große Anhänger (ca. 1t) an F-Caravan - geht das (gut)?
Hallo,
hat jemand von euch Erfahrungen mit größeren Anhängelasten am Astra F Caravan.
Ich habe bisher schon ab und an große Anhänger gezogen, aber halt mit dem Nissan-Pickup der Firma oder mit nem alten MB E-Klasse T-Modell von einem Kumpel.
Und das ist das Problem, der Benz ist Tot (Motor - Steuerkette - heul) und den Pickup kann ich privat nicht nutzen.
Im Rahmen eines laufenden Baus wären ab und zu mal Bauschutt / Erde wegzufahren, Betonsäcke, Steine zu holen usw.
Der große zweiachsige Anhänger ist nicht das Problem, aber kann der Astra das wirklich ab.
Bisher hatte ich am Astra ab und zu nur nen kleinen ungebremsten DDR-Anhänger dran mit ca. 500 kg Gesamtgewicht oder den vom Kumpel geliehen Motorradtransportanhänger (für meine 33 Jahre alte MZ).
Die kleinen Anhänger waren kein Problem, aber hat jemand Erfahrungen mit dem Astra bei großen Anhängern mit ca. 1t Gewicht. Kann das Fahrwerk (Serie) und die Kupplung das ab? Der 72 PS-Motoer ist ja nun auch nicht wirklich mit viel Leistungsreserven gesegnet, auch wenn er "Vollgasfest" ist.
Ich habe die werkseitig montierte Anhängerkupplung in Verbindung mit einer Zusatzeintragung im FS, die mir bis 1100kg Anhängelast (gebremst) erlaubt. Vom Prinzip her dürfte ich es - aber geht das in der Praxis gut?
Bin gespannt auf eure Meinungen / Erfahrungen.
Danke im voraus und noch einen schönen ersten Advend.
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
...
Dann ist immernoch die Frage ob die Waage der Polizei aus dem obigen Beispiel überhaupt richtig funktionierte. Mich hat die Polizei auch schon mit nem Movano plus Hänger angehalten, am Ende hätte ich 400 Kg zu viel und durfte weiterfahren... gut das keiner gemerkt hat, das ich gute 5 Tonnen zu viel drauf hatte 🙄 So viel dann mal zu Polizei und wiegen 😉
@lz.gera: Wie weit sind denn überhaupt die Strecken die du fahren würdest? Und wie sieht es mit der Polizeipräsenz aus? Weil, wo kein Kläger, da kein Richter 😉 Selbst in Kiesgruben und auf Mülldeponieen, wo man gewogen wird, interessiert sich keiner dafür wieviel du laden dafst/ geladen hast....
Wenn die Wiegen, dann geht es denen doch ums tatsächliche Gewicht, was du drauf hast (auch wenn Sie ihre Wage nicht bedien können). Beim Bezug auf das ZGG wäre es (so wie du weiter oben geschrieben hast) doch egal. Also wenn dein Ducato lt. FS 3 t ziehen darf, dein Anhänger ZGG 3,5 t hat, können die dich (lt. deiner obigen Aussage) ja immer aus dem Rennen nehmen (selbst wenn der Anhänger leer ist) - da brauchen die sich mit Wiegen noch nicht mal die Hände schmutzig zu machen.
Die Gretchefrage bleibt: ZGG oder tatsächliches Gewicht?
Was deine Frage nach "no risk, no fun" angeht: es wären im schnitt 20 - 25 km pro Tour, an sich kein Drama. Aber ich habe auch schon Tage gehabt, da durfte ich in der selben Gegend 3x meinen Verbandskasten zeigen ;-) ...
Zitat:
Original geschrieben von dtgr
hiho
...
ich hab noch den alten 3er schein ..bei den neuen scheinen ist die einteilung noch nen bsichen anders da es ja hier die klasse b und be gibt oder so ....
gruss dirk
habe eine ähnliche Auffassung dazu wie du, bin mir vom rechtlichen her aber halt nicht sicher.
