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Grüne Karte zahlt nicht

Themenstarteram 10. Juni 2015 um 20:29

Hallo zusammen,

letztes Jahr im Januar wurden uns an einem Abend gleich 2 parkende Autos zu Schrott gefahren. Ein Mercedes fuhr anscheinend mit überhöhter Geschwindigkeit und ungebremst auf meinen parkenden Sintra auf. Dieser wurde durch die Wucht ca. 10 m nach vorne auf den Wagen, ebenfalls ein Sintra, von meinem Mann geschleudert und dieser noch auf den vom Nachbarn. Wie sich später herausstellte, wohnte der Unfallverursacher zwar auf unserer Straße, hatte seinen Hauptwohnsitz aber in Polen. Der gegnerische Wagen hatte polnische Kennzeichen. Anfragen unseres Anwalts bei dem Büro Grüne Karte blieben bis heute ergebnislos, da der gegnerische Wagen mit Kennzeichen unterwegs war, die nicht zu dem Mercedes gehörten.

Nach 1,5 Jahren haben wir noch immer keinen Pfennig Geld gesehen, durften nur zahlen (Rechtschutz mit SB). Beide Autos von uns waren Totalschaden. Somit mußten wir mal eben 2 neue gebrauchte Autos finanzieren, Neuanmeldung etc. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und/oder kann ggf Tipps geben? Unser Anwalt streitet noch immer mit der Grünen Karte, der Unfallgegner hat den Offenbarungseid geleistet.

Es kann doch nicht angehen, daß man unverschuldet in so eine finanzielle Sch... gerät und sich niemand zuständig fühlt.

Grüße

Anne

Beste Antwort im Thema
am 10. Juni 2015 um 21:59

Hier wird gar niemand bezahlen - und das sollte eigentlich der beauftragte Rechtsanwalt (welches Fachgebiet hat der eigentlich?) schon lange bemerkt und der TE entsprechend mitgeteilt haben.

 

Das Büro Grüne Karte ist verpflichtet, den Schadenfall zu bearbeiten, der durch ein mit einer Grünen Karte versehenes ausländisches Kraftfahrzeug in seinem Zuständigkeitsbereich verursacht wurde.

Im vorliegenden Schadenfall war das verursachende Fahrzeug jedoch offensichtlich gar nicht versichert - folglich kann es auch keine Zuständigkeit oder Verpflichtung des Büros Grüne Karte geben (ich weiss auch nicht, was hieran schwer zu verstehen sein soll).

 

Die Verkehrsopferhilfe ist nicht dazu da, Unfallgeschädigten die Kosten für die eigene Kaskoversicherung zu ersparen - führt hierzu folglich auch vollkommen korrekt auf seiner Homepage an: "Der Gesetzesgeber ist in diesem Zusammenhang mit Recht davon ausgegangen, dass jeder Kraftfahrzeughalter, für den der Verlust oder die schwere Beschädigung seines Kraftfahrzeuges zu einer Existenz vernichtenden Härte führen würde, sich durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung schützen kann. Diese ist bei Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung zu zumutbaren Beitragssätzen für jeden erhältlich."

Mehr gibt es hierzu schon nicht mehr zu sagen.

 

Vollkommen korrekt wurde das bereits im ersten Antwortposting des Threads von Oetteken geschrieben - damit war eigentlich auch schon alles zu diesem Thema gesagt!

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 10. Juni 2015 um 23:12:33 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Juni 2015 um 22:34:50 Uhr:

Es gibt leider Situationen, bei denen nur eine eigene Kaskoversicherung hilft

oder eine Eigenschadendeckung, die subsidiär eintritt, wenn der Anspruch gegen den Schädiger nicht durchsetzbar ist, was bei jemanden, der die Hand gehoben hat durchaus der Fall ist.

Jetzt sollte man noch wissen, was eine Eigenschadendeckung ist und wofür man sie abschliesst.

