Golf II mit Oldtimerzulassung?
Hallo zusammen.
Ich habe einen Golf II Baujahr 1986 und spiele mit den Gedanken ihn als Oldtimer zu fahren.
Ich habe im Internet schon ein wenig gesucht und musste leider feststellen, dass der Wagen jetzt 30 Jahre alt sein muss und nicht mehr 20 Jahre wie früher 🙁
Also muss mir mein Liebling noch min 9 Jahre bestehen 😁
Wollte nun wissen was Ihr von nem 2er als Oldie haltet oder ob Ihr schon Erfahrungen damit gemacht habt.
Liebe Grüße Florian
(PS, nicht so einen Oldie wie im Anhang 😁)
26 Antworten
Hallo.
Auch wenn noch so viele 2er unterwegs sein sollen (wobei ich den Eindruck gewinne, dass es mittlerweile merklich weniger werden), irgendwann ist es soweit, da der 2er Seltenheitswert im Originalzustand haben wird. Ich spreche schon jetzt aus Erfahrung, da ich seit gut einem Jahr nach einem wirklich gut erhaltenen 2er GTI Special suche. Dieser ist scheinbar nicht aufzutreiben.
Unkenrufe aus Mitte der 90er Jahre, dass der 1er als Massenprodukt doch niemals zum Klassiker werde, sind heute ja auch längst verstummt. Der 2er hingegen ist für mich der "echte" Golf. Ich denke, dass er das Zeug zu Klassiker haben wird, weil er mit seiner Verarbeitungsqualität Maßstäbe erreicht hat, die nur wenige Autos (auch Gölfe) jemals erzielen konnten.
Zu dieser "unzerstörbaren" Verarbeitungsqualität kommt das klassische Design mit den Ecken und Kanten und den dazugehörigen runden Scheinwerfern. Welches Auto hat dieses Design danach noch gehabt. Der 3er kam mit seiner uniformierten Front daher.
Vor allem der GTI oder GL mit guter Ausstattung und vielleicht auch ein C in der absoluten Basisversion sind vielleicht bald schon Modelle, nach denen man sich den Kopf verdreht. Ebenfalls könnten die Sondermodelle schon bald was hermachen. Man denke an Flair oder Match, die sind doch schon heute im Originalzustand fast ausgestorben.
Also, pflege ihn gut.
P.S. ein wahrer Oldi darf für mich auch Patina aufweisen, ich würde mir das mit dem Neulack gut überlegen, wenn´s nicht unbedingt notwendig ist.
In diesem Sinne...
Zitat:
Original geschrieben von querys
Wie du schon selber herausgefunden hast muss ein Oldtimer 30 Jahre alt sein. Die Autos mussten übrigens schon immer 30 Jahre alt sein. 20 Jahre waren für Jungtimer gültig, aber ein Jungtimerzulassung ist mit Auflagen (Fahrtenbuch, keine Alltagsverwendung, nur Probefahrten, Rennen etc.) verbunden.Golf II als Oldtimer stell ich mir extrem schwer vor. Denn der TÜV hat enorm angezogen, was Oldtimer angeht. Es wird inzwischen sehr auf Originalität geachtet. Auch sollte wenig Rost sein.
Gerade bei so Volumen-Modellen wie dem Golf II muss das Auto super sein, damit es sich von der Masse abhebt.Zudem wird bei jeder HU darauf geachtet, ob der Wagen noch die Voraussetzungen für das H-Kennzeichen erfüllt.
Sowohl für die Zulassung als historisches Fahrzeug als auch mit rotem 07er Kennzeichen muss das Auto mindestens 30 Jahre alt sein, die frühere 20 Jahre Regelung ist seit Januar 2007 hinfällig:
Link@ GolfII_Baujahr1986:
Falls Du Dich wirklich um eine H-Zulassung für Deinen Golf bemühen möchtest, dann lies Dir den "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern" vom TÜV-Süd durch und vertrau nicht dem Halbwissen einiger User hier.
Ob sich an den Voraussetzungen zur Erteilung eines H-Kennzeichens in den kommenden neun Jahren, bis Deiner das entsprechende Alter erreicht hat, etwas ändert, steht in den Sternen, ist allerdings doch recht wahrscheinlich. Achte in jeden Fall darauf, Deinen Wagen in einem guten Pflegezustand und möglichst original zu halten.
Grüsse Norske
Zitat:
Original geschrieben von norske
Sowohl für die Zulassung als historisches Fahrzeug als auch mit rotem 07er Kennzeichen muss das Auto mindestens 30 Jahre alt sein, die frühere 20 Jahre Regelung ist seit Januar 2007 hinfällig: LinkZitat:
Original geschrieben von querys
Wie du schon selber herausgefunden hast muss ein Oldtimer 30 Jahre alt sein. Die Autos mussten übrigens schon immer 30 Jahre alt sein. 20 Jahre waren für Jungtimer gültig, aber ein Jungtimerzulassung ist mit Auflagen (Fahrtenbuch, keine Alltagsverwendung, nur Probefahrten, Rennen etc.) verbunden.Golf II als Oldtimer stell ich mir extrem schwer vor. Denn der TÜV hat enorm angezogen, was Oldtimer angeht. Es wird inzwischen sehr auf Originalität geachtet. Auch sollte wenig Rost sein.
