Großer Elch mit "kleiner" Schramme...
Hallo,
muss erst mal meinen (kleinen) Frust loswerden...
Am Wochenende schön nach HH gefahren, es war total am regnen.
Ich war erster an der Ampel und wollte gerade ein Brötchen essen, als es einen Knall von hinten gab. Da wollte es doch einer mit meinem Elch aufnehmen !
Als ich ein Stück vorfuhr und den "Gegner" im Rückspiegel sah, bekam ich erst einen Schreck, wie mein Elch wohl aussieht. Gleich rechts rangefahren und meinen Elch von hinten begutachtet, optisch aber halb so wild. Erstmal die Personalien getauscht und weiter gings.
Heute beim 🙂 den Kostenvoranschlag erhalten: ca. 2450 € brutto !!! 😰
Gott sie Dank zahlt dieses der Gegner !
Gruß
Haeken
der meint, dass anhand der Ersatzteilpreise der Gesamtelch doch recht günstig ist ! 😉
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Haeken
Müsste ich jetzt trotzdem irgendetwas machen ?
Zur Theorie: Der merkantile Minderwert ist nun mal da, egal ob gekauft, geliehen oder geleast. Es besteht also die sehr reale Möglichkeit, dass Du Dir bei Rückgabe des Fahrzeugs diesen Minderwert zurechnen lassen musst, da Du das Fahrzeug nicht als "Nicht-Unfallfahrzeug" zurückgeben kannst.
Zur Praxis: Das Thema jetzt auszusitzen, könnte in 1-2 (?) Jahren Probleme geben. Klar, vielleicht denkt zu dem Zeitpunkt niemand mehr dran, aber ich würde das wohl nicht ausprobieren. Also, jetzt angehen. Bei Deinem 🙂 ansprechen. Der müsste Dir auch sehr konkret den Minderwert benennen können, denn er wäre ja im Zweifel auch jemand, der ein solches Auto mit diesem Minderwert wieder verkaufen müsste (zumindest buchalterisch zutreffend erfassen müsste).
Dann, nicht vergessen: Nicht Dein 🙂 sondern die Volvo Auto Bank Deutschland GmbH (oder?) ist Dein Vertragspartner bzgl. des Leasing. Mit denen musst Du Dich also "einigen". Wenn sie Dir schriftlich bestätigen, dass sie vom Geltendmachen eines Minderwerts absehen, ok, dann kannst Du das ad acta legen. Vermutlich werden sie das aber nicht machen. Dann gilt es zu klären, welchen Minderwert sie ansetzen. Dieser Minderwert wird erheblich höher sein, als das, was die gegnerische Versicherung meint. Aber jetzt bin ich schon sehr weit im Spekulieren.
Ich würde die Begleichung des Minderwerts jetzt bei der gegnerischen Versicherung, bei der Volvo Bank und bei Deinem 🙂 ansprechen. Es auszusitzen, könnte Dich sonst nämlich noch einiges extra kosten.
Just my 5 cents - vielleicht gibt es ja auch noch andere Meinungen? (Nein, bitte keine Diskussionen darüber, ob man hier wirklich trotz Reparatur von einem Unfallfahrzeug sprechen kann. Es ist einfach so, wie ich geschrieben habe.)
Gruß
xc90er
45 Antworten
Also ich hatte 3 Wochen nach Erstzulassung (kein Leasing) bei einer Laufleistung von 1700km ein vergleichbares Schadensereignis: Auffahrunfall vor einer Ampel, Unfall"gegner" Fiat Ritmo mit völlig zerknautschter Front, nicht mehr fahrfähig, bei mir kaum sichtbare Delle in der Stoßstange mit defekten Parksensoren.
Habe mir mit dem Meister den Schaden genauer angeschaut: die im Innern der Stoßstange erkennbare Wabenstruktur war völlig verschoben, durch Aufnahme der Aufprallenergie. Die Stoßstange ist mit Bolzen an Trägern mit längsovalen Löchern angebracht ("hinten"😉, daran war zu erkennen, dass keine Kraftübertragung auf den Karosserie"rahmen" stattgefunden hatte, denn dann wären die Bolzen inerhalb des längsovalen Loches an die Vorderkante gerutscht, in diesem Fall hätte der Rahmen durchgemessen werden müssen. Mir wurde eins aber auch erklärt: die Aufprallenergie würde nur einmal von den Deformationselementen aufgenommen, d.h. bei einem Bagatellschaden bei Rückwärtsfahren -z.B. gegen einen Poller- mag die Stoßstange weiter top aussehen, im Innern könne aber bereits die Wabenstruktur verschoben sein und stehe dann für spätere Zeiten nicht mehr zur Verfügung.
Wie dem auch sei: ein Gutachten wurde erstellt, die Stoßstange ausgetauscht. Reparatursumme ca. 2000 €, durch GA festgelegte Wertminderung -da nun Fahrzeug mit Unfallschaden- 300€, die ebenfalls von der Versicherung bezahlt wurden Hier das Zitat aus dem Gutachten:
"Am Fahrzeug ist eine merkantile Wertminderung eingetreten. Bei der Messung des angegebenen Wertminderungsbetrages wurden die wesentlichen beeinflussenden Faktoren wie Fahrzeugalter, Zustand, Wert, Marktlage, Schadenumfang, eingeschlagener Reparaturweg sowie die übrigen wertbeeinflussenden Faktoren berücksichtigt. Die regionale Marktsituation diese fahrzeuges, seine Besonderheiten und die aktuelle Rechtsprechung sowie die anerkannten Berechnungsmethoden wurden beachtet. Der vorgenannte Betrag ist der Betrag, der unmittelbar nach einer ordnungsgemäßen Instandsetzung des fahrzeugs bei Veräußerung als minderwert gegenüber einem vormals nicht beschädigten Fahrzeug durchschnittlich zu erwarten ist." (im Übrigen hat das Gutachten der gegnerischen Versicherung 393€ gekostet).
Dies als Beispiel aus dem realen Leben.
Ein schönes Wochenende wünscht
Nephro-doc