Wenn in einem Haushalt alle oder mehrere Fahrzeuge auf einen Versicherungsnehmer zugelassen sind und z.B. die Ehefrau fährt das Fahrzeug des Ehemannes oder das Garagentor an, dann würde der Haftpflichtversicherer mit der Begründung des "Eigenschadens" ablehnen - zu Recht.

Und in solchen Fällen greift die sog. Eigenschadendeckung.

Eigenschadendeckung kann sinnvoll sein, eine Vollkasko ersetzt sie jedoch nicht!

 

Und noch etwas:

Zitat:

@JimiBlu44 schrieb am 10. Juni 2015 um 22:29:57 Uhr:

 

Es kann doch nicht angehen, daß man unverschuldet in so eine finanzielle Sch... gerät und sich niemand zuständig fühlt.

Doch, das kann angehen und es kann einen treffen - jeden Tag und jeden einzelnen hier, man nennt es auch "Lebensrisiko".

Und man kann sich absichern, z.B. mit Vollkaskoversicherung.

Verabschieden sollte man sich aber von der Denke, dass man immer und in jedem erdenklichen Falle jemanden hat, dem man eine Rechnung präsentieren kann (und die dann auch bezahlt bekommt).

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Bei allem Mitleid mit deiner Lage, welche Versicherung soll denn deiner Meinung nach zahlen?

Es gibt leider Situationen, bei denen nur eine eigene Kaskoversicherung hilft

Ich nehme an, dass der Mercedes nicht zugelassen war. Lässt sich in Deutschland über die Fahrgestellnummer beim KBA rausfinden. Wie und ob das in Polen auch geht???

Dann würde ich es vielleicht mal bei der Verkehrsopferhilfe versuchen - sind z.B. zuständig, wenn Unfallfahrzeug nicht versichert.

Gruß

Peter

Themenstarteram 10. Juni 2015 um 20:39

Unser Anwalt sagte was von einem Fond, der eintritt, wenn der Unfallgegner nicht zahlen kann. Dann ist das wahrscheinlich diese Verkehrsopferhilfe. Die fühlen sich aber auch nicht zuständig, da sie nur einspringen, wenn erheblicher Personenschaden entstanden ist.

am 10. Juni 2015 um 21:12

da hab dir ja schon massiv pech gehabt! tut mir leid.

Zitat:

@JimiBlu44 schrieb am 10. Juni 2015 um 22:29:57 Uhr:

Anfragen unseres Anwalts bei dem Büro Grüne Karte blieben bis heute ergebnislos, da der gegnerische Wagen mit Kennzeichen unterwegs war, die nicht zu dem Mercedes gehörten.

warum soll das Grüne Karte Büro (in Vertretung für den zuständigen polnische Versicherer) für den Schaden zahlen. Das versicherte Fahrzeug hat den Schaden nicht verursacht. Du zahlst ja auch nicht für Schäden, die Dein Nachbar verursacht. Bei aller Empathie für Dich muss Dir das klar sein und verständlich sein.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Juni 2015 um 22:34:50 Uhr:

Es gibt leider Situationen, bei denen nur eine eigene Kaskoversicherung hilft

oder eine Eigenschadendeckung, die subsidiär eintritt, wenn der Anspruch gegen den Schädiger nicht durchsetzbar ist, was bei jemanden, der die Hand gehoben hat durchaus der Fall ist.

Wir sind neuerdings dazu übergegangen eine Eigenschadendeckung (mit einer relativ hohen SB) in das Haftpflichtprodukt bedingungsgemäß zu integrieren. Inwieweit das marktüblich ist weiß ich nicht. Aber ein Blick in die Policen Euer Fahrzeuge bzw. der zugehörigen AKB könnte sich lohnen. Ich will jetzt aber auch nicht zu viel Hoffnung machen!