Gerade bei so Volumen-Modellen wie dem Golf II muss das Auto super sein, damit es sich von der Masse abhebt.Zudem wird bei jeder HU darauf geachtet, ob der Wagen noch die Voraussetzungen für das H-Kennzeichen erfüllt.
Deswegen schriebn ich ja auch "...waren [...] gültig..."
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Am besten wärs gewesen, wenn du dir noch die 07er geholt hättest. Ich hab das letztes Jahr gegen Ende noch gemacht. Hat problemlos funktioniert. Musste Fotos machen für die Versicherung. Seitdem fahre ich mit dem 2er vielleicht 2-3 mal im Monat. Ins Fahrtenbuch schreibe ich Probefahrt, da Fahrten für den Erhalt des Zustands und der Verkehrstauglichkeit erlaubt sind.
Ich fahre jedoch nicht wie manch anderer mit dem Fahrzeug täglich zu Arbeit. Wegen denen wird das mit der 07er immer eingeschränkter werden..... 🙁
Gruß
Die Zahl der Young- und Oldtimer wächst derzeit und zukünftig stark an, auch Dank der oftmals guten Rostvorsorge ab Mitte der 80er bis in die frühen 90er Jahre.
Die Kehrseite ist, dass die Oldtimer-Zulassungskriterien in den kommenden Jahren voraussichtlich verschärft werden. Denn: Der Steuerausfall für den Fiskus nimmt sonst deutlich zu. Da wird sich der Gesetzgeber mit Sicherheit etwas einfallen lassen; sei es hinsichtlich der Altergrenze, der Kriterien hinsichtlich des Zustands oder einer höheren Pauschalsteuer für Oldtimer.
So richtig lohnt sich eine Oldtimer-Zulassung nur bei großem Hubraum, insbesondere ohne G-Kat oder Dieselmodelle. Außerdem hat man damit dennoch eine Freigabe für die Umweltzonen...jedenfalls nach derzeitigem Stand.
Zitat:
Original geschrieben von querys
Deswegen schriebn ich ja auch "...waren [...] gültig..."
Du erwähntest aber nicht, dass sich das Mindestalter seit Januar 2007 von 20 auf 30 Jahre erhöht hat. Folglich hätte der TE schliessen können, dass die 20 Jahre Regelung noch immer gilt.
Das habe ich mit meinem Posting korrigiert.
Zitat:
Original geschrieben von VW-Hawky
Die Zahl der Young- und Oldtimer wächst derzeit und zukünftig stark an, auch Dank der oftmals guten Rostvorsorge ab Mitte der 80er bis in die frühen 90er Jahre.
Die Kehrseite ist, dass die Oldtimer-Zulassungskriterien in den kommenden Jahren voraussichtlich verschärft werden. Denn: Der Steuerausfall für den Fiskus nimmt sonst deutlich zu. Da wird sich der Gesetzgeber mit Sicherheit etwas einfallen lassen; sei es hinsichtlich der Altergrenze, der Kriterien hinsichtlich des Zustands oder einer höheren Pauschalsteuer für Oldtimer.
So richtig lohnt sich eine Oldtimer-Zulassung nur bei großem Hubraum, insbesondere ohne G-Kat oder Dieselmodelle. Außerdem hat man damit dennoch eine Freigabe für die Umweltzonen...jedenfalls nach derzeitigem Stand.
Die Zulassung als Oldtimer lohnt sich nicht nur für Fahrzeuge mit grossen Hubräumen. Der jährliche Steuersatz mit H-Zulassung liegt bei € 191,73, ein Fahrzeug mit einem 1.000 ccm Motor und z.B. Schlüsselnummer 10 liegt bereits bei € 210,70.
Ich persönlich halte einen 1,0 Liter Motor
nichtfür gross.
Hinzu kommt, dass Oldtimer in entsprechender Versicherungseinstufung für < € 100,- p.a. haftpflichtversichert werden können.
Sicher ist dies mit verschiedenen Auflagen verbunden, z.B. Mindestalter des Fahrers (i.d.R. 25 Jahre), Laufleistungsbeschränkung (5.000 - 10.000 km p.a.), Vorhandensein eines Alltagsfahrzeuges (kann i.d.R. auch ein Firmenwagen mit Privatnutzung sein), Garage, o.ä.
Und bevor der Einwand kommt: Ja, eine Oldtimer- bzw. Youngtimerversicherung ist nicht vom erteilten Kennzeichen abhängig.
