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Golf III - wirtsch. Totalschaden - bitte um Rat

Themenstarteram 15. Februar 2010 um 21:17

Hi,

nun ist es mir nach fast 8 Jahren unfallfreier Zeit mit meinem Golf auch passiert - ich hatte gestern´nen Crash. Ein mir entgegenkommender Corsa B ist an parkenden Fahrzeugen entlang gefahren - kam in´s rutschen und ist mir frontal in den Wagen (Fahrerseite) geknallt...

Ich habe natürlich direkt die Grünen hinzugezogen, der Unfallgegner trägt die 100%ige Schuld - die Sache ist zum Glück eindeutig. Ich habe mir jetzt direkt´nen Gutachter genommen und mit der Sache beauftragt. Der meinte auf den ersten Blick schon, dass das wohl´nen wirtsch. Totalschaden wird..

Nun wollte ich euch mal fragen, ob ihr mir evtl sagen könnt mit was für einer Summe ich in etwa rechnen kann? (Zeitwert, Restwert) Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen bzw die Kostenerstattung dazu? Aber nur für die Dauer einer (mögl.) Wiederbeschaffung, oder? "Gölfe" gibt´s ja etwas häufiger...

Es geht um folgendes Fahrzeug:

Code:
- Golf III 1,6l 75PS CL "Europe"
- EZ 6/93
- türkis metallic
- 5 türig / ZV / elektr. GSD / Servo / elektr. Fensterheber vorne (nachgerüstet)
- 167.000km gelaufen

tuning (fällt wohl eher weniger in´s Gewicht):

Code:
- Weitec 60/40 GTX härteverstellbar
- Napexx Edelstahl ESD
- verspiegelte scheiben hinten
- Raid HP Thunder carbon 30mm
- Hella G4-look SW

 

mir stellt sich nun die Frage was ich machen soll. Da ich in letzter Zeit schon einiges an Geld in den Wagen gesteckt habe (Kupplung, Austauschgetriebe,...) und auch in naher Zukunft noch reinstecken müsste (Rostbekämpfung,...). Ohne da Zahlen vor Augen zu haben, kann man natürlich keine vernünftige Aussage treffen. Aber würdet ihr an meiner Stelle den Wagen nochmal fertig machen oder schlachten und´nen anderen Golf 3 kaufen? Was würde da denn wohl zusammenkommen?

Habe euch mal ein paar Bilder beigefügt!

Gruß, Marc

14022010942
19022008952
Cimg0051
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32 Antworten

Ich würde mal vorsichtig sagen Fertig machen. je nach dem was ich für nen restwert bekommen würde!!!!also wenns zu wenig ist sagste du willst den fertig machen dann bezahlen die dir die reperatur.!!mietwagen anspruch hast du normalerweise auch.!!aber so wies auf den bildern aussieht fehlt ihm ja auch nicht (viel).!! is die frage ob das chassis einen mitbekommen hat!!!ansonsten haube, kotflügel, scheinwerfer links, Kühler würde ich tippen und Stoßstange vorne!!+arbeit und lackieren!!wie gesagt rechne es dir durch wenn du ihn schlachtest sag mir bescheid brauche noch nen paar teile...:-P!!!!!

Gruss

da wirst du nimmer viel kriegen.... als Tip:

Ruf deine eigene Versicherung an - melde den Unfall, dann wissen die schonmal dass was läuft.

Bei der Gelegenheit frag da was man kriegt (Mietwagen......) ohne einen riesen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen.

Ist den bei dir "nur" der Kotflügel, Stosstange, Scheinwerfer + Motorhaube kaputt oder mehr ???

Das alleine würde nämlich schon für besagten wirtschaftlichen Totalschaden reichen ...... aber wenn du dir Teile von Schrotti holst kriegst du deine Kiste erstmal mit etwas Glück und Geschick für 200 - 300 Euro wieder in Schwung.

Dann kannst du in aller Ruhe den Winter noch fahren.... evtl auch länger und dir überlegen was du tust.

Ich finde nix schlimmer wie überstürzt innerhalb einer Woche nen neues Auto besorgen zu müssen .....

hast du noch die Rechnungen , was in dem Wagen verbaut wurde (Verschleißteile etc) ?

Sowas kann den Restwert erheblich steigern

am 15. Februar 2010 um 21:37

servus ,

also so wie ich das sehe auf dem Bild ist es kein großer Schaden .

Reparatur lohnt sich Auf jeden fall .

Ich habe gerade einen VW Caddy mit Rahmenschaden der wird gerade gerichtet .