Was die Geschichte mit dem B-er angeht ist Recht "einfacht":
Fahrzeug ZGG max. 3,5 t
Anhänger max. 0,75 t (daher die mittlweile häufige anzutreffende 750er Normgröße)
Wenn Zugfahrzeug weniger als 3,5 t ZGG hat, darf das Gewicht des Anhängers (im Rahmen der zugelassen Zuglast am Fahrzeug) auch größer als 750 kg sein. Dabei sind zwei Bedingungen zu beachten:
Das Gespann darf in diesem Fall 3,5 t nicht überschreiten und das Auto darf vom ZGG nicht leichter als der Hänger sein - wobei es hier bei Geländeage wohl Ausnahmen gibt.
Ergo gilt für aller B-er:
bei Auto mit 3,5 t ZGG -> Anhänger max 0,75t
ansonsten Gespann max. 3,5 t
Puh, Gott sei danke habe ich A,C1E und C
Also die Kupplung leidet aber nicht so stark wie man vermutet wenn man vorsichtig ist. (Sah jedenfalls beim Wechsel noch ganz gut aus -> Kupllungswechsel erfolgte nicht wegen dem Hängerzug) und man sollte sich Zeit nehmen (hab 10min gewartet bis ich auf ne Bundesstraße rauffahren konnte wegen viel Verkehr und schlechte Beschleunigung des Gespanns) und man sollte Vorausschauend fahren früh Bremsen und Schwung nutzen.
Für ein bis zwei Fahrten ist das so schon OK aber ich würde so nicht nocheinmal fahren (es sei den es gäbe wirklich absolut keine andere Möglichkeit.
Hätte zB neulich überlegt ob ich mit meinem Caravan ein anderes Auto mit Motorschaden auf nem Trailer zu holen (käme ungefähr hin mit dem Gewicht des Kieshängers von dahmals) hatte dann aber noch ne Abschleppstange organisiert und wollte die Kaputte Kiste mit nen Calibra Turbo als Zufahrzeug holen.
Servus
Anhängelast -tatsächliches Gewicht des Anhängers.
Gruss
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Bin grad über einen Link im WoMo-Forum hierher gekommen.
Zu Unterscheiden sind hier die Führerschein- und Fahrzeugbeschränkungen.
Bei alter Klasse 3 eh kein Thema solange der Anhänger nicht mehrere Achsen hat (Tandemachse gilt als eine). Bei der neue Klasse B sind das 750kg ODER einer ZULÄSSIGEN Gesamtmasse des Anhängers bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs solange beide nicht mehr als 3,5t wiegen.
Nachzulesen in §6 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
Anders bei der Anhängelast des Fahrzeugs:
Da gilt dass das TATSÄCHLICHE Gewicht die eingetragene Anhängelast nicht überschreiten. Dabei ist das tatsächliche Gewicht die Gesamtmasse abzüglich der Stützlast, diese wird dem Zugfahrzeug zugerechnet. Hiebei spielt das zulässige Gewicht des Anhängers keine Rolle.
Nachzulesen in § 42 StVZO
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Bin grad über einen Link im WoMo-Forum hierher gekommen.
Zu Unterscheiden sind hier die Führerschein- und Fahrzeugbeschränkungen.
Bei alter Klasse 3 eh kein Thema solange der Anhänger nicht mehrere Achsen hat (Tandemachse gilt als eine). Bei der neue Klasse B sind das 750kg ODER einer ZULÄSSIGEN Gesamtmasse des Anhängers bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs solange beide nicht mehr als 3,5t wiegen.
Nachzulesen in §6 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
Anders bei der Anhängelast des Fahrzeugs:
Da gilt dass das TATSÄCHLICHE Gewicht die eingetragene Anhängelast nicht überschreiten. Dabei ist das tatsächliche Gewicht die Gesamtmasse abzüglich der Stützlast, diese wird dem Zugfahrzeug zugerechnet. Hiebei spielt das zulässige Gewicht des Anhängers keine Rolle.
