Großer Elch mit "kleiner" Schramme...
Hallo,
muss erst mal meinen (kleinen) Frust loswerden...
Am Wochenende schön nach HH gefahren, es war total am regnen.
Ich war erster an der Ampel und wollte gerade ein Brötchen essen, als es einen Knall von hinten gab. Da wollte es doch einer mit meinem Elch aufnehmen !
Als ich ein Stück vorfuhr und den "Gegner" im Rückspiegel sah, bekam ich erst einen Schreck, wie mein Elch wohl aussieht. Gleich rechts rangefahren und meinen Elch von hinten begutachtet, optisch aber halb so wild. Erstmal die Personalien getauscht und weiter gings.
Heute beim 🙂 den Kostenvoranschlag erhalten: ca. 2450 € brutto !!! 😰
Gott sie Dank zahlt dieses der Gegner !
Gruß
Haeken
der meint, dass anhand der Ersatzteilpreise der Gesamtelch doch recht günstig ist ! 😉
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Haeken
Müsste ich jetzt trotzdem irgendetwas machen ?
Zur Theorie: Der merkantile Minderwert ist nun mal da, egal ob gekauft, geliehen oder geleast. Es besteht also die sehr reale Möglichkeit, dass Du Dir bei Rückgabe des Fahrzeugs diesen Minderwert zurechnen lassen musst, da Du das Fahrzeug nicht als "Nicht-Unfallfahrzeug" zurückgeben kannst.
Zur Praxis: Das Thema jetzt auszusitzen, könnte in 1-2 (?) Jahren Probleme geben. Klar, vielleicht denkt zu dem Zeitpunkt niemand mehr dran, aber ich würde das wohl nicht ausprobieren. Also, jetzt angehen. Bei Deinem 🙂 ansprechen. Der müsste Dir auch sehr konkret den Minderwert benennen können, denn er wäre ja im Zweifel auch jemand, der ein solches Auto mit diesem Minderwert wieder verkaufen müsste (zumindest buchalterisch zutreffend erfassen müsste).
Dann, nicht vergessen: Nicht Dein 🙂 sondern die Volvo Auto Bank Deutschland GmbH (oder?) ist Dein Vertragspartner bzgl. des Leasing. Mit denen musst Du Dich also "einigen". Wenn sie Dir schriftlich bestätigen, dass sie vom Geltendmachen eines Minderwerts absehen, ok, dann kannst Du das ad acta legen. Vermutlich werden sie das aber nicht machen. Dann gilt es zu klären, welchen Minderwert sie ansetzen. Dieser Minderwert wird erheblich höher sein, als das, was die gegnerische Versicherung meint. Aber jetzt bin ich schon sehr weit im Spekulieren.
Ich würde die Begleichung des Minderwerts jetzt bei der gegnerischen Versicherung, bei der Volvo Bank und bei Deinem 🙂 ansprechen. Es auszusitzen, könnte Dich sonst nämlich noch einiges extra kosten.
Just my 5 cents - vielleicht gibt es ja auch noch andere Meinungen? (Nein, bitte keine Diskussionen darüber, ob man hier wirklich trotz Reparatur von einem Unfallfahrzeug sprechen kann. Es ist einfach so, wie ich geschrieben habe.)
Gruß
xc90er
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von matze328
Da Vertrau ich lieber anderen Bezugsquellen.