Zitat:
Original geschrieben von Golf1984
Am besten wärs gewesen, wenn du dir noch die 07er geholt hättest. Ich hab das letztes Jahr gegen Ende noch gemacht. Hat problemlos funktioniert. Musste Fotos machen für die Versicherung. Seitdem fahre ich mit dem 2er vielleicht 2-3 mal im Monat. Ins Fahrtenbuch schreibe ich Probefahrt, da Fahrten für den Erhalt des Zustands und der Verkehrstauglichkeit erlaubt sind.
Ich fahre jedoch nicht wie manch anderer mit dem Fahrzeug täglich zu Arbeit. Wegen denen wird das mit der 07er immer eingeschränkter werden.....
Gruß
Sehr hilfreich Dein Posting. Schön für Dich, das Du die 07er noch erhalten hast, und ganz toll, das Du uns dies hier mitteilen konntest, aber für den TE völlig irrelevant, weil:
1. Das Auto des TE seit über 11 Monaten nicht mehr mit diesem Kennzeichen zugelassen werden kann und
2. Du in keinster Weise über die Fahrzeugnutzung des TE informiert bist, und Du somit auch nicht weißt, ob der TE sein Fahrzeug als Daily Driver nutzt / nutzen muss. Oder bist Du mit dem TE verwandt, befreundet oder gut bekannt? Wenn ja, warum hast Du dann den TE nicht ebenfalls Ende letzten Jahres über die Möglichkeit der 07er Zulassung informiert?
@ GolfII_Baujahr1986:
Wenn es soweit ist und Du die H-Zulassung für Deinen Golf in Angriff nimmst, dann informiere Dich besser bei kompetenten Leuten…
Zitat:
Original geschrieben von querys
... muss ein Oldtimer 30 Jahre alt sein. Die Autos mussten übrigens schon immer 30 Jahre alt sein...
Ist auch nicht richtig, die Zahl wurde Anfang 1999 von 25 auf 30 Jahre erhöht kurz bevor der erste Einser die Chance hatte ein H-Kennzeichen zu bekommen.
Hallo zusammen.
Ich bedanke mich für eure Hilfe.
Hab mir heute den Anforderungskatalog durchgelesen und war sehr Informationsreich.
Wenn ich irgendwann mal ein H-Kennzeichen bekomme (n würde) dürfte ich sogar ein Fahrwerk drinnen haben 😉
Laut der jetzigen Regelung ist es so, was min 20 Jahre eingetragen ist, wird mit übernommen 🙂
Bei mir ist seit 1991 ein tiefergesetztes Fahrwerk eingetragen.
Wenn ich 2016 das Kennzeichen beantrage, sind dass dann also 25 Jahre 😁
Letztes Jahr konnte ich mir das Kennzeichen leider nicht holen, da ich den Wagen erst seit einem halben Jahr habe... 🙁
Bevor ich das Kennzeichen beantrage wird mein Auto sowieso nochmal komplett auseinander genommen und alles "restauriert".
Wenn möglich möchte ich die Bewertungsstufe 2 oder besser errichen.
Bewertungsstufe 2 entspricht:
Guter Zustand:
Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Original oder
fachgerecht und aufwendig restauriert. Keine fehlenden oder
zusätzlich montierten Teile (Ausnahme: Wenn es die StVZO verlangt).
Liebe Grüße Florian
Mein Einser bekommt nie ein H-Kennzeichen: Golf I Bj. 2/83 16V D3-schadstoffarm, Steuer 121 EUR/Jahr 😛
Sorry, mußte ich jetzt zum guten Schluß noch loswerden 😮
Zitat:
Original geschrieben von GolfII_Baujahr1986
Hallo zusammen.Ich habe einen Golf II Baujahr 1986 und spiele mit den Gedanken ihn als Oldtimer zu fahren.
Ich habe im Internet schon ein wenig gesucht und musste leider feststellen, dass der Wagen jetzt 30 Jahre alt sein muss und nicht mehr 20 Jahre wie früher 🙁
Also muss mir mein Liebling noch min 9 Jahre bestehen 😁
Wollte nun wissen was Ihr von nem 2er als Oldie haltet oder ob Ihr schon Erfahrungen damit gemacht habt.
Liebe Grüße Florian
(PS, nicht so einen Oldie wie im Anhang 😁)
übrigens jungtimerkennzeichen ( 07er kennzeichen) werden in deutschland auch jetzt ab 30 jahren ausgestellt!das gesetzt gibt es seit anfang des jahres.nur bestehende 07er kennzeichen dürfen bei 20-30 oder älter bestehen bleiben!
@nils23
jetzt habe ich gleich drei Fragen an dich:
- wozu das Zitat, dein Beitrag ist auch ohne eindeutig zu zuordnen
- und wenn schon Zitat, warum direkt den ganzen Beitrag, das müllt leider unnötig die Themen zu
- warum liest du nicht einfach mal, bevor du schreibst ? das wurde doch bereits mehrfach sehr ausführlich hier geschrieben.