Zitat:

@JimiBlu44 schrieb am 10. Juni 2015 um 22:39:24 Uhr:

Die fühlen sich aber auch nicht zuständig, da sie nur einspringen, wenn erheblicher Personenschaden entstanden ist.

die Verkehrsopferhilfe ist meines Wissens nur in Ausnahmefällen für Sachschäden zuständig. Im Vordergrund steht halt der Mensch - nicht das Luxusgut "Auto".

gruß

am 10. Juni 2015 um 21:59

Hier wird gar niemand bezahlen - und das sollte eigentlich der beauftragte Rechtsanwalt (welches Fachgebiet hat der eigentlich?) schon lange bemerkt und der TE entsprechend mitgeteilt haben.

 

Das Büro Grüne Karte ist verpflichtet, den Schadenfall zu bearbeiten, der durch ein mit einer Grünen Karte versehenes ausländisches Kraftfahrzeug in seinem Zuständigkeitsbereich verursacht wurde.

Im vorliegenden Schadenfall war das verursachende Fahrzeug jedoch offensichtlich gar nicht versichert - folglich kann es auch keine Zuständigkeit oder Verpflichtung des Büros Grüne Karte geben (ich weiss auch nicht, was hieran schwer zu verstehen sein soll).

 

Die Verkehrsopferhilfe ist nicht dazu da, Unfallgeschädigten die Kosten für die eigene Kaskoversicherung zu ersparen - führt hierzu folglich auch vollkommen korrekt auf seiner Homepage an: "Der Gesetzesgeber ist in diesem Zusammenhang mit Recht davon ausgegangen, dass jeder Kraftfahrzeughalter, für den der Verlust oder die schwere Beschädigung seines Kraftfahrzeuges zu einer Existenz vernichtenden Härte führen würde, sich durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung schützen kann. Diese ist bei Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung zu zumutbaren Beitragssätzen für jeden erhältlich."

Mehr gibt es hierzu schon nicht mehr zu sagen.

 

Vollkommen korrekt wurde das bereits im ersten Antwortposting des Threads von Oetteken geschrieben - damit war eigentlich auch schon alles zu diesem Thema gesagt!

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 10. Juni 2015 um 23:12:33 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Juni 2015 um 22:34:50 Uhr:

Es gibt leider Situationen, bei denen nur eine eigene Kaskoversicherung hilft

oder eine Eigenschadendeckung, die subsidiär eintritt, wenn der Anspruch gegen den Schädiger nicht durchsetzbar ist, was bei jemanden, der die Hand gehoben hat durchaus der Fall ist.

Jetzt sollte man noch wissen, was eine Eigenschadendeckung ist und wofür man sie abschliesst.

Wenn in einem Haushalt alle oder mehrere Fahrzeuge auf einen Versicherungsnehmer zugelassen sind und z.B. die Ehefrau fährt das Fahrzeug des Ehemannes oder das Garagentor an, dann würde der Haftpflichtversicherer mit der Begründung des "Eigenschadens" ablehnen - zu Recht.

Und in solchen Fällen greift die sog. Eigenschadendeckung.

Eigenschadendeckung kann sinnvoll sein, eine Vollkasko ersetzt sie jedoch nicht!

 

Und noch etwas:

Zitat:

@JimiBlu44 schrieb am 10. Juni 2015 um 22:29:57 Uhr:

 

Es kann doch nicht angehen, daß man unverschuldet in so eine finanzielle Sch... gerät und sich niemand zuständig fühlt.

Doch, das kann angehen und es kann einen treffen - jeden Tag und jeden einzelnen hier, man nennt es auch "Lebensrisiko".

Und man kann sich absichern, z.B. mit Vollkaskoversicherung.

Verabschieden sollte man sich aber von der Denke, dass man immer und in jedem erdenklichen Falle jemanden hat, dem man eine Rechnung präsentieren kann (und die dann auch bezahlt bekommt).

Zitat:

@JimiBlu44 schrieb am 10. Juni 2015 um 22:39:24 Uhr:

Unser Anwalt sagte was von einem Fond, der eintritt, wenn der Unfallgegner nicht zahlen kann. Dann ist das wahrscheinlich diese Verkehrsopferhilfe. Die fühlen sich aber auch nicht zuständig, da sie nur einspringen, wenn erheblicher Personenschaden entstanden ist.

