Golf 2 stillgelegt obwohl Fahrwerk+Auspuffanlage eingetragen war! Bitte um Ratschläge/Erfahrungen

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo,

ein Kumpel von mir ist am Karfreitag bei einem Treffen mehrer Golfs etc mit anderen Kollegen von der Polizei + Tüvler kontrolliert und am Ende ist sein Golf 2 stillgelegt worden!
Aber der Reihe nach.

Zur Tieferlegung seines eingetragenen Sportfahrwerks wurde es vom anwesenden Tüvler begründet, dass mindestens 8 cm Abstand zum Boden sein muß und über eine stehende Zigarrettenschachtel gefahren werden muß ohne das diese berührt werden darf.
*GROßES KOPSCHÜTTEL* dachte ich zuerst nur.
es wird aber noch besser...

Zur kompletten Auspuffanlage von Supersprint die ebenfalls eingetragen war, wurde lapidar nur gesagt, dass diese zu laut sei.
Es wurde keine Nummer des Auspuffes etc. mit den dazugehörigen Gutachten kontrolliert...

Zu den hinteren Kotflügeln wurde gesagt, dass diese mit Sicherheit im Radkasten anschleifen würden.
Mein Kumpel wollte dies mit voller Beladung auf dem Hof in Kurvenfahrt vorführen. Dieses wurde aber sofort abgewiesen mit der Begründung, da man sich dieses gar nicht erst angucken brauche und man es auf dem ersten Blick so schon sieht.

Anschließend wurde das Fahrzeug stillgelegt und die Plaketten am Nummernschild entfernt mit dem Kommentar
"Was andere Tüv´s so eintragen, darüber kann oft nur den
Kopf schütteln"
Der Fahrzeugschein wurde vorerst mitgenommen + die dazugehörigen Gutachten für die Auspuffanlage, Sportfahrwerk und Spurplatten.
Ende vom Lied war, dass mein Kumpel seinen Wagen über Nacht auf dem Platz stehen lassen und diesen heute morgen mit einem Trailer abgeholt hat.

ALLES ist im letzten Tüv-Bericht + Fahrzeugschein komplett eingetragen, welcher vor einem halben Jahr vom Vorbesitzer gemacht wurde. Seitdem stand der Wagen bis zum 31.03. unangemeldet in der Garage und nun das nach wenigen Tagen der halbjährlichen Anmeldung...

Klar kann man mit solch einer Aktion viele gerade jüngere Fahrer abschrecken und bei den meisten wird dieses auch mit Sicherheit klappen da man eingeschüchtert ist...
Nun frage ich aber euch wie ihr dagegen angehen würdet bzw.
ob das ganze vergehen überhaupt korrekt war?
Ich denke mal kaum und das man diese Idioten für den ganzen Ärger der einem nun entstanden ist dafür richtig belangen kann...

Falls ihr selber mal von so etwas betroffen wart bzw Tipps/Ratschläge geben könnt wäre ich euch sehr dankbar!!

Gruß

Mistreat

Beste Antwort im Thema

Die 50cm hat der im Video nie, reicht doch. Und weiss jeder.

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Die Polizei darf ein Auto auf Grund einer zu lauten Auspuffanlage gar nicht stilllegen, wenn da nun Jemand seine Bremsscheiben mit der Bohrmaschine gelocht hat um sportlicher auszusehen, ist das was anderes!

Vermeidung-drohender-fahrzeug-sicherstellung

Zitat:

Original geschrieben von Mr.KroSsE


Die Polizei darf ein Auto auf Grund einer zu lauten Auspuffanlage gar nicht stilllegen, wenn da nun Jemand seine Bremsscheiben mit der Bohrmaschine gelocht hat um sportlicher auszusehen, ist das was anderes!

so sieht das aus

Zitat:

Original geschrieben von Timaephie



Zitat:

Original geschrieben von Mr.KroSsE


Die Polizei darf ein Auto auf Grund einer zu lauten Auspuffanlage gar nicht stilllegen, wenn da nun Jemand seine Bremsscheiben mit der Bohrmaschine gelocht hat um sportlicher auszusehen, ist das was anderes!
so sieht das aus

Genau,die dürfen dann die weiterfahrt untersagen,aber wenn die meinen die Reifen schleifen weil z.B.schleifspuren zu sehen sind und noch andere Mängel am Auto sind werden die das schon dürfen,

wie schon gesagt wurde,ganz blöd sind die auch nicht!

Und einfach so ein Auto sill legen werden die wohl auch nicht nehme ich an.

Wenn z.B.ein FW. extrem nachsackt (Jamex ist ja dafür bekannt) war es zum Zeitpunkt der Prüfung iO.

Ich habe meinen Prüfer mal gefragt als er am Dach die Fahrzeughöhe gemessen hat

ich "was ist wenn das nachsackt,das ist ja noch neu,dann passt es nicht mehr?"

