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Golf 6 Vollkaskoschaden auszahlen lassen?

Habe an meinem Golf 6 einen Vollkaskoschaden und bin am überlegen mir nach Kostenvoranschlag den Geldbetrag von der Versicherung auszahlen zu lassen.

Der Wagen ist 10 Jahre alt und ich hätte eine SB von 300 €.

Vermutlich muss die Stoßstange ausgetauscht und die Beifahrerseite lackiert werden.

Kann mir jemand weiterhelfen worauf ich da achten muss?

Da ich auch bald zum Tüv muss, kann mir jemand sagen ob das der Tüv beanstandet?

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Beste Antwort im Thema

@BlueSin wer beauftragt und bezahlt denn das Gutachten, so wie von dir empfohlen?

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Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 25. November 2020 um 13:48:39 Uhr:

@BlueSin bereits im 1. Satz des threads steht "Habe...einen Vollkaskoschaden..." ;)

... und nun doch wie gesagt Gutachter

Der Schutzbrief bestimmt nicht, normaler weise zahlt dies die Versicherung, die schickt den ja auch

Wenn du oder die Werkstatt in deinem Auftrag einen Gutachter beauftragt, dann bleibst du sehr wahrscheinlich auf den Kosten sitzen. Wenn Gutachter, dann sollte den die Versicherung schicken, da dieser dann auch direkt von dieser bezahlt wird. Das habe ich und andere aber auch schon mehrfach hier im Thread geschrieben.

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 28. November 2020 um 18:52:12 Uhr:

...

Das entscheidet aber die Werkstatt mit der Rechtsschutz Versicherung.

Ich habe den Schutzbrief, werden davon auch die Gutachterkosten beglichen oder wer bezahlt das?

Welche Rechtsschutzversicherung und wozu überhaupt?

Was für ein Schutzbrief soll das sein, der ein Gutachten bezahlt?

Ob ein Gutachten erforderlich ist, entscheidet die Kaskoversicherung und beauftragt dann ggf. den Sachverständigen auch.

Ist das eine Partnerwerkstatt Deiner Versicherung und die hat Dich zu denen hingeschickt?

Ja? Dann ist alles gut. Gutachten zahlt dann die Versicherung.

Zitat:

@BlueSin schrieb am 28. November 2020 um 18:53:41 Uhr:

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 25. November 2020 um 13:48:39 Uhr:

@BlueSin bereits im 1. Satz des threads steht "Habe...einen Vollkaskoschaden..." ;)

... und nun doch wie gesagt Gutachter

Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass der TE weder darüber entscheidet, ob ein Gutachten erstellt wird, noch, welcher Gutachter beauftragt wird. Auf eigene Kosten kann er natürlich selber alles beauftragen und bezahlen.

 

Gelöscht.

Themenstarteram 29. November 2020 um 8:42

Zitat:

@Oetteken schrieb am 28. November 2020 um 19:53:13 Uhr:

Zitat:

 

 

Welche Rechtsschutzversicherung und wozu überhaupt?

Mein Fehler muss natürlich die Kaskoversicherung heißen.

 

Zitat:

@Oetteken schrieb am 28. November 2020 um 19:53:13 Uhr:

Zitat:

Was für ein Schutzbrief soll das sein, der ein Gutachten bezahlt?

In den AGB von meinem Schutzbrief für die Kaskoversicherung steht folgendes:

Ich werde unterstützt durch Service-Leistungen der Versicherung oder die Versicherung erstatten die Kosten.

Zusätzlich übernimmt die Versicherung maximal die Kosten, die nachgewiesen durch einen Schadenfall zusätzlich entstanden sind.

 

Themenstarteram 29. November 2020 um 8:44

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 28. November 2020 um 20:21:10 Uhr:

Ist das eine Partnerwerkstatt Deiner Versicherung und die hat Dich zu denen hingeschickt?

Ja? Dann ist alles gut. Gutachten zahlt dann die Versicherung.

Die Versicherung hat die Werkstatt vermittelt.

Themenstarteram 29. November 2020 um 8:48

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 28. November 2020 um 21:19:26 Uhr:

Zitat:

Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass der TE weder darüber entscheidet, ob ein Gutachten erstellt wird, noch, welcher Gutachter beauftragt wird.

Wie werden dann verdeckte Mängel/Defekte/Beschädigungen ermittelt, die Augenscheinlich durch einen Kostenvoranschlag nicht ersichtlich sind?

Es ist schon etwas schwierig mit dir, weil du Ausdrücke verwendest, die irreführend oder falsch sind.

„AGB von meinem Schutzbrief für die Kaskoversicherung“ was soll das wohl bedeuten, ich rate mal, dass du die AKB (AGB) deiner Kfz-Versicherung meinst, ein Schutzbrief ist etwas anderes.

