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Grüne Karte zahlt nicht

Hallo zusammen,

letztes Jahr im Januar wurden uns an einem Abend gleich 2 parkende Autos zu Schrott gefahren. Ein Mercedes fuhr anscheinend mit überhöhter Geschwindigkeit und ungebremst auf meinen parkenden Sintra auf. Dieser wurde durch die Wucht ca. 10 m nach vorne auf den Wagen, ebenfalls ein Sintra, von meinem Mann geschleudert und dieser noch auf den vom Nachbarn. Wie sich später herausstellte, wohnte der Unfallverursacher zwar auf unserer Straße, hatte seinen Hauptwohnsitz aber in Polen. Der gegnerische Wagen hatte polnische Kennzeichen. Anfragen unseres Anwalts bei dem Büro Grüne Karte blieben bis heute ergebnislos, da der gegnerische Wagen mit Kennzeichen unterwegs war, die nicht zu dem Mercedes gehörten.
Nach 1,5 Jahren haben wir noch immer keinen Pfennig Geld gesehen, durften nur zahlen (Rechtschutz mit SB). Beide Autos von uns waren Totalschaden. Somit mußten wir mal eben 2 neue gebrauchte Autos finanzieren, Neuanmeldung etc. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und/oder kann ggf Tipps geben? Unser Anwalt streitet noch immer mit der Grünen Karte, der Unfallgegner hat den Offenbarungseid geleistet.
Es kann doch nicht angehen, daß man unverschuldet in so eine finanzielle Sch... gerät und sich niemand zuständig fühlt.

Grüße

Anne

Beste Antwort im Thema

Hier wird gar niemand bezahlen - und das sollte eigentlich der beauftragte Rechtsanwalt (welches Fachgebiet hat der eigentlich?) schon lange bemerkt und der TE entsprechend mitgeteilt haben.

Das Büro Grüne Karte ist verpflichtet, den Schadenfall zu bearbeiten, der durch ein mit einer Grünen Karte versehenes ausländisches Kraftfahrzeug in seinem Zuständigkeitsbereich verursacht wurde.

Im vorliegenden Schadenfall war das verursachende Fahrzeug jedoch offensichtlich gar nicht versichert - folglich kann es auch keine Zuständigkeit oder Verpflichtung des Büros Grüne Karte geben (ich weiss auch nicht, was hieran schwer zu verstehen sein soll).

Die Verkehrsopferhilfe ist nicht dazu da, Unfallgeschädigten die Kosten für die eigene Kaskoversicherung zu ersparen - führt hierzu folglich auch vollkommen korrekt auf seiner Homepage an: "Der Gesetzesgeber ist in diesem Zusammenhang mit Recht davon ausgegangen, dass jeder Kraftfahrzeughalter, für den der Verlust oder die schwere Beschädigung seines Kraftfahrzeuges zu einer Existenz vernichtenden Härte führen würde, sich durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung schützen kann. Diese ist bei Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung zu zumutbaren Beitragssätzen für jeden erhältlich."

Mehr gibt es hierzu schon nicht mehr zu sagen.

Vollkommen korrekt wurde das bereits im ersten Antwortposting des Threads von Oetteken geschrieben - damit war eigentlich auch schon alles zu diesem Thema gesagt!

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 10. Juni 2015 um 23:12:33 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Juni 2015 um 22:34:50 Uhr:


Es gibt leider Situationen, bei denen nur eine eigene Kaskoversicherung hilft
oder eine Eigenschadendeckung, die subsidiär eintritt, wenn der Anspruch gegen den Schädiger nicht durchsetzbar ist, was bei jemanden, der die Hand gehoben hat durchaus der Fall ist.

Jetzt sollte man noch wissen, was eine Eigenschadendeckung ist und wofür man sie abschliesst.

Wenn in einem Haushalt alle oder mehrere Fahrzeuge auf einen Versicherungsnehmer zugelassen sind und z.B. die Ehefrau fährt das Fahrzeug des Ehemannes oder das Garagentor an, dann würde der Haftpflichtversicherer mit der Begründung des "Eigenschadens" ablehnen - zu Recht.

Und in solchen Fällen greift die sog. Eigenschadendeckung.

Eigenschadendeckung kann sinnvoll sein, eine Vollkasko ersetzt sie jedoch nicht!

Und noch etwas:

Zitat:

@JimiBlu44 schrieb am 10. Juni 2015 um 22:29:57 Uhr:



Es kann doch nicht angehen, daß man unverschuldet in so eine finanzielle Sch... gerät und sich niemand zuständig fühlt.

Doch, das kann angehen und es kann einen treffen - jeden Tag und jeden einzelnen hier, man nennt es auch "Lebensrisiko".

Und man kann sich absichern, z.B. mit Vollkaskoversicherung.

Verabschieden sollte man sich aber von der Denke, dass man immer und in jedem erdenklichen Falle jemanden hat, dem man eine Rechnung präsentieren kann (und die dann auch bezahlt bekommt).

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Sorry - da bleibt die Frage, warum der Anwalt zu dem Schluss gekommen ist, dass dieser Weg nicht begehbar ist.

Kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Hat er es denn versucht? Einzige Ausnahmeregel bei der Verkehrsopferhilfe ist doch die Unfallflucht.

Hier geht es aber um ein nichtversichertes Fahrzeug bzw um Kennzeichen, die nicht zum Fahrzeug gehören.

Zitat:

@paul_tracy schrieb am 12. Juni 2015 um 09:35:28 Uhr:


Warum habt Ihr keine Strafanzeige gestellt? 😕😕

1. Woraus schließt du das?

2. Was soll es bringen?

Zitat:

@Hugaar schrieb am 12. Juni 2015 um 10:29:32 Uhr:



1. Woraus schließt du das?

das lese ich zwischen den Zeilen 😉

Zitat:

@Hugaar schrieb am 12. Juni 2015 um 10:29:32 Uhr:



2. Was soll es bringen?

wenn schon nichts zu holen ist, wird er wenigstens verknackt wegen Fahren ohne gültige Zulassung und ohne Versicherungsschutz

Zumindest für mich wäre das an seiner Stelle eine gewisse Gunugtuung!

Genau diese Anzeige läuft bereits, von Amts wegen.
Ggf. wird die Familie TE lediglich noch als Zeuge gehört.
Wobei sie nicht wirklich viel in der Sache vorbringen können!

Und es bringt einem Geschädigten mit einem Schaden von X.000,- EUR natürlich besonders viel wenn der Täter eine Strafe aufberummt bekommt.
Diese Strafe muss er auf jeden Fall zahlen / absitzen.
Dann hat er noch weniger Zeit Kohle für die Schadensregulierung zu verdienen / Geld zu zahlen.

Es sollte mehr Kontrollen geben... aber vielleicht tut sich was mit der Maut? Wer weiß...

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 13. Juni 2015 um 08:19:43 Uhr:


Es sollte mehr Kontrollen geben... aber vielleicht tut sich was mit der Maut? Wer weiß...

Dass sich jemand (gleich welcher Nationalität) ein falsches Kennzeichen auf sein Auto schraubt wirst Du damit nicht verhindern.

Zitat:

@JimiBlu44 schrieb am 10. Juni 2015 um 22:39:24 Uhr:


Unser Anwalt sagte was von einem Fond, der eintritt, wenn der Unfallgegner nicht zahlen kann. Dann ist das wahrscheinlich diese Verkehrsopferhilfe. Die fühlen sich aber auch nicht zuständig, da sie nur einspringen, wenn erheblicher Personenschaden entstanden ist.

Edit : Erledigt

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