Er "das ist nicht mein Problem,ich nehme das Fahrzeug heute ab!"

So ist das nunmal,unterm Strich ist der Fahrzeugführer/Halter für den Zustand verantwortlich.

Wenn ich also weiß das mein FW extrem gesackt ist kann man es ja nochmal prüfen lassen oder mal bei dem Prüfer der es eingetragen hat nachfragen was man da am besten macht z.B. neue Höhe eintragen oder so.

Mit den meisten Prüfern kann man durchaus normal reden und die helfen auch gern weiter,und noch wichtiger,ein Prüfer der sich nichts vorzuwerfen hat steht auch hinter seinen Eintragungen.

So sind bisher meine Erfahrungen.

Gruß Matze

Ich werde meinem Kumpel dann sagen, dass er den damaligen Tüv Abnehmer für die Eintragungen in der Werkstatt aufsuchen und den Vorfall mal besprechen soll.
Der Tüvler wird wohl jetzt kaum bei den Eintragungen die er damals absegnete ne Rolle rückwärts machen und auch wohl erläutern, wie man in so einer Angelegenheit weiter vorgehen sollte oder ob man keine Chance bei einer Klage hätte...

Danke euch allen für die Antworten! 🙂

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bitte sag mal wo genau das war!

1. die 8cm stimmen so nicht, dafür gibt es keine Vorschrift in der StVZO, es gibt einen § der sich mit der Übermäßigen Benutzung der Straße und mit Straßenschäden befasst, die 8cm kommen von einem VDTÜV Merkblatt.

ich z.B. lasse bei der Eintragung die 8cm außen vor, wenn der Wagen in nen Bremsenprüfstand passt oder er die Ziggischachtel liegend überqueren kann ist das schon für die Straße ausreichend!

Wurde vor Ort eine Standgeräuschmessung durchgeführt? Diese muss gewisse Kreterien erfüllen, Umgebungsgeräusche müssen gewisse dB niedrieger sein als das zu messende, Normasphalt, im Umkreis von 3m keine Büsche, Bordstein usw.

Warum wurde dein Fz.-Schein eingezogen??? Und welcher Prüfer opfert seinen freinen Arbeitstag?

Irgendwie finde ich die Geschichte extrem komisch, fakt ist, dass viele Eintragungen nicht korrekt sind, wenn es so ist, dann zählt diese natürlich nicht, der Prüfer ist dasfür zu belangen ggf. seine Organisation je nachdem wo er tätig war.

Die geschilderte Prüfweise sieht für mich nicht nach einem TÜV-Prüfer aus, wir wissen um geltentes Recht und haben auch einen gewissen Standard in unserer Prüfqualität, rein optisch wie mit der Freigängigkeit nimmt niemand etwas ab oder prüft dein Schleifen nicht!!!

Zitat:

Original geschrieben von Mistreat


Ich werde meinem Kumpel dann sagen, dass er den damaligen Tüv Abnehmer für die Eintragungen in der Werkstatt aufsuchen und den Vorfall mal besprechen soll.
Der Tüvler wird wohl jetzt kaum bei den Eintragungen die er damals absegnete ne Rolle rückwärts machen und auch wohl erläutern, wie man in so einer Angelegenheit weiter vorgehen sollte...

So würde ich es auch machen,alles andere wird nichts bringen.

Und nicht so lange warten sonst heist es nachen noch "das kann Er ja in der Zwischenzeit wieder geändert haben"

Ich wünsche Ihm viel Gück und das sich das alles aufklärt ohne viel Ärger.

Gruß Matze

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka


Und welcher Prüfer opfert seinen freinen Arbeitstag?

da es sich hier am angeblichen prüftag um den umgangssprachlichen "carfreitag" gehandelt hat, und von tuning-auto-treffen auszugehen war, was auch der polizei bekannt ist, ists durchaus sehrgut möglich, das für schwerpunktkontrollen sachverständige in den dienst berufen worden sind um die polizei in ihrer arbeit zu unterstützen......das ists nichts ungewöhnliches, sondern eher die regel bei solchen veranstaltungen....

das diese geschichte auch eher an ne 1.april-story erinnert steht natürlich auf einem anderen blatt...aber wie das halt immer so ist...was da wirklich war kristallisiert sich erst im weiteren trhead-verlauf heraus....

nur leider wird man dem Prüfer von damals nie etwas nachweisen können!!! Zum Zeitpunkt der Prüfung war wohl alles ok, sonst hätte er die Eintragungen nicht gemacht! Den Weg zu einem Anwalt um die Eintragenden zu verklagen kann man sich in 100% sparen.

Ich würde die Prüfmentalität der Stilllegenden anzweifeln und die der Polizei!

