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Grenzgänger Arbeiten in Österreich, wohnen in Deutschland???

Themenstarteram 27. Juli 2007 um 14:59

hi, gibt es vielleicht leute die mit dieser situation erfahrung haben? also als lkw fahrer arbeiten in österreich und wohnen in deutschland! wie sieht es dann mit den steuer, krankenversicherung usw.?

was ist so der durchschnittsverdienst in österreich und was bleibt am ende nach dem in deutschland besteuert wird übrig?

als was zählt die kilometerpauschale, wie in deutschland die auslöse, wie hoch ist im schnitt die pauschale!

viele fragen ich hoffe es kommen viele antworten!

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13 Antworten
am 27. Juli 2007 um 16:08

Also die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit regelt sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich.

Genauer gesagt ist Artikel 15 einschlägig wo in Absatz 1 folgendes steht:

"Vorbehaltlich der Artikel 16 bis 20 dürfen Gehälter. Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person (in deinem Fall Deutschland) aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden (also Deutschland), es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat (also Österreich) ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so dürfen die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat (also Österreich) besteuert werden."

Wenn man das isoliert betrachtet, hat also bis jetzt Österreich das Besteuerungsrecht und Deutschland müsste eine Doppelbesteuerung vermeiden.

Aber !!

In Absatz 6 steht:

Absatz 1 gilt nicht, wenn die Person

1. In dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz und in dem anderen Staat in der Nähe der Grenze ihren Arbeitsort hat und

2. täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehrt ( Grenzgänger)

In diesem Fall hätte Deutschland das Besteuerungsrecht und Österreich müsste Doppelbesteuerung vermeiden.

 

Wie du siehst, ist es nicht ganz trivial und hängt vom Einzelfall ab. Ist die Firma in Österreich denn isoliert oder gehört sie zu einem deutschen Konzern oder ist Betriebsstätte etc?

Zur genauen Klärung bräuchte ich mehr Details.

 

am 27. Juli 2007 um 16:22

Wahrscheinlich würde es also so laufen, dass du ganz normal nach den österreichischen Bedingungen Sozialabgaben etc. abführen und die Besteuerung nach deutschen Recht läuft.

Also ganz normale deutsche Einkommensteuer wie sonst auch.

 

Ich persönlich würde mir ja ggf. einen Umzug nach Österreich überlegen, wenn man nicht gerade ein Haus hat.

Aus deutscher Perspektive gesehen ist Österreich quasi ein Steuerparadies :)

Im Detail aber einfach mal den Arbeitgeber oder Steuerberater fragen.....

Der international tätige Kraftfahrer ist mal wieder durch das DBA benachteiligt. Was auch die Macher dieses DBA angetrieben hat, auf jeden Fall steht da drin, dass D immer das Besteuerungsrecht hat, wenn man sich nicht mehr als 183 Tage in Österreich aufhält. Dieser Passus bezieht sich skurrilerweise nicht auf irgendeinen anderen Staat als Deutschland, sondern nur auf Österreich.

Wie soll das ein international tätiger Kraftfahrer schaffen? Also nix Steuerparadies!

am 27. Juli 2007 um 21:38

Ich sag ja, nach Österreich umziehen löst viele Probleme.

Weil es im Zweifel schwierig sein wird, den Mittelpunkt der Lebensinteressen argumentativ nach Österreich zu verlagern.

Oder einfach versuchen mit dem Finanzamt zu argumentieren, dass man nicht unter die Grenzgängerregelung fällt.

Als LKW Fahrer ist man schließlich viel unterwegs und erfüllt möglicherweise nicht die Anforderung, dass man täglich nach Hause zurückkehrt oder weit genug von der Grenze entfernt wohnt, um aus der ungünstigen DBA

Regelung raus zu kommen.

Gibt da bestimmt Möglichkeiten, die Grenzgängerregelung ganz legal zu umgehen. Der Wortlaut " in der Nähe der Grenze" ist schließlich extrem schwammig formuliert.

Wie weit wohnst Du denn von der Grenze entfernt? Vielleicht finde ich ja nen passendes Urteil zu ähnliche Fällen.

am 27. Juli 2007 um 22:19

Ach Chris und dieser Fall hat mit der 183 Tage Regelung übrigens nichts zu tun.....ist ne andere Baustelle :)

ScaniaChris hat sogar 2 Grenzen in seiner Nähe wenn man nach seinem Kennzeichen geht :D

am 27. Juli 2007 um 22:53

Also mal so als grobe Info, die durchschnittliche Steuerbelastung von Unternehmen liegt in Deutschland z.B. in Bremen bei 35,3 %, während sie in Wien bei 22,4 % liegt. (Quelle: IBC Taxation Index BAK/ZEW)

Die Relationen für Privatleute hängen natürlich vom persönlichen Einkommensteuersatz ab.

Aber sollten ähnlich sein, etwas geringer tendenziell. Natürlich wäre Zug in der Schweiz mit 14% noch optimaler :)

Zitat:

Original geschrieben von FoxT

Ach Chris und dieser Fall hat mit der 183 Tage Regelung übrigens nichts zu tun.....ist ne andere Baustelle :)

@FoxT

Bei gesetzlichen Dingen sollte man immer alles lesen. Schon mal in den Artikel 15 Abs. 2, inbesondere Punkt a geschaut?

Du kannst nicht einfach Unternehmen mit Privatleuten vergleichen oder seit wann bezahlen Privatleute Unternehmenssteuern, wie beispielsweise die Gewerbesteuer?

Hier (http://www.arbeiterkammer.at/www-45.html) gibt es einen Brutto-Netto-Rechner für Österreich.

Hab' das mal für ein Brutto 2.500,- Euro durchgerechnet. Die Steuerbelastung in Österreich beträgt dafür 17,26 %, während das Netto bei 64,74 % (1.618,49 €) des Bruttos liegt. In Deutschland beträgt die Lohnsteuer 15,94 %, die Gesamtsteuerbelastung (mit Solizuschlag) 16,82 %, allerdings macht das Netto nur 62,23 % (1.555,57 €) aus.

@S-XT

ScaniaChris hat eigentlich drei Grenzen: Frankreich, Luxemburg und Deutschland *fg*.

am 28. Juli 2007 um 7:59

@ Scania Chris

Du hast zwar Recht, dass in Absatz 2 u.a was von der 183 Tageregelung drin steht.

Aber wenn du das ganze Jahr in Österreich beschäftigt bist sind es ja 1. mehr als 183 Arbeitstage.

2. Gehe ich davon aus, dass der Arbeitgeber nur in Österreich ansässig ist. Deshalb ist Abs. 2 b auch nicht einschlägig. Und 3. dass es keine Betriebsstätte eines in Deutschland ansässigen Unternehmens ist.

Also nach meinen Annahmen auch nicht einschlägig. Insofern also ne andere Baustelle, wie ich gesagt habe :)

Dein "heißgeliebter" Absatz 2 ist also nur unter anderen Voraussetzungen einschlägig. Leider hat sich der betroffene ja noch nicht geäußert, wie die Sachlage tatsächlich ist.....

Außerdem wenn man im Vergleich zu Österreichern benachteiligt ist, nur aufgrund des Ansässigkeitstaates könnte das z.B. gegen die Niederlassungsfreiheit nach EU-Recht verstoßen (vgl. z.B. Schumacker Fall).

Könnte also sein, dass es noch weitere EUHG Urteile gibt, die im Zweifel das DBA ausstechen.

 

 

Zur persönl. Steuer:

Habe ja nicht gesagt, dass die absoluten Werte vergleichbar sind, aber die Relationen.

Österreich ist definitiv etwas günstiger, als Deutschland. Wieviel konkret, hängt von zu vielen Faktoren ab, um es genauer zu spezifizieren.

 

@ Scania Chris

Und wie siehts mit den Sozialabgaben in Österreich aus im Vergleich zu Deutschland? Kannste da was zu sagen?

 

@FoxT

Hey, FoxT, hier geht es nicht darum, dass Du oder ich besser sind, sondern dass wir objektiv 'was Brauchbares zustande kriegen. Also komm' bitte runter. Wenn das so weiter geht, dann klinke ich mich aus, da ich es satt habe, dass die Threads wegen mancher Teilnehmer, die ihre Egomanie pflegen müssen, geschlossen werden.

@All

Der Absatz 2 ist interessant für die Leute, die sich nicht direkt in Österreich aufhalten, aber für ein österreichisches Unternehmen arbeiten. FoxT, da solltest Du das schon richtig lesen. Jemand der im internationalen Verkehr eingesetzt ist, wird sich nicht zwangsläufig mind. 183 Tage in Österreich aufhalten und da diese Vorschrift sich auf den Aufenthalt direkt "im anderen Staat", also Österreich bezieht, hat das also gerade für Kraftfahrer eine Bedeutung.

Vermutlich wird es weitere Urteile geben. Die sind heute für die Zukunftsplanung aber nicht greifbar. Die kann ich erst einbeziehen, wenn sie tatsächlich gesprochen worden sind. Heute gilt diese Rechtslage und das ist die einzige Basis an der man sich orientieren kann - zumindest sofern man sich nicht selbst etwas vormachen will.

Da ich die Nettoanteile beziffert habe, kann sich jeder, der etwas Algebra drauf hat, auch ausrechnen, wie sich das mit den Sozialabgaben verhält. Besser ist es, wenn man die Brutto-Netto-Rechner nutzt und sich das selbst für die eigene Situation ausrechnet.

am 28. Juli 2007 um 11:51

Gesetz dem Falle, dass der Kraftfahrer international tätig ist, wird er sich wohl in keinem Land 183 Tage aufhalten...

Theoretisch wenn diese 183 Tage Regelung gelten würde, dürfte ja kein Staat ein anrecht auf Steuerzahlung haben...

In meinem Falle (wohnen D, arbeiten DK) zahle ich für die Tage, die ich in DK bin meine Steuern dort, aufgrund meines Wohnsitzes die anderen Tage die Steuern in D, wobei aber das DBA Anwendung findet. D.h. mit dem Steuerbescheid aus DK gehe ich am Ende des Jahres zu meinem Steuerberater und er macht den Rest...

 

Sozialabgaben werden in der EU im allgemeinen nach den Gesetzen des jeweiligen Staates abgeführt, in dem der AG ansässig ist

Zitat:

Original geschrieben von scandrive

Gesetz dem Falle, dass der Kraftfahrer international tätig ist, wird er sich wohl in keinem Land 183 Tage aufhalten...

Theoretisch wenn diese 183 Tage Regelung gelten würde, dürfte ja kein Staat ein anrecht auf Steuerzahlung haben...

In meinem Falle (wohnen D, arbeiten DK) zahle ich für die Tage, die ich in DK bin meine Steuern dort, aufgrund meines Wohnsitzes die anderen Tage die Steuern in D, wobei aber das DBA Anwendung findet. D.h. mit dem Steuerbescheid aus DK gehe ich am Ende des Jahres zu meinem Steuerberater und er macht den Rest...

Sozialabgaben werden in der EU im allgemeinen nach den Gesetzen des jeweiligen Staates abgeführt, in dem der AG ansässig ist

Du darfst die 183-Tage-Regelung nicht verallgemeinern. Zuerst darf nämlich der Staat von Dir Steuern verlangen, in dem Du Deinen Wohnsitz hast. Arbeitest Du allerdings woanders, dann kommen wir erst zur Sonderregel der Anwendung des DBA, in Deinem Falle mit Dänemark.

Es gibt in DBA's (Doppelbesteuerungsabkommen) grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. die Differenzbesteuerung

und

2. der Verzicht auf die Differenzbesteuerung.

Wie funktioniert das?

Bei der Differenzbesteuerung verlangt zuerst einmal der Staat Steuern von Dir, in dem Du Deinen Lohn beziehst. Dann rechnet der andere Staat aus, wieviel Du bei dem für Dein Einkommen an Steuern zahlen müsstest und verlangt die Differenz zu dem, was Du im anderen Staat gezahlt hast. Deshalb braucht Dein Steuerberater auch den Steuerbescheid aus Dänemark.

Allerdings gibt es auch viele Länder, mit denen der Verzicht auf die Differenzbesteuerung vereinbart wurde, z. B. Luxemburg, Frankreich und die Niederlande. Dort bezahlst Du nur die Steuern in dem Staat, aus dem Du auch Deinen Lohn bekommst.

Nun will man aber vermeiden, dass Du z. B. durch eine Lücke in den Regelungen, überhaupt keine Steuern bezahlst. Deshalb gibt es die "Halbjahres-" oder "183-Tage-"Regelung. Hältst Du Dich nicht länger in dem Staat auf, in dem Du Dein Geld verdienst, dann darf Dein Wohnsitzland die Steuern kassieren.

Bei der ganzen Sache darf man auch nicht vergessen, dass eigentlich alle Staaten das Welteinkommen besteuern und nicht nur das, welches Du in dem jeweiligen Land erwirtschaftet hast. Den Staaten ist es grundsätzlich vollkommen egal, woher Du das Einkommen hast.

Besonderheit: International tätige Kraftfahrer ohne Wohnsitz

Bei international tätigen Kraftfahrern, die keinen Wohnsitz haben (relativ unwahrscheinlich, da Du ansonsten nicht wirklich als Arbeitnehmer arbeiten kannst), wäre es nicht einfach, den gewöhnlichen Aufenthalt zu bestimmen, da der sich ja nicht mehr als 183 Tage irgendwo aufhält. In diesem Fall kassiert regelmäßig der Staat die Steuern, in dem Du Dein Geld verdienst.

Insgesamt stellt die Beurteilung, wer Steuern erhalten darf, keine einfache Sache dar! Es ist immer stets das Steuerrecht der betroffenen Länder und die individuellen DBA's zu berücksichtigen. Deshalb macht es Sinn, lieber nochmal nachzufragen, das man einer doppelten Steuerzahlung vorbeugt. Nicht selten ist das einfachste Steuersparmodell, in das Land zu ziehen, in dem man arbeitet.

am 29. Juli 2007 um 9:24

Und dann gibts auch noch Möglichkeiten die DBA Regelungen zu umgehen, wenn mehr als 2 Länder betroffen sind.

Die Regeln nämlich immer nur die Konflikte zwischen 2 Staaten. Sind aber 3 oder mehr Staaten betroffen kanns sehr kompliziert werden, man kann dadurch unter Umständen mit viel Geschick aber auch aus ungünstigen Regelungen herauskommen.

Nennt man "treaty shopping" :)

Aber das nur mal am Rande. Für Einkommen aus unselbständiger Arbeit eher zu vernachlässigen, leider.....

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