Golf 8 trotz 4500€ Heckschaden noch Kaufbar?

Guten Tag,
ich habe auf mobile dieses Inserat gefunden.
Dieses Angebot habe ich bei 𝗺𝗼𝗯𝗶𝗹𝗲.𝗱𝗲 gefunden:

Volkswagen Golf VIII Lim.1.5 TSI Style KAMERA+LED+NAVI+PDC
Erstzulassung: 08/2021 Kilometerstand: 61.639 km Kraftstoffart: Benzin Leistung: 96 kW (131 PS)
Preis: 18.290 €

https://m.mobile.de/fahrzeuge/details.html?id=418831758&utm_campaign=socialbuttons&utm_content=app_android_vip&utm_medium=social&utm_source=other
Allerdings ein Unfallauto, welches einen Heckschaden i.H.v. 4500€ erlitt. Auffahrunfall. Wurde allerdings von einer VW Vertragswerkstatt repariert (Teils Instandgesetzt, teils voll erneuert)
Natürlich schlägt sieht man das im Preis wieder. An sich scheint es ja ein ganz gutes Auto zu haben, allerdings weiß ich nicht in wie weit so ein Heckschaden Einfluss hat. Ich würde das Auto weder kurz- noch mittelfristig verkaufen wollen. Bestenfalls fahre ich das Auto die nächsten 10 Jahre bzw. bis es aufgibt.
Was würdet Ihr raten? Kann ich ein voll funktionsfähiges Auto erwarten, wo der Unfallschaden im Alltag nicht auffällt? Über den Restwert bzw. Wiederverkaufswert mache ich mir wie vorhin impliziert keine Sorgen.
Vielen Dank für jede Antwort
LG

12 Antworten

Entschuldigt die teils schlecht gebauten Sätze. Leider kann ich den Beitrag momentan nicht editieren.

Was kostet denn ein vergleichbar ausgestatteter Golf 8 ohne Unfallschaden? Wenn die Differenz erheblich ist, dann zuschlagen, ansonsten weiter suchen. Generell kommen 4.500 € Schaden heutzutage schnell zusammen, das muss also nichts großes gewesen sein. Aber es ist und bleibt ein Unfallfahrzeug ;)

Ich würde es
a) nicht blind kaufen
b) Einsicht in das Gutachten nehmen und auch die Rechnung der Reparatur
c) mit dem Wagen zu einem der Gutachter in der Nähe (TÜV und DEKRA machen so etwas) gehen.
die schauen einmal unter der Filzmatte nach und ob alles gerade oder gestaucht aussieht.
wenn der Wagen ansonsten AUCH ohne Makel bleibt ist es eine Alternative.
Und so teuer sind deren Wertgutachten für Gebrauchte nicht.
Dann kauft man ggfls. mit besserem Gefühl.

In der Preisregion bekommt man sowas auch unfallfrei:

Volkswagen Golf VIII Lim. Style*Navi*PDC*SHZ*Velours*ACC*

Erstzulassung: 05/2022 Kilometerstand: 42.000 km Kraftstoffart: Benzin, E10-geeignet Leistung: 96 kW (131 PS)

Preis: 18.599 €

https://m.mobile.de/fahrzeuge/details.html?id=432403110&utm_campaign=socialbuttons&utm_content=app_android_vip&utm_medium=social&utm_source=other

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Wenn dir der Wagen gefällt spricht erstmal nichts dagegen. 4500 Euro kommen heutzutage sehr schnell zusammen. Lass dir aber vorher das Gutachten geben und die Werkstattrechnung. Dann siehst du wie schlimm der Schaden wirklich war.

Wir haben letztes Jahr auch ein T-roc Cabrio mit Parks Händen gekauft. Geschehen auf dem Parkplatz des Autohaus. Schaden ca. 8000 Euro. Gesehen hat man bis auf kleine Delle nicht viel auf den Fotos aber alles was ein Kratzer hatte wurde erneuert. Da das Gutachten und die Werkstattrechnung uns gezeigt und mitgegeben wurden konnten wir uns ein Bild vom Schaden machen. Vergleichbare Fahrzeuge mit der EZ, den Kilometern und der Ausstattung in der Farbe hätten 2000-3000 Euro mehr gekostet. Wir haben ihn dann Guten Gewissens genommen. Kann man allerdings nur machen wenn man das Fahrzeug länger fahren möchte da Unfallfahrzeug. Wenn der Wagen 10 Jahre plus ist wird es wahrscheinlich niemanden mehr interessieren.

Ein Schnäppchen ist es jedenfalls nicht. Und es bleibt ein Golf 8 aus der Anfangszeit, jetzt mit Unfallschaden.

Falls dennoch Kaufinteresse besteht, das Fahrzeug gründlich ansehen, ordentlich Probefahren, von Dritter Seite noch checken lassen und den reparierten Unfallschaden gemäß Gutachten genau prüfen.