In der Kaskoversicherung gibt es Verträge, die eine Werkstattbindung beinhalten und solche, die keine Werkstattbindung enthalten.

Hat man Werkstattbindung abgeschlossen, verlangt die Versicherung, dass man eine von denen genannte Werkstatt aufsucht. Hat man keine Werkstattbindung vereinbart, kann man die Werkstatt selbst wählen.

Weil du aber gar nicht reparieren lassen willst, bist du ohnehin darauf angewiesen, die Schadenhöhe entsprechend der Vorgaben der Versicherung ermitteln zu lassen. Das kann ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger sein oder ein Kostenvoranschlag, den die Versicherung aber erst mal akzeptieren muß.

Wenn man nicht reparieren lässt, werden versteckte Mängel kaum bemerkt werden. Läßt man fachgerecht reparieren, kann es vorkommen, dass bei der Reparatur weitere Schäden bemerkt werden, die vorher nicht sichtbar waren.

PS: ich weise nochmal auf meine Empfehlung vom 24.11.2020 hin, das Fahrzeug fachgerecht reparieren zu lassen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. November 2020 um 13:58:46 Uhr:

ich rate mal, dass du die AKB (AGB) deiner Kfz-Versicherung meinst, ein Schutzbrief ist etwas anderes.

Da hast Du recht, es heist natürlich AKB.

In den AKB KFZ Versicherung ist aber der Schutzbrief aufgeführt mit allen Rechten und Pflichten und ich hab Ihn auch abgeschlossen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. November 2020 um 13:58:46 Uhr:

 

In der Kaskoversicherung gibt es Verträge, die eine Werkstattbindung beinhalten und solche, die keine Werkstattbindung enthalten.

Hat man Werkstattbindung abgeschlossen, verlangt die Versicherung, dass man eine von denen genannte Werkstatt aufsucht. Hat man keine Werkstattbindung vereinbart, kann man die Werkstatt selbst wählen.

Weis ich, habe aber bereits geschrieben, dass die Versicherung die Werkstatt vermittelt hat.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. November 2020 um 13:58:46 Uhr:

 

Weil du aber gar nicht reparieren lassen willst, bist du ohnehin darauf angewiesen, die Schadenhöhe entsprechend der Vorgaben der Versicherung ermitteln zu lassen. Das kann ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger sein oder ein Kostenvoranschlag, den die Versicherung aber erst mal akzeptieren muß.

Die Versicherung hat bereits zugesichert, dass erst ein Kostenvoranschlag gemacht wird und wenn die Werkstatt der Meinung ist das noch verdeckte Beschädigungen möglich sind dann wird auch ein Gutachten über die Versicherung erstellt.

 

@Oetteken schrieb am 29. November 2020 um 13:58:46 Uhr:

PS: ich weise nochmal auf meine Empfehlung vom 24.11.2020 hin, das Fahrzeug fachgerecht reparieren zu lassen.

Lohnt sich vermutlich nicht für mich.

Ich habe keinen Wertverlust, da ich die Autos bis zum ende fahre und nicht mehr gewinnbringend verkaufen werde.

Ich glaube, du hast den Sinn und die Bedeutung des Schutzbriefes nicht verstanden.

Lies dir die AKB diesbezüglich nochmal durch.

Mit der Schadenregulierung deines Vollkaskoschadens hat der nichts zu tun.

Vergleiche den Schutzbrief mit einem ADAC-Schutzbrief, die hätten auch nichts mit der Kaskoschadensregulierung zu tun.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. November 2020 um 15:32:24 Uhr:

Ich glaube, du hast den Sinn und die Bedeutung des Schutzbriefes nicht verstanden.

Habe ich schon verstanden.

Vermutlich habe ich mich falsch ausgedrückt oder Du hast überlesen was ich bereits geschrieben habe.

Hier noch einmal was ich geschrieben habe.

In den AGB von meinem Schutzbrief für die Kaskoversicherung steht folgendes:

Ich werde unterstützt durch Service-Leistungen der Versicherung oder die Versicherung erstatten die Kosten.

Zusätzlich übernimmt die Versicherung maximal die Kosten, die nachgewiesen durch einen Schadenfall zusätzlich entstanden sind.

Das soll bedeuten, wenn zusatzkosten entstehen wie z.B. durch ein Gutachten, dann wird der Geldbetrag durch den Schutzbrief übernommen.

 

Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. November 2020 um 15:32:24 Uhr:

Mit der Schadenregulierung deines Vollkaskoschadens hat der nichts zu tun.

Habe ich auch verstanden.

Für die Schadensregulierung ist die Kaskoversicherung zuständig.

 

Da gehört aber ein Gutachten nicht dazu, oder steht das wortwörtlich beim Schutzbrief drinnen

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