So isses.

Die sind dafür da, unschuldig in körperliche Not geratenen Unfallopfern beizustehen (sagt auch der Name).

Würden sie generell auch Sachschäden ersetzen, die Missbrauchsquote wäre wohl enorm.

In eurem Fall werdet ihr euren Schaden selbst zahlen müssen.

Das Fahrzeug war dem Vernehmen nach nicht versichert, somit ist der Verursacher zahlungspflichtig.

Der Unfallverursacher hat jedoch bereits die Hand gehoben, somit bleibt nur ihr übrig.

Sicher schade, aber nicht zu ändern.

Ich weiss hinterher ist man schlauer, aber beim nächsten Wagen besser eine Kaskoversicherung abschließen.

Auf dem Schaden werdet ihr wohl sitzen bleiben. Ist mir im Juni 2012 genauso gegangen. Ich komm vom Einkaufen und meine Auto vorne ordentlich demoliert. Fahrerflucht, es gab eine Zeugin, die sich die Nummer des Transporters notiert hatte. Hat mir nur nichts genutzt, weil Grüne Karte herausfand, dass Kennzeichen in Polen nicht zugelassen. Also hatte ich Pech.

Was ist mit dem Verursacher, der den Schaden herbei geführt hat, kann man nicht ihn persönlich haftbar machen ?

(sofern möglich?)

Ich zitiere hier mal von der Homepage der Verkehrsopferhilfe:

 

"In den sogenannten "Fahrerfluchtfällen" werden, um eine übermäßige oder gar missbräuchliche Inanspruchnahme des Fonds zu vermeiden, Sachschäden an Kraftfahrzeugen nur erstattet, wenn gleichzeitig ein beträchtlicher Personenschaden entstanden ist.

Der Gesetzesgeber ist in diesem Zusammenhang .................

 

In den anderen beiden Fallgruppen "nicht versichertes Fahrzeug" und "Vorsatz" gelten die Einschränkungen nicht."

 

Lag Fahrerflucht vor? Falls ja, dann keine Entschädigung.

Falls nein, "nur" ein nicht versichertes Fahrzeug, dann kann eine Entschädigung gezahlt werden. Schwierigkeit eventuell, diese Tatsache (nicht versichertes Fahrzeug) auch zu beweisen.

 

@Corsadiesel: "Der Unfallgegner hat den Offenbarungseid geleistet." - Damit kann man zwar ein Urteil gegen ihn erwirken, TE hat RS, würde ich also auch machen, wird aber auf absehbare Zeit kein Geld bringen.

 

Gruß

Peter

Sorry, hatte ich überlesen.

Macht ja nichts, wie gesagt, ich würde ihn trotzdem verklagen. So ein Titel hält etwas länger - ist auch insolvenzfest, da aus unerlaubter Handlung resultierend. Und selbst die Vollstreckung im Ausland ist einfacher geworden.

 

Dank Poststreik kann ich mich jetzt auf's Motorrad setzen und das schöne Wetter genießen. Danke, Verdi, danke.

 

Gruß

Peter

erledigt

am 11. Juni 2015 um 17:17

Als eines unserer Fahrzeuge (war auch geparkt) durch ein nicht versichertes Fahrzeug Totalschaden gefahren war, hat dieser Dachverein einen Versicherer benannt, der uns so gestellt hat, als wenn das Fahrzeug bei ihm zu den gesetzlichen Mindestkonditionen versichert wäre.

Die Sache mit Personenschaden gilt nach meiner Kenntnis nur bei Unfallflucht, da sonst jede selbst gefahrene Delle von diesem Verein zu tragen wäre. Wie hier ja öfter mal zum Betrug geraten wird (" du verstehst schon ...").

Täter war bekannt (Deutscher).

So steht es auch auf der Homepage der Verkehrsopferhilfe (und in meinem Beitrag von 9.44 Uhr :p)

Gruß

Peter

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