. pp. gekauft.

Nur weil die Verkäufer 9-10000€ ansetzen bedeutet das nicht das sie das auch bekommen. Gebrauchte mit realistisch angesetzten Verkaufspreisen sind so schnell wieder aus dem Netz das man Glück haben muß sie überhaupt zu sehen.

 

Zitat:

Was hat denn dann der Schwacke-Wert überhaupt für eine Aussagekraft, wenn der Händler dann sowieso etwas anderes behauptet?

Den Schwackewert den du als Privater bekommst und der den die Händler ermitteln haben nicht viel gemeinsam,wobei Schwacke eh in der Kritik steht das deren Werte spätestens seit der Finanzkrise ein Witz sind,die haben die hohen Rabatte wohl noch nicht wirklich im System verankert. Gebrauchtwagenpreise orientieren sich nicht am Listenpreis sondern am durchschnittlich erzielten Neuwagenpreis und wenn da ein Hersteller über längere Zeit bis zu 30% gewährt  haut das bei den Gebrauchten  gewaltig rein und Citroen ist ja die letzten Jahre kaum mit zurückhaltender Rabattgewährung aufgefallen.

Dazu kommt das deine Sportausführung wohl nicht so gefragt ist wie die Oma-Kutschen.

 

 

Zitat:

aber für 6.100€ würden sie das Auto sofort ungesehen kaufen.

:D Da würde ich fast darauf wetten das sie für das Auto schon einen Interessenten hätten. Aber ansonsten muß man da vorsichtig sein,Am Telefon sagt man "A" und wenn es dann ans Ankaufen geht kommt "W" wie wir müssen das Auto erst mal genauer anschauen..

 

Man kann aber im Grunde feststellen das die Händlerankaufswerte die bei solchen Finanzierungen vor 3-4 Jahren kalkuliert wurden heute leider eher den Händlerverkaufspreisen entsprechen da die Gebrauchtwagenpreise über die Krise in den Keller gerauscht sind. Ist natürlich dumm wenn jetzt die Finanzierung ausläuft.

 

Eine Möglichkeit wäre noch zu schauen ob ein Händler dieses Auto zum Rückkaufwert in Zahlung nimmt wenn ihr bei ihm ein Auto kauft. Dann übernehmt ihr das Auto für die 7780€ und gebt es beim anderen Händler in Zahlung.Bzw ihr schaut was der andere Händler dafür bieten würde,er muß ja weder wissen das es ein Leasingauto ist noch was für ein Restwert angegeben ist.

Hallo,

also ein garantierter Rücknahmepreis, ist ein garantierter Rücknahmepreis. Hier können nur Schäden abgezogen werden, Mehr-km in berechnet werden. Minder-km fallen wahrscheinlich unter den Tisch.

Hast du geleast oder eine 3-Wege-Finanzierung?

Sonst wurden die Möglichkeiten gut erklärt.

 

BEN

Zitat:

Original geschrieben von benprettig

Hallo,

 

also ein garantierter Rücknahmepreis, ist ein garantierter Rücknahmepreis. Hier können nur Schäden abgezogen werden, Mehr-km in berechnet werden. Minder-km fallen wahrscheinlich unter den Tisch.

Dummerweise steht im Vertrag folgendes,

 

Zitat:

Die Differenz zu einem niedrigeren Schätzwert ist der CITROEN BANK vom Leasingnehmer zu erstatten, 75 Prozent der Differenz zu einem höheren Schätzwert von der CITROEN BANK zu vergüten. Vom jeweiligen Schätzwert sind die Verkaufskosten und etwaige Schätzkosten abzuziehen. Weitere Einzelheiten regelt Ziffer 8 der folgenden Leasingbedingungen.

Sprich die Differenz vom Schätz-zum Rückkaufwert ist zu berappen,dann kann man die Kiste gleich selbst kaufen und versuchen den Verlust zu minimieren anstatt dem Händler das Auto und die Kohle zu überlassen.

Aber wieder mal ein schönes Beispiel weswegen man kein Restwertleasing machen soll.

