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Grüne Kennzeichen: Kran von Dachdecker und der Transport von Material

Themenstarteram 25. Dezember 2017 um 22:03

Nabend Leute und erstmal fröhliche Weihnachten.

Ich hab da mal eine Frage was mir schon länger zu denken gibt.

Mein Cousin ist Dachdecker und die haben auf Arbeit einen 12 Tonnen MAN Kran mit grünen Kennzeichen.

Grüne Kennzeichen ist okay und logisch, weil es eine Arbeitsmaschine ist.

Nun die Frage:

Wenn die Dachdecker den Kran für ihrer Arbeit brauchen und mit grüne Kennzeichen rumfahren, dürfen Sie dann Ware, also z.B. Ziegel oder Latten mit dem Kran trasportieren?

Nach meines Wissenstandes dürfen Sie Material welches für die Arbeit dient transportieren, jedoch nichts fremdes im sinne des gewerblichen Gütertransport. Genauso wenn Sie an den Kran einen Anhänger für Ziegel machen.

Verboten ist nach dem Sinne den Transport von Gütern die nichts mit der Arbeit zu tun haben.

Falls ich falsch liege, oder Ihr mir die richtige Antwort habt, wäre das sehr hilfreich.

LG

Joey

Beste Antwort im Thema
am 2. Januar 2018 um 14:54

...kleine Korrektur, ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" was einen Straftatbestand darstellt ist das Fahren ohne die "95" nicht.

Führt man ohne die "95" einen gewerblichen Gütertransport durch, dann ist das keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit... wenn auch mit richtig saftigen Bußgeldern.

Strafrecht <-> Ordnungswidrigkeitenrecht

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... eine Arbeitsmaschine darf meines Wissens nach nur zur Arbeitsmaschine gehörendes Zubehör mitführen, ggf. auch auf einem Anhänger.

Z.B. ein Mobilbagger seine Anbaugeräte wie Löffel, Stemmhammer, Greifer, usw. und ein Mobilkran seine Ballastplatten, Kettengehänge, benötigtze Traversen oder auch eine Krangabel.

Materialtransporte sind nicht zulässig... das gibt selbst schon bei einem Radlader Probleme, wenn damit eine Schaufel Schotter, Sand, etc. über eine längere Strecke zur Baustelle transportiert wird... nennt sich Steuerhinterziehung und gibt nach dem was ich von einigen unserer Bauleiter schon gehört hab heftige Probleme, wenn ein kleinlicher Polizist, Zollbeamter, etc. etc. meint ein Faß aufmachen zu wollen.

Themenstarteram 25. Dezember 2017 um 22:35

Wie siehts dann aus, wenn die Material auf einen Anhänger packen, welcher selber grüne Kennzeichen hat?

Abhängig und unabhängig von dem Kran?

Zitat:

@TheJoey902 schrieb am 25. Dezember 2017 um 23:35:23 Uhr:

Wie siehts dann aus, wenn

Du dich mal selbst schlau machst-anstelle neue graue Wege zu erfragen?

https://www.bussgeld-info.de/gruenes-kennzeichen/

 

 

Zitat:

@TheJoey902 schrieb am 25. Dezember 2017 um 23:35:23 Uhr:

Wie siehts dann aus, wenn die Material auf einen Anhänger packen, welcher selber grüne Kennzeichen hat?

Abhängig und unabhängig von dem Kran?

Auf gar keinen Fall. Für "Transportanhänger" gibt es nur in ganz besonderen Ausnahmefällen grüne Kennzeichen. Z.B. im Bereich Land und Forstwirtschaft, oder für Sportzwecke (Boot, Pferd, etc.).

Darauf Baumaterial zu transportieren, oder z.B. Umzugsgüter mit nem Pferdetransportanhänger ist ne ganz schlechte Idee...