Es gibt schlimmeres Glaub mir .

Aus welcher ecke kommst du denn her ??

Ich könnte dir helfen dein Traumauto wieder flott zu machen ;)

Gruß

meisterpaul

Themenstarteram 15. Februar 2010 um 22:11

Hi,

erstmal vielen Dank für die Antworten. Also fahren tut der Wagen noch, wie´s innen aussieht kann ich nicht sagen, da ich die Motorhaube noch nicht offen bekommen habe. Die Motorhaube / Koti / Grill / SW / Stoßstange sind aufjedenfall hinüber - wieviel sich verzogen hat kann ich noch nicht sagen...

Also die Rechungen die ich habe beziehen sich allenfalls auf die Materialkosten - aber wenn ich das richtig verstanden habe wird mir doch der Restwert später von dem Listenpreis abgezogen oder nicht? Also wäre ein zu hoch angesetzter Restwert doch nachteilig? Au man ich hab´ne kleine Blockade :-)

@logangun: Weshalb soll ich denn bei meiner Versicherung den Unfall melden? Was haben die denn damit zutun?

@Duky: vielen Dank für Dein Angebot, die Arbeit ansich ist nicht das Problem, habe zum Glück fähige Kollegen ^^ - mir gehts eher um die Kosten. Vorallem weil ich genau weiß, dass an dem Wagen abgesehen von dem Unfallschaden noch einiges zu machen ist - deswegen bin ich ja am grübeln, ob sich das noch so alles rechnet. Die Schäden könnten u.U. schon´n paar 100 Euro kosten - sind so Nettigkeiten wie Nässe im Fußraum, Rost oberhaupt der Windschutzscheibe, Hintere Kotis leicht befallen, Schweller durch :-(

Gruß, Marc

Zitat:

Original geschrieben von t3chm0

Die Schäden könnten u.U. schon´n paar 100 Euro kosten - sind so Nettigkeiten wie Nässe im Fußraum, Rost oberhaupt der Windschutzscheibe, Hintere Kotis leicht befallen, Schweller durch :-(

Angesichts der Mängel würde ich abwarten was du für den Hobel noch bekommst von der Versicherung des Gegners und dann würde ich einen mit dem gleichen Motor holen und umbauen was du für nötig hällst.

Wenn Schweller zu schweissen ist, Kotisbefallen sind und oberhalb der Frontscheibe Rost ist, dann wirst um ne fast Komplettlackierung nicht herumkommen. Lohnt sich in keinem Fall ausser du lässt es im osteuropäischen Ausland machen.

Kauf einen ohne Rost, schlachte den alten, bau in den neuen ein was du für nötig hällst und verkauf den rest der Teile vom alten hier im Marktplatz oder in der Bucht.

Zitat:

Original geschrieben von Duky

hast du noch die Rechnungen , was in dem Wagen verbaut wurde (Verschleißteile etc) ?

Sowas kann den Restwert erheblich steigern

vergiss es duky

verschleißteile sind verschleißteile, deswegen heißen die so und spielen beim wiederbeschaffungswert keine rolle

allerdings die sonderausstattung/umbaumaßnahmen sehr wohl

 

als beispiel

mein jubi als totalschaden mit neuem lack, trotz der 280tkm mit 17 zoll felgen, H&R u.s.w

kam auf nen wiederbeschaffungswert von 6000€

 

dann, wie immer, wiederbeschaffungswert - restwert - mehrwertsteuer = das was man bekommt :)

bei nem wirtschaftlichen totalschaden zumindest

am 16. Februar 2010 um 4:10

grundsätzlich aus §249ff BGB abgeleitete rechte sind zb.

- der geschädigte hat das recht auf wiederherstellung des ursprünglichen zustandes

- finanzielle Entschädigung statt Rep.

- """freie"""" wahl des Gutachters

- anspruch auf (gleichwertigen) leihwagen

...um ein paar zu nennen.

ich würde das fahrzeug nicht rep.

lass ein gutachten erstellen und lass dir den zeitwert erstatten, flick das fzg danach notdürftig das es hält und hol dir ein anderes auto ... nutz die gegeben chance für wat "neues".... ;)

was die "tuning" teile betrifft, sieht es so aus das du dir vorher ein gutachten darüber erstellen lassen müsstest was den wert dessen bzw. des fzg. festhält, da ich mal davon ausgehe das dies nicht gemacht wurde, bleibt dies bei der berurteilung des gutachters unberücksichtigt allerdings bin ich mir da nicht ganz sicher....

hoffe konnt helfen

so far krackneck

am 16. Februar 2010 um 5:00

ich persölich wäre da wieder fürs fertig machen,so schlimm schaut ess nicht aus.

da du von der gegnerischen versicherung ja auch etwas! an geld zu erwarten hast solltest die mal schauen was dabei raus kommt.

bei deinem golf hast du trotz schaden und der anderen arbeiten ein gutes auto,was du bekommst weiss du nicht.

wenn du fähige leute zur verfügung hast bau das ding wieder auf,die kosten für alle reparaturen sollten bei der summe schon rausspringen.