Zitat:

Original geschrieben von Moeriee

Ich hab' mich ein wenig über deine Preisangabe bei Gebrauchtwagenbörsen gewundert. :confused:

[...]

Im Übrigen fand ich es durchaus seltsam, dass ein Autohaus hier in der Gegend meinte (ich hatte vorhin mal spaßeshalber dort angerufen und nach dem Rücknahmewert gefragt), dass man mir zwar momentan keine konkrete Auskunft geben könne (PCs waren schon runtergefahren), aber für 6.100€ würden sie das Auto sofort ungesehen kaufen. :confused:

Ich habe nicht viele Fahrzeuge gefunden. Der Preisrahmen bewegte sich zwischen 8.000-10.000€. Da ich mich, was die Sonderausstattung bei Citroën angeht, nicht wirklich auskenne, bin ich mal vom günstigsten Fall ausgegangen. Das hat vermutlich auch der Händler gemacht, bei dem du angerufen hast. Ich glaube nicht, dass der Händler wusste, dass es sich hierbei um einen Leasingrückläufer handelt. Der dachte wohl eher, du willst deinen Privatwagen verkaufen.

Die Rücknahme des Leasingfahrzeugs erfolgt normalerweise bei dem Händler, bei dem du auch das Fahrzeug geholt hast. An den solltest du dich auch bei Fragen wenden. Nur nach Absprache mit dem Leasinggeber (Citroën-Bank) kannst du das Auto auch bei anderen Vertragspartnern zurückgeben...

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Die Differenz zu einem niedrigeren Schätzwert ist der CITROEN BANK vom Leasingnehmer zu erstatten, 75 Prozent der Differenz zu einem höheren Schätzwert von der CITROEN BANK zu vergüten. Vom jeweiligen Schätzwert sind die Verkaufskosten und etwaige Schätzkosten abzuziehen. Weitere Einzelheiten regelt Ziffer 8 der folgenden Leasingbedingungen.

Sprich die Differenz vom Schätz-zum Rückkaufwert ist zu berappen,dann kann man die Kiste gleich selbst kaufen und versuchen den Verlust zu minimieren anstatt dem Händler das Auto und die Kohle zu überlassen.

Aber wieder mal ein schönes Beispiel weswegen man kein Restwertleasing machen soll.

Das Auto ist aber eindeutig mehr wert, als im Leasingvertrag geschätzt. Sofern der Wagen einfach zurückgegeben wird, wird's wohl eher eine Nullnummer werden, die keine weiteren Forderungen seitens des Leasinggebers nach sich zieht. Man könnte das Auto aber auch für die 7.700€ kaufen und versuche, es für ~9.000€ selbst zu verkaufen...

Kommt immer darauf an was Citroen als Basis definiert,wobei ich davo ausgehe das sie den Händler EK nehmen. Das Problem bei Internetangeboten ist das man nie weiss für welche Summe die Autos letztlich verkauft werden.

Ein Kollege hat einen Golf für 8000€ gekauft der für 10990€ im Netz stand,ohne groß zu handeln. Seine Schwiegermutter in Spe hat allerdings zur gleichen Zeit einen 116i als Zweitürigen Jahreswagen für 11000€ ergattert,stand auch deutlich teuerer in den Autobörsen.

Nur braucht man den Autobanken mit Inseraten nicht kommen wollen da die reale Zahlen sehen wollen,zumindest wenn es um Rückläufer geht.

Aber vermutlich dürfte die Eigenverwertung unterm Strich die günstigste Lösung werden.

Für mich liegt hier ein Widerspruch vor:

Es wurde gemäß der Aussage der TE ein garantierter Rückkaufwert vereinbart und auch gleichzeitig vereinbart, dass die Differenz zwischen Schätzwert und garantiertem Preis zu einem gewissen Prozentsatz bezahlt werden muss. Das eine schließt doch das andere aus. Entweder ist etwas garantiert oder nicht.

 

Wer hat dann den Rückkaufwert garantiert?

 

Oder sehe ich etwas falsch?

 

O.

Sehe ich genauso.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

 

Wer hat dann den Rückkaufwert garantiert?

