ForumS60, S80, V70 2, XC70, XC90
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. S60, S80, V70 2, XC70, XC90
  6. Großer Elch mit "kleiner" Schramme...

Großer Elch mit "kleiner" Schramme...

Themenstarteram 8. Juli 2008 um 7:35

Hallo,

 

muss erst mal meinen (kleinen) Frust loswerden...

Am Wochenende schön nach HH gefahren, es war total am regnen.

Ich war erster an der Ampel und wollte gerade ein Brötchen essen, als es einen Knall von hinten gab. Da wollte es doch einer mit meinem Elch aufnehmen !

Als ich ein Stück vorfuhr und den "Gegner" im Rückspiegel sah, bekam ich erst einen Schreck, wie mein Elch wohl aussieht. Gleich rechts rangefahren und meinen Elch von hinten begutachtet, optisch aber halb so wild. Erstmal die Personalien getauscht und weiter gings.

Heute beim :) den Kostenvoranschlag erhalten: ca. 2450 € brutto !!! :eek:

Gott sie Dank zahlt dieses der Gegner !

 

Gruß

Haeken

der meint, dass anhand der Ersatzteilpreise der Gesamtelch doch recht günstig ist !  ;)

 

 

Beste Antwort im Thema
am 8. Juli 2008 um 8:56

Zitat:

Original geschrieben von Haeken

Müsste ich jetzt trotzdem irgendetwas machen ?

Zur Theorie: Der merkantile Minderwert ist nun mal da, egal ob gekauft, geliehen oder geleast. Es besteht also die sehr reale Möglichkeit, dass Du Dir bei Rückgabe des Fahrzeugs diesen Minderwert zurechnen lassen musst, da Du das Fahrzeug nicht als "Nicht-Unfallfahrzeug" zurückgeben kannst.

Zur Praxis: Das Thema jetzt auszusitzen, könnte in 1-2 (?) Jahren Probleme geben. Klar, vielleicht denkt zu dem Zeitpunkt niemand mehr dran, aber ich würde das wohl nicht ausprobieren. Also, jetzt angehen. Bei Deinem :) ansprechen. Der müsste Dir auch sehr konkret den Minderwert benennen können, denn er wäre ja im Zweifel auch jemand, der ein solches Auto mit diesem Minderwert wieder verkaufen müsste (zumindest buchalterisch zutreffend erfassen müsste).

Dann, nicht vergessen: Nicht Dein :) sondern die Volvo Auto Bank Deutschland GmbH (oder?) ist Dein Vertragspartner bzgl. des Leasing. Mit denen musst Du Dich also "einigen". Wenn sie Dir schriftlich bestätigen, dass sie vom Geltendmachen eines Minderwerts absehen, ok, dann kannst Du das ad acta legen. Vermutlich werden sie das aber nicht machen. Dann gilt es zu klären, welchen Minderwert sie ansetzen. Dieser Minderwert wird erheblich höher sein, als das, was die gegnerische Versicherung meint. Aber jetzt bin ich schon sehr weit im Spekulieren.

Ich würde die Begleichung des Minderwerts jetzt bei der gegnerischen Versicherung, bei der Volvo Bank und bei Deinem :) ansprechen. Es auszusitzen, könnte Dich sonst nämlich noch einiges extra kosten.

Just my 5 cents - vielleicht gibt es ja auch noch andere Meinungen? (Nein, bitte keine Diskussionen darüber, ob man hier wirklich trotz Reparatur von einem Unfallfahrzeug sprechen kann. Es ist einfach so, wie ich geschrieben habe.)

Gruß

xc90er

45 weitere Antworten
Ähnliche Themen
45 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von gseum

Insofern sind wir uns so und so völlig einig...

Was anderes würde mir in diesem Forum auch nieeee in den Sinn kommen :D :D :D

Gruß

Frank

Ich würde anhand des Fotos nicht unbedingt vom merkantilen Minderwert reden. Solange bei der Reparatur nur verschraubte Teile zu wechseln sind und nix geschweisst oder gezogen werden muss. Das Fahrzeug ist nach der Reparatur zu 100% repariert. Das ist das selbe als wenn bei nem Motorschaden nur Teile des Motors getauscht werden und man nicht seicher gehen kann was noch kaputt ist (daher merkantiler Minderwert) oder wenn ein neuer Motor eingebaut wird.