Hast du eigentlich nen Wisch Mängelkarte oder ähnliches bekommen, vielleicht war es auch nur ein großer verspäteter Aprilscherz^^

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka


..wenn der Wagen in nen Bremsenprüfstand passt...

ich denke auch das es dann reicht.

Zitat:

oder er die Ziggischachtel liegend überqueren kann ist das schon für die Straße ausreichend!

ist aber jetzt nicht dein ernst,oder?

Was sind das für Ziggischachteln? meine ist liegend 2,5cm hoch,für welche Straße soll das denn ausreichend sein? sowas trägt doch kein normaler Prüfer ein.

Gruß Matze

Jo hast recht, dabei habe ich garnicht gedacht, da ich die Scene nicht kenne, wenn das was großes vorher geplantes war, dann organisieren die sich nen Prüfer, Kollege von mir muss ab und zu auch Nachts raus wenn die Lkw Kontrollen machen in Punkte Verkehrssicherheit und Stilllegen, aber sowas meine Güte manche übertreiben es auch!

Zitat:

Original geschrieben von Feinstaubbomber



Zitat:

Original geschrieben von Schyschka


..wenn der Wagen in nen Bremsenprüfstand passt...
ich denke auch das es dann reicht.

Zitat:

Original geschrieben von Feinstaubbomber



Zitat:

oder er die Ziggischachtel liegend überqueren kann ist das schon für die Straße ausreichend!

ist aber jetzt nicht dein ernst,oder?
Was sind das für Ziggischachteln? meine ist liegend 2,5cm hoch,für welche Straße soll das denn ausreichend sein? sowas trägt doch kein normaler Prüfer ein.

Gruß Matze

nee nicht liegend also auf der Seite stehend meinte ich, liegend wäre ja etwas wenig^^ bin Nichtrauher^^

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka


nee nicht liegend also auf der Seite stehend meinte ich, liegend wäre ja etwas wenig^^ bin Nichtrauher^^

Dachte ich mir doch😁

Ok,normale Schachtel oder Big Pack,also 5,5cm oder 6,5cm?

Sorry ich will es immer genau wissen.

Wie gesagt bei meiner letzten §21er Rad/Reifen Gewinde FW. wurde das garnicht gemessen sondern nur Lichtaustritskante usw...

Bremsenprüfstand ist er auch durchgefahren(TÜV/AU habe ich auch gleich gemacht) das wird Ihm wohl gereicht haben.

Gruß Matze

Zitat:

...
Sorry ich will es immer genau wissen.
Wie gesagt bei meiner letzten §21er Rad/Reifen Gewinde FW. wurde das garnicht gemessen sondern nur Lichtaustritskante usw...

Richtig, mehr interessiert auch nicht, als diese 50cm für die Scheinwerfer und die Mindesthöhe der Kennzeichen.

Solange die Kiste mit 50 innerhalb eines Dorfes, mit 100 auf Landtrassen und mit 130km/h auf Autobahnen keine Funken schlägt und keine Riefen in den Asphalt kratzt, sonst interessiert es die KFZ-Vers. bezüglich der Hochstufung in der Haftpflicht, nach erforderlichen Strassenausbesserungen 😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV



Zitat:

...
Sorry ich will es immer genau wissen.
Wie gesagt bei meiner letzten §21er Rad/Reifen Gewinde FW. wurde das garnicht gemessen sondern nur Lichtaustritskante usw...

Richtig, mehr interessiert auch nicht, als diese 50cm für die Scheinwerfer und die Mindesthöhe der Kennzeichen.
Solange die Kiste mit 50 innerhalb eines Dorfes, mit 100 auf Landtrassen und mit 130km/h auf Autobahnen keine Funken schlägt und keine Riefen in den Asphalt kratzt, sonst interessiert es die KFZ-Vers. bezüglich der Hochstufung in der Haftpflicht, nach erforderlichen Strassenausbesserungen 😁 😁 😁

😁 😁 😁

Jetzt würde ich aber doch gern den Golf mal sehen wollen um den es hier geht.

Gruß Matze

Ich würde dem Prüfer der das eingetragen hat nicht auf die Nüsse gehen. Der wird sich dann denken "toll, jetzt hab ich Ärger an der Backe, ich trag nie wieder grenzwertige Sachen ein". Dann wirds in Zukunft immer schwieriger kulante Leute zu finden die beim Eintragen was möglich machen.

Ich würde das über den Anwalt laufen lassen. Gib dem alle ABE`s, Tüv Bescheinigungen usw. und der kümmert sich dann drum. Es reicht manchmal schon wenn durch den Bürokratenkrieg dann paar Monate an Zeit verstreichen und die Anklage wird fallen gelassen. Kann, muss aber nicht.
Also wenn die Anlage wirklich zu laut ist bzw. das Auto zu tief, auf jeden Fall nicht zum Prüfer gehen. Dankt ihm die Eintragungen nicht mit Streß. Ist zumindest meine Meinung.

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