Grauer Lappen - EU-Gültigkeit?
Nicht sicher, ob das Thema hier gut aufgehoben ist, trotzdem die Frage:
Wird der alte graue Lappen in der EU, speziell Skandinavien anerkannt?
Ich habe unterschiedliche Meinungen gehört, von "geht gar nicht" über "kommt auf die Behörde an" bis "klar, warum nicht?".
Kann mir jemand verbindlich Auskunft geben? Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Aber nicht alles in Skandinavien gehört zur EU
33 Antworten
Ja, da sollte man sich nicht verrückt machen (lassen). Die für den Expresszuschlag fällige Summe kann man wirklich sinnvoller investieren.
Wenn man sich dann besser fühlt, warum nicht.
Der Scheckartenführerschein ist aber in Schweden, Dänemark oder sonstwo in der EU ebenso notwendig wie zu Hause in Deutschland:
Nämlich gar nicht!
"Ungeschoren" kommt man da zweifelsohne davon, dazu brauchts keinerlei Spekulationen.
Ein Blick in die EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG genügt.😉
Keine Ahnung was sich manche von ihrer (falschen) Panikmache versprechen.
In 18 1/2 Jahren sollte man aber vielleicht mal darüber nachdenken.
Der Expresszuschlag ist mir relativ wurscht, ich hab's jetzt einfach mal zum Anlass genommen umzusteigen.
Wobei mir der alte Graue (ohne Säuferbalken) doch ein wenig an's Herz gewachsen ist und bei jeder Verkehrskontrolle Vertrauen ausgestrahlt hat. Das habe ich mir zumindest eingebildet, denn nachgeprüft wurden die Daten eigentlich nie. Und es waren eine Zeitlang fast tägliche Kontrollen, da ich sehr viel und sehr spät Nachts unterwegs war.
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
Wobei mir der alte Graue (ohne Säuferbalken) doch ein wenig an's Herz gewachsen ist...
Den kannst du bei der Neuausstellung des Kartenführerscheins entwerten lassen und als Andenken mit nach Hause nehmen. Das hab ich auch so gemacht.
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Den kannst du bei der Neuausstellung des Kartenführerscheins entwerten lassen und als Andenken mit nach Hause nehmen. Das hab ich auch so gemacht.Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
Wobei mir der alte Graue (ohne Säuferbalken) doch ein wenig an's Herz gewachsen ist...
Aber das Vertrauen bei der nächsten Kontrolle ist weg ..
ps. Kennt jemand diesen Säuferbalken noch? Einige Kumpels von mir hatten diesen umstrittenen Strich in Ihrem alten Lappen.
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
ps. Kennt jemand diesen Säuferbalken noch? Einige Kumpels von mir hatten diesen umstrittenen Strich in Ihrem alten Lappen.
Ich kannte ein paar Leute, die den Balken drin hatten...
Wie war das mit dem Säuferbalken?
Damit wurde der Vermerk "Ausgehändigt nach bestandener Prüfung am soundsovielten" gestrichen, oder?
Das heisst der Führerschein wurde irgendwann neu ausgestellt und somit nicht nach bestandener Prüfung, sondern irgendwann später ausgehändigt, z.B. nach einem (alkohohlbedingten) FS-Entzug.
Stimmt das so?
Jap, wenn aus irgendwelchen Gründen der Schein neu ausgestellt wurde hatte er den "Säuferbalken", auch wenn die Neuausstellung nötig war weil der Alte kaputt ging oder verschlampt wurde. Irgendwann fiel dann der Säuferbalken weg.
mein GL ist mir auch manchmal, wenn ich ihn vorsichtig auseinanderfalte, etwas suspekt.
Bild 😰 und Anschrift sind ebenfalls nicht mehr ganz aktuell - aber ich mag ihn!!
Wie wäre es denn, wenn er plötzlich nicht mehr auffindbar ist, ich mir einen neuen Kartenführerschein machen lasse und der alte dann plötzlich wieder auftaucht?
Habe ich dann zwei, einen oder bald keinen und sitze im Knast?
Zitat:
Original geschrieben von spike44
...Wie wäre es denn, wenn er plötzlich nicht mehr auffindbar ist, ich mir einen neuen Kartenführerschein machen lasse und der alte dann plötzlich wieder auftaucht?Habe ich dann zwei, einen oder bald keinen und sitze im Knast?
Verlust stellt sich in zwei Varianten dar; Diebstahl und sonstiger Verlust. Bei einem Diebstahl ist eine polizeiliche Bestätigung erforderlich, dafür sind die Gebühren geringer. Beim "einfachen Verlust" ist auch eine eidesstattliche Versicherung notwendig, abgegeben gegenüber einem Notar oder der FS-Stelle.
Siehe z.B. hier: Stadt Oldenburg
Gültig ist danach nur noch der neue Karten-FS.
Sollte der alte Lappen wieder auftauchen hast Du zwar zwei FS, aber Du bist dazu verpflichtet das der FS-Stelle zu melden und den wiedergefundenen Grauen Lappen nachträglich entwerten zu lassen. Einfach so fahren kannst Du damit auch "nicht entwertet" natürlich nicht mehr, da er als gestohlen / verlustig registriert ist.
Zitat:
Original geschrieben von spike44
mein GL ist mir auch manchmal, wenn ich ihn vorsichtig auseinanderfalte, etwas suspekt.
Bild 😰 und Anschrift sind ebenfalls nicht mehr ganz aktuell - aber ich mag ihn!!Wie wäre es denn, wenn er plötzlich nicht mehr auffindbar ist, ich mir einen neuen Kartenführerschein machen lasse und der alte dann plötzlich wieder auftaucht?
Habe ich dann zwei, einen oder bald keinen und sitze im Knast?
Man kann ihn ja auch entwertet wieder mit nach Hause nehmen, rahmen lassen und so seinen Enkeln an verregneten Herbstabenden von den guten alten wilden Zeiten mit dem grauen Lappen erzählen ..
nixfürungut, natürlich kannst du damit nach Schweden fahren. Die müssen den deutschen Führerschein anerkennen , ist internationales Recht.
Da aber allein in Deutschland 42 Fahrerlaunisformulare in den Taschen stecken, von dem mit dem -Pleitegeier bis DDR -Führerscheine , kann man von einem jungen Polizeibeamten der gerade von der Polizeischule seines Landes gekommen ist nicht erwarten , dass er diese alle kennt.
Deshalb wäre es nie verkehrt sich den Scheckkartenführerschein zu besorgen.
Es könnte also im Extremfall passieren , das dieser Polizist dich mal mit zur Wache schleppt ,um eine Abfrage über die Rechtsgültigkeit der FE zu starten. Evtl. Zeitverlust sonst nix.
Giovanini.
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
Nicht sicher, ob das Thema hier gut aufgehoben ist, trotzdem die Frage:Wird der alte graue Lappen in der EU, speziell Skandinavien anerkannt?
Ich habe unterschiedliche Meinungen gehört, von "geht gar nicht" über "kommt auf die Behörde an" bis "klar, warum nicht?".
Kann mir jemand verbindlich Auskunft geben? Vielen Dank!
Wenn du an deinem alten grauen Lappen hängst, geh doch einfach zum Bürgerbüro und melde den Verlust deines Führerscheins und bestell einen neuen. Solltest dir aber eine gute Begründung überlegen, warum du nur den Führerschein verloren hast und nicht den Perso. 😁
fruchtzwerg , du bist ein schlechter Berater und ein noch schlechterer Ideengeber. Damit macht er sich strafbar. Ist dir noch nie aufgefallen:
Ein kontrollierender Polizeibeamter geht mit dem FÜhrersch . immer zum Steifenwagen und macht beim STVA eine Abfrage . Wenn da zwei FE, oder eine Entziehung oder Fahrverbot eingetragen sind ,gibt es Probleme .
Also , mit solchen Stammtischäußerungen ist Vorsicht angesagt.
Giovanini.
Oh man, war klar, dass die Gutmenschen gleich wieder aufspringen. Ich kann dir aus fast persönlicher (Familie, da ich selber zu jung für den grauen bin) Erfahrung sagen, dass Polizisten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht jeden Führerschein beim KBA oder STVA überprüfen, da wir sonst wohl nicht ohne Probleme weiterfahren konnten. Zudem habe ich ihm nicht gesagt er soll den Führerschein im Falle eines Fahrverbots missbrauchen.
Zudem widersprichst du dir, weil du drei Posts weiter oben geschrieben hast:
Zitat:
"Es könnte also im Extremfall passieren , das dieser Polizist dich mal mit zur Wache schleppt ,um eine Abfrage über die Rechtsgültigkeit der FE zu starten. Evtl. Zeitverlust sonst nix."
Wieso schleppen sie ihm in die Wache, wenn sie deiner Meinung nach eh jedesmal beim STVA überprüfen???