Hatte im Winter auch nen kleinen Heckschaden bei dem lediglich die Pralldämpfer und der Stoßfänger gewechselt wurden. Kosten 1.990 €. Ich fragte den Karrosseriemeister wie das denn wohl bei Fahrzeugrückgabe aussieht und der meinte nur das so ein kleiner Schaden nicht wertrelavant ist. Ich selber freute mich über den Schaden da ich jetzt nen frisch lackierten Stoßfänger und ne halb lackierte Heckklappe habe. Für mich war das Ganze eher wertsteigernd :)

Zitat:

Original geschrieben von matze328

und ne halb lackierte Heckklappe habe. Für mich war das Ganze eher wertsteigernd :)

... für den Autokäufer (oder dessen Gutachter) mit Lackmessgerät ist das ein verschleierter Auffahrunfall, wenn du ihn nicht angibst. :eek:

 

Und wenn du ihn angibst, dann hast du einen merkantilen Minderwert weil "Unfallwagen"!

 

Schönen Gruß

Jürgen

am 9. Juli 2008 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von frank9-5

... Entschädigungsleistungen für Wertminderungen sind unverzüglich an VAL weiterzuleiten

Danke für das Zitat. Wenn diese Klausel nicht unter der Einwirkung von Drogen formuliert wurde, dann muss hier ein ganz besonders Vertragskonstrukt vorliegen, was den Leasingnehmer von sämtlichen Obliegenheiten im Schadensfall entbindet. Denn, entweder ist der LN für die Schadensabwicklung verantwortlich, dann gehen die "Entschädigungsleistungen für Wertminderungen" auch an ihn, oder VAL hat den LN davon freigestellt, und diese Leistungen müssen dann auch an VAL fließen. Oder andersrum, wenn die Vertragsklausel wohlüberlegt formuliert wurde, heißt dies, dass VAL gegen den LN keine Ansprüche bzgl. des merkantilen Minderwerts geltend machen wird, sondern lediglich die Herausgabe evtl. Entschädigungsleistungen verlangt. (Ich persönlich würde mich sicher nicht auf die Sinnhaftigkeit eines Leasingvertrags verlassen. :D )

Zitat:

Original geschrieben von matze328

Ich würde anhand des Fotos nicht unbedingt vom merkantilen Minderwert reden. Solange bei der Reparatur nur verschraubte Teile zu wechseln sind und nix geschweisst oder gezogen werden muss. Das Fahrzeug ist nach der Reparatur zu 100% repariert. Das ist das selbe als wenn bei nem Motorschaden nur Teile des Motors getauscht werden und man nicht seicher gehen kann was noch kaputt ist (daher merkantiler Minderwert) oder wenn ein neuer Motor eingebaut wird.

Sei mir nicht böse, aber da diese Aussage völlig falsch bzw. sinnlos ist, muss ich widersprechen. Die Logik ist die folgende: Jeden "größeren" Unfallschaden, und 2500€ gehören ohne jede Frage dazu, muss ich beim Verkauf als Verkäufer anzeigen, auch wenn er "perfekt" repariert wurde. Ein Auto mit einem "perfekt" reparierten Unfallschaden hat immer einen geringeren Wert als dasselbe Auto ohne Unfallschaden. Die Differenz ist der "merkantile Minderwert". Es ist völlig egal, ob es nach den Fotos nicht schlimm aussieht, "nur verschraubte Teile zu wechseln sind", "nix geschweisst oder gezogen werden muss" oder ob das Fahrzeug "zu 100% repariert" wird. Der Minderwert ist immer da. Und, auch der Vergleich mit dem Motorschaden passt leider gar nicht, denn ein Motorschaden ist kein Unfallschaden - es fehlt an dem von außen plötzlich einwirkenden Ereignis.

