Grüne Fahrstreifenbegrenzung - Was heißt das?
Hallo,
wenn man von Cottbus nach Dresden über die B169 fährt, kommt man über mehrere Kilometer an diesem grünen Mittelstreifen (Fahrstreifenbegrenzungslinie) vorbei. Ich hab jetzt versucht etwas in der STVZO darüber zu finden, mir ist es aber nicht gelungen.
Kurzum, was heißt das???
Beste Antwort im Thema
Es ist nicht relavant ob die mehrspurige Strasse ein Feldweg,Landstrasse,Bundesstrasse usw ist,es zählt die bauliche Trennung bei der Entscheidung ob man max 100 oder No-Limit fahren darf. Ob Kraftfahrstrasse oder nicht ist da uninteressant,dieser Status schränkt nur den Kreis der Nutzungsberechtigten ein.
Übrigens ist das höchste offizielle Limit in Deutschland immer noch 120km/h.Die paar Schilder die 130 oder angeblich 140 erlauben firmieren unter Versuch.Also muß man entweder auf max 120 limitieren oder es gilt die Richtgeschwindigkeit von 130km/h,wie auch auf Autobahnen.
Irgendwo in Deutschland soll es tatsächlich noch einen verträumten Bundesstrassenabschnitt dessen Fahrspuren nur mit einer Doppellinie getrennt sind und die Richtgeschwindigkeit 130 gilt.In aller Regel werden sie aber auf max 120 limitiert. Wenn man an die mögliche Differenzgeschwindigkeit bei einem Frontalaufprall denkt reichen die legal möglichen 240 auch mehr als aus.
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kawa_Harlekin
Bloß dass es als bauliche Trennung gilt, bei der man auf mehrspurigen nicht geschwindigkeitsbegrenzten Straßen ja dann meines Wissens außerorts 130km/h fahren dürfte, glaube ich sicher nicht, weil man ja einfach drüberfahren/drüberhoppeln könnte.
Doch,diese Doppellinie gilt als bauliche Trennung und damit dürfte man auf mindestens vierspuriger Strecke sogar fahren was Karre,Strasse und Witterung zulassen,aaaaaber...
Zitat:
weil man ja einfach drüberfahren/drüberhoppeln könnte.
Geht kaum eine Behörde wegen dem von dir erwähnten Umstand das Risiko ein und solche Strecken sind deswegen so gut wie immer mit max 120 limitiert oder es werden Leitplanken gesetzt.
Ähem, ich meine nein, auf mehrspurigen (also 4 oder mehr) Kraftfahrstraßen mit baulicher Trennung (was immer jetzt darunter zu verstehen sein mag, ich meinte bisher nur trennende Leitplanken gelten als solche, kann mich aber irren) ist meines Wissens außerorts 130km/h das Limit, wenn sonst keine Schilder dastehen.
"was die Karre/Witterung/Umstände hergeben" geht nur auf explizit als Autobahnen ausgwiesenen Straßen dieser Art, natürlich nur wenn's kein beschildertes Speedlimit gibt.
So hab' ich's jedenfalls mal gelernt, und wenn sich nix wesentlich geändert hat, müßte es noch so sein.
PS: Gemein wäre natürlich, wenn dieser "Grünstreifen" nicht 100% ebenerdig wäre; wenn man da bei 100km/h mal bisserl drüberkäme in was auch immer für ner Situation, könnte es in einem gewaltigen Ringelpiez enden.
PPS: Oh, Sir Donald, ich glaube es ist vielleicht richtig, theoretisch müßte vielleicht ein Grünstreifen genügen, denn es gibt sicher Stellen, wo die Gegenfahrbahnen ganz woanders langlaufen, dann sind vielleicht 100m Wiese oder gar ein Berg dazwischen...das auf den 20cm breiten "Grünstreifen" zu extrapolieren, bräuchte aber vermutlich nen guten Anwalt, falls man da mit 130 erwischt worden sein sollte... 😁😕😁. Müßte man halt mal in der StVO nachlesen.
