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Golf III - das Ende naht :)

VW Golf 3 (1H)
Themenstarteram 5. Dezember 2010 um 21:03

Moin,

da ich mir in 2 Wochen nen Golf 5 hole und derzeit noch nen 3er fahre wollt ich euch mal fragen ob es sich lohnt den Ausschlachten zulassen oder ob ich den lieber günstig weggebe oder gar in Zahlung gebe?

Erstzulassung 93, hat 200.000km auffer Uhr und ist sonst immer zuverlässig.

Bei dem Händler wo ich mir den 5er hol krieg ich "noch" 500€, bei mobile.de wird mir'n Durchschnittspreis von 1000€ angegeben.

Ich hät die Möglichkeit das Auto bei meim opa auf'm Hof auseinander zuschlachten, is die Frage ob sich das noch lohnt wenn ich die Einzelteile raushau und verkauf?

Gibts vllt jemanden der sowas gern ausschlachten wollen würde? :))

 

Danke schonmal fürs Lesen ;)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von CrumBHamburg

Bei dem Händler wo ich mir den 5er hol krieg ich "noch" 500€, bei mobile.de wird mir'n Durchschnittspreis von 1000€ angegeben.

Ich hät die Möglichkeit das Auto bei meim opa auf'm Hof auseinander zuschlachten, is die Frage ob sich das noch lohnt wenn ich die Einzelteile raushau und verkauf?

..... Ausschlachten und somit einzeln verkaufen kostet Zeit, evtl. Nerven und dazu bleibt ein Teil zurück den man auch noch entsorgen darf.... und bringt dazu nicht das, was ein kompl. Golf 3 bringt.

Die Entscheidung, ob dir 500€ genügen wenn du 1000€ erhalten kannst, überlasse ich jetzt dem TS.:rolleyes:

... die 1000€ sind allerding auch mehr Hoffnung denn Realität, sofern das Teil nicht TÜV hat. Die 500€ haste dazu bequem, sozusagen zeitnah...Auge in Auge... und hast den Kopf anschließend für andere Dinge frei.

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das ist mir klar, nur stellt eine demontierte ahk keinen mangel dar

natürlich nicht, aber es ist eine arglistige täuschung,wenn man die akh abbaut um mögliche unangenehme fragen zum thema getriebabnutzung zu vermeiden oder um eben den wagen so zu präsentieren,als wenn er noch nie einen anhänger gezogen hätte.

nix spricht dagegen die akh abzumachen und zu erwähnen das mal eine dran war.

ich shclage vor wir belassen es aeinfach dabei und hören auf mit dem off topic.

das gehört ja eigentlich nicht hier her

Zitat:

Original geschrieben von Triple-B

Es ist ein unterschied,wenn man die AHK abmontiert und sagt,dass eine dran war (keine täuschung)

oder

eben die AHk abmontiert und NICHT ERWÄHNT das eine dran war, oder sogar verneint (täuschung)

schon lange nicht mehr so viel käse gelesen..

die gesetzesform der arglistige täuschung ist nur dafür gedacht verdeckte sachmängel (defekte am fahrzeug) abzudecken, dazu gehört ein weglassen eines zubehörbauteil wie eine Ahk nicht, genauso brauch er keine angaben machen was er alles mit dem fahrzeug angestellt hat..

Bei Fahrzeugen mit mehreren vorbesitzern ist das sowieso nicht möglich..

beim verkauf eines gebrauchtfahrzeugs wird der gegenwärtige zustand zum verkauf gebracht.. Ob da nun vorher ne ahk dran war oder nicht spielt keine rolle.. Wenn keine dran ist , ist sie eben nicht gegenstand des kaufobjekts fertig.. Solange sie in der kaufbeschreibung nicht drin steht muss sie auch nicht verbaut sein..

Für das ermessen des Zustandes eines gebrauchten privat wagens wird ne sicht/ probefahrt gemacht, wenn die okay ist und die karre platzt 4 wochen später hat man pech gehabt, auch wenn rauskommt dass früher ein anhänger damit gezogen wurde besteht keine rechtliche handhabe..

Nur bei gebrauchtwagen die früher Fahrschul und Taxis waren muss dies beim Kauf angegeben werden, das ist aber auch alles..

Und nein es ist keine täuschung wenn der verkäufer nicht mehr weiß wie oft schon ins gebraucht taxi gekotzt wurde..

Zitat:

natürlich nicht, aber es ist eine arglistige täuschung,wenn man die akh abbaut um mögliche unangenehme fragen zum thema getriebabnutzung zu vermeiden oder um eben den wagen so zu präsentieren,als wenn er noch nie einen anhänger gezogen hätte.

Was willst denn da mit getriebeabnutzung dem verkäufer fragen? Wie das getriebe innen aussieht?

Da wird der verkäufer dir keine anwort drauf geben können..weil er es nicht weiß

In einem Motor/getriebe steckt man nicht drin das risiko dass eines von beiden platzt ist immer da egal ob mit ahk oder ohne ahk.. Wenn du das risiko nicht eingehen willst dann finger weg von gebrauchten und musst dir halt ein neuwagen kaufen mit garantie..

 

Themenstarteram 8. Dezember 2010 um 17:22

sucht wer n golf 3 zum tüfteln? Muss ihn jetzt doch schnelle rlos werden als gedacht :D

Wohl eher zum TÜVteln...;)

Zitat:

Original geschrieben von CrumBHamburg

sucht wer n golf 3 zum tüfteln? Muss ihn jetzt doch schnelle rlos werden als gedacht :D

Und hoffst, jetzt wurde genug angefüttert und es ist an der Zeit die Leine anzuziehen :D...

Hast dir nen schlechten Teich ausgesucht, die Karpfen hier sind Mais verwöhnt und beissen nicht auf einen verhungerten Wurm :rolleyes:

Kleiner Scherz.... ab der 5. Seite sollte es erlaubt sein.

ich würde den net schlachten oder verkaufen. Wenn du ein großes Grundstück hast kannst du i.wann mal mit deinen Kindern das fahren etwas üben. Dadurch bleibt ihm/ihr das zweite mal führerschein machen evtl erspart.:D

Oder wenn du schon welche hast dann mit deinen enkelkindern.

Mir hats auch spaß gemacht :D:cool::);)

Themenstarteram 8. Dezember 2010 um 20:31

Ich bin 23, will nur 1 Auto und den Golf III jetzt möglichst schnell loswerden ^^

aso na dann.

Sonst hättest du ihn i.wo in eine scheune oder garage (je nach möglichkeit) stellen können

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