Sorry für die deutlichen Worte, aber die Grundsätze des merkantilen Minderwerts sind seit vielen Jahrzehnten ausdiskutiert, so dass persönliche Meinungen und Glaubensbekundungen wenig Platz in der Realität haben. (Die Höhe/Berechnung des merkantilen Minderwerts ist natürlich jeden Tag wieder ein neues Thema ;) )

Gruß

xc90er

Zitat:

Original geschrieben von gseum

Zitat:

Original geschrieben von matze328

und ne halb lackierte Heckklappe habe. Für mich war das Ganze eher wertsteigernd :)

... für den Autokäufer (oder dessen Gutachter) mit Lackmessgerät ist das ein verschleierter Auffahrunfall, wenn du ihn nicht angibst. :eek:

Und wenn du ihn angibst, dann hast du einen merkantilen Minderwert weil "Unfallwagen"!

Schönen Gruß

Jürgen

Sicher geb ich das an. Aber bei so einem kleinen "Kunststoffschaden" wie beim TE spricht man ja nicht gleich von Unfallwagen. Wenn ich mit nem Einkaufswagen gegen mein Auto rolle und deshalb der Stoßfänger gerissen und die Heckklappe verkratzt ist spreche ich ja auch nicht gleich von Unfallwagen. Bei nem gewechselten Heckblech bei dem zwangsläufig immer gewschweisst werden muss und so das erhöhte Risiko für Rostbildung besteht, würde ich aber von Unfallwagen und merkantilem Minderwert sprechen.

Ich gebe zu das man lange darüber streiten könnte ab wan es nun ein Unfallwagen ist und wann nicht. Umsonst befassen sich die Gerichte ja nicht ständig mit derartigen Streitfällen.

Letztendlich entscheidet aber der Käufer des Fahrzeugs ob er bereit ist dafür mehr Geld auszugeben oder nicht...oder die Leasingbank.

Zitat:

[ Und, auch der Vergleich mit dem Motorschaden passt leider gar nicht, denn ein Motorschaden ist kein Unfallschaden - es fehlt an dem von außen plötzlich einwirkenden Ereignis.

Der Vergleich mit dem Motorschaden war nur um die Bedeutung des merkantilen Minderwerts zu verdeutlichen. Ich bin nämlich nicht bereit für ein Auto mit repariertem Motorschaden (nur neue Kolben usw.) das gleiche zu bezahlen wie für ein Auto mit neuem Motor. Ganz egal ob äußere Einwirkung oder nicht, man redet doch nicht nur bei Unfallschäden vom merkantilen Minderwert.

Und 2.500 € kommen heutzutage schnell zusammen für nen neuen Stoßfänger, Stoßstangenträger, eventuell Pralldämpfer, ein bisschen Lack und Arbeitszeit. Ob Unfallwagen oder nicht kann man nicht am Preis der Reparatur fest machen.

am 9. Juli 2008 um 9:17

Zitat:

Original geschrieben von matze328

Ganz egal ob äußere Einwirkung oder nicht, man redet doch nicht nur bei Unfallschäden vom merkantilen Minderwert.

Boah Matze, Du liebst das dünne Eis ja so richtig! ;) Wenn Du jetzt an der Grenze zwischen "technischem Minderwert" und "merkantilem Minderwert" herumdoktorn möchtest, ok, be my guest. Aber, Du wirst Dich letztlich damit abfinden müssen, dass der merkantile Minderwert mit einem Unfallwagen einhergeht.

Zitat:

Original geschrieben von matze328

Wenn ich mit nem Einkaufswagen gegen mein Auto rolle und deshalb der Stoßfänger gerissen und die Heckklappe verkratzt ist spreche ich ja auch nicht gleich von Unfallwagen.

Was Du machst, ist eine Sache, was ein Gericht entscheiden würde, vielleicht eine andere. Wenn der Schaden über 600€-750€ liegt, ist es kein Bagatellschaden, der anzeigefrei wäre, sondern ein anzeigepflichtiger Unfallschaden => merkantiler Minderwert. Dass diese Grenze schnell zusammen kommt, klar, sind wir uns einig. Solange aber nicht die "rechtgesprochene" Grenze für einen Bagatellschaden angehoben wird, ist das völlig irrelevant.