Ist in Ordnung, aber auch die sagen, dass ich Recht habe 😁 😁 😉
http://www.info-center-online.com/autounfall/minderwert.htm
http://www.verkehrslexikon.de/Module/WertMinderung.htm
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/urteile/minderwert.php
http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?recht-wertmind.htm
http://www.versicherungsnetz.de/.../Merkantiler-Minderwert.html
http://www.streifler.de/...-fahrzeugtyp-ausgeschlossen-sein-_2083.html
http://www.brennecke-partner.de/.../...ionen---Merkantiler-Minderwert-
http://www.mein-wirtschaftslexikon.de/m/merkantiler-minderwert.php
http://...ate-krankenversicherung.ch/.../
http://www.rechtslexikon24.net/.../merkantiler-minderwert.htm
Ach ja, Recht habe ich eh per definitionem: Meine OHL sagt immer, ich wäre ein Rechthaber 😁 😁 😁
Gruß
xc90er
Zitat:
Original geschrieben von xc90er
Nein, nein, gar nicht *duckundwech*, sondern: Guter Punkt. Du musst wissen, für allgemeine fundierte rechtskundige Auskünfte bekomme ich jedes Mal ein halbes Moderatorengehalt - und jeder weiß ja, wie üppig das ist 😉Gruß
xc90er
U
nd hast Du auch Zutritt zur Modvilla?Fragende Grüße Heiko
Zitat:
Original geschrieben von xc90er
Ist in Ordnung, aber auch die sagen, dass ich Recht habe 😁 😁 😉Zitat:
Original geschrieben von matze328
Da Vertrau ich lieber anderen Bezugsquellen.http://www.info-center-online.com/autounfall/minderwert.htm
http://www.verkehrslexikon.de/Module/WertMinderung.htm
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/urteile/minderwert.php
http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?recht-wertmind.htm
http://www.versicherungsnetz.de/.../Merkantiler-Minderwert.html
http://www.streifler.de/...-fahrzeugtyp-ausgeschlossen-sein-_2083.html
http://www.brennecke-partner.de/.../...ionen---Merkantiler-Minderwert-
http://www.mein-wirtschaftslexikon.de/m/merkantiler-minderwert.php
http://...ate-krankenversicherung.ch/.../
http://www.rechtslexikon24.net/.../merkantiler-minderwert.htmAch ja, Recht habe ich eh per definitionem: Meine OHL sagt immer, ich wäre ein Rechthaber 😁 😁 😁
Gruß
xc90er
Vor allem hast du anscheinend zu viel Zeit!!!
Zitat:
Original geschrieben von matze328
Vor allem hast du anscheinend zu viel Zeit!!!
Wenn es darum geht, den interessierten MT-lern die Judikative (Rechtsprechung, genauer "richterliche Gewalt"😉 im Zusammenhang mit der Legislative (Gesetzgebung, genauer "gesetzgebende Gewalt"😉 näher zu bringen, dann bin ich tatsächlich bereit, dafür einiges an Zeit zu investieren, denn das sind ja immerhin zwei der drei Grundfesten unserer Demokratie.
Jeden Tag finde ich Posts, die juristische Fehlvorstellungen transportieren und persönliche Meinungen als "Allgemeinwissen" anpreisen. Ich kann nur dann ein aufgeklärter Bürger sein, der seine tatsächlichen Rechte und Pflichten kennt, wenn ich bereit bin, mir die Judikative und die Legislative etwas zu Gemüte zu führen. Denn ob ich es will oder nicht: Sie bilden den Rahmen für viele Handlungen, die man täglich vornimmt, obwohl sich die meisten Leute dessen nicht bewusst sind. Letzteres ist nicht schlimm, aber führt regelmäßig zu einem großen Unverständnis, wenn man mit seinem Handeln dann doch in Konflikt gerät, erst mit der Legislative, dann mit der Judikative 🙂
Jura, die Zeit, die nehm' ich mir! (urheberr. geschützt) 😉
Gruß
xc90er
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Ich habe irgendwie das merkwürdige Gefühl, dazu was sagen zu wollen - es aber besser aus Gründen der Nettikette hier nicht zu tun.
Gruß
Frank - (gibts eigentlichen hier einen Kopfschüttelsmily?)
