Goodride keine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Guten Abend zusammen,
ich möchte gerne auf meinem Cabrio (04-10 Zulassung) 18 Zoll in der Dimension 225/35 R18 fahren. In Vergangenheit habe ich diese Grösse oft gefahren und es hat alles gepasst.
Nun, diese Rad-/ Reifenkombination muss auf mein Fahrzeug per Einzelabnahme eingetragen werden. Dafür brauche zum einen vom Felgenhersteller ein Gutachten und vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, soweit ich weiss.
Da ich mit meinem Cabrio im Jahr wenn überhaupt 5000 km fahre, habe ich mich, auch aufgrund positiver Resonanz im Internet!, für die Goodride SA37 Sport entschieden.
Aber der Hersteller meint, dass ich keine Bescheinigung bekomme. Bleibt mir da nur der Weg auf einen anderen Hersteller zu wechseln oder gibt es doch noch eine Möglichkeit?
Würde mich über eine Antwort freuen.
PS: ich weiss das Goodride ein Chinareifen ist. Auf meinem BMW 730d fahre ich Dunlop SportMaxx. Mit dem mache ich KM und fahre gerne mal schneller, das Cabrio ist ein schön Wetter Auto. Daher will ich da nichts teures.
48 Antworten
Beitrag editiert, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Hier ist wohl eher die Frage ob der Reifen in seinen Fahrzeugschein oder ECE Papieren angegeben ist mit passenden Daten. Wenn ja kein Problem, wenn nein und seine Felgen haben kein Gutachten in dem diese Größe und Traglast aufgeführt ist, dann hat er ein Problem. Da wir aber beides gerade nicht genau wissen heißt es einfach abwarten bis er sich meldet.
Ich finde ebenfalls das eine Herrausgabe einer Unbedenklichkeitsbescheinigung an uns Konsumenten nichts damit zu tun hat ob ein Reifen gut ist oder nicht. Eine Einzelabnahme ist eine sehr eingeschränkte Sache die kaum woanders vorkommt.
Die einzige Kritik die man hier äußern kann wenn man unbedingt darauf Wert legt, dass er nicht vorher beim TÜV schon Mal vor Ort war und genau sich erkundigt hat was er benötigen wird bevor er Reifen kauft. Ist aber menschlich und jedem schon Mal passiert das er vorab etwas besorgt und erst hinterher darüber nachdenkt, klappt das denn überhaupt. So und alles was er wissen wollte, ob jemand weiß wie man doch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den SA-37 bekommt oder ob jemand vielleicht sogar schon eine hat. Nicht mehr und nicht weniger.....
Zitat:
@Schattenparker50214 schrieb am 15. Juli 2021 um 13:10:02 Uhr:
Vielleicht hat @hwd63 einfach gute Erfahrungen mit den Reifen gemacht (nichts anderes hat er gesagt) und schaut dabei nicht blind auf die Tests (das ist ja nicht jedem so wichtig, nicht jeder glaubt das,...).
So isses, mit dem General Tire Altimax Sport (Nachfolger One S) habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht auf einem Insignia mit Cosmo Ausstattung in 245/40 R19, mit einem Leergewicht von ca. 1700 kg.
Sowohl bei Nässe als auch im trockenen und Fahrverhalten.
Vom Abrollgeräusch, Sägezahn und Verschleiß ganz zu schweigen, was Top war für diesen Preis bei über ca. 40.000 gefahrenen Kilometer.
Zitat:
@gx34 schrieb am 14. Juli 2021 um 23:00:44 Uhr:
Guten Abend zusammen,ich möchte gerne auf meinem Cabrio (04-10 Zulassung) 18 Zoll in der Dimension 225/35 R18 fahren. In Vergangenheit habe ich diese Grösse oft gefahren und es hat alles gepasst.
Nun, diese Rad-/ Reifenkombination muss auf mein Fahrzeug per Einzelabnahme eingetragen werden. Dafür brauche zum einen vom Felgenhersteller ein Gutachten und vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, soweit ich weiss.
@TE
Vermutlich ist Dein Cabrio ein 3er BMW. 😕
Deine bestellten Goodride haben eine Betriebskennung von 87Y.
87 steht für eine höchste Achslast von 1.090 kg.
Dein 3er Cabrio hat eine Hi-Achsl. von 1.160 kg
Es wird Dir kein Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
für die Verwendung von 87 auf der Hi-Achse Deines Cabrios erstellen😠
Ebenso ist die 18" Serienbereifung VA 225/40, HA 255/35
Die 225/35 sind im Abrollumfang ca. 3,5% kleiner und erfordern eine Tachoanpassung.
Eine positive Einzelabnahme -mit 225/35- ist also nur möglich:
- Hinterachse ablasten
- Tachoanpassung
Zitat:
@gx34 schrieb am 14. Juli 2021 um 23:00:44 Uhr:
Guten Abend zusammen,ich möchte gerne auf meinem Cabrio (04-10 Zulassung) 18 Zoll in der Dimension 225/35 R18 fahren. In Vergangenheit habe ich diese Grösse oft gefahren und es hat alles gepasst.
Nun, diese Rad-/ Reifenkombination muss auf mein Fahrzeug per Einzelabnahme eingetragen werden. Dafür brauche zum einen vom Felgenhersteller ein Gutachten und vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, soweit ich weiss.
Da ich mit meinem Cabrio im Jahr wenn überhaupt 5000 km fahre, habe ich mich, auch aufgrund positiver Resonanz im Internet!, für die Goodride SA37 Sport entschieden.
Aber der Hersteller meint, dass ich keine Bescheinigung bekomme. Bleibt mir da nur der Weg auf einen anderen Hersteller zu wechseln oder gibt es doch noch eine Möglichkeit?Würde mich über eine Antwort freuen.
PS: ich weiss das Goodride ein Chinareifen ist. Auf meinem BMW 730d fahre ich Dunlop SportMaxx. Mit dem mache ich KM und fahre gerne mal schneller, das Cabrio ist ein schön Wetter Auto. Daher will ich da nichts teures.
Ich hab noch nie was von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifen gehört, zumal ja die Einzelabnahme nur für eine Reifengrösse aber nicht für einen genauen Reifentyp gemacht wird. Nur Traglastindex und Speedindex müssen natürlich passen.
Bei der Felge ist es was Anderes, weil da muss ja die Festigkeit, etc. bescheinigt werden.
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Gibt es aber musste ich auch Mitbringen da ich auf erstens auf schmalere 225 zu 255 gegangen bin statt Serie 235 zu 265 auf meinen damaligen 5er. Dazu noch 19 statt maximal 18 und dann sogar ablasten wollte auf vorne 88er und hinten 91er statt wie im Fahrzeugschein 94er Index. Das ging auch nicht ohne eine Reifenfreigabe für die Größe vom Händler. Im Grunde ging es in der Bescheinigung ja nur darum das bestätigt wird das die Traglast zu Geschwindigkeitsindex hinhaut. Da es da auch Tabellen gibt beim TÜV, die Traglast nicht nur rein nach Traglast Index rechnen sondern auch der Geschwindigkeitsindex dort mit bemessen wird bei der Begutachtung für eine Entscheidung. Die Tragfähigkeit wird quasi ja abgestuft ab bestimmten Geschwindigkeiten unter Umständen je nach Reifen. Typische Deutsche komplexe Bürokratie halt.
Das Festigkeitsgutachten brauchte ich ebenfalls für die Felgen da ich originale X5 BMW Felgen montiert hatte auf einen E39. Obwohl ein X5 ja eindeutig mehr wiegt als ein E39 und der TÜV das eh weiß. Sinnvoll oder nicht, das muss jeder selber entscheiden.
Zitat:
@Martyn136 schrieb am 15. Juli 2021 um 16:21:22 Uhr:
Ich hab noch nie was von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifen gehört, zumal ja die Einzelabnahme nur für eine Reifengrösse aber nicht für einen genauen Reifentyp gemacht wird. Nur Traglastindex und Speedindex müssen natürlich passen.Bei der Felge ist es was Anderes, weil da muss ja die Festigkeit, etc. bescheinigt werden.
Hiho
tja und trotzdem gibt es sowas .
z.B Hersteller A gibt den 225/35/18 auf 9.5J Felge frei ( weil der Hersteller weiß was "seine Reifen abkönnen bzw weiß das sein Fabrikat generell breiter baut ) .
Hersteller B weiß das er gerade so die unteren Abmaße für die Herstellung einhält und sieht keine Möglichkeit die 225/35/18 auf ner 9.5 J felge freizugeben .
Afaik :
In dem Fall das der Hersteller einen Reifenfreigabe erteilt , wird automatisch auch der Hersteller mit in die Papiere genommen z.b. 225/35/18 Goodride S107 (auch wenn es keine Reifenbindung mehr gibt ) oder der Nachweis über die Zulässigkeit muss mitgeführt werden .
Gruss Dirk
edith : Vw hat vor Jahren sowas wie Reifenbindung Serienmässig gehabt beim Golf 4 das nur Reifen mit einer nachgewiesen "Einbaubreite von 218mm " zulässig wären ( Santa Monica Felgen )
Nein der Hersteller wird nicht automatisch in die Papiere aufgenommen. Bei mir standen ganz normal am Ende nur die neuen Reifengröße für VA und HA drin inklusiver abgelasteter Traglast und das wars. Auch muss keine Unbedenklichkeitsbescheinigung deshalb mitgeführt werden. Die war rein für die DEKRA und danach zählt nur das was im Fahrzeugschein eingetragen wurde.
Zitat:
@SchrauberfreundeMV schrieb am 15. Juli 2021 um 16:54:23 Uhr:
Nein der Hersteller wird nicht automatisch in die Papiere aufgenommen. Bei mir standen ganz normal am Ende nur die neuen Reifengröße für VA und HA drin inklusiver abgelasteter Traglast und das wars. Auch muss keine Unbedenklichkeitsbescheinigung deshalb mitgeführt werden. Die war rein für die DEKRA und danach zählt nur das was in Fahrzeugschein eingetragen wurde.
Hiho
Dann steht doch aber die abgelastete Achse in den Papieren ,,dazu passt dann wieder der neue Loadindex ....deshalb kein Nachweis weil ja alles passend ist .
Bei einem zu "schmalen" Reifen auf zu "breiter" Felge sieht das ganze anders aus ..a: entweder Übernahme in die FZG Papiere ..oder Nachweis des Reifenhersteller mitführen .
Gruss Dirk
Das waren schon schmalere Reifen auf breiterer Felge...
Wie gesagt es wurden lediglich die Felgen samt Reifengrößen eingetragen im Fahrzeugschein mit Fahrwerk in meinen Fall und Spurverbreiterung aber kein Reifenhersteller. Es gab auch keine Auflage diese Freigabe mitzuführen.
Ich finde leider kein Foto mehr vom Fahrzeugschein und DEKRA Unterlagen, da neues Handy und Bild weg aber kannst es mir ruhig glauben. Das ist sicher eine individuelle Angelegenheit und jeder kocht da ein bisschen sein eigenes Süppchen beim TÜV.
Hiho
Afaik hat die X5 felge 9x19 Et48 demnach (weil du ja was von Ablasten auf 88 geschrieben hast )
Reifen 225/35/19 ....und der ist zulässig auf ner 9j Felge (ETRTO Norm) . was der Prüfer daraus macht oder haben will , ist ne andere Geschichte .
Gruss Dirk