So. Mehr schreibe ich nicht dazu. Du darfst Deine eigene Meinung natürlich behalten, aber falls Du mal Ärger bekommst, weil Du einen Unfallschaden verschwiegen hast - möge er Dich nie ereilen - nur weil Du meintest es sei keiner, dann werde ich Dich nicht trösten ;)

Gruß

xc90er

... und wer bezahlt jetzt die Rechnung für die Rechtsberatung hier?? :):D

Gruß Heiko (froh über soviel Kompetenz hier*duckundwech*)

"Trotz ordnungsgemäßer und vollständiger Instandsetzung eines geschädigten Fahrzeugs hegt ein Kaufinteressent, der i.d.R. nur technischer Laie ist, den Verdacht, dass verborgen gebliebene Mängel und Schäden entstehen können. Die aus diesem Verdacht resultierende Wertminderung des Fahrzeugs auf dem Markt stellt den merkantilen Minderwert dar."

Und dabei ist es gleich ob Unfall- oder Motorschaden.

Der "technische Minderwert" hat nur was mit der Laufleistung und dem Alter des Fahrzeugs zu tun.

am 9. Juli 2008 um 9:51

Zitat:

Original geschrieben von magnifico71

... und wer bezahlt jetzt die Rechnung für die Rechtsberatung hier?? :):D

Gruß Heiko (froh über soviel Kompetenz hier*duckundwech*)

Nein, nein, gar nicht *duckundwech*, sondern: Guter Punkt. Du musst wissen, für allgemeine fundierte rechtskundige Auskünfte bekomme ich jedes Mal ein halbes Moderatorengehalt - und jeder weiß ja, wie üppig das ist ;)

 

Rechtsberatung. Guter Punkt. Den Begriff kannst Du aus Deinem Vokabular streichen. Es heißt seit 1. Juli nun "Rechtsdienstleistung". Das Rechtsberatungsgesetz ist durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst worden. Wer da ein bisschen mitreden will, sollte sich mal § 1 Anwendungsbereich, § 2 Begriff der Rechtsdienstleistung und, für die meisten, § 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen durchlesen.

 

Es wird ja Zeit, dass Ihr mal anfangt, selber Gesetzestexte zu lesen :D :) :p

 

Gruß

xc90er

Zitat:

Original geschrieben von xc90er

Zitat:

Original geschrieben von magnifico71

... und wer bezahlt jetzt die Rechnung für die Rechtsberatung hier?? :):D

Gruß Heiko (froh über soviel Kompetenz hier*duckundwech*)

Rechtsberatung. Guter Punkt. Den Begriff kannst Du aus Deinem Vokabular streichen. Es heißt seit 1. Juli nun "Rechtsdienstleistung". (...)

Es wird ja Zeit, dass Ihr mal anfangt, selber Gesetzestexte zu lesen :D :) :p

Gruß

xc90er

Oh Gott, noch so eine Baustelle, über die man tagelang diskutieren könnte. MEINE Meinung dazu steht jedenfalls fest - und das hat nichts mit Fressneid zu tun. Ich denke aber, dass kein Mensch auf die Idee käme, sich von seinem Nachbarn einer Zahnbehandlung unterziehen zu lassen, nur weil der im Regal ein medizinisches Wörterbuch oder einen Onlinezugang zu Wikipedia hat.

Gruß

Frank - mit tiefen Falten auf der Stirn

am 9. Juli 2008 um 9:56

Zitat:

Original geschrieben von matze328

Und dabei ist es gleich ob Unfall- oder Motorschaden.

Der "technische Minderwert" hat nur was mit der Laufleistung und dem Alter des Fahrzeugs zu tun.

Ok, da Du zwar "lernresistent", aber doch ein netter Typ bist, doch noch dies: http://de.wikipedia.org/wiki/Minderwert. Kratzt zwar nur an der Oberfläche, aber vielleicht nimmst Du es ja wenigstens Wikipedia ab, dass Du falsch liegst. (Nein, ich habe den Artikel nicht gerade getippt :D ) Jetzt ist aber wirklich Schluss, auch wenn Du es schaffst, Dir den Artikel in Deinem Sinne zurecht zu legen.