Zitat:
... Ach ja, Recht habe ich eh per definitionem: Meine OHL sagt immer, ich wäre ein Rechthaber 😁 😁 😁 Gruß, xc90er
Genau so stelle ich mir meinen nächsten RA vor. Ich komme auf Dich zurück, wenns mal nötig wird (bin diese einknickenden Musterknaben leid) ;-) Bei nächsten GT sitze ich aber dann doch lieber neben Deiner Frau ;-)
1. Ein Motorschaden kann auch durch plötzlich einwirkende, äussere Einflüsse kommen (einem Mitarbeiter hat ein LKW durch eine Wasserpfütze so viel Gischt in den Ansaugstutzen geblasen, dass der Motor auf der Stelle tot war.)
2. Eine neue Lackierung kostet bei einem XC bis zu 8000€ (Voll, Metallic). Jetzt kann ich das aus Jux&Dollerei in Auftrag geben - oder eben machen lassen, weil ein Arschl*ch mit dem Schraubendreher einmal um den Wagen gelaufen ist. Für den späteren Käufer ist die Ursache doch völlig Schnuppe, oder?
Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (und hofft, dass frank9-5 dann neben xc90er sitzt - ich höre Euch dann gerne zu ;-)
Zitat:
Original geschrieben von XC-Fan
Ein Motorschaden kann auch durch plötzlich einwirkende, äussere Einflüsse kommen.
Nicht schlecht! Aber immer noch kein Unfall. Hier die vollständige Definition, wie sie recht häufig verwendet wird: "Ein unvorhergesehenes, unmittelbar von außen her, plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis." Dabei ist bzgl. eines Autounfalls laut BGH darauf abzustellen, dass das Ereignis "mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht". Ergo, dem Motorschaden bei Deinem Szenario fehlt es m.E. an der "Gewalt", an der "Unmittelbarkeit", und das "Einblasen von Wasser" zählt wahrscheinlich auch nicht zu den "Gefahren des Straßenverkehrs". Daher ist es kein Unfallschaden. Aber, Reschpekttt!! Bin schon gespannt, was als nächstes kommt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von XC-Fan
Eine neue Lackierung kostet....
Klasse. Du hast Ideen! Ist aber auch kein anzeigepflichtiger Unfall, denn das Zerkratzen steht nicht "mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang" und ist wohl auch nicht "unvorhergesehen". Und, auch "spaßeshalber Neulackieren" ist kein Unfall. Dass man eine eigene "Doofheit" dem Verkäufer anzeigen müsste, ist mir nicht bekannt 😛
Zitat:
Original geschrieben von XC-Fan
...und hofft, dass frank9-5 dann neben xc90er sitzt
😁 😁 😁 Er erklärt mir dann seinen Post, und ich erkläre ihm dann was "Netiquette" ist und was "si tacuisses, philosophus fuisses" bedeutet. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von frank9-5
...gibts eigentlichen hier einen Kopfschüttelsmily?
Den Kopfschüttelsmiley, den Du gebraucht hättest, habe ich diesem Post angehängt. Bitteschön.
Gruß
xc90er
Hallo,
jetzt ich ,der Nichtjurist:
Warum wird kein Gutachten von der Volvo Werkstatt an einen Freien Sachverständigen vergeben, der dann die merk. Wertminderung berechnet,
wenn notwendig ?
Zahlt die Gegnerische Versicherung und ich als Geschädigter habe es schwarz auf weiss.
Gruß
Torsten
der schon Angst hat , das jemand mit §en antwortet....und schnell verschwindet.
Gott sei Dank ist ein Advokat in meiner Familie....
Zitat:
[1. Ein Motorschaden kann auch durch plötzlich einwirkende, äussere Einflüsse kommen (einem Mitarbeiter hat ein LKW durch eine Wasserpfütze so viel Gischt in den Ansaugstutzen geblasen, dass der Motor auf der Stelle tot war.)
