Greven Maifest, Vertragsstrafe von fair Parken erhalten

Hallo,

vorweg, ich will hier nicht die Methoden von solchen Unternehmen wie fair Parken etc. diffamieren, es soll eine sachliche Diskussion sein. Zur Geschäftszeiten von ALDI ist es ja ok dass bei Überziehung der einen Stunde auch Vertragsstrafen fällig wären.

Folgendes:

Ich bin am 18 .Mai 2025 an einem Sonntag nach Gereven zum Maifest gefahren und habe mit Mühe und Not nach langem suchen und warten auf dem Aldi Parkplatz einen Parkplatz gefunden.

Habe gesamt 3 Stunden dort geparkt, wie auch viele andere hunderte Pkw`s!

Jetzt erhebt die fair parken GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 39,90 € , mit einer Frist von 7 Tagen zu zahlen

Meine Bedenken bzw. Hinterfragungen;

  1. An einem Sonntag wo Aldi ja geschlossen ist, also es wird niemandem der Enkaufen wollte der Parkplatz besetzt.
  2. An einer Veranstaltung der Stadt Greven, die auch darauf gezielt ist so viele Besucher wie möglich anzulocken.
  3. Ob das nun so auch im Sinne der Stadtverwaltung ist, das Besucher des Stadtfestes,regelrecht durch die "fair park GmbH" abgezockt werden sollen, das macht ja mehrere Tausende Euros (unrechtmäßig ergaunert) auf einem Parkplatz das an diesem Tag ehe nicht zum Einkaufen genutzt werden konnte. Das wäre m.E. schon fast vorsätzlich.
  4. Ich habe auch bei der Einfahrt oder sonstwo keinerlei Hinweisschilder bemerkt dass dort am Sonntag oder überhaupt das Parken nur auf eine Stunde beschränkt sei.
  5. Vielleicht ist ja zufällig jemand aus Greven hier und kann da schauen ob solche Hinweisschilder auch existieren? Es ist der ALDI Markt Kardinal-v.-Galen Str.4, 48268 Greven. Wenn ja, seit wann sind die Hinweisschilder dort aufgestellt?. Ich wohne zuweit weg um selbst dort nochmal hinzufahren und es zu begutachten.

Wie ist Eure Meinung zu diesem geschilderten Fall?

Ich hoffe auf eine rege und sachliche Diskussion darüber.

Gruß

125 Antworten

Warum denn nicht? Du hast den Blödsinn eingebracht.

Zitat:
@Titanist schrieb am 7. Juni 2025 um 10:40:59 Uhr:
Alles von meinem(!) Geld.

Nein vom Geld deiner Kunden.

Der Klassiker aus dem letzten Jahrhundert: Wer zahlt dein Gehalt? Der Chef. Nein. Wer dann? Der Kunde.Und niemand sonst.

Ansonsten bin ich zu 100% bei dir. Auch damit, dass du ein Interesse haben musst daran, dass der Parkplatz nicht fremdgenutzt wird, was bei dir zu geringeren Umsätzen führen kann. Motiv völlig klar und legitim.

Wie ich weiter vorn geschrieben hatte, gehts mir um das Auftreten dieser Buden.

 vom Umsatz den ich mit meinen(!) Kunden mache 

@Spi95

Wie man an obigem Auszug meines Beitrags erkennen kann, habe ich doch genau das zum Ausdruck gebracht?
Insofern verstehe ich deine diesbezügliche Kritik an meinem Beitrag nicht.

VG
Günter

Edit: Antwort etwas angepasst, war evtl. etwas zu "scharf" formuliert.

Zitat:@Go}][{esZorN schrieb am 7. Juni 2025 um 10:56:22 Uhr:

Warum denn nicht? Du hast den Blödsinn eingebracht.

Wo bitte habe ich das?

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Zitat:
@Titanist schrieb am 7. Juni 2025 um 11:06:34 Uhr:
@Spi95
Was hast du an obiger Textstelle von mir nicht verstanden?

Neben-Neben-Kriegsschauplatz.

In der Sache sind wir uns einig, und mir ist auch klar das die Märkte erstmal keinen Einfluss darauf haben wie diese Parkbuden vorgehen.

Zitat:
@Melosine schrieb am 7. Juni 2025 um 10:09:53 Uhr:
Du erkennst keinen Unterschied zwischen einer privaten Garage und einem Supermarktparkplatz an einem Sonntag?

Rechtlich betrachtet gibt es da keinen Unterschied und das wurde hier im Thread auch bereits ausführlich erläutert.

Zitat:
@Melosine schrieb am 7. Juni 2025 um 10:30:57 Uhr:
Zitat:@MvM schrieb am 7. Juni 2025 um 10:12:46 Uhr:
Ein Foto vom Fahrer? Durch ein privates „Unternehmen“? Sehr dünnes Eis.

Auf Privatgrund gibt des da kein "dünnes Eis", zumal auf die Videoüberwachung bereits per Ausschilderung hingewiesen wird.

Zitat:
@Melosine schrieb am 7. Juni 2025 um 11:06:45 Uhr:
Zitat:@Go}][{esZorN schrieb am 7. Juni 2025 um 10:56:22 Uhr:
Wo bitte habe ich das?

Die Einbringung von §14 stammt von dir.

Zitat:
@Spi95 schrieb am 7. Juni 2025 um 11:00:17 Uhr:
Wie ich weiter vorn geschrieben hatte, gehts mir um das Auftreten dieser Buden.

Der Auftritt erfolgt rechtskonform. Die Unternehmen haben schließlich kein Interesse daran, ihren eigenen Ruf zu ruinieren und sich damit die Geschäftsgrundlage zu zerstören.