Gruß

xc90er

Zitat:

Original geschrieben von xc90er

Zitat:

Original geschrieben von magnifico71

... und wer bezahlt jetzt die Rechnung für die Rechtsberatung hier?? :):D

Gruß Heiko (froh über soviel Kompetenz hier*duckundwech*)

Nein, nein, gar nicht *duckundwech*, sondern: Guter Punkt. Du musst wissen, für allgemeine fundierte rechtskundige Auskünfte bekomme ich jedes Mal ein halbes Moderatorengehalt - und jeder weiß ja, wie üppig das ist ;)

Rechtsberatung. Guter Punkt. Den Begriff kannst Du aus Deinem Vokabular streichen. Es heißt seit 1. Juli nun "Rechtsdienstleistung". Das Rechtsberatungsgesetz ist durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst worden. Wer da ein bisschen mitreden will, sollte sich mal § 1 Anwendungsbereich, § 2 Begriff der Rechtsdienstleistung und, für die meisten, § 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen durchlesen.

Es wird ja Zeit, dass Ihr mal anfangt, selber Gesetzestexte zu lesen :D :) :p

Gruß

xc90er

Und was machst du sonst so? :)

Bei Wiki steht ne Menge Schwachsinn. Hab da vorhin schon selber mal geschaut. Da Vertrau ich lieber anderen Bezugsquellen.

Gruß Matze

OHHHHHHHH JJJJJJJJAAAAAAAAAA

 

Der Aufschwung ist da!! Auf dem Dienstleistungssektor........... :D :D :D ;)

 

 

:) Thomas

 

...der seinen XC 90 trotz eines (aufgrund dieses Threads eindeutig bewiesenen) merkantilen Minderwerts ohne selbigen verkauft hat, dabei natürlich ordnungsgemäß den Unfall beim Verkauf angegeben hat (im Vertrag fixiert) und die fachgerechte Reparatur durch Rechnungskopie belegt hat. Boah, und mir kam das ganz einfach selbstverständlich vor (und dem Käufer auch).

Zitat:

(...)

Nein, nein, gar nicht *duckundwech*, sondern: Guter Punkt. Du musst wissen, für allgemeine fundierte rechtskundige Auskünfte bekomme ich jedes Mal ein halbes Moderatorengehalt - und jeder weiß ja, wie üppig das ist ;)

0 geteilt durch 2 ist und bleibt 0......

Zum #unfallschaden: meiner Frau (im BMW) ist jemand mal vor einem Bahnübergang hinten drauf gefahren. optischer Schaden in etwa wie bei dir. Tatsächlich hat die Reparatur gute 5000!!!!!!!!!!!!!!! Euronen gekostet. neben dem Stossfänger, incl. Einparkhilfe wurde auch der komplette Auspuff, incl. Kat gewechselt. Da eine AHK vorhanden war, wurde diese ebenfalls gewechselt. Denn, wer übernimmt die Haftung, wenn sich ein Hänger mal losreisst? (auch wenn nichts zu sehen war.... und der eigentliche Kugelkopf in der Garage lag). Sicherlich haben wir gute 400E als Wertminderung bekommen. Allerdings durften wir letztlich gute 1200 E als "alt für neu" bezahlen, denn der Wagen hat ja eine neue Auspuffanlage bekommen und eine neue AHK!!!! (es hat nur gefehlt, dass sie uns die Einstellung des Fahrwerks auch noch in REchnung gestellt hätten, denn der Wagen war ja benutzt!!!) Ergebnis: wir haben jetzt ein Auto mit Unfallschaden, mussten 800E aus eigener Tasche bezahlen, meine Frau hatte 6 Wochen ein HWS-Stützkorsett (soviel zu den b+e+s+c+h+i+s+s+e+n+e+n BMW-komfort-Sitzen). und eine Privat-klage geben den Unfallverursacher (er fuhr "ein bischen" zu schnell an den beschrankten Bahnübergang heran und hat sich dann bei Regen mit dem Bremsweg verschätzt) wurde wegen Geringfügigkeit niedergelegt. Letztlich hat dann meine Frau noch Schmerzensgeld von der gegnerischen Versicherung bekommen. Zusammen aber weniger als das, was wir "alt für neu" zahlen mussten. Tolle Sache! (Vorsicht: Sarkasmus!)

Und zur Krönung erfuhren wir dann, als der BMW einen RPF bekommen sollte, dass beim E39 der kat und der RPF ein gemeinsames Gehäuse besitzt. Und selbst dann, wenn der Kat neu ist (wie in unserem Falle) muss er komplett ersetzt werden...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. S60, S80, V70 2, XC70, XC90
  6. Großer Elch mit "kleiner" Schramme...