4500€ beim Auffahrunfall sind so lächerlich schnell erreicht, wahrscheinlich war das nicht mal ernsthaft was gewesen. Stoßstange gut zerkratzt mit Sensor platt gemacht, zack Summe zusammen. Unfallfahrzeuge lohnen sich aber grundsätzlich nur, wenn der Preis stimmt. Wenn der Schaden nicht richtig gemacht worden ist, wird es bei einen kommenden Schaden an der gleiche Stelle sehr spannend (z.B. wenn neue Stoßstange von der Versicherung bezahlt wird, man aber nur mal drüber poliert und nachlackiert). Die Heckstoßstange ist die wohl häufigste Unfallstelle am Wagen, wenn man nicht gerade wie ein Irrer fährt.

Wenn Wagen mit Vorschaden, dann NUR mit dem Gutachten vom Schaden. Das steht klar drin, was passiert ist mit Bildern und man kann ggf. beurteilen, ob wirklich nur etwas Plastik zerlegt worden ist oder der Rahmen ggf. einen weg hat. Spaltmaße wäre dann hier ein Thema.

Und dann muss man selbst entscheiden, wieviel weniger Kosten einen das am Ende Wert ist. Würde man bei 18.000€ wegen 500€ ein Unfallwagen nehmen? 1000? Man könnte auch vom Hof fahren mit den Unfallfreien und jemand donnert an der 1 Ampel rein. Der Unterschied hier ist aber, das man das Geld des Schadens selbst einstecken kann.

Ich glaube der Themeneröffner will mit dem Schaden kein Geld verdienen sondern Geld sparen. Wenn der Wagen vom Vertragshändler gemacht wurde, dann ist das schon okay.

Das liest sich ja hier so als wenn alle Unfallwagen unverkäuflich wären. Es gibt eine Wertminderung, die der Verkäufer ja auch weiter gibt.

Zitat:
@PayDay schrieb am 18. August 2025 um 18:35:11 Uhr:
t oder der Rahmen ggf. einen weg hat. Spaltmaße wäre dann hier ein Thema.

Aber nicht bei 4500€ Schaden, struktureller Schaden mit Richtarbeiten etc.. ist ganz fix deutlich 5stellig. Bei 4500€ wird das neue Stoßstange mit Anbauteilen/Sensoren sein und vielleicht bisschen Heckblech oder Heckklappe instandsetzen und lackieren sein je nachdem wie der Treffer war. Ohne große Indstandsetzungen am Blech, ohne Richtarbeiten etc.. rechtfertigt ein 4500€ Schaden dann auch keine Wertminderung die weit 4stellig liegt.

Auf Gutachten oder zumindest Gutachtenfotos würde ich bestehen, ebenso auf den Reparaturnachweis. Für einen selber und zum anderen auch um etwas für den späteren Weiterverkauf zu haben. Es bleibt ja ein offenbarungspflichtiger Schaden, auch wenn du den Wagen 10 Jahre später weiterverkaufst.

Ansonsten halt hier mal zu den üblichen Thematiken beim Golf 8 lesen, insbesondere auf einen aktuellen Softwarestand bestehen, wenn da noch die Variante von 22 drauf ist macht das Infotainment keinen Spaß. 😉

Zitat:@ronne2 schrieb am 18. August 2025 um 19:36:02 Uhr:
Ich glaube der Themeneröffner will mit dem Schaden kein Geld verdienen sondern Geld sparen. Wenn der Wagen vom Vertragshändler gemacht wurde, dann ist das schon okay.Das liest sich ja hier so als wenn alle Unfallwagen unverkäuflich wären. Es gibt eine Wertminderung, die der Verkäufer ja auch weiter gibt.

Ich denke auch, dass der Begriff 'Unfallwagen' bzw. kein unfallfreies Auto eventuell schlechteres Ansehen hat als man denkt. Natürlich mindert es den Wert, sollte der Effekt des Unfalls allerdings selbst nach der Reparatur weiterhin bestehen, dann ist es doch schon im Thema Verkehrssicherheit unzulässig.

Und du hast recht. Ich möchte nur dieses Angebot in Anspruch nehmen, will aber wissen, ob die ganzen Begriffe wie 'Vertragswerkstatt' 'Gutachten' 'Reparierter Heckschaden' in so fern einen Wert hat, als das man sagen könnte: "Dieses Auto fährt mich so sicher und zuverlässig, als ob es unfallfrei wäre, bzw. den Unfall nicht anmerkt." Wie gesagt gehe ich davon aus, dass wenn das nicht der Fall wäre, man das Auto eventuell direkt in den Müll werfen könnte, da Sicherheit und so. Das Auto verkaufen würde ich sowieso nicht wollen. Also ist der RW mir recht egal.

Infotainment usw. sind wieder ein Thema für sich. Würde da die eventuellen Softwareprobleme in Kauf nehmen.

Ich habe ein aus 21 und keine Probleme mit der Software. Auch wieder so eine Verallgemeinerung.

Zitat:
@ronne2 schrieb am 18. August 2025 um 19:36:02 Uhr:
Das liest sich ja hier so als wenn alle Unfallwagen unverkäuflich wären. Es gibt eine Wertminderung, die der Verkäufer ja auch weiter gibt.

Hat nie einer gesagt. Die Wertminderung ist nur deutlich größer, als uns die Versicherung immer Kundtun möchte. Durch die schiere Auswahl der Fahrzeuge kauft niemand den Wagen mit kleinen Wumms für 200-300€ weniger. Der Preisnachlass muss größer sein, damit er dann weggeht.

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