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Golf VII Variant Modelljahr 2017!?

Themenstarteram 21. Oktober 2015 um 8:21

Hallo zusammen,

ich habe vor 4 Wochen einen Golf VII Variant Highline bestellt. Jetzt rief mich mein VW Händler an, um mir mitzuteilen, dass der Golf ca. 150 EUR teurer wird, da VW die Bänder auf das Modelljahr 2017 umgestellt hat und ich dann auch dieses Modell erhalten werde.

Was genau die Änderungen sind, konnte er mir leider nicht sagen. Google hat zu diesem Thema leider auch nichts ausgegeben.

Kann hier jmd. helfen u. evtl. näheres zum Modelljahr 2017 sagen?

Vielen Dank vorab!

Beste Antwort im Thema

Der Händler ist ein Vollhonk, weil die Umstellung auf MJ17 erst zu KW22/16 erfolgt. Es gibt aber zu KW45 eine meist kleinere Produkt- und Preisanpassung. Irgendwo hier wurde was von Car-Net 3 Jahre inklusive (statt 1 Jahr) geschrieben.

http://www.motor-talk.de/.../...t-dafuer-135-euro-teurer-t5458367.html

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Der Händler ist ein Vollhonk, weil die Umstellung auf MJ17 erst zu KW22/16 erfolgt. Es gibt aber zu KW45 eine meist kleinere Produkt- und Preisanpassung. Irgendwo hier wurde was von Car-Net 3 Jahre inklusive (statt 1 Jahr) geschrieben.

http://www.motor-talk.de/.../...t-dafuer-135-euro-teurer-t5458367.html

Ist es nicht so, dass eine Preisänderung nach Bestellung erst dann wirksam wird, wenn die Auslieferung 4 Monate nach Bestellung erfolgt?

am 22. Oktober 2015 um 7:38

Dachte ein Kaufvertrag ist verbindlich. Wenn auf einmal der Händler mehr Geld haben möchte, kann ich dann auch nachträglich weiterverhandeln?

Ich meine das ist Käse. Vertrag ist Vertrag.

Genau es gilt:

Pacta sunt servanda = Verträge sind einzuhalten. Wenn ich einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit meinem Händler abschließe, dann gilt der. Wenn VW nicht in die Pötte kommt, kann ich nichts dafür.

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 22. Oktober 2015 um 09:42:47 Uhr:

Genau es gilt:

Pacta sunt servanda = Verträge sind einzuhalten. Wenn ich einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit meinem Händler abschließe, dann gilt der. Wenn VW nicht in die Pötte kommt, kann ich nichts dafür.

Verträge sind einzuhalten. Aber anscheinend ist nicht jedem klar, dass diese Verträge schon Klauseln beinhalten, die VW bzw. dem Händler(aber auch dem Kunden) einen gewissen Spielraum einräumen!

Das ist klar. Nur zu einem anderem Kaufpreis bin ich nicht bereit das Fahrzeug zu kaufen. Anders sieht es nicht aus, wenn ich das Fahrzeug mit Ausstattung X bestelle, sich die Auslieferung immer wieder verschiebt und der Hersteller plötzlich sagt: Ausstattung X gibt es nicht mehr, dafür haben wir Ausstattung Y. Das ist schlichtweg nicht das was ich bestellt habe. Und wenn der Hersteller nicht liefern kann, trifft mich als Kunde zunächst keine Schuld. Diese Klausel wäre Überraschend und würde kaum einer rechtlichen Prüfung standhalten.

Doch, so Klauseln wie Änderung der Ausstattung, techn. Daten, Preisänderung wenn zwischen Bestellung und Auslieferung länger als 4 Monate liegen sind eigentlich sinngemäß drin.

Nur, wenn man so eine Änderung hat, dann kann man natürlich auf dem Rechtswege versuchen zu schauen ob das trotzdem so zulässig war. Selten hat man Glück...

am 22. Oktober 2015 um 8:30

Denke es kommt, falls es sowas gibt, darauf an um was es geht. Hat Schalter X auf einmal keine Chromumrandung mehr, könnte ich mir vorstellen, dass man das akzeptieren müsste.

Fehlt aber im Vertrag angegebene Ausstattung hat man meiner Meinung nach sehr wohl zu 100% die Chance zurückzutreten bzw erstmal das Recht auf Nachbesserung. So ein Autokauf ist ja kein türkischer Basar.

Fehlt die Ausstattung oder gibt es sie gar nicht mehr. Das sind 2 verschiedene Punkte.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 22. Oktober 2015 um 09:49:02 Uhr:

Nur, wenn man so eine Änderung hat, dann kann man natürlich auf dem Rechtswege versuchen zu schauen ob das trotzdem so zulässig war. Selten hat man Glück...

Da hat man mehr Glück als man denkt. Wir haben in der Familie einen ähnlichen Fall bereits durch. Der Wagen hatte letztlich 51 Wochen Lieferzeit und der Händler meinte irgendwann, das er den Wagen zum vereinbarten Preis nicht liefern kann. Zu einem Richterspruch kam es nicht, weil der Händler von sich aus vorher eingeknickt ist um keine "harten Fakten" zu schaffen. Ohnehin sind Kaufverträge für Neuwagen so ziemlich die Art von Verträgen, bei denen man sich fragt, das die so überhaupt zulässig sind. Wenn man da so liest, welche Rechte man als Käufer hat (ganz wenige) und was sich die Händler bzw. Hersteller so rausnehmen, kommt man doch immer wieder ins grübeln sich ein Neufahrzeug zu kaufen. Auch ich habe lange darüber nachgedacht allein wegen dieser Benachteiligung der Kunden einen Neuwagen zu bestellen. Leider gab und gibt es das von mir gewünschte Auto so nicht Gebraucht bzw. hätte es den nur mit Abstrichen gegeben, welche ich nicht eingehen wollte, so dass es doch ein Neuer geworden ist. Nicht alles was in den Verträgen drinsteht ist auch zulässig. Stichwort immer wieder: Überraschende Klauseln! Mich könnte das mit dem CarNet betreffen. Habe nach alter Liste bestellt. Jetzt kostet es 135€ mehr (siehe oben), dafür sind es 3 Jahre. Sollte mein Händler an mich wegen der 135€ herantreten, kann er zusehen wo er sie her bekommt, von mir jedenfalls nicht.

dann bekommst Du car net auch nach alter liste und nicht für 3 jahre...btw fast ein jahr wartezeit?

Zitat:

@garfield126 schrieb am 22. Oktober 2015 um 12:35:23 Uhr:

btw fast ein jahr wartezeit?

Ja weil angeblich die Kontingente des Händler erschöpft waren?? Kann ich so im Detail auch nicht genau widergeben, weiß aber nur das sich die Lieferung immer weiter verzögert hat.

Mein Vater hat auch mal fast 1 Jahr auf einen Passat gewartet. Er bekam ihn zum selben Preis und bekam zeitweise kostenfrei einen Leihwagen, als das alte Auto keinen TÜV mehr hatte. So geht Kundenservice.

150 €! Da hat der Händler was nicht kapiert.

Also Car-Net kann nicht der Grund dafür sein - das ist jetzt schon 3 Jahre inklusive...

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