Vielleicht hat er ja grüne Dachziegel am Anhänger geladen,

dann wären grüne Kennzeichen doch erlaubt! :D:D:D

Das ist bestimmt so ein ganz Schlauer....

wie mein Dachdecker irgendwo im Odenwald:

Dieser transportiert Bauschutt mit seinem Pritschenwagen, welcher

rote Nummernschilder trägt :rolleyes:

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 26. Dezember 2017 um 11:21:05 Uhr:

Zitat:

@TheJoey902 schrieb am 25. Dezember 2017 um 23:35:23 Uhr:

Wie siehts dann aus, wenn die Material auf einen Anhänger packen, welcher selber grüne Kennzeichen hat?

Abhängig und unabhängig von dem Kran?

Auf gar keinen Fall. Für "Transportanhänger" gibt es nur in ganz besonderen Ausnahmefällen grüne Kennzeichen. Z.B. im Bereich Land und Forstwirtschaft, oder für Sportzwecke (Boot, Pferd, etc.).

Darauf Baumaterial zu transportieren, oder z.B. Umzugsgüter mit nem Pferdetransportanhänger ist ne ganz schlechte Idee...

Stimmt so nicht ganz, wenn man für die Zugmaschine erhöhten Steuersatz bezahlt (hier nicht der Fall) gibt es für den Anhänger auch grüne Kennzeichen

...da gibts aber dann auch gepflegt nach allen Regeln der Kunst eine auf den Sack, sollte der gegrünte Anhänger an ein Zugfahrzeug gekuppelt werden, für das der erhöhte Steuersatz nicht entrichtet wird.

Und noch ein steuerrechtlich interessanter Fall... die Zugmaschine eines Schaustellerbetriebes mit grünem Kennzeichen gekuppelt vor einen Kühlauflieger einer großen Spedition - siehe Bilder.

Anscheinend überbrückt der Schaustellerbetrieb so die Wintermonate in denen das Schaustellergeschäft nicht läuft.

Die Lösung: auch wenn die Zugmaschine ein grünes Kennzeichen hat (=Steuerbefreiung) ist es möglich das Fahrzeug trotzdem z.B. für einen bestimmten Zeitraum zu versteuern und damit rechtlich wie ein Fahrzeug mit schwarzem (steuerpflichtigem) Kennzeichen einzusetzen.

Themenstarteram 27. Dezember 2017 um 0:30

Zitat:

@voller75 schrieb am 26. Dezember 2017 um 11:18:42 Uhr:

Zitat:

@TheJoey902 schrieb am 25. Dezember 2017 um 23:35:23 Uhr:

Wie siehts dann aus, wenn

Du dich mal selbst schlau machst-anstelle neue graue Wege zu erfragen?

https://www.bussgeld-info.de/gruenes-kennzeichen/

Ich hab das schon nach recherchiert, jedoch nichts passendes gefunden.

Themenstarteram 27. Dezember 2017 um 0:33

Dennoch danke für die ganzen Antworten, ich lese mal heraus, das weder das transportieren von Material mit dem Kran noch mit einem Anhänger mit steuerbefreitem Kennzeichen erlaubt ist.

Falls das nicht stimmt, gerne mich korrigieren.

Danke und en guten Rutsch ins neue Jahr, und schön Winter-Socken fahren :)

@The Joey902

...nicht zu vergessen das der Kran als eine selbstfahrende Baumaschine keinen 95er Eintrag im Führerschein benötigt. Den braucht man um Güter,Material oder sonstiges zu befördern.

Ich fahre Betonpumpe,da ist es nicht anders.

Steuerhinterziehung und fahren ohne Führerschein wäre die folge.

Meistist es die Unwissenheit oder weil der Chef das so will.

Soviel zu meinem Senf und ein gutes neues Jahr.

am 2. Januar 2018 um 14:54

...kleine Korrektur, ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" was einen Straftatbestand darstellt ist das Fahren ohne die "95" nicht.

Führt man ohne die "95" einen gewerblichen Gütertransport durch, dann ist das keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit... wenn auch mit richtig saftigen Bußgeldern.

Strafrecht <-> Ordnungswidrigkeitenrecht

Danke,wieder was gelernt.

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