Der merkantile Minderwert hat doch nix mit dem Schadenshergang sondern mit dem Schaden selbst und eventuell mit der Qualität der anschliessenden Reparatur zu tun. Die Überlegung die man beim Kauf hat ist doch, ob der Schaden noch Folgeschäden nach sich zieht. Deshalb will man eher nicht soviel Geld ausgeben wie für nen Auto ohne Schaden. Und da ist meiner Meinung nach völlig egal ob Unfall- oder Motorschaden. Bloß weil in Gesetztestexten nur von Unfallschäden geredet wird, kann man doch nicht behaupten, dass es keinen merkantilen Minderwert bei Autos mit ehemaligen Motor- oder Getriebeschäden gibt. Die Überlegung und die Angst ob das alles fachmännisch und nachhaltig repariert wurde ist doch immer da.
@ xc90er:
Wenn man in deinen Beiträgen nicht jedesmal diesen kleinen Hauch von Arroganz und besserwisserischem Gehabe rauslesen würde, dann könnte ich dir warscheinlich auch Glauben schenken. So denke ich nur, das du mit aller Macht Recht haben willst. Nicht böse gemeint 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Snoppy14
Hallo,
jetzt ich ,der Nichtjurist:
Warum wird kein Gutachten von der Volvo Werkstatt an einen Freien Sachverständigen vergeben, der dann die merk. Wertminderung berechnet,
wenn notwendig ?
Zahlt die Gegnerische Versicherung und ich als Geschädigter habe es schwarz auf weiss.
Ist es nicht so, dass ich als Geschädigter mir einen Gutachter meiner Wahl aussuchen kann ?
Ich wunder mich, was aus meinem Fred geworden ist ! 😉 Die reinste Diskussionsrunde ! 🙂
Aber ehrlich gesagt, je mehr ihr diskutiert desto verwirrter werde ich !! 😕
Ich verlass mich glaub ich mal einfach auf meinen 🙂, den ich angewiesen habe, mit der gegnerischen
Versicherung in Kontakt zu treten, den Schadensfall zu regulieren. ebenso soll er sich mit Volvo Leasing
in Verbindung setzen, den Schaden melden und die weitere Verfahrensweise herausfinden.
Eventuelle Wertminderung usw. soll er auch erfragen.
Gruß
Haeken
der eigentlich "nur" in Ruhe autofahren will... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von xc90er
Danke für das Zitat. Wenn diese Klausel nicht unter der Einwirkung von Drogen formuliert wurde, dann muss hier ein ganz besonders Vertragskonstrukt vorliegen, was den Leasingnehmer von sämtlichen Obliegenheiten im Schadensfall entbindet. Denn, entweder ist der LN für die Schadensabwicklung verantwortlich, dann gehen die "Entschädigungsleistungen für Wertminderungen" auch an ihn, oder VAL hat den LN davon freigestellt, und diese Leistungen müssen dann auch an VAL fließen. Oder andersrum, wenn die Vertragsklausel wohlüberlegt formuliert wurde, heißt dies, dass VAL gegen den LN keine Ansprüche bzgl. des merkantilen Minderwerts geltend machen wird, sondern lediglich die Herausgabe evtl. Entschädigungsleistungen verlangt. (Ich persönlich würde mich sicher nicht auf die Sinnhaftigkeit eines Leasingvertrags verlassen. 😁 )Zitat:
Original geschrieben von frank9-5
... Entschädigungsleistungen für Wertminderungen sind unverzüglich an VAL weiterzuleiten
Meine "Interpretation dazu: Es handelt sich um einen gewerblichen Leasingvertrag, bei dem die Rückgabe nicht von einem Restwert o.ä. abhängig ist, sondern nur von der Kilometerleistung. Und da der Wagen auf Grund des "merkantilen Minderwerts" zum Rückgabezeitpunkt eventuell weniger Wert ist, muss dieser Minderwert bzw. die Entschädigung dafür an VAL gehen. Oder?
@Haeken: Lass es deinen 🙂 machen, aber ruf einmal bei VAL an und informiere Sie, dass dein 🙂 die Schadensabwicklung übernimmt. Damit hast du der im Vertrag genannten Schadensanzeige genüge getan.
Schönen Gruß
Jürgen
Schönen Gruß
Jürgen
Und berichte weiter wie es ausgegangen ist.
ich lese mit interesse mit.