Zitat:
@Melosine schrieb am 7. Juni 2025 um 10:54:50 Uhr:
Zitat:@CivicTourer schrieb am 7. Juni 2025 um 10:43:00 Uhr:
Aha. Du parkst also mit derselben Selbstverständlichkeit in einer privaten Garage wie auf einem Supermarktparkplatz, wenn dir dies in beiden Fällen nicht durch eine entsprechende Beschilderung untersagt wird?

Naja in den Grundzügen scheint ja ein gewisses Rechtsverständnis vorhanden zu sein. Wir gehen also gleich wenn man sagt, dass die Nutzung von fremdem Privatgrund nicht erst dann verboten ist, wenn es explizit durch Beschilderung verboten ist.

Laut ADAC hat man eigentlich wenig Chancen, wenn man auf Privatgrund parkt und von der Parkbewirtschaftung belangt wird.

https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/strafzettel-supermarktparkplatz/

Was bei solchen Wochenend-Festen sinnvoll wäre, wenn die Veranstalter oder die Gemeinde vorher mit den örtlichen Supermärkten sprechen würden. Normalerweise sind die kooperativ und gestatten die Benutzung ihrer Parkplätze, wenn später mal die Kehrmaschine der Gemeinde drüberfährt.

Also nochmal um hier wieder zum Kern zurückzukehren ……und unabhängig meiner Meinung die Geschichte durch Bezahlung der rel. geringen Vertragsstrafe kurzfristig zu beenden…

Für eine Kennzeicherfassung gibt es Regeln und eine deutliche Kennzeichnungspflicht.

Nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO müssen personenbezogene Daten auf rechtmäßige Art und Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden. Dies bedeutet, dass Kundinnen und Kunden mit Hinweisschildern auf den Umstand der Kfz-Kennzeichenerfassung hingewiesen werden müssen. Dies kann unter anderem durch ein aussagekräftiges Piktogramm erfolgen. Außerdem sind den Betroffenen die Informationen nach Art. 13 DSGVO in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu übermitteln (Art. 12 Abs. 1 DSGVO). Eine betroffene Person muss, nachdem ihr der Umstand der Kfz-Kennzeichenerfassung bekannt wird, die Möglichkeit haben, mit dem Kraftfahrzeug umzukehren und sich so der Datenverarbeitung zu entziehen.

weiter gilt eine Pflicht zur Datenminimierung

„Die Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sein und nur soweit verarbeitet werden, wie es für den Zweck notwendig ist.“ 

Da stellt sich die Frage ob es angemessen ist, das ganze Fahrzeug zu erfassen und ob es nicht für diesen Zweck ausreicht nur das Kennzeichen zu erfassen, OHNE den Fahrer.

Auf den GoogleMaps Bildern der Location ist weder eine Kameraerfassung an der Einfahrt zu erkennen, noch eine deutliche Kennzeichnung das so etwas auf der Parkfläche angewandt wird.
Schaut es euch an…( Google Maps Plus Code 3JV4+P7G Greven )

Weiter ist die auf dem Parkplatz anscheinend nur ein vorhandener Hinweis auf eine Parkbewirtschaftung aber m.A. nach nicht ausreichend deutlich und sicher nicht von allen nutzbaren Parkplätzen zu erkennen.

WENN man also wirklich etwas gegen die Vertragsstrafe einwenden will, würde ich mit Anwaltlicher Hilfe dort ansetzen und mir die angeblichen Fotos schicken lassen.

Img
Img
Img
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 7. Juni 2025 um 11:45:13 Uhr:
Auf den GoogleMaps Bildern der Location ist weder eine Kameraerfassung bei der Einfahrt zu erkennen, noch eine deutliche Kennzeichnung das so etwas auf der Parkfläche angewandt wird.

Da wir das Datum der Aufnahmen nicht kennen, fällt GoogleMaps hier als Referenz aus.

Zitat:
@Spi95 schrieb am 7. Juni 2025 um 10:52:43 Uhr:
Wenn es dich nicht interssiert und du den relevanten Punkt gar nicht erfasst und verstanden hast: Wozu schreibst du dann Beiträge ?
So schlecht ist das Wetter doch nun auch wieder nicht.
Jetzt aber ... 🤗

Toller Beitrag von dir. Einen Satz herauszupicken, um zu versuchen, meinen Beitrag in einen anderen Kontext zu bringen.

Ich schreibe über den Fall des TE, einschließlich der angewendeten Überwachungstechnik. Andere Fälle und allgemeine Aussagen, die in den letzten Jahren hier im Forum bereits mehrfach durchgekaut wurden, interessieren mich nicht. Es gibt dort nichts Neues zu lesen. Dieses Paragraphen-rauspicken sollte man einem Anwalt überlassen. Eine Diskusion unter Laien, mit ihrem Halbwissen, ist gelegentlich ganz interessant. Bringt einen aber nicht weiter.

Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 7. Juni 2025 um 11:47:54 Uhr:
Da wir das Datum der Aufnahmen nicht kennen, fällt GoogleMaps hier als Referenz aus.

Doch kennen wir, 1Jahr gibt GM an, also nicht sooo alt. Da darf man sicher von einer, für diese Diskussion, ausreichenden Aktualität ausgehen, bis jemand etwas anderes nachweist.

Aber ich bemerke das sich hier einige lieber auf das penible überprüfen von Formulierungen anderer User und Nicklichkeiten konzentrieren möchten.

Daher dann jetzt…. „schöne Pfingsten“

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