Nachzulesen in § 42 StVZO
Gruß Meik
Meik war nicht nur schneller, er hat auch recht! 🙂
Das mit den Führerscheinen ist mir als alter KL. II-Fahrer natürlich nicht so klar, insbesondere den Satz "ZULÄSSIGEN Gesamtmasse des Anhängers bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs " kenne ich (leider) nur von der Tempo-100-Regelung.
Ob allerdings alles, was erlaubt ist, auch "lässig" geht, steht dahin. Bei meinem Zug habe ich keine Probleme, allerdings auch noch 400 kg Luft nach oben. 😁
Ich war mal mit 2 to am Haken über die Alpen, das ging noch locker, allerdings hätte ich das nicht mit Schaltgetriebe machen mögen, da ist meist, vor allem bei nachgerüsteten AHK's, der Schwachpunkt! Ach so, Frontantrieb ist die ungünstigste Art, ein Gespann zu ziehen, vor allem beim Anfahren an Steigungen! 😁 😉
Gruß
Franjo001
hiho
aslo das heisst im klartext
ich darf mit nem fahrzeug welches 1200 kg ziehen darf auch 1200 kg drannehängen egal welches zulässiges gesamtgewicht der hänger hat (sofern dieser 1200 kg laden darf.bzw eigengewicht plus ladung die 1200 kg nicht überschreitet)....entscheident ist das tatsächliche gewicht des anhänger bzw bei den be fahren das zulässige gesamtgewicht des gespanns da ja hier die 3.5 tonnen nicht überzogen werden dürfen
gruss dirk
Oh man
Ich frag mich ernsthaft was in der fahrschule fürn mist verzapft wird.
Zu den Hängern
Jeder hänger hat IMMER ein zulässiges gesamtgewicht.
Es gibt auch bei einigen hänger zusätzlich die Nutzlastangabe.
Wer mit nem hänger unterwegs ist der die Nutzlast oder das zulässige Gesamtgewicht Der anhängelast des Zugfahrzeuges überschreited Riskiert seine sicherheit und die der anderen, was auch bei ner Kontrolle zum verlust der Fahrerlaubniss führen kann.
Im Fahrzeugschein ist immer das Zulässige gesamtgewicht der anhängelast vermerkt das mit dem Fahrzeug gezogen werden darf.
Einmal die Ungebremste Anhängelast.
Dann noch die Gebremste Anhängelast die im Fahrzeugschein mit dem Zusatzt bis 10% Steigung versehen ist.
@lz.gera
Wenn bei dir die 1100Kg drinstehen heist das die Zulässige anhängelast darf 1100Kg auf nem gebremsten hänger betragen.
z.B.: wiegt der Hänger 300Kg darfste noch 800Kg Nutzlast zuladen dann sind deine 1100Kg voll.
Es spilt keine rolle ob der hänger ein Zulässiges gesamtgewicht von 2 T haben darf da dein zugfahrzeug nur 1100KG ziehen darf.
Im grunde musst du nur die Zulässige anhängelast einhalten.
@dtgr
Wenn bei dir im schein die 1200KG drin stehen als gebremste last ja.
Allerdings darfste die dann wirklich nur mit nem Gebremsten hänger fahren ansonten killste deine bremsen und riskierst deine führeschein.
Es gibt hänger die ungebremmst mehr laden können, nur die wenigsten autos dürfen die ziehen.
Die zulässige Anhängelast ist immer hänger plus Ladungsgewicht.
In deinem fall eben die 1200Kg gebremst.
MFG
Danke für eure Antworten.
Meine anfängliche Vermutung war also schon richtig, dass doch das tatsächliche Gewicht auschlaggebend ist.
Danke noch mal und schönen Tag noch