Die Bank und im Kleingedruckten gleich wieder verworfen,weswegen man das Kleingedruckte wohl lesen sollte?

Der Händler ist zwar verpflichtet die Kiste für 7780€ zurückzunehmen,bzw er "darf" diese Summe an die Bank überweisen. Gleichzeitig erlaubt ihm der Leasingvertrag díe Differenz zwischen dem Rückkaufpreis und dem aktuell realen Wert vom Leasingnehmer zu kassieren,sprich er kann die knapp 1700€ verlangen.Wobei man über den realen Wert natürlich geteilter Meinung sein kann.

 

Leider lesen die Meisten den Leasingvertrag nur bis zu den Stellen an denen die Anzahlung,Rate und Laufzeit vermerkt wurden und nicht bis zum Schluß.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

 

Wer hat dann den Rückkaufwert garantiert?

Die Bank und im Kleingedruckten gleich wieder verworfen,weswegen man das Kleingedruckte wohl lesen sollte?

Der Händler ist zwar verpflichtet die Kiste für 7780€ zurückzunehmen,bzw er "darf" diese Summe an die Bank überweisen. Gleichzeitig erlaubt ihm der Leasingvertrag díe Differenz zwischen dem Rückkaufpreis und dem aktuell realen Wert vom Leasingnehmer zu kassieren,sprich er kann die knapp 1700€ verlangen.Wobei man über den realen Wert natürlich geteilter Meinung sein kann.

 

Leider lesen die Meisten den Leasingvertrag nur bis zu den Stellen an denen die Anzahlung,Rate und Laufzeit vermerkt wurden und nicht bis zum Schluß.

Sorry, das verstehe ich nicht.

 

Die Bank garantiert den Rückkaufwert und verwirft im Kleingedruckten diese Garantie??? 

Händler verpflichtet sich, den garantierten Rückkaufpreis an die Bank zu zahlen und ist berechtigt, die Differenz zum Schätzpreis vom TE einzufordern?

 

Was interessiert dann den TE, welche Vereinbarung das Autohaus mit der Bank trifft. Die Verpflichtung, die Kiste zu einem bestimmten Betrag zurückzunehmen, wurde doch  gegenüber der TE ausgesprochen und das zählt.

 

O.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Was interessiert dann den TE, welche Vereinbarung das Autohaus mit der Bank trifft. Die Verpflichtung, die Kiste zu einem bestimmten Betrag zurückzunehmen, wurde doch  gegenüber der TE ausgesprochen und das zählt.

Es zählt was unterschrieben wurde,was das ist hat die TE in ihrem zweiten Beitrag dieses Threats aus dem Vertrag zitiert.;) Lies den Threat bitte nochmals von Anfang an aufmerksam durch.

 

Seit es Restwertleasing gibt wird das Restwertrisiko dem Leasingnehmer aufgebürdet wenn das Auto weniger wert ist und die Bank/der Händler kassiert dafür mit wenn es mehr Wert sein sollte.Deswegen wird überall vom Restwertleasing abgeraten.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Was interessiert dann den TE, welche Vereinbarung das Autohaus mit der Bank trifft. Die Verpflichtung, die Kiste zu einem bestimmten Betrag zurückzunehmen, wurde doch  gegenüber der TE ausgesprochen und das zählt.

Es zählt was unterschrieben wurde,was das ist hat die TE in ihrem zweiten Beitrag dieses Threats aus dem Vertrag zitiert.;) Lies den Threat bitte nochmals von Anfang an aufmerksam durch.

 

Seit es Restwertleasing gibt wird das Restwertrisiko dem Leasingnehmer aufgebürdet wenn das Auto weniger wert ist und die Bank/der Händler kassiert dafür mit wenn es mehr Wert sein sollte.Deswegen wird überall vom Restwertleasing abgeraten.

Dies ist alles klar. Aber die TE hat in ihrem ersten Beitrag geschrieben:

 

"Der garantierte Rücknahmewert liegt nun, laut Vertrag, bei 7.728,00€."

 

 

O.

 

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