Es ist nicht relavant ob die mehrspurige Strasse ein Feldweg,Landstrasse,Bundesstrasse usw ist,es zählt die bauliche Trennung bei der Entscheidung ob man max 100 oder No-Limit fahren darf. Ob Kraftfahrstrasse oder nicht ist da uninteressant,dieser Status schränkt nur den Kreis der Nutzungsberechtigten ein.
Übrigens ist das höchste offizielle Limit in Deutschland immer noch 120km/h.Die paar Schilder die 130 oder angeblich 140 erlauben firmieren unter Versuch.Also muß man entweder auf max 120 limitieren oder es gilt die Richtgeschwindigkeit von 130km/h,wie auch auf Autobahnen.
Irgendwo in Deutschland soll es tatsächlich noch einen verträumten Bundesstrassenabschnitt dessen Fahrspuren nur mit einer Doppellinie getrennt sind und die Richtgeschwindigkeit 130 gilt.In aller Regel werden sie aber auf max 120 limitiert. Wenn man an die mögliche Differenzgeschwindigkeit bei einem Frontalaufprall denkt reichen die legal möglichen 240 auch mehr als aus.
Zitat:
Original geschrieben von Kawa_Harlekin
Ähem, ich meine nein, auf mehrspurigen (also 4 oder mehr) Kraftfahrstraßen mit baulicher Trennung (was immer jetzt darunter zu verstehen sein mag, ich meinte bisher nur trennende Leitplanken gelten als solche, kann mich aber irren) ist meines Wissens außerorts 130km/h das Limit, wenn sonst keine Schilder dastehen.
"was die Karre/Witterung/Umstände hergeben" geht nur auf explizit als Autobahnen ausgwiesenen Straßen dieser Art, natürlich nur wenn's kein beschildertes Speedlimit gibt.
So hab' ich's jedenfalls mal gelernt, und wenn sich nix wesentlich geändert hat, müßte es noch so sein.
Da hast du falsch gelernt. STVO §3 Abschn. 3 sagt:
"Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen:
(...)
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
(...)
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben."
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Mmmpf, danke vielmals, hab's jetzt auch nachgelesen, Ihr habt offensichtlich Recht.😕😰🙄 Aber ich hab's vor vielen Jahren in der Fahrschule so gelernt, wie ich sagte. Ob das damals vor etwa 25 Jahren noch so in der StVO stand, oder ob das "nur" der Fahrlehrer sinnvollerweise evtl. so sagte, weiß ich nicht. Jedenfalls kenne ich kürzere Stückchen von derartigen mehrspurigen Kraftfahrstraßen, auf denen demnach volle Pulle erlaubt wäre, was aber völliger Wahnsinn wäre, denn da kommen, wenn ich mich recht erinnere, Kreuzungen mit Ampeln, die nur mit einer kurzen 70iger Zone kurz vorher angekündigt werden.
Bliebe noch zu klären, ob der winzige Grünstreifen wirklich schon als bauliche Trennung gelten könnte, dann wär's doch völliger Irrsinn dort volle Pulle fahren zu dürfen, oder ? Ich kann's mir nicht vorstellen.
Viele Grüße
PS: Ich meine, da ist echt ne "Lücke" in der StVO, wenn einer an den Stellen, die ich da kenne, tatsächlich mit 200km/h am 70iger-Schild "vorbeifliegen" würde, derbremst der das nie im Leben bis zur Ampel-Kreuzung. Evtl. stehen da mittlerweile 120iger Schilder, aber vor paar Jahren noch nicht.
Ist das eventuell einfach nur eine Bundesstraße mit Geschw.-beschränkung bei der man die Schutzplanken eingespart hat?
@ TE:
wenn du das häufiger fährst:
- Gibt es dort Geschw.-beschränkungen?
- Fahren dort häufiger Schwertransporte lang -würde die Einsparung der Schutzplanken erklären (kann mich dunkel an die Straße vor dem Ausbau erinnern, sind einige Kraftwerke und größere Bertriebe in der näheren Umgebung - brauchen ja alle mal neue Teile oder stellen große teile selber her)
Im 5. oder 6. Post in diesem Thread wurde ein Link gepostet, in dem der Sinn und Zweck dieses Streifens doch klar und deutlich erklärt wird:
http://blog.huwi.ch/.../
Aber lesen ist halt nicht die Stärke vieler Autofahrer...
und kannst du lesen WO der angesprochene Grünstreifen ist? 😉
Lesen ist halt wirklich nicht die Stärke von allen Autofahrern.
@kawa_harlekin:
mir ist persönlich jetzt keine Straße bekannt auf der ohne Mittelleitplanke mehr als 120 erlaubt wäre, aber rein rechtlich geht das.
Es muß auch keine Kraftfahrstraße sein.
Deine kurzen Stückchen werden wohl begrenzt sein? Schau doch mal bei Gelegenheit nach.
Und Bundestraßen mit Mittelleitplanke die "unbeschränkt" erlauben gibt es einige. Bei Augsburg und bei Ulm z. B.
@haschee:
Die außerortigen mehrspurigen Kraftfahrstraßenstückchen, die ich meinte, sind/waren in der Nähe des Dreiecks Aschaffenburg/Darmstadt/Heidelberg näher bei Aschaffenburg/Darmstadt. Die hatten zwar ne Mittelleitplanke, aber waren in meiner Erinnerung ohne Speedlimits, halt bis jeweils zur nächsten Ampelkreuzung, die dann mit ner 70iger Zone angekündigt wurde. Mit 130 hat man da schon ordentlich bremsen müssen. Ich war aber schon jahrelang nicht mehr dort, in der Gegend sind auch meines Wissens in letzter Zeit viel Straßen gebaut worden, also ist vielleicht jetzt anders oder mittlerweile einfach auf 120 oder 100 begrenzt oder vielleicht ist aus dem Teilstück mittlerweile eine Autobahn geworden, so ähnlich vielleicht wie die Autobahn München-Lindau, die frühere B12 (B12 glaube ich hieß die, nicht ganz sicher).
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Kawa_Harlekin
Ob das damals vor etwa 25 Jahren noch so in der StVO stand, oder ob das "nur" der Fahrlehrer sinnvollerweise evtl. so sagte, weiß ich nicht. Jedenfalls kenne ich kürzere Stückchen von derartigen mehrspurigen Kraftfahrstraßen, auf denen demnach volle Pulle erlaubt wäre, was aber völliger Wahnsinn wäre, denn da kommen, wenn ich mich recht erinnere, Kreuzungen mit Ampeln, die nur mit einer kurzen 70iger Zone kurz vorher angekündigt werden.
Das kann ich dir nicht sagen, ich hab meinen Führerschein erst seit 10 Jahren und da war es auch schon so.
Weil volle Pulle erlaubt ist, heisst es ja nicht, dass volle Pulle gefahren werden muss oder darf (auch §3 STVO). Leider begreifen das viele Leute nicht mehr, daher werden Schilder aufgestellt.
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Im 5. oder 6. Post in diesem Thread wurde ein Link gepostet, in dem der Sinn und Zweck dieses Streifens doch klar und deutlich erklärt wird:
http://blog.huwi.ch/.../Aber lesen ist halt nicht die Stärke vieler Autofahrer...
Alle die hier weiter gepostet haben können anscheinend besser lesen als DU!
Noch mal für dich zur Verständnis:
wir reden hier von einer Bundesstraße zw. Dresden und Cottbus. Beide Städte liegen in Deutschland! Somit fällt der von dir wiederholt gepostete Link zu einem Artikel aus der SCHWEIZ eindeutig aus dem Raster!
Aber les ruhig weiter, kannst noch was lernen!😁
Zitat:
Original geschrieben von börna
Weil volle Pulle erlaubt ist, heisst es ja nicht, dass volle Pulle gefahren werden muss oder darf (auch §3 STVO). Leider begreifen das viele Leute nicht mehr, daher werden Schilder aufgestellt.
Jatja. Das hab ich auch im 2.500 Seiten Thema schon angemerkt. 🙄
Es gibt "unbegrenzte" Stellen auf der A7 an denen es nötig wäre unter Richtgeschwindigkeit zu fahren. 🙂
Und es ist erlaubt auf der Autobahn eine Begrenzung mit 100 Schilder anzufangen.
Da taucht dann "plötzlich" ein Schild auf. 😁