Golf 2 TD LLK Eintragungsplichtig?
Hallöchen,
Ich habe ein Golf 2 TD, 60PS.
Vor ca 2 Jahren habe ich mir den Orgi. Ladeluftkühler vom 80PS´er in mein Auto eingebaut. Nun habe ich morgen HU/AU Termin und als ich nochmal alles durchgeguckt habe. Ist mir der LLK wieder eingefallen.
Ist der jetzt eigl. Eintragungsplichtig oder muss ich den Umbauen?
(Der LLK ist unter der Motorhaube platziert wie halt orgi. bei dem 80 Ps´er)
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von brudertakk32b
tachschen windheini oder Jockel !
..........
pn............
Zitat:
@jockelSZJ schrieb am 19. Juli 2012 um 09:27:24 Uhr:
Mahlzeit!Du musst ihn eintragen lassen weil er das Abgasverhalten ändert (zwar positiv aber anders ist das Abgas auch....).
Nur mit dem LLK bekommt man keine höhere Leistung, dazu muß man noch entsprechend Sprit zugeben.
Ne Briefkopie mit nachgerüstetem LLK am 70 PS TD (JR) kannst Du von mir bekommen, bei Bedarf schick ne pn.
Ich bezweifle mal daß der Prüfer was merkt sofern es kpl. original aussieht, die Leute die die Unterschiede zwischen den einzelnen TDs kennen sterben eh aus.
ciao, Jockel
Weiß der tread ist schon paar Jahre alt aber kannst du mir die zukommen lassen falls du sie noch hast?
Mir bitte auch bitte