Gruß Wolfgang
Zitat:
Original geschrieben von nundenn
Und berichte weiter wie es ausgegangen ist.
ich lese mit interesse mit.Gruß Wolfgang
Wird gemacht,
Werkstatttermin ist Mitte nächster Woche.....
Gruß
Haeken
Zitat:
Original geschrieben von gseum
Meine "Interpretation dazu: Es handelt sich um einen gewerblichen Leasingvertrag, bei dem die Rückgabe nicht von einem Restwert o.ä. abhängig ist, sondern nur von der Kilometerleistung. Und da der Wagen auf Grund des "merkantilen Minderwerts" zum Rückgabezeitpunkt eventuell weniger Wert ist, muss dieser Minderwert bzw. die Entschädigung dafür an VAL gehen. Oder?@Haeken: Lass es deinen 🙂 machen, aber ruf einmal bei VAL an und informiere Sie, dass dein 🙂 die Schadensabwicklung übernimmt. Damit hast du der im Vertrag genannten Schadensanzeige genüge getan.
PS vorweg: Jürgen hat ziemlich Recht ! 😉
So Leute,
ich aktualisiere die Geschichte mal...
Ich habe eine E-Mail an Volvo Leasing geschrieben, in der ich den Schaden, Bilder wie auch Angaben zum "Gegner" gemacht habe. Am nächsten (!) Tag habe ich Post von Volvo Leasing bekommen, dass die Meldung angekommen ist und das ich zu einem Volvo-Vertragshändler (oder einem anderen von Volvo anerkannten Betrieb) gehen soll und dort den Wagen instand setzen lassen soll.
Eine Kopie der Rechnung soll an Volvo Leasing geschickt werden. Als Durchschrift habe ich das Schreiben von Volvo Leasing an die gegnerische Versicherung bekommen, in der Volvo Leasing denen mitteilt, dass sie die Rechte an Reparatur etc. an mich bzw. den 🙂 abtreten und Zahlungen nur an uns beide gehen dürfen. Eine eventuelle merkantile Wertminderung darf ausschließlich an Volvo Leasing gezahlt werden.
Heute habe ich dann meinen Dickelch neu wie frisch gebügelt vom 🙂 abgeholt.
Dieser hatte sich bereits mit der gegnerischen Versicherung wie auch Volvo Leasing in Verbindung gesetzt.
Fakt: Wagen wieder heile, Schaden wird direkt an den 🙂 gezahlt, ein merkantiler Minderwert ist nicht eingetreten.
Schadenwert ca. 2200 Euro brutto. Der 🙂 hat mir gesagt, das ein merkantiler Minderwert eintritt, wenn ein Teil instandgesetzt oder geschweißt wird. Bei Vollausstausch (wie bei meiner Stoßstange) ist dieses nicht vorhanden. Sicherlich ist dieses "vereinfacht" gesagt, zeigt aber doch die Richtung. Fazit: Bei einem Schaden Volvo Leasing informieren und den 🙂 alles regeln lassen. 😉
Gruß
Haeken
wieder mit sauberem Auto unterwegs......
Nachtrag: Das Navi-Update (siehe anderen Fred) finde ich persönlich schick, die Performance hat IMHO nicht gelitten und das Design ähnelt etwas an Win VISTA, wie auch immer... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Haeken
Der 🙂 hat mir gesagt, das ein merkantiler Minderwert eintritt, wenn ein Teil instandgesetzt oder geschweißt wird.
Tja, ja, bestimmte Irrglauben sind einfach nicht aus der Welt zu kriegen; ähnlich, "die Spinne in der Yucca-Palme".
Lass' es Dir von Deinem Leasinggeber schriftlich geben, dass sie keinen merkantilen Minderwert geltend machen werden. Wenn alles so glasklar ist, dann sollte ein solcher Einzeiler ja die leichteste Übung sein und Du brauchst über dieses Thema nicht weiter zu grübeln.
Gruß
xc90er