Themenstarteram 16. Februar 2010 um 9:47

na da bin ich ja mal gespannt, denke das muss man einfach Gegenrechnen. Ich glaube nicht, dass ich besonders viel dafür bekomme - ist ja ein relativ "normaler" Golf - kein JUBI oder sowas.. :-(

Für welchen Zeitraum steht mir dann denn wohl´ne Mietwagenentschädigung zu?

Habe mal´n Frontal-Bild von meinem Wagen und eins des Unfallgegeners beigefügt. Also der Golf hat den direkten Vergleich aufjedenfall gewonnen..

Gruß,

Marc

14022010941
14022010943
am 16. Februar 2010 um 10:47

das hängt davon ab was du machst und ist situations bedingt zb.

lässt du das fzg rep. steht dir für diesen zeitraum zb. ein ersatzfahrzeug zu, wie lange hängt von der dauer und der schnelligkeit der werkstatt ab, allerdings damit hättest du nichts zu tun sondern das ist sache der versicherung des schädigers.

Zitat:

..Ich glaube nicht, dass ich besonders viel dafür bekomme...

da muss ich dir leider recht geben, ich gehe aber mal schwer davon aus, das die versicherung dir nahe legen wird den zeitwert des fzg. zu begleichen da es für sie denke ich mal am einfachsten ist.

mfg krackneck

Also so wie dein Schaden aussieht sind es mal locker 2500 - 3000 € Reperaturkosten

also ein Wirtschaftlicher Totalschaden weil es auch über die 130 % grenze geht.

 

Das heißt:

Dein Auto hat zum jetzigen Zeitpunkt einen Restwert von angenommen 200 €

Der aktuelle Wiederbeschaffungswert liegt bei angenommen 1000 €

Also wird dir die Versicherung 800 € bezahlen.

Ist zwar bitter aber so sieht es aus.

Gruß

Ps: hatte auch vor einen halben Jahr eine Schaden laut Gutachten 2233,37 €

Bild ist angehängt.

Hatte noch Glück das der Wiederbeschaffungswert bei 2800.- liegt

Ich würde erst einmal abwarten,welche Summe du von der gegnerischen Versicherung erhältst,und dann in Ruhe entscheiden.Wenn du jemand findest,der dir den Wagen für weniger wieder herstellt,würde ich dies tun.Wenn dies nicht der Fall ist,suche dir einen Golf 90PS und vom Bj. etwas neuer und du wirst alsbaldig deinen "alten" vergessen.----Auf jeden Fall auch die eigene Versicherung benachrichtigen !!!

Zitat:

Original geschrieben von Krackneck

das hängt davon ab was du machst und ist situations bedingt zb.

lässt du das fzg rep. steht dir für diesen zeitraum zb. ein ersatzfahrzeug zu, wie lange hängt von der dauer und der schnelligkeit der werkstatt ab, allerdings damit hättest du nichts zu tun sondern das ist sache der versicherung des schädigers.

Zitat:

Original geschrieben von Krackneck

Zitat:

..Ich glaube nicht, dass ich besonders viel dafür bekomme...

da muss ich dir leider recht geben, ich gehe aber mal schwer davon aus, das die versicherung dir nahe legen wird den zeitwert des fzg. zu begleichen da es für sie denke ich mal am einfachsten ist.

mfg krackneck

Da hattest aber nen verdammt guten Gutachter. ;)

Bei mir sah es schon weit schlimmer aus und da war der Schaden "nur" 1500€

 

@t3chm0

Mach den wieder fertig.

Kassier das Geld von der Versicherung und richte das selbst.

Die Stoßstange ist bestimmt nicht kaputt, da sehr flexibel.

Mit etwas Glück bekommst du die Motorhaube wieder gerichtet.

Kotflügel würde ich etweder vom Schrott besorgen oder einen neuen nehmen. (200 - 250€ je nach lakierer)

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