Grün und nicht wie die Polizei sagt ROT
Ich fuhr heute morgen den gänsemarkt endlang ca 65 Km/h hinter mir fuhr die Polizei. Als ich links in die ABC str abbog wurde die ampel gerade gelb als ich die haltelinie überfuhr. daraufhin hielt mich die Polizei an und wollte Fahrzeugschein und Führerschein haben.
Ich gab alles hin, plötzlich meinte einer der beiden Polizisten das ich über rot gefahren war und das es schon lange rot war.
Ich habe dies allerdings abgestritten, sie schrieben alles auf und meinte 3 punkte und 50 €
bin in der probezeit 🙁
kann ich da gerichtlich vorgehen??
ich fühle mich echt verarscht.
mfg Junkster
ist in Hamburg passiert
193 Antworten
öhhm, hab letztens noch etwas darüber gelesen, und zwar das du 5 zeugen brauchst um die aussage von einem Polizisten aufzuheben, weil der ist beamter und vereidigt. Aber nun zum über rot fahren...also der muss vor gericht die exakte zeit die rot war nennen und nicht eine geschätzte, d.h. wenn der sagt schätzungsweise 1 oder 2,3,4 egal wie lange dann gilt das vor gericht nicht. Und da stand noch etwas, wenn ich jetzt noch wüsste wo das stand. musst du halt mal googlen.
Gruss Flo
hab die seite gefunden: ( http://www.winni-the-pooh.de/gesetz/bullen.htm ) ob das stimmt kann ich natürlich jetzt nicht beurteilen
erst waren es die lehrer die von einem was wollten jetzt sind die polizisten und morgen sind die "jugendlichen"
so einfach geht das sicherlicht nicht wie der kerl das beschrieben bzw erzählt hat.
ja polizisten sind so ungerecht und werden uns nie in ruhe lassen und schikanieren einen wo es nur geht.
wenn sie grad langeweile haben dann haben die nichts besseres zu tun als getunte autos zu jagen.
besser wäre es natürlich wenn jeder so fahren könnte wie er will und auf nichts achten muss.
das einer zu unrecht bestraft wird kommt ÜBERALL vor.
Um mal wieder auf die eigentliche Frage des "Rotlichtverstoßes" zu kommen...ich habe gerade etwas Interessantes bei den Leserbriefen in der ADAC Motorwelt gefunden! Ich hoffe, dass ich das zitieren darf:
"Rotlichtverstoß oder nicht? - Ist bei der Verhandlung eines Rotlichtverstoßes vor Gericht die gefühlsmäßige Sekundeneinschätzung eines Polizisten ausreichend?
Antwort der Redaktion: Entscheidend ist der Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie. Bei weniger als einer Sekunde nach dem WECHSEL AUF ROT handelt es sich um einen einfachen, bei mehr als einer Sekunde um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. [...] Eine gefühlsmäßige Sekundeneinschätzung des Polizisten reicht nicht aus. Er muss für die ROTLICHTDAUER konkrete Anhaltspunkte (z.B. Mitzählen, Stoppuhr) haben [...]"
Hoffe das hilft! Gibt da übrigens auch den Verweis auf ein passendes Gerichtsurteil...
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HI Leute
nun habe ich eben gerade einen gelben brief bekommen
ich wusste schon bescheid was drinne sein würde
Bußgeld bescheid
Ihnen wird vorgeworfen,
am 27.03.2005 um 6:35 Uhr in Hamburg , Gänsemarkt als Führerin bzw Führer der PKW VW amtliches kennzeichen HH-PK ****, folgenede
Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie missachteten das Rotlicht der Lichzeichenanlage,
Geldbuße 50,00€
Gebühr 20,00€
Auslagen 5,60€
das tut echt weh und dann noch am wochenende.
HILFE
mfg Junkster
mehr nicht?bist du nihct noch in der probezeit?muste also keine nachprüfung machen?is doch top!oder kommt da nochwas?kenn mich mit sowas nicht aus,bin noch nen unbeschriebenes blatt in flensburg
der rest kommt später
ja der rest kommt noch. Des dauert nur noch ne weile.
Bei meinem kumpel war des auch so. Bußgeldbescheid kam nach 4wochen und nach ca. 3-4 monaten kam noch die nachricht dass er an einem aufbauseminar teilnehmen muss. Er ist innerorts bei erlaubten 50 km/h, 26km/h zu schnell gewesen. Und das war kurz bevor seine probezeit zu ende war.
Hoffentlich kriegen sie mich ned *auftischklopf*
ich gehe montag zu meinem fahrlehrer und werde ihn mal fragen
aber er meint in hamburg stehen die punkte nicht auf dem bussgeldbescheid
daher bin ich mir ziehmlich unsicher und werde eh ein wiederruf schreiben
und die presse bekommt auch noch wind davon
mfg Junkster
Punkte stehen zumindest in HH definitiv nicht auf dem Bußgeldbescheid...standen bei mir auch nicht drauf!
Aber legst Du denn nicht erstmal Einspruch ein und füllst mit dem Anwalt den Anhörungsbogen aus?
ehm nen anhörungsbogen gibt es nicht
ich vermute mal das es den nicht gibt da mich die polizei angehalten hat und sofort weiss wer das auto fährt
einen anhörungsbogen braucht es nicht. dem fahrer wurde ja bereits an ort und stelle die möglichkeit gegeben, sich zu den entscheidungsrelevanten dingen zu äußern. im verwaltungsverfahrensrecht reicht das.
außerdem kann eine fehlende anhörung im falle eines erfolglosen widerspruchs und einer anfechtungsklage bis zum letzten verhandlungstag nachgeholt werden!
erforderlich ist auf jeden fall eine rechtsbelehrung -> hinweis auf auf den widerspruch.
viel glück! ;-)
Wiederspruch habe ich bereits vor 2 tagen geschrieben
auch abgegeben nur kann ich nur noch hoffen
auch wenn es schlecht aussieht ,
"wer es nicht versucht hat schon verloren"
mfg Junkster