Grauer Lappen - EU-Gültigkeit?
Nicht sicher, ob das Thema hier gut aufgehoben ist, trotzdem die Frage:
Wird der alte graue Lappen in der EU, speziell Skandinavien anerkannt?
Ich habe unterschiedliche Meinungen gehört, von "geht gar nicht" über "kommt auf die Behörde an" bis "klar, warum nicht?".
Kann mir jemand verbindlich Auskunft geben? Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Aber nicht alles in Skandinavien gehört zur EU
33 Antworten
Frucht...;
na, ja , da zeigt sich wieder , wer richtig lesen kann, kommt immer weiter und macht weniger Fehler.
Oben das bezieht sich doch eindeutig auf den deutschen Führerschein in Schweden, oder.
Komplexe Zusammenhänge sind eben einfach nicht einfach.
Giovanini.
Fruchtzwerg: Gutmenschen scheinen dir nicht zu liegen, was bist du dann , und wie nennt man die , die keine Gutmenschen sind.
Hast du eine Idee. Hilf uns, mir mal .
Giovanini.
Zitat:
Original geschrieben von giovannibastanza
Frucht...;
na, ja , da zeigt sich wieder , wer richtig lesen kann, kommt immer weiter und macht weniger Fehler.
Oben das bezieht sich doch eindeutig auf den deutschen Führerschein in Schweden, oder.
Komplexe Zusammenhänge sind eben einfach nicht einfach.
Giovanini.
Da du von der Polizeischule der Länder geschrieben hast, bin ich davon ausgegangen, dass du in diesem Absatz allgemein geschrieben hast und ging von Deutschland aus. "Da die Polizeiausbildung in Deutschland den Bundesländern obliegt, ist damit die Ausrichtung der einzelnen
Polizeischulen der Ländervollkommen unterschiedlicher Art." (Wikipedia, das fettgedruckte hast du in deinem Post benutzt) Schreib doch das nächste mal einfach, dass du schwedische Polizeiabsolventen meinst. Des Weiteren gibt es auf MT die Möglichkeit Beiträge zu editieren. Doppelposts sind schlechter Stil. Vor allem, wenn sie absolut nichts mit dem eigentlichen Thema des Threads zu tun haben.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Wie war das mit dem Säuferbalken?
Damit wurde der Vermerk "Ausgehändigt nach bestandener Prüfung am soundsovielten" gestrichen, oder?
Das heisst der Führerschein wurde irgendwann neu ausgestellt und somit nicht nach bestandener Prüfung, sondern irgendwann später ausgehändigt, z.B. nach einem (alkohohlbedingten) FS-Entzug.
Stimmt das so?
ja, stimmt.
In meinem Fall ist der Säuferbalken aber nicht der Neuausstellung geschuldet, sondern der Tatsache, dass ich zunächst Klasse 4 (Kleinkraftrad) hatte, der ohne (praktische) Prüfung (nur Theorie erforderlich) ausgehändigt wurde. Nachträglich dann auf der Rückseite des grauen Lappens zwei Jahre später auf Klasse 3 erweitert aber der "Säuferbalken" blieb.
Auch wenn nicht zwingend erforderlich, habe ich mir dieses Jahr einen neuen Kartenführerschein erstellen lassen - das Foto von 1978 hat mit meiner aktuellen Erscheinung nur noch sehr wenig zu tun! 😁