Golf VI aus NL (Frage zur Erstattung der BPM bzw. "Luxussteuer")
Hallo,
in diesem Thread habe ich meine Geschichte zu meinem Golf VI geschildert:
http://www.motor-talk.de/.../...nummer-existiert-2-x-t2879818.html?...
Kurz zusammengefasst: Im Sommer des letzten Jahres kaufte ich einen neuwertigen Golf VI TSI 1,4 (Km Stand 7.000; Erstzulassung April 10) für 14.500 € von Privat. Das Fahrzeug stammt aus den Niederlanden. Bei der Zulassungsstelle musste ich dann feststellen, dass sowohl die Fahrzeugpapiere als auch sämtliche Fahrgestellnummern an dem Fahrzeug gefälscht waren (die FIN Nummern eines anderen Fahrzeugs wurden auf dieses übertragen). Nach Polizeilichen Ermittlungen wurde festgestellt, dass das Fahrzeug in den NL gestohlen wurde. Ich verlor also sowohl mein gesamtes Geld als auch das Fahrzeug. Die Niederländische Versicherungsgesellschaft wurde rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs und machte mir das Angebot das Fahrzeug für 14.500 € (also den ursprünglich bereits bezahlten Preis) erneut zu erwerben.
Ich entschied mich für den Kauf.
Nun habe ich eine Frage zum Import meines Golf aus den Niederlanden. Besteht für mich eine Möglichkeit die ursprünglich bei der Zulassung in den NL bezahlte BPM (Niederländische Luxussteuer) zurück zu erhalten?Normalerweise hat der Verkäufer die Möglichkeit die Luxussteuer nach Zulassung des Fahrzeugs hier in Deutschland zurück zu fordern. Ich möchte die Erstattung der BPM an die Versicherungsgesellschaft jedoch aus verschiedenen Gründen auf jeden Fall vermeiden. Zum einen hat mir das Unternehmen erst nach über einem Monat nachdem ich das Fahrzeug bezahlt habe die notwendigen Papiere zukommen lassen, zum anderen war die Gesellschaft extrem unfreundlich mir gegenüber.
Wenn ich nun aber z.B. das Fahrzeug noch nicht zulasse und an z.B. einen Familienangehörigen verkaufe, hätte dieser dann die Möglichkeit die BPM zurück zu erhalten? In dem Kaufvertrag wurde jedenfalls nicht geregelt, dass ich mich bereit erkläre nach dem Verkauf die notwendigen Dokumente der Versicherung bereitzustellen damit diese die BPM zurückfordern können.
Ich hoffe jemand kennt sich in diesem doch sehr speziellen Themengebiet aus.
Viele Grüße
Mario
7 Antworten
Hallo,
ich habe in den NL ein paar Jahre gelebt.
Zunächst einmal glaube ich, daß in diesem Fall gar keine BPN geflossen ist. Die Luxussteuer wurde vom Erstkäufer beim Kauf gezahlt. Und sie fließt nur, wenn der Wagen vom Gebrauchthändler verkauft wird (und verringert sich mit Alter und Laufleistung).
Außerdem zahlt der Käufer die Steuer, nicht der Verkäufer ... deshalb sind Autos in den NL so teuer, bzw. als Reimport für Deutsche so günstig! Wenn Du als Deutscher einen Wagen in den NL kaufst, bekommst Du die Steuer wieder, bzw. musst sie gar nicht erst zahlen, wenn Du das mit dem RDW vorher geklärt hast.
Um zum Thema zu kommen: Die Versicherung dürfte keine BPN gezahlt haben und Du eigentlich auch nicht oder wurde der Betrag in Deiner Rechnung ausgewiesen? Wenn ja, kannst Du sie Dir auszahlen lassen ...
Gruß,
007
Hallo,
danke für die Antwort. Die BPM wurde nicht auf der Rechnung ausgewiesen.
Dies ändert jedoch nichts an der Situation, dass für dieses Fahrzeug beim Export die BPM zurückgefordert werden kann.
Die Versicherung ist auch sehr an meiner Mithilfe interessiert um die notwendigen Dokumente zu liefern um die BPM zurück zu holen. Ich werde der Versicherung diesen Gefallen aus den unten genannten Gründen jedoch nicht tun. Die Frage ist nun, ob auch eine andere Person das Recht hat die BPM zurück zu fordern (z.B. wenn vor einer Zulassung in Deutschland noch ein Zwischenverkauf stattfindet und die Versicherung den Status des letzten Verkäufers dieses Autos wieder abgibt und somit auch das Recht verliert die BPM zurück zu fordern)
Grüße
Steaua
Hallo,
noch einmal. Wenn Du beim Händler BPM zahlst, kannst Du sie Dir vom RDW auszahlen lassen, da Du im Ausland lebst. Offenbar scheint es also so zu sein, daß die Versicherung BPM zahlen musste und diese jetzt erstattet haben möchte, weil sie das Fahrzeug exportiert haben.
Allerdings denke ich, daß die gar keinen Anspruch auf Erstattung haben, sondern, wenn überhaupt, Du Anspruch hast, weil: Wenn Du denen den Wagen abgekauft hast, ist im Kaufpreis die BPM enthalten gewesen, muss dann aber auch ausgewiesen sein. Wenn diese ausgewiesen ist, kannst Du sie Dir erstatten lassen. Wenn sie nicht ausgewiesen ist, kannst Du sie Dir nicht erstatten lassen.
Ich denke, der Denkfehler ist: Nur wenn der Käufer im Ausland lebt, ist eine Erstattung möglich. Ich weiß, daß Bekannte (aus Deutschland) sich einen Wagen in den NL gekauft haben (mit BPM) und sie sich dann in Rotterdam haben auszahlen lassen ...
Ein Szenario, welches ich mir vorstellen kann: Die Versicherung hat sie Dir gar nicht erst berechnet (wegen Export) und will jetzt den Papierkram dafür erledigen. Um zu wissen, was wirklich "Sache ist" müsste ich die Papiere kennen ...
Wenn Du niederländisch sprichst, solltest Du mal bei RDW anrufen und fragen, was genau los ist.
Gruß,
007
Hallo,
danke für die erneute Antwort.
Die BPM wird nur einmal bezahlt und zwar von der Person, die das Fahrzeug zum ersten mal zulässt.
Diese Person hat aber nichts mehr mit dem Auto zu tun, weil zwischenzeitlich die Versicherung Eigentümer des Fahrzeugs geworden ist und nun an mich verkauft hat. Somit hätte eigentlich die Versicherung die Möglichkeit sich die BPM erstatten zu lassen. Dies erfolgt aber nur unter meiner Mithilfe -> wenn ich verschiedene Dokumente zur Verfügung stelle.
Ich werde in jedem Fall noch einmal beim RDW nachfragen was man da machen kann.
Gruß
Mario
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Hi,
die BPM ist nicht nur beim Neuwagenkauf fällig. Geh mal in ein Autohaus und schau Dir Gebrauchtwagen an ... aber je älter der Wagen ist, desto geringer fällt die BPM aus.
Gruß,
007
Das stimmt aus meiner Sicht so nicht. Der ursprünglich bezahlte BPM-Betrag wird natürlich (solange das Fahrzeug nicht exportiert wird) immer im Preis inbegriffen bzw. "eingepreist" sein. In diesem Fall hat aber der 1. Eigentümer die BPM nicht zurückfordern können weil er das Fahrzeug ja auch nicht verkauft hat sondern es ihm gestohlen wurde. Was aber stimmt ist, dass sich der Betrag den man bei der BPM zurück fordern kann mit fortschreitender Zeit, reduziert.
Sonst würde es in Deutschland ja auch immer so sein, dass man die Mehrwertsteuer bei jedem Weiterverkauf wieder neu bezahlen muss.
Nur daß die BPM nix mit der Märchensteuer zu tun hat und die Niederländer noch einfallsreicher sind, wenn es um Einnahmequellen für den Staat geht ... davon abgesehen, auch hier zahlst Du beim Händler Märchensteuer auf einen Gebrauchten ... Du kannst sie nur nicht ausweisen (wenn Du Selbständig bist) ... allerdings geht das jetzt in völlige off Topic Bereiche. Stichwort Unterschied Umsatz- / Märchensteuer etc. pp.
Wie gesagt, wenn Du regelmässig in den NL bist, gehe in ein Autohaus in die Gebrauchtwagenabteilung und schau auf die Preisschilder: Da stehen Preise mit ausgewiesener BPM! Und die ist zum Beispiel für einen drei Jahren alten Golf nur noch ca. 50% von der BPM, die Du für einen